Sehr
geehrte Antragsteller/in
auf Ihren u.a. Antrag antworte ich hiermit gem. § 7 Abs. 2 AIG auf elektronischem Wege und innerhalb der Frist des § 6 Abs. 1 Satz 7 AIG wie folgt, wobei ich im Hinblick auf die Formulierung Ihres Antrages sowie den mehrere Jahre betreffenden Informationsbedarf von Ihrer Zustimmung gem. § 7 Abs. 1 Satz 8 AIG zur Auskunftserteilung ausgehe:
Frage a), Teilfrage 1 (Studierendenzahl): Siehe Anlage 1
Zu Frage a), Teilfrage 2 (Zielstellungen und Prognosen) übersende ich den link zum Hochschulvertrag MWFK/BTUCS
http://www.mwfk.brandenburg.de/media_fa….
Der in Nr. V.1 des vorgenannten Vertrages genannte Struktur- und Entwicklungsplan ist derzeit innerhalb der BTUCS in Bearbeitung; gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 AIG soll über einen noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess innerhalb einer Einrichtung (noch) keine Auskunft erteilt werden.
Frage b)
Ihr Auskunftsersuchen über Anzahl und Volumina von Forschungsaufträgen habe ich als ein solches zu Auftragsforschung, also zu wirtschaftlicher Tätigkeit der BTUCS und ihrer Vorgängereinrichtungen im Sinne der Nrn. 3.1.2 und 3.2.1 des sog. EU-Gemeinschaftsrahmens
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex… bewertet. Es enthält also nur eine Teilmenge der gesamten Drittmittelprojekte und-einnahmen; die entsprechenden Dateien werden erst für die Zeit ab 01.01.2015 durch Zusammenfassung der Titelgruppen 63 und 65 zur Titelgruppe 70 im jeweiligen Kapitel 06 100 der Einzelpläne 06 (Ressort MWFK) für die jeweiligen Haushaltsjahre einheitlich darstellbar:
Zentralcampus:
Jahr 2010 2011 2012 2013 2014
Einnahmen in T€ 4.281,7 5.300,5 4.245,4 4.862,4 4.061,6
Anzahl der Projekte 158 154 187 242 142
Campi Senftenberg und Cottbus-Sachsendorf: Siehe Anlage 2.
Frage c), Teilfrage 1 (Beschäftigtenzahlen):
Siehe Anlage 3; Hinweis: In der Anzahl der Professoren sind auch Professorenstellenvertreter/-innen (§ 40 Abs. 1 Satz 8 BbgHG) und Gastprofessorinnen/Gastprofessoren (§ 52 BbgHG) enthalten, da sie ebenfalls zum hauptberuflichen wissenschaftlichen Personal zählen, siehe Abschnitt 6, Unterabschnitt 2 des BbgHG.
Frage c), Teilfrage 2 (künftige bzw. geplante Entwicklung):
Hinsichtlich der Professuren und des akademischen Personals (einschl. der drittmittelfinanzierten Mitarbeiter/innen, die in der zahlenmäßigen Übersicht enthalten sind), richtet sich die künftige Anzahl nach dem bereits erwähnten, in Erarbeitung befindlichen Struktur- und Entwicklungsplan (s.o. Frage a), Teilfrage 2) und -bei den drittmittelfinanzierten Mitarbeitern/-innen - nach dem künftigen Drittmittelaufkommen.
Zum Personal der Verwaltung/der zentralen Betriebseinheiten wird derzeit eine Organisationsentwicklungsuntersuchung durchgeführt (siehe Nr. V.11 lit. e) des Hochschulvertrages
http://www.mwfk.brandenburg.de/media_fa… ), deren Ergebnisse noch nicht vorliegen, so dass auch hier noch keine abschließende Auskunft möglich ist, im Übrigen gilt hinsichtlich der Stellenentwicklung für alle Hochschulen des Landes der Einzelplan 06, Kapitel 06 100, Titelgruppe 60, Titel 422 60 ff. (
http://www.mdf.brandenburg.de/media_fas… ), auf dessen Grundlage die jährliche Stellenzuweisung an die Hochschulen erfolgt.
Eine Gebühr wird nicht erhoben.
Mit freundlichen Grüßen
---
Betreff: AW: Entwicklung der Hochschulregion Lausitz [#8345]
Sehr
geehrte
anbei die Studierendenzahlen-Gesamtstudierende aus der Rückmeldung der amtl.
Statistik bzgl. Verlaufszahlen 2010 bis 2014 (jeweils das Wintersemester).
Berichtsselektion
amtl. Statistik (Excel-Datei)
Berichtssemester
WS
Hörerstatus
Haupthörer
Berichtsjahr
Standort
2010
2011
2012
2013
2014 (vorläufig)
Zentralcampus
6.674
6.663
6.866
6.498
6.002
Senftenberg
1.877
1.824
1.763
1.659
1.630
Sachsendorf
1.583
1.558
1.450
1.380
1.281
Gesamtergebnis
10.134
10.045
10.079
9.537
8.913
Mit freundlichen Grüßen