Unfälle von deutschen Diplomatenfahrzeugen im Ausland

Anfrage an: Auswärtiges Amt

In Berlin gibt es jährlich ein hohe Anzahl von Verkehrsvergehen, die die Fahrer von Fahrzeugen mit Diplomatenstatus begehen.

Der Tagesspiegel vom 02.08.2011 spricht von ca. 15.000 "Knöllchen" und Anzeigen, die Diplomaten kassiert haben.

Meine Anfrage lautet: Wie oft waren im Jahr 2010 deutsche Diplomaten im Ausland (schuldhaft) in Unfälle verwickelt? Wie viele Verletzte gab es? Wie hoch waren die Sachschäden und ggf. Entschädigungszahlungen?

Ergebnis der Anfrage

Das Auswärtige Amt gibt an, keine Statistik zu Unfällen deutscher Diplomaten im Ausland zu führen. Darüber hinaus bestehe keine Meldepflicht der Betroffenen gegenüber dem Auswärtigen Amt.

Wenn Betroffenen den Vorgang trotzdem meldeten, werde der Schriftverkehr Teil der Personalakte, die per IFG nicht zugänglich sei.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
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Michael Hörz
Unfälle von deutschen Diplomatenfahrzeuge im Ausland Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Michael Hörz
Betreff
Unfälle von deutschen Diplomatenfahrzeuge im Ausland
Datum
2. August 2011 11:56
An
Auswärtiges Amt
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: In Berlin gibt es jährlich ein hohe Anzahl von Verkehrsvergehen, die die Fahrer von Fahrzeugen mit Diplomatenstatus begehen. Der Tagesspiegel vom 02.08.2011 spricht von ca. 15.000 &quot;Knöllchen&quot; und Anzeigen, die Diplomaten kassiert haben. Meine Anfrage lautet: Wie oft waren im Jahr 2010 deutsche Diplomaten im Ausland (schuldhaft) in Unfälle verwickelt? Wie viele Verletzte gab es? Wie hoch waren die Sachschäden und ggf. Entschädigungszahlungen? Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Michael Hörz Postanschrift Michael Hörz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110803403756] IFG-AnfrageUnfällevon deutschen Diplomatenfahrzeuge im Ausland Sehr ge…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110803403756] IFG-AnfrageUnfällevon deutschen Diplomatenfahrzeuge im Ausland
Datum
4. August 2011 16:11
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrte Herr Hörz, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben oder hohe Gebühren anfallen, müssen Sie möglicherweise einen Vorschuss zahlen. Sollten Sie vorab über die Gebühren informiert werden wollen, die in Ihrem Fall anfallen können oder ein Limit haben, das Sie ausgeben können/möchten, teilen Sie dies bitte baldmöglichst mit. Informieren Sie uns bitte auch über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z.B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Anett Düngefeld ---- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 (Gruppennummer IFG-Team) Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110803403756] IFG-Anfrage betr.Unfällevon deutschen Diplomatenfahrzeuge im Ausland S…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110803403756] IFG-Anfrage betr.Unfällevon deutschen Diplomatenfahrzeuge im Ausland
Datum
9. August 2011 16:27
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Hörz, Bezug nehmend auf Ihre IFG-Anfrage vom 02.08.2011 erhalten Sie anliegenden Bescheid des Auswärtigen Amts vom 09.08.2011. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Anett Düngefeld ---- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de