Auskunftsersuchen zu den Bäderbetrieben Stuttgart

Bilanzen bzw. Gewinn / Verlustrechnung der Bäderbetriebe Stuttgart für die Jahre 2013 bis 2018 insbesondere Hallenbad Heslach
Besucherzahlen der innerstädtischen Hallenbäder der Stadt Stuttgart für die Jahre 2013 bis 2018 insbesondere Hallenbad Heslach
Studie "Bäderentwicklungsplan 2030 für Stuttgart"
Alle Vertragsunterlagen und Kommunikation mit der Firma Profund Consulting zur Erstellung der Studie "Bäderentwicklungsplan 2030 für Stuttgart"

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2019
  • Frist
    12. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bilanzen bzw. …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Auskunftsersuchen zu den Bäderbetrieben Stuttgart [#56639]
Datum
10. Februar 2019 16:56
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bilanzen bzw. Gewinn / Verlustrechnung der Bäderbetriebe Stuttgart für die Jahre 2013 bis 2018 insbesondere Hallenbad Heslach Besucherzahlen der innerstädtischen Hallenbäder der Stadt Stuttgart für die Jahre 2013 bis 2018 insbesondere Hallenbad Heslach Studie "Bäderentwicklungsplan 2030 für Stuttgart" Alle Vertragsunterlagen und Kommunikation mit der Firma Profund Consulting zur Erstellung der Studie "Bäderentwicklungsplan 2030 für Stuttgart"
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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