KM_C554e-20171214121903

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Transparenzregister

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Aschkowski, Birgit (Pool VII) Von:                           Wienker Dr., Elisa Maria (VII A 3) Gesendet:                      Montag, 16. Mai 2016 14:26 An:                            Referat VIIA3 Betreff:                      WG: WB Register- berechtigtes Interesse ZSA VII A 3 ·WK 5023/14/100)4 .020· (WB-Register) Von: Wienker Dr., Elisa Maria (VII A 3) Gesendet: Montag, 4. April2016 15:13 An: Kalwey Dr., Nadine (P) Ce: Findeisen, Michael (VII A 3) Betreff: WB Register - wirtschaftliches Interesse Hallo Nadine, wie besprochen-anbei der Text zu dem Thema berechtigtes Interesse. Beste Grüße Maria *** Die 4. Geldwäscherichtlinie (EU/2015/849) sieht vor, dass auch Personen und Organisationen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Zugang zu dem Register erhalten sollen. Die Richtlinie führt aus, dass Personen und Organisationen, die ein legitimes Interesse im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und damit zusammenhängenden Vortaten -wie Bestechung, Steuerstraftaten und Betrug- nachweisen können, im Einklang mit den nationalen Datenschutzbestimmungen Zugang zu den Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer gewährt werden soll. Dazu können auch Journalisten zählen, die den Nachweis eines solchen Interesses erbringen. Deutschland wird diese Bestimmungen der 4. Geldwäscherichtlinie selbstverständlich umsetzen. Bei der Umsetzung in D. sind auch verfassungsrechtliche Vorgaben zum Datenschutz zu berücksichtigen, wie sie etwa das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des berechtigten Interesses an der Einsichtnahme ins Grundbuch dargelegt hat. Wie konkret das berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, ist Gegenstand der nationalen Ausgestaltung und muss noch ausgeformt werden. Es zeichnet sich jedoch ab, dass a) ein inhaltlicher Bezug zu den oben genannten Straftaten und b) ein konkreter Bezug zu der Gesellschaft oder Person, über die die Informationen abgerufen werden sollen, dargelegt werden müsste. Dr. Elisa Maria Wienker Referat VII A 3 (Zahlungsverkehr, Geldwäscheprävention) Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin 1
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Telefon: +49 (0)30-18-682-1876 Fax: +49 (0)30-18-682-881073 E- Mail: elisamaria.wienker@bmf.bund.de Internet: http:Uwww.bundesfinanzministerium.de 2
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