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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Abwendungsvereinbarung zu Manteuffelstr. 22, 23 / Fr.-Wilhelm-Str. 36, 37

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

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_Verpflichtungserklärung zurr Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts, 8 27 Abs. 1 $.1 BauGB der Salaground Liegenschaften GmbH, Kurfürstendamm 175, 10707 Berlin | („Erwerber"), vertreten durch HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin (Vollmachtistin Kopie beigefügt). Vorbemerkung Mit Kaufvertrag vom 14. Juni 2018 zur UR-Nr. 132/2018 des Notars EEE: in Berlin hat der Erwerber das Grundstück ‚mit der postalischen Anschrift Manteuffelstraße 22,23 und Friedrich-Wilhelm-Straße 36,37 .in Berlin-Tempelhof, verzeichnet im Grundbuch . des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg von Tempelhof, Blatt 6617, Ifd. Nr. 1 der‘ Grundstücke, Flur 3, Flurstücke 207 (1.677 m?), 208 (5 m?) und 1432/1 (2 m?) erworben. Das Grundstück ist bebaut mit einem Gebäude, das 36 Wohneinheiten aufweist. Das Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung nach 8 172 Abs. 2 S.1 Nr. 2 ‘ BauGB vom 27. März 2018 (GVBl. Nr. 9 v. 7.4.2018, S. 194) (nachfolgend: die ‚Erhaltungsverordnung!). I, Das Land Berlin hat mit Schreiben vom 29. Juni 2018und 16. Juli 2018 mitgeteilt, dass ihm gemäß $ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB.ein Vorkaufsrecht an dem Grundstück zustehe,dessen Ausübung geprüft werde. Der Erwerber geht davon aus, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts nach 8 26 Nr. 4 BauGB ausgeschlossenist. Nur vorsorglich und unter der Rechtsbedingung des Bestehens eines Vorkaufsrechts gemäß 8 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB und des Nichtbestehens eines Ausübungsausschlusses nach & 26 Nr. 4 BauGB erklärt der Erwerber was folgt, um die Ausübung des Vorkaufsrechts nach $ 27 Abs. 1 S. 1 BauGB abzuwenden.
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st Erhaltungsziele Dem Erwerber waren die Erhaltungsziele der Erhaltungsverordnung bereits bei Abschluss _ des Kaufvertrages bekannt; die Vertragsparteien haben diese. insbesondere bei der Kaufpreisbestimmung berücksichtigt. Der Erwerberwird dasGrundstück im Einklang mit den Erhaltungszielen sowie den Festsetzungen des Bebauungsplans XI1l-181 nutzen und verfügt über die finanziellen Mittel, um den Erwerb und die Nutzung des Grundstücks entsprechend den Erhaltungszielen zu gewährleisten. = ‚Unterlassungserklärung (1) Der Erwerber wird “es . unterlassen, für das Grundstück eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen und auf dem Grundstück Wohnungs- und Teileigentum gemäß ' dem Wohnungseigentumsgesetz zu begründen (Umwandlung). | .(2): Der Erwerber unterlässt, a) den - auch teilweisen - Rückbau baulicher Anlagen, die dem Wohnendienen, b) Änderungen oder Nutzungsänderungen baulicher Anlagen, die über die Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattüngsstandards einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen, soweit nicht jeweils zuvor gemäß $ 172 Abs. 1 $. 1 Nr. 2, ‚Abs. 4 BauGBdie dafür erforderliche Genehmigungerteilt wurde. (3) Der Erwerber wird auf dem Grundstück energetische Modernisierungsmaßnahmen an den Außenflächen der baulichen Anlagen (z.B. Fassadendämmung mit WDVS oder Dämmputz) und den Fenstern unterlassen, sofern keine Rechtspflicht zu ihrer Durchführung besteht. (4) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch in Bezug auf derzeit nicht vermietete bzw. leerstehende Wohnungen.
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_Verpflichtungserklärung zurr Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts, 8 27 Abs. 1 S.1 BauGB der Salaground Liegenschaften GmbH, Kurfürstendamm 175, 10707Berlin | („Erwerber“), vertreten durch HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD Rechtsanwälte FaNumisehnit mbB, Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin (Vollmachtist in Kopie beigefügt). Vorbemerkung Mit Kaufvertrag vom 14. Juni 2018 zur UR-Nr. 132/2018 des Notars Rainer G. Krögerin Berlin hat der Erwerber das Grundstück ‚mit der postalischen Anschrift Manteuffelstraße 22,23 und Friedrich-Wilhelm-Straße 36,37 .in Berlin-Tempelhof, verzeichnet im Grundbuch . des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg von Tempelhof, Blatt 6617, Ifd. Nr. 1 der‘ Grundstücke, Flur 3, Flurstücke 207 (1.677 m?), 208 (5 m?) und 1432/1 (2 m?) erworben. Das Grundstück ist bebaut mit einem Gebäude, das 36 Wohneinheiten aufweist. Das Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung nach 8 172 Abs. 2 S.1.Nr. 2 ‘ BauGB vom 27. März 2018 (evBı. Nr. 9 v. 7.4.2018, S. 194) (nachfolgend: die ‚Erhaltungsverordnung‘). I Das Land Berlin hat mit Schreiben vom 29. Juni 2018 und 16. Juli 2018 mitgeteilt, dass ihm gemäß 8 24 Abs. 18. 1 Nr. 4BauGB. ein Vorkaufsrecht an dem Grundstück zustehe, dessen ‚Ausübung geprüft werde. Der Erwerber geht davon aus, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts nach $ 26 Nr. 4 BauGB ausgeschlossenist. Nur vorsorglich undunter der Rechtsbedingung des Bestehens eines Vorkaufsrechts gemäß $ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB und desNichtbestehens eines Ausübungsausschlusses nach & 26 Nr. 4 BauGB erklärt der Erwerber was folgt, um die Ausübung desVorkaufsrechts nach $ 27 Abs. 1 S. 1 BauGB abzuwenden.
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st Erhaltungsziele Dem Erwerber waren die Erhaltungsziele der Erhaltungsverordnung bereits bei Abschluss - des Kaufvertrages bekannt; die Vertragsparteien haben diese insbesondere bei der Kaufpreisbestimmung berücksichtigt. Der Erwerber wird das. Grundstück im Einklang mit den Erhaltungszielen sowie den Festsetzungen des Bebauungsplans xX11l-181 nutzen und verfügt: über die finanziellen Mittel, um den Erwerb und die Nutzung des Grundstücks entsprechend den Erhaltungszielen zu gewährleisten. 82 Unterlassungserklärung (1) Der Erwerber wird es unterlassen, für das Grundstück eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen und auf dem Grundstück Wohnungs- und Teileigentum gemäß * dem Wohnungseigentumsgesetz zu begründen (Umwandlung). (2): Der Erwerber unterlässt, _ a) den - auch teilweisen - Rückbau baulicher Anlagen, die dem Wohnendienen, b) Änderungen oder Nutzungsänderungen baulicher Anlagen, die über die Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungsstandards einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungenhinausgehen, soweit nicht jeweils zuvor gemäß $ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, ‚Abs. 4 BauGB die dafür erforderliche Genehmigung erteilt wurde. (3) Der Erwerber wird auf dem Grundstück energetische Modernisierungsmaßnahmen an den Außenflächen der baulichen Anlagen (z.B. Fassadendämmung mit WDVS oder Dämmputz) und den Fenstern unterlassen, sofern keine Rechtspflicht zu ihrer Durchführung besteht. (4) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch in Bezug auf derzeit nicht vermietete bzw. leerstehende Wohnungen.
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83 Geltungsdauer ‘M) Die Verpflichtungen des & 2 gelten, solange die Erhaltungsverordnung in der jeweils geltenden Fassungin Kraft ist, längstens jedoch für 20 Jahre ab dem 20.8.2018. Der Erwerber wird von der Verpflichtung nachAbsatz 1 frei, wenn das Land Berlin nach Ablauf von 9 Jahren ab dem 20.8.2018 (Überprüfungsstichtag) nicht nachweist, dass die Erhaltungsziele sowie die tatsächlichen Umstände innerhalb des Erhaltungsgebietes es erfordern, dass die vom Erwerber übernommenen Verpflichtungen weitergelten. Ist ein solches Erfordernis grundstücksbezogen nicht oder nicht mehr in gleicher Weise wie heute. nachweisbar, entfallen sämtliche Verpflichtungen mit Ablauf des 10. Jahres ab dem Überprüfungsstichtag. Hat das Land Berlin binnen 12° Monaten vor .dem Überprüfungsstichtag in dem Erhaltungsgebiet kein Vorkaufsrecht mehr ausgeübt, begründet dies die widerlegliche Vermutung, dass ein Erfordemis im vorgenannten Sinne nicht mehr besteht. Als erforderlichen aber auch ausreichenden Nachweis im. Sinne der vorstehenden Sätze akzeptiert der Erwerber die .Ergebnisse turnusgemäß „Zwischenkontröllen“ der Erhaltungsverordnung (i.S.d. stattfindender Rechtsprechung des sog. VG München, Urt. v. 15.2.1993 - M 8 K 92.1600 -; Urt. v. 1.3.1993-M8K 91.3720 -; beide zitiert nach juris), sofern diese zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht älter als 5 Jahre sowie | methodisch und inhaltlich nicht zu beanstandensind. Besteht Uneinigkeit über das Fortbestehen des vorgenannten Erfordernisses, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. $4 Rechtsmittelverzicht 1) Für den Fall, dass der Erwerber gegen seine vorerwähnten Verpflichtungen ausdieser Erklärung verstößt, verzichtet er gegenüber behördlichen Anordnungen, die der. Unterbindung eines hiemach pflichtwidrigen Verhaltens oder der Wiederherstellung eines rechtmäßigen und den hier abgegebenen Verpflichtungserklärungen entsprechenden Zustandes dienen, unwiderruflich auf Rechtsmittel,
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0) Der Rechtsmittelverzicht ist beschränkt auf Anordnungen im Sinne des vorstehenden Absatzes 1. Er erstreckt sich insbesonderenicht auf die Klärung der Fragen, - ob eine behördliche Anordnung zulässig ausschließlich” Eh in Absatz - 1 beschriebenen Zwecken dient, - „ob ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung im Sinne von $ 2 Abs. 1 und 2 besteht, -. = obeein Vorkaufsrecht besteht oder ausgeschlossen ist oder „ob ein Erfordernis gemäß 8 3 Abs. 2 fortbesteht. 85 Aufhebung Die bereits zuvor, unter dem 8. und 17. August 2018, in derselben Sache abgegebenen Verpflichtungserklärungen werdenhiermit aufgehoben. le ALT EIHR Anlage: Vollmacht v. 6.7.2018 in Kopie
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