Harmonisierung Schulgesetze Europa

Wie weit ist die Harmonisierumg der Schulgesetze in den Ländern der europäischen Union fortgeschritten insbesondere im Hinblick auf Schulpflicht versus Bildungspflicht und Inklusion?

Welche Projekte sind in welchem Stadium?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2019
  • Frist
    6. März 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Harmonisierung Schulgesetze Europa [#55219]
Datum
3. Februar 2019 15:39
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie weit ist die Harmonisierumg der Schulgesetze in den Ländern der europäischen Union fortgeschritten insbesondere im Hinblick auf Schulpflicht versus Bildungspflicht und Inklusion? Welche Projekte sind in welchem Stadium?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Februar 2019 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Eurydice-Stelle der Länder im Sekretari…
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Eurydice-Stelle der Länder im Sekretariat der Kultusministerkonferenz weiter geleitet <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr geehrtAntragsteller/in was meinen Sie mit " Harmonisierung der Schulgesetze in den Ländern der europäis…
Sehr geehrtAntragsteller/in was meinen Sie mit " Harmonisierung der Schulgesetze in den Ländern der europäischen Union"? Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, In Deutschland gibt es eine absolute Schulpflicht, die gerade zum Beispiel autisti…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Harmonisierung Schulgesetze Europa [#55219]
Datum
8. Februar 2019 10:04
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, In Deutschland gibt es eine absolute Schulpflicht, die gerade zum Beispiel autistischen Kindern erheblich schadet. In den meisten europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht. Eine Bildungspflicht und entsprechende Fernschulen könnten ein Segen sein für autistische Kinder - das wird aber in Deutschland von den unteren Schulaufsichtsbehörden mit allen Mitteln blockiert. Eine Anpassung der Schulpflicht an die Bedürfnisse von Kindern ist allerdings eine politische Aufgabe und keine rechtliche. Deshalb die Frage, inwiefern da Bewegung in diese Richtung da ist. Immerhin geht Deutschland in dieser Hinsicht einen Sonderweg - zum Schaden einzelner Kinder. Eine Harmonisierung mit anderen EU-Ländern könnte da autistischen Kindern helfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Frage: Mit der Pflicht zum Besuch einer Schule wird in Deutsch…
Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Frage: Mit der Pflicht zum Besuch einer Schule wird in Deutschland das Recht auf Bildung für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen verwirklicht. Eine im Sinne der Einsenderin intendierte „Harmonisierung der Schulgesetze der Länder der Bundesrepublik Deutschland mit den Schulgesetzen der Länder der europäischen Union“ ist nicht beabsichtigt. Die allgemeine Schulpflicht in Deutschland ist in allen Ländern gesetzlich verankert. Sie vermittelt nicht allein Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, sondern zugleich soziale und staatsbürgerliche Kompetenz. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichsten Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. April 2003 – 1 BvR 436/03 –, juris). Verbunden ist damit das Erfordernis, dass das Schulangebot zur Passung mit den Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler gebracht wird, was sich im Einzelfall durchaus schwierig gestalten kann. Das ist übrigens auch in anderen europäischen Ländern der Fall, in denen z.B. zahlreiche Schülerinnen und Schüler mit Behinderung Tagesstätten für Behinderte besuchen – zum Teil aber auch keinerlei Zugang zu Bildung haben. Bezogen auf Schülerinnen und Schüler mit Autismus sind alle Länder der Bundesrepublik Deutschland um gute Bildungsangebote für diese jungen Menschen bemüht und u.a. über die KMK mit Autismus Deutschland e.V, Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Autismus im Gespräch. Mit freundlichen Grüßen