Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Sonderforschungsbereich 115, 1973/74

Dokumentation der im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf im Jahre 1973/74 durchgeführten Experimente im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 115, insbesondere:

a) Hypothesen,
b) Versuchsaufbau,
c) Versuchsdurchführung,
d) Wissenschaftliche Auswertung / Abschlussberichte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. September 2014
  • Frist
    11. Oktober 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumentation de…
An Deutsche Forschungsgemeinschaft Details
Von
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Betreff
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Sonderforschungsbereich 115, 1973/74 [#7343]
Datum
9. September 2014 15:05
An
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumentation der im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf im Jahre 1973/74 durchgeführten Experimente im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 115, insbesondere: a) Hypothesen, b) Versuchsaufbau, c) Versuchsdurchführung, d) Wissenschaftliche Auswertung / Abschlussberichte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Forschungsgemeinschaft
Inhaltlicher Verweis auf die Jahrbücher der DFG, und der Hinweis, dass Ergebnisse dort &quot;in der Regel&…
Von
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Inhaltlicher Verweis auf die Jahrbücher der DFG, und der Hinweis, dass Ergebnisse dort &quot;in der Regel&quot; veröffentlicht werden. Was in diesem Fall nicht zutrifft. Zudem fällt die DFG als Verein laut Eigenauskunft nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz.