Zuverlässigkeit von Entscheidungen der Aeromedical Center

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Die Lizenzierung der Flugtauglichkeit von Flugzeugführern ist in Deutschland an die sogenannten "Aeromedical Center" übertragen worden. Bitte zeigen Sie mir auf, wie die Zuverlässigkeit dieser delegierten hoheitlichen Maßnahme gewährleistet wird und ob diesbezüglich Änderungen geplant sind. Insbesondere möchte ich wissen, wie häufig welches Aeromedical Center geprüft wurde und welche Kriterien angewandt wurden. Bitte legen Sie auch die Ergebnisse der Prüfungen offen.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage bezüglich der Aufsichtsmaßnahmen für Flugmedizinische Zentren (AMC)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. März 2012
  • Frist
    17. April 2012
  • Kosten dieser Information:
    64,54 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuverlässigkeit von Entscheidungen der Aeromedical Center
Datum
15. März 2012 10:02
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Die Lizenzierung der Flugtauglichkeit von Flugzeugführern ist in Deutschland an die sogenannten "Aeromedical Center" übertragen worden. Bitte zeigen Sie mir auf, wie die Zuverlässigkeit dieser delegierten hoheitlichen Maßnahme gewährleistet wird und ob diesbezüglich Änderungen geplant sind. Insbesondere möchte ich wissen, wie häufig welches Aeromedical Center geprüft wurde und welche Kriterien angewandt wurden. Bitte legen Sie auch die Ergebnisse der Prüfungen offen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Kein Nachrichtentext
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. April 2012
Status
Warte auf Antwort
5,6 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zuverlässigkeit von Entscheidungen …
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW:
Datum
17. Juni 2012 17:28
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zuverlässigkeit von Entscheidungen der Aeromedical Center" vom 15.03.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Luftfahrt-Bundesamt
Ihre IFG-Anfrage Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich bitte zunächst für verspätete - kapazitätsbedingte - A…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage
Datum
20. Juni 2012 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich bitte zunächst für verspätete - kapazitätsbedingte - Antwort um Entschuldigung. Sie hatten darum gebeten, Ihnen vor Bescheidung die Kosten mitzuteilen. Diese belaufen sich vorliegend auf € 64,54 und resultieren aus den im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage entstandenen Personalkosten. Ihrem Antrag soll bezüglich der Auskunft zu Art und Weise und zu den Intervallen der Aufsichtsmaßnahmen über flugmedizinische Zentren entsprochen werden, im Übrigen soll der Antrag abgelehnt werden. Sofern von Ihnen bis zum 22.06.12 keine Rückäußerung erfolgt, werden wir Ihren Antrag bescheiden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thomas Slaba Luftfahrt-Bundesamt Referat Z 5 - Bürger-Service-Center/Beschwerdestelle Fluggastrechte 38114 Braunschweig Tel.: 0531 - 2355 219 Fax : 0531 - 2355 707 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zuverlässigkeit von Entscheidungen der Aeromedical Center" vom 15.03.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Luftfahrt-Bundesamt
Kein Nachrichtentext
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Juni 2012
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
688,1 KB