Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,
vielen Dank für Ihre E-Mails vom 18.08.2014, 19.09.2014 und 28.09.2014, die zur Beantwortung an das Referat "Technische Systemintegration, Flexibilität der Nachfrage, Speicher, Strom im Verkehr" weitergeleitet wurden.
Auf Grund des übermittelten Links zum FAZ-Artikel vom 18.08.2014 gehe ich davon aus, dass Sie sich für die Trilaterale Pumpspeicherstudie interessieren. In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass im Frühjahr 2012 ein vertiefter Austausch und eine vertiefte Zusammenarbeit zu Pumpspeicherkraftwerken (sog. D-A-CH-Kooperation)zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz vereinbart wurde. Darauf folgte eine detaillierte Untersuchung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Pumpspeicherkraftwerken sowie ihrer Beiträge zur Energieversorgung unter besonderer Beachtung der trilateralen Perspektive.
Die rechtliche Situation für Pumpspeicher in den drei Ländern wurde im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) durch die Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB begutachtet. Die wirtschaftliche Perspektive untersuchte ein Gutachten des Fachgebiets Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) der Technischen Universität Berlin im Auftrag des schweizerischen Bundesamts für Energie (BFE) und die Beiträge von Pumpspeicherkraftwerken für die Energieversorgung sind Inhalt einer Studie des Instituts für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft (IAEW) der RWTH Aachen im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW). Ein Bericht des Energy Science Center der ETH Zürich im Auftrag des BFE gibt einen Überblick über die Teilstudien.
Die Ergebnisse der trilateralen Pumpspeicherstudien wurden im August 2014 veröffentlicht und sind insbesondere auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie abrufbar (
http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitt…).
Mit freundlichen Grüßen