dqr-handbuch-01-08-2013
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „3 bis 3,5 jährigen Berufsausbildung“
Handbuch zum Deutschen Qualifikationsrahmen Struktur – Zuordnungen – Verfahren – Zuständigkeiten
Herausgeber: Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen www.dqr.de Stand: 01.08.2013
DQR-Handbuch Stand: 01.08.2013 Inhalt Vorwort ..................................................................................................................................................... 3 Abkürzungen ............................................................................................................................................ 4 1 Einführung........................................................................................................................................ 5 1.1 Zielsetzung des Handbuchs........................................................................................................ 5 1.2 Entwicklungsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung........................................................... 5 1.3 Aktualisierung/Pflege................................................................................................................. 6 1.4 Adressaten .................................................................................................................................. 6 2 Einordnung in den europäischen Zusammenhang........................................................................ 7 2.1 Implementierung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) .......................................... 7 2.2 Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) .............................................................................. 8 2.3 Die Entwicklung des DQR....................................................................................................... 10 2.4 Spezifika des DQR: Struktur und Kompetenzbegriff............................................................... 12 2.5 Verhältnis zum Europäischen Hochschulraum (EHEA) .......................................................... 23 3 Das Vorgehen bei der Zuordnung von Qualifikationen zum DQR ........................................... 25 3.1 Der erste Schritt: Zuordnung von Ankerqualifikationen.......................................................... 25 3.2 Technische Hinweise................................................................................................................ 26 3.3 Welche Qualifikationen werden dem DQR zugeordnet? ......................................................... 30 4 Rechtsstatus .................................................................................................................................... 32 4.1 Der DQR als orientierender Rahmen ....................................................................................... 32 4.2 Vermerk auf Qualifikationsnachweisen ................................................................................... 32 4.3 Institutionelle Verankerung...................................................................................................... 33 1
DQR-Handbuch Stand: 01.08.2013 5 Zuordnung von Qualifikationen im formalen Bereich ............................................................... 35 5.1 Übersicht der zugeordneten Qualifikationen ........................................... 36 5.2 Vorgehen bei weiteren Zuordnungen ....................................................................................... 36 6 Zuordnung von im nicht-formalen und informellen Bereich erworbenen Kompetenzen ....... 42 7 Glossar ............................................................................................................................................. 43 AnKDQJ Anhang A - Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen Anhang B - Liste der am Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) beteiligten Institutionen Anhang C - Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen Anhang D - Gemeinsamer Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR), einschließlich der Anlage zum Gemeinsamen Beschluss mit der Übersicht der Zuordnungen 2
DQR-Handbuch Stand: 01.08.2013 Vorwort Bund und Länder haben zusammen mit Akteuren aus allen Bildungsbereichen, mit den Sozialpartnern und Wirtschaftsorganisationen sowie weiteren Experten den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) entwickelt. Damit wird der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) entsprochen. Mit der nun beginnenden Umsetzung kommen wir den Zielen des EQR und des DQR ein großes Stück näher, • das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen und damit Vertrauen, Durchlässig- keit sowie Qualitätssicherung zu unterstützen, • den Akteuren im Bildungs- und Beschäftigungssystem ein Übersetzungsinstrument an die Hand zu geben, um Qualifikationen besser einordnen zu können und die Anerkennung von in Deutsch- land erworbenen Qualifikationen in Europa zu erleichtern und • die Mobilität von Lernenden und Beschäftigten zwischen Deutschland und anderen europäischen Ländern sowie in Deutschland im Sinne bestmöglicher Chancen zu fördern. So leisten der DQR und der EQR ihren Beitrag zu einem europäischen Bildungsraum, in dem lebensbe- gleitendes Lernen über bislang noch bestehenden Grenzen hinweg für alle EU-Bürgerinnen und -bürger an Bedeutung gewinnt. Dr. Susanna Schmidt Lothar Herstix Koordination für die Bundesregierung Koordination für die Kultusministerkonferenz Bundesministerium für Bildung und Forschung Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW 3
DQR-Handbuch Stand: 01.08.2013 Abkürzungen AK DQR Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen B-L-KG DQR Bund-Länder-Koordinierungsgruppe Deutscher Qualifikationsrahmen B-L-KS DQR Bund-Länder-Koordinierungsstelle Deutscher Qualifikationsrahmen BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie CQAF Common Quality Assurance Framework DQR Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen ECTS European Credit Transfer and Accumulation System EHEA European Higher Education Area ECVET European Credit System for Vocational Education and Training EQARF European Quality Assurance Reference Framework EQR Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen HQR Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse KMK Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland WMK Wirtschaftsministerkonferenz Im Handbuch werden zur sprachlichen Vereinfachung für die Kennzeichnung von Personengrup- pen die maskulinen Formen verwendet. Gemeint sind immer beide Geschlechter. 4
DQR-Handbuch Stand: 01.08.2013 1 Einführung 1.1 Zielsetzung des Handbuchs Das Handbuch des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) beschreibt Kriterien und Verfahren der DQR-kompatiblen Beschreibung von Qualifikationen und soll sicherstellen, dass die Zuordnung neu entwickelter Qualifikationen stets nach den gleichen Kriterien und Verfahren erfolgt. Es fixiert Zuord- nungen verbindlich, indem es die Kompetenzen ausweist, die mit einer Qualifikation erworben werden, macht die Zuordnungen auf diese Weise nachvollziehbar und beschreibt Zuständigkeiten und Informati- onsquellen. Ein Glossar erläutert die für das Verständnis des DQR wichtigen Termini. 1.2 Entwicklungsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Das DQR-Handbuch wird künftig jeweils den aktuellen Stand der DQR-Entwicklung dokumentieren. Grundlage dafür ist die Unterzeichnung des Gemeinsamen Beschlusses der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technolo- gie (vgl. Anhang D), der zum 1. Mai 2013 in Kraft getreten ist und die Voraussetzung für die Umsetzung des DQR und die Einrichtung einer Nationalen Koordinierungsstelle im Sinne der Empfehlung des Euro- päischen Parlaments und des Rates geschaffen hat. In der Anlage zum Gemeinsamen Beschluss sind die 1 im Konsens zugeordneten Qualifikationen in einer tabellarischen Übersicht dargestellt. Angefügt ist je- weils eine lernergebnisorientierte Begründung. Meist steht eine „Ankerqualifikation“ für einen Qualifi- kationstyp. Ihre Zuordnung wird exemplarisch begründet. Eine Liste erfasst alle Qualifikationen, die diesem Typ entsprechen und in gleicher Weise zugeordnet werden. Das Dokument ist hier im Kapitel 5 wiedergegeben. Gemäß der Vereinbarung vom 31.Januar 2012 (vgl. Abschnitt 2.3) werden derzeit die noch ausstehenden Zuordnungen formaler Qualifikationen beraten. Neu getroffene Zuordnungen mit Begründungen werden jeweils in die nächste Version des Handbuchs übernommen (vgl. Abschnitt 1.3). Im April 2013 hat die Erprobung der Zuordnung von Ergebnissen nicht-formalen Lernens begonnen. Die Ergebnisse der hierfür eingerichteten Expertenarbeitsgruppe werden Ende 2013 im AK DQR beraten 1 Identisch mit Kapitel 5.1 und 5.2 des Handbuchs. 5
DQR-Handbuch Stand: 01.08.2013 werden. Ziel ist es, Verfahren und Kriterien der Zuordnung von Ergebnissen nicht-formalen Lernens zu entwickeln. Von der politischen Entscheidungsfindung auf der Grundlage der Erprobungsergebnisse sind Erweiterungen und Präzisierungen insbesondere zum Abschnitt 3.3 („Welche Qualifikationen werden dem DQR zugeordnet?“) zu erwarten. Darüber hinaus wird vom BMBF eine Arbeitsgruppe zur Validie- rung informell erworbener Kompetenzen eingerichtet, deren Ergebnisse bei der weiteren Entwicklung des DQR Berücksichtigung finden sollen. 1.3 Aktualisierung/Pflege Das Handbuch wird von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle (B-L-KS DQR) weiterentwickelt und gepflegt werden. Auf der Grundlage der in der B-L-KS DQR in Beratung mit dem AK DQR aufgezeig- ten Änderungserfordernisse erscheint das Handbuch jährlich – zusammen mit dem vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegebenen Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe – in aktualisierter Version. 1.4 Adressaten Das Handbuch richtet sich an die zuständigen Institutionen in den Bildungsbereichen, an die Fachöffent- lichkeit und alle Bürgerinnen und Bürger als Nutzer des DQR. 6
DQR-Handbuch Stand: 01.08.2013 2 Einordnung in den europäischen Zusammenhang 2.1 Implementierung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) Die auf einem Sondergipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs im März 2000 vereinbarte Lissabon-Strategie umfasst verschiedene Maßnahmen zur Steigerung von Innovationsgeschwindigkeit und sozialer Kohäsion. Ein wesentlicher Teil des Lissabon-Prozesses bezieht sich auf den Bildungsbe- reich. Durch qualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte können die Beschäftigungsquote in der EU erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Auch ein besseres transnationales Verständnis von Lernleistungen und erworbenen Qualifikationen kann wesentlich zur Erreichung dieser Ziele beitragen. Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen – EQR (European Qualifications Framework for Lifelong Learning – EQF) soll die erforderliche Transparenz schaffen. Er dient als euro- päischer Metarahmen, der die verschiedenen nationalen Qualifikationsrahmen miteinander verknüpft und so die Bildungssysteme näher aneinander heranführt; als Instrument zur Förderung des lebenslangen Lernens und der grenzüberschreitenden Mobilität bildet er die Qualifikationen der allgemeinen, berufli- chen und hochschulischen Bildung in einem einheitlichen System von acht Niveaus ab, die die jeweili- gen Lernergebnisse in drei Spalten beschreiben. Betrachtet werden „Wissen“, „Fertigkeiten“ und „Kom- petenz“, wobei „Kompetenz“ im Sinne der Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit be- schrieben wird. Als „Metarahmen“, der die in unterschiedlichen Bildungssystemen erzielten Lernergeb- nisse in Beziehung setzen soll, ist der EQR bewusst abstrakt und entsprechend knapp gehalten. Abb. 1: Der EQR als Metarahmen 7
DQR-Handbuch Stand: 01.08.2013 Zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraumes haben das Europäische Parlament und der Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine Reihe von Empfehlungen verabschiedet. Die wich- tigsten sind neben dem EQR • das Dokumentationssystem Europass, 2 • die Leistungspunktesysteme ECTS und ECVET, 3 • die Qualitätssicherungssysteme CQAF und EQARF, • die Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Validierung nicht-formalen und informel- len Lernens. 4 Der Europass bildet individuelle Lern- und Qualifikationsverläufe ab und stellt standardisierte Formate für die Erläuterung von Zertifikaten bereit. Eine Niveaueinstufung von Qualifikationen kann die Euro- pass-Dokumente verständlicher machen und somit den Nutzen dieses Transparenzinstruments deutlich erhöhen. Auch Leistungspunktesysteme beziehen sich auf individuelle Lernergebnisse. Die Qualitätssi- cherungssysteme schaffen wichtige Voraussetzungen für wechselseitiges Vertrauen, stellen aber selber keine Mobilitäts- und Transparenzinstrumente dar. Die Empfehlung zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen lässt die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen unberührt, die Vereinbarungen über den Zugang zu reglemen- tierten Berufen trifft. 5 2.2 Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) Im Oktober 2006 haben sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Stän- dige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) darauf ver- ständigt, gemeinsam einen DQR zu entwickeln. Mit der Durchführung dieses Vorhabens wird der Vorla- 6 ge der Europäischen Kommission vom 8. Juli 2005 , dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Empfehlung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Quali- 2 ECTS: European Credit Transfer System ; ECVET: European Credit System for Vocational Education and Training 3 CQAF: Common Quality Assurance Framework; EQARF: European Quality Assurance Reference Framework 4 Validierung nonformalen und informellen Lernens, URL: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:398:0001:0005:DE:PDF 5 Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.09.2005, S. 22), geändert durch die Richtlinie 2006/100/EG des Rates (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 141) 6 Kommission der Europäischen Gemeinschaften: „Auf dem Weg zu einen Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“ Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. SEC (2005) 957. Brüssel, 8.7.2005. 8