Relaunch Schleswig-Holstein.de


schleswig-holstein.de wurde einem Relaunch unterzogen. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Was hat der Relaunch gekostet?
2. Aus welchem Grund wurde auf die Weiterleitung bestehender URLs verzichtet? Viele Links von anderen Seiten laufen damit ins Leere (bspw.: http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/, aber auch viele weitere)
3. Wie wurden Usability und Barrierefreiheit der Seite getestet? Welche Kriterien wurden hier angelegt?
4. Welche Ziele wurden mit dem Relaunch verfolgt und wie wird dies gemessen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2015
  • Frist
    18. Juni 2015
  • 2 Follower:innen
Johan von Hülsen
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: schleswig…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
Johan von Hülsen
Betreff
Relaunch Schleswig-Holstein.de [#9861]
Datum
19. Mai 2015 17:07
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
schleswig-holstein.de wurde einem Relaunch unterzogen. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Was hat der Relaunch gekostet? 2. Aus welchem Grund wurde auf die Weiterleitung bestehender URLs verzichtet? Viele Links von anderen Seiten laufen damit ins Leere (bspw.: http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/, aber auch viele weitere) 3. Wie wurden Usability und Barrierefreiheit der Seite getestet? Welche Kriterien wurden hier angelegt? 4. Welche Ziele wurden mit dem Relaunch verfolgt und wie wird dies gemessen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johan von Hülsen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johan von Hülsen

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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr von Hülsen, Sie baten gem. § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstei…
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Relaunch Schleswig-Holstein.de [#9861]
Datum
3. Juni 2015 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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12,2 KB


Sehr geehrter Herr von Hülsen, Sie baten gem. § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) um Zugang zu folgenden Informationen das neue Landesportal schleswig-holstein.de<http://www.schleswig-holstein.de> betreffend: 1. Was hat der Relaunch gekostet? 2. Aus welchem Grund wurde auf die Weiterleitung bestehender URLs verzichtet? 3. Wie wurden Usability und Barrierefreiheit der Seite getestet? Welche Kriterien wurden hier angelegt? 4. Welche Ziele wurden mit dem Relaunch verfolgt und wie wird dies gemessen? Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: zu 1. 460.000 EUR zu 2. Die bisherige Struktur des gesamten Internetauftritts nach Organisationen einschließlich der Themenportale ist komplett überarbeitet worden. Im neuen Landesportal wird nach Themen und Aufgaben gegliedert, die das gesamte Handlungsfeld der Landesregierung widerspiegelt. Die bisherigen Fachportale wurden aufgelöst und ihre Inhalte den Themenseiten zugeordnet. Im Zentrum des neuen Portals stehen die thematischen Schwerpunkte der Landesregierung (Bildung, Energiewende, Infrastruktur), der Ministerpräsident und die Fachminister(innen). Die vorhandenen URL’s konnten nicht weiterverwendet und auch nicht auf die neu strukturierten Inhalte weitergeleitet werden. zu 3. Das Landesportal basiert auf dem Government Site Builder (GSB), der Content-Management-Lösung des Bundes. Damit steht der Landesregierung ein Content-Management-System (CMS) zur Verfügung, das die Umsetzung barrierefreier Auftritte im Sinne der „Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV)“ ermöglicht. Die Einhaltung der spezifischen Anforderungen der BITV 2 wurde bei der Konzeption und der Realisierung des neuen Landesportals des Landes fortlaufend berücksichtigt. Der von der Landesregierung mit der Realisierung des neuen Auftritts beauftragte externe Dienstleister ist anerkannte Prüfstelle für BITV-Tests und führt diese im Tandem-Testverfahren durch. Dabei bewerten je ein Prüfer des Projekts BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) und des Dienstleisters die Barrierefreiheit der Website. Die sich daraus ergebenden Änderungen werden zurzeit noch umgesetzt. zu 4. Es ist Aufgabe der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung in der Staatskanzlei über die Arbeit des Ministerpräsidenten und der von ihm geführten Landesregierung auch im Internet zu informieren. Das neue Landesportal bietet dazu umfassende Möglichkeiten, Themen, Aufgaben und Schwerpunkte leicht zugänglich und verständlich darzustellen. Es gilt die Bürgerinnen und Bürger nicht nur zu informieren, sondern sie auch an der politischen Meinungs- und Willensbildung zu beteiligen. Diese Ziele werden nicht gemessen. Diese Bereitstellung von Informationen erfolgt kostenfrei, da Kosten nach § 12 Abs. 1 Ziff. 2 IZG-SH für die Erteilung einfacher schriftlicher Auskünfte nicht erhoben werden. Ich gehe davon aus, Ihre Fragen vollständig beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen