Geschäftsverteilungsplan, Organigram und Aktenplan des AStA

Anfrage an: Universität Münster

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Anbetracht dessen, dass ich bereits den AStA hierzu angeschrieben habe und dieser stets dann reagiert wenn man sich bei externen Stellen beschwert wende ich mich an Sie als Aufsichtsbehörde. Wie in meiner E-Mail vom 09. Februar 2015 an Frau Nelles, Rektorin der Universität Münster, und Herrn Bigge, Justiziar der Universität Münster, angekündigt, beantrage ich hiermit Ersatzvornahme meines IFG-Antrags auf Zusendung des Geschäftsverteilungsplans, Organigrams und Aktenplans der AStA, gerichtet an den AStA vom 14. Januar 2015, für den ich lapidar folgende Antwort erhielt:

"keines der angefragten Dokumente existiert bzw. liegt uns vor, deshalb können wir sie Ihnen auch nicht zur Verfügung stellen. Damit betrachten wir Ihre Anfrage als erledigt."

Ich ging davon aus, dass ich zeitnah einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten würde. Da ich diesen bis zum 18. März nicht erhielt, bat ich in einer E-Mail gerichtet an den AStA um die Zusendung eines rechtsmittelfähigen Bescheides.

Dies ist bis heute nicht erfolgt.

Darum beantrage ich bei Ihnen, als Rechtsaufsicht der AStA, den Fall an sich zu ziehen, inhaltlich zu überprüfen und entsprechenden Bescheid zu erlassen. Gerne mit der rechtlich unhaltbaren Begründung, dass der AStA Münster keine innere Organisation aufweist, keinen Geschäftsverteilungsplan besitzt und auch keinen Aktenplan führt.

Sie finden den ursprünglichen Antrag unter:
https://fragdenstaat.de/a/8381

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Im Grunde genommen ist es ein Witz :) .

Der AStA wurde de facto ausgeschaltet und ich hab direkt von der Direktorin den Ablehnungsbescheid erhalten.Ob man sich überhaupt der Tragweite der Aktion bewusst ist? Im Grunde hab ich jetzt schwarz auf weiß, dass der AStA Münster keine innere Organisation bzw. Verwaltungsstruktur hat und darum systemisches Versagen droht.

Jeder der eine IFG-Anfrage an den AStA richtet, sollte einen Monat warten und dann einfach bei der Uni um Ersatzvornahme bitten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. April 2015
  • Frist
    23. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht dess…
An Universität Münster Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Geschäftsverteilungsplan, Organigram und Aktenplan des AStA [#9472]
Datum
21. April 2015 07:55
An
Universität Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht dessen, dass ich bereits den AStA hierzu angeschrieben habe und dieser stets dann reagiert wenn man sich bei externen Stellen beschwert wende ich mich an Sie als Aufsichtsbehörde. Wie in meiner E-Mail vom 09. Februar 2015 an Frau Nelles, Rektorin der Universität Münster, und Herrn Bigge, Justiziar der Universität Münster, angekündigt, beantrage ich hiermit Ersatzvornahme meines IFG-Antrags auf Zusendung des Geschäftsverteilungsplans, Organigrams und Aktenplans der AStA, gerichtet an den AStA vom 14. Januar 2015, für den ich lapidar folgende Antwort erhielt: "keines der angefragten Dokumente existiert bzw. liegt uns vor, deshalb können wir sie Ihnen auch nicht zur Verfügung stellen. Damit betrachten wir Ihre Anfrage als erledigt." Ich ging davon aus, dass ich zeitnah einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten würde. Da ich diesen bis zum 18. März nicht erhielt, bat ich in einer E-Mail gerichtet an den AStA um die Zusendung eines rechtsmittelfähigen Bescheides. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Darum beantrage ich bei Ihnen, als Rechtsaufsicht der AStA, den Fall an sich zu ziehen, inhaltlich zu überprüfen und entsprechenden Bescheid zu erlassen. Gerne mit der rechtlich unhaltbaren Begründung, dass der AStA Münster keine innere Organisation aufweist, keinen Geschäftsverteilungsplan besitzt und auch keinen Aktenplan führt. Sie finden den ursprünglichen Antrag unter: https://fragdenstaat.de/a/8381 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>

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Universität Münster
Ihre Nachricht vom 21.04.2015 Sehr geehrter Herr Abbasi, wie Ihnen der AStA der Studierendenschaft der Westfälisc…
Von
Universität Münster
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Nachricht vom 21.04.2015
Datum
6. Mai 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
137,5 KB
Sehr geehrter Herr Abbasi, wie Ihnen der AStA der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität bereits mitgeteilt hat, existieren die von Ihnen beim AStA gemäß § 4 IFG NRW angeforderten Unterlagen nicht. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass sich der Anspruch nach dem Informa-tionsfreiheitsgesetz nur auf vorhandene Daten erstreckt. Ein Anspruch auf die Erstellung bislang nicht existierender Dokumente besteht nicht. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihr Auskunftsbegehren durch Klage-erhebung vor dem Verwaltungsgericht, Piusallee 38 in 48147 Münster weiter zu verfolgen. Mit freundlichen Grüßen