201130-niederschriftkreisausschuss

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

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Sitzung des Kreisausschusses, 30.11.2020                                          1 öffentlicher Teil Landkreis                                                  Pfaffenhofen a.d.Ilm, 15.11.2022 Pfaffenhofen a.d.Ilm Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses öffentlicher Teil am Montag, den 30.11.2020 um 14:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamts Pfaffenhofen (3. Stock) Anwesend sind: Stellvertreter des Landrats Huber, Karl CSU Machold, Jens Rohrmann, Martin Vogler, Albert Wayand, Ludwig FW Hechinger, Max Nerb, Herbert SPD Herker, Thomas Käser, Markus                                                   verlässt um 16:06 Uhr die Sitzung GRÜNE Dörfler, Roland BL Franken, Michael AfD Staudhammer, Claus ÖDP Haiplik, Reinhard Verwaltung Degen, Christian Heigl, Michaela Kill, Steffen Laumeyer, Gerhard Oberhauser, Marina Reile, Michael Reisinger, Walter Rottler, Doris
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Sitzung des Kreisausschusses, 30.11.2020              2 öffentlicher Teil weitere Teilnehmer Huber, Bernd Entschuldigt fehlen: Landrat Gürtner, Albert                          entschuldigt Weitere Stellvertreterinnen des Landrats Drack, Elke                              entschuldigt CSU Seitz, Martin                            entschuldigt
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Sitzung des Kreisausschusses, 30.11.2020                                              3 öffentlicher Teil Herr Karl Huber, Stellvertreter des Landrats, eröffnet die Sitzung um 14:32 Uhr. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Mit der Tagesordnung besteht Einverständ- nis. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Herr Karl Huber begrüßt die Anwesenden, insbeson- dere die Vertreter der Presse und die Referenten des Tagesordnungspunktes zum Mobilitäts- konzept. Tagesordnung 1.       Besetzung des Jugendhilfeausschusses (B) 2.       Feststellung und Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2019 des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (B) 3.       Antrag der Kreistagsfraktion Buntes Bündnis; Nachhaltige Beschaffung im Landkreis Pfaffenhofen - sozial, ökologisch, fair (B) 4.       Integriertes Mobilitätskonzept des Landkreises Pfaffenhofen (B) 5.       Neuaufstellung Energienutzungsplan (B) 6.       Änderung der Vereinbarung über die Aufgaben und die Kostenaufteilung des Frauen- hauses Ingolstadt (B) 7.       Anpassung der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. zur Komple- mentärförderung im Bereich der Flüchtlings-/Integrationsberatung des Caritaszentrums PAF(B) 8.       Kreiszuschuss zur Unterstützung des Kulturkanals Ingolstadt (B) 9.       Beschaffung von vier Sirenen zur Warnung der Bevölkerung im Gemeindebereich Münchsmünster; Auftragsvergabe (B) 10.      Schulen des Landkreises Pfaffenhofen; Auftragsvergabe für die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten im Rahmen des Förderprogramms (Eilentscheidung) 11.      Schulen des Landkreises Pfaffenhofen; Auftragsvergabe für die Beschaffung von CO2-Meldern im Rahmen des Förderpro- gramms (Eilentscheidung) 12.      Bekanntgaben, Anfragen
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Sitzung des Kreisausschusses, 30.11.2020                                               4 öffentlicher Teil Top 1        Besetzung des Jugendhilfeausschusses (B) Sachverhalt/Begründung Der Bereich Schulen/Schulverwaltung ist im Jugendhilfeausschuss mit einem beratenden Mit- glied vertreten: Mitglied                            Stellvertreter Schulrat Erich Golda                Schulamtsdirektor Anton Jungwirth Künftig soll Frau Ute Zellhöfer anstatt Herrn Jungwirth die Stellvertretung für Herrn Golda im Jugendhilfeausschuss übernehmen. Beschluss: Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen: Frau Ute Zellhöfer wird als Nachfolgerin für Herrn Anton Jungwirth als Stellvertreterin aus dem Bereich Schulen/Schulverwaltung in den Jugendhilfeausschuss berufen. Anwesend:                       13 Abstimmung: Ja-Stimmen:                     13 Nein-Stimmen:                    0 Top 2        Feststellung und Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2019 des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (B) Sachverhalt/Begründung Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Kreistag diese bis zum 30.06. des über- nächsten Jahres festzustellen und auch über die Entlastung zu beschließen. Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.10.2020 wurde die örtli- che Prüfung der Jahresrechnung 2019 vorgenommen. Dabei wurde der Bericht des Kreisrech- nungsprüfungsamtes zu Grunde gelegt. Weitere Prüfungshandlungen, insbesondere Einzelprü- fungen, wurden nicht vorgenommen. Der Feststellung und der Entlastung durch den Kreistag steht somit nichts entgegen. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feststellung und Entlastung der örtlich geprüften Jahres- rechnung 2019 durch den Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO vorzunehmen.
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Sitzung des Kreisausschusses, 30.11.2020                                              5 öffentlicher Teil Beschluss: Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen: a) Feststellung der Jahresrechnung 2019: Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 131.943.676,32 € fest. b) Entlastung der Jahresrechnung 2019: Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung. Feststellung Jahresrechnung (mit Abstimmung Stellv. Landrat Huber): Anwesend:                       13 Abstimmung: Ja-Stimmen:                     13 Nein-Stimmen:                    0 Entlastung Jahresrechnung (ohne Abstimmung Stellv. Landrat Huber): Anwesend:                       12 Abstimmung: Ja-Stimmen:                     12 Nein-Stimmen:                    0 Top 3        Antrag der Kreistagsfraktion Buntes Bündnis; Nachhaltige Beschaffung im Landkreis Pfaffenhofen - sozial, ökologisch, fair (B) Sachverhalt/Begründung Mit E-Mail vom 10.11.2020 stellt das Bunte Bündnis im Kreistag Pfaffenhofen den Antrag auf einen Grundsatzbeschluss über nachhaltige Beschaffung. Der Schutz der Umwelt und die Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Gegen- wart. Der Landkreis habe hierbei eine besondere Verantwortung als Vorbild und Auftraggeber. Insofern wird folgender konkreter Antrag gestellt: Der Landkreis Pfaffenhofen gibt sich Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung und Vergabe. Die Verwaltung erarbeitet entsprechende Leitlinien und legt diese dem Kreistag vor. Der Land- kreis wirkt darauf hin, dass sich auch seine Tochtergesellschaften, bei denen er beteiligt ist, Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung und Vergabe geben. Als Begründung wird angeführt, dass es unerlässlich ist, dass Kommunen einen Beitrag auf dem Weg zu nachhaltigem Wirtschaften leisten. Fairer, ökologischer und verpackungsarmer
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Sitzung des Kreisausschusses, 30.11.2020                                              6 öffentlicher Teil Einkauf sind hierzu ein wichtiger Beitrag. So sollen umweltgerechte Aspekte wie Beschaffung von Recyclingpapier, Biolebensmitteln, energieeffizienten und klimaschützenden Waren sowie lärm- und schadstoffarmen mobilen Maschinen und Geräten eine gewichtigere Rolle spielen. Auch bei der Vergabe sollen Kriterien der Nachhaltigkeit beachtet werden. Außerdem werden soziale Aspekte wie die Förderung der sozialen Integration und der Gleichstellung, die ILO- Kernarbeitsnormen und fair gehandelte Produkte berücksichtigt. Zur Erklärung der ILO-Kernarbeitsnormen: Die 4 Grundprinzipien bestimmen Selbstverständnis und Handeln der International Labour Or- ganisation: -    Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen -    Beseitigung der Zwangsarbeit -    Abschaffung von Kinderarbeit -    Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf Bei der Vergabe von Hoch- und Tiefbauleistungen sind bereits seit vielen Jahren im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen von den beauftragten Unternehmen diverse Verpflichtungserklä- rungen zu Teilbereichen der o.g. Themen zu unterzeichnen (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen, Verbot von Kinderarbeit, Vermeidung von Abfällen). Beschluss: Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen: Der Landkreis Pfaffenhofen gibt sich Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung und Vergabe. Die Verwaltung erarbeitet entsprechende Leitlinien und legt diese dem Kreistag vor. Der Land- kreis wirkt darauf hin, dass sich auch seine Tochtergesellschaften, bei denen er beteiligt ist, Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung und Vergabe geben. Der Beschlussvorschlag wird dahingehend ergänzt, dass auf Regionalität geachtet werden soll und diese ebenfalls im Vordergrund steht. Anwesend:                       13 Abstimmung: Ja-Stimmen:                     13 Nein-Stimmen:                     0 Top 4        Integriertes Mobilitätskonzept des Landkreises Pfaffenhofen (B) Sachverhalt/Begründung Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm entwickelt in Zusammenarbeit mit der vom Landkreis beauf- tragten Firma NahverkehrsBeratung Südwest für den gesamten Landkreis ein Mobilitätskon- zept, welches auch die Anforderungen und Aufgaben eines Nahverkehrsplanes erfüllen muss. Das Konzept dient zur Sicherung der regionalen Daseinsversorge und der nachhaltigen Verbes- serung der Mobilität für die Landkreisbewohner. Vor der Auftragsvergabe für die Erstellung des Mobilitätskonzeptes mit Entwicklung eines Nah- verkehrsplans wurden hierfür in den Kreisausschusssitzungen am 05.12.2016 und 08.04.2019
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Sitzung des Kreisausschusses, 30.11.2020                                              7 öffentlicher Teil insgesamt 104.200 Euro bewilligt. Das ursprüngliche Angebot belief sich auf 88.774 Euro. In diesem Angebot war allerdings die Verwendung von Teralytics-Daten noch nicht berücksichtigt. Diese Daten lieferten die realen Verkehrsverflechtungen. Sie ersetzten eine postalische Haus- haltsbefragung und die Durchführung eines Expertenkreises. Außerdem wurde von Herrn Land- rat Wolf die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Integration des Schülerverkehrs in den ÖPNV in Auftrag gegeben. Für die beiden Posten Teralytics-Daten und Machbarkeitsstudie wur- den von Herrn Landrat Wolf nachträglich Kosten bis 30.000 Euro bewilligt. Letztendlich ergaben sich dafür tatsächliche Kosten in Höhe von 22.431,00 Euro. Teralytics-Daten:                                   + 39.984,00 Euro Machbarkeitsstudie Integration Schülerverkehr:      + 5.593,00 Euro Postalische Haushaltsbefragung:                     - 18.207,00 Euro Expertenkreis:                                      - 4.938,50 Euro Aufgrund der Analyse des Schülerverkehrs hat sich die Möglichkeit eines neuen Konzeptes er- geben, welches den kompletten freigestellten Schülerverkehr im Nahverkehrsplan berücksichti- gen könnte (integriertes Mobilitätskonzept). Dieses integrierte Mobilitätskonzept zeichnet sich dadurch aus, dass der Schülerverkehr weitestgehend auf öffentlichen Linien stattfindet und un- terschiedliche Verkehrsformen (Bus/Bahn/On-Demand-Verkehr) miteinander verknüpft. Dadurch würden sowohl doppelte Fahrten als auch Leerfahrten vermieden werden und es könnte ein nachhaltiger Nahverkehrsplan entwickelt werden, welcher den tatsächlichen Bedarf abbildet. Für die Erstellung dieses integrierten Mobilitätskonzeptes entstünden nach derzeitigem Angebot zusätzliche Kosten in Höhe von 124.414,50 Euro. Die Gesamtkosten würden sich dadurch von ursprünglich 111.205,50 Euro auf 235.620,00 Euro erhöhen. Um das integrierte Mobilitätskonzept umsetzen zu können, müssten somit noch Ausgaben in Höhe von 124.414,50 Euro beschlossen werden. Als externe Referenten der Südwest Nahverkehrsberatung stellten Herr Dr. Berschin und Herr Kroll das Zwischenergebnis des Mobilitätskonzeptes vor. Ihrerseits wurde in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit empfohlen, dass die Schülerbeförderung in den Personennahverkehr miteingebunden werden soll. Beschluss: Die Beschlüsse vom 05.12.2016 und 08.04.2019 zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts mit Nahverkehrsplan für den Landkreis werden dahingehend erweitert, dass im zu erstellenden Mo- bilitätskonzept mit Nahverkehrsplan der freigestellte Schülerverkehr im Landkreis zu integrieren ist. Die erforderlichen Ausgaben für die hierfür zusätzlich erforderlichen Leistungen in Höhe von ca. 130.000 Euro werden hiermit freigegeben. Diese Leistungen sollen über den Bay. Staatsanzei- ger vom Landratsamt ausgeschrieben werden. Der Landrat wird ermächtigt, nach Eingang und Prüfung der Angebote, den entsprechenden Auftrag dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Anwesend:                         13 Abstimmung: Ja-Stimmen:                       13 Nein-Stimmen:                      0 Top 5        Neuaufstellung Energienutzungsplan (B)
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Sitzung des Kreisausschusses, 30.11.2020                                            8 öffentlicher Teil Sachverhalt: Ein Energienutzungsplan ist ein strategisches Planungsinstrument für den Energiebereich und dient als übergreifendes Gesamtkonzept für die energetische Entwicklung eines/r oder mehre- rer Kommunen bzw. Landkreise. Betrachtet werden die Möglichkeiten bei Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und dem Ausbau bzw. der Umstellung auf regenerative Energieträger, die jeweils aufeinander abgestimmt werden. Hauptbestandteile eines Energienutzungsplans:  Bestands- und Potentialanalyse hinsichtlich verschiedener Sektoren und Energieformen  Konzeptentwicklung und Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs  Ausarbeitung von mehreren Detailprojekten Bereits 2012/13 haben die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden jeweils für ihre Kommune Energiekonzepte mit der Datengrundlage von 2010/2011 erstellen lassen. Diese Energiekonzepte dienten als Basis für die Umsetzung von Energieeffizienzprojekten und die Entwicklung von Detailkonzepten. Zwischenzeitlich sind nicht nur die Daten in den gemeindlichen Energiekonzepten überholt, sondern es haben sich auch gesetzliche Rahmenbedingungen geändert und neue energietech- nische und energiewirtschaftliche Lösungen zur Umsetzung der Energiewende etabliert. Zudem sind in der kommunalen Energieplanung digitale Planungssysteme auf dem Vormarsch, die eine effizientere und koordiniertere Energieplanung erlauben. Ein neuer Energienutzungsplan würde zum einen die Datenbasis und Maßnahmenvorschläge auf den aktuellen Stand bringen. Zum anderen würden Kommunen und Landkreis von den neuen Möglichkeiten eines digitalen Energienutzungsplans profitieren: Der gesamte Gebäude- bestand wird gebäudescharf erhoben und abgebildet. Netzinfrastruktur, Energieerzeugungsan- lagen und Speicher werden ebenfalls erhoben und in das digitale Gesamtbild eingefügt. Durch diese Detailschärfe lassen sich gebäudescharfe Sanierungs- und Versorgungsszenarien sowie energetische Optimierungspotentiale und technische Maßnahmen präzise für jede Kommune und auch gemeindeübergreifend ableiten. Die Daten werden den Kommunen und dem Landkreis als Geodatensatz zur Integration in die kommunalen Geo-Informationssysteme (GIS) zur Verfügung gestellt. Damit ist eine datenbank- gestützte Informations- und Planungsgrundlage sichergestellt. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) för- dert die Erstellung eines Energienutzungsplans in Form eines Zuschusses mit einem Fördersatz von 70 Prozent. Der Energienutzungsplan schafft außerdem die Grundlage für Folgeförderun- gen durch das StMWi, beispielsweise für die sog. Umsetzungsbegleitung für konkrete Projekte, die sich aus dem Energienutzungsplan ableiten lassen. Die Erstellung des landkreisweiten Energienutzungsplans wird etwa ein Jahr in Anspruch neh- men. Die Fachstelle Energie und Klimaschutz des Landkreises würde die Konzepterarbeitung koordinieren. Die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden wurden im Rahmen der Bürgermeister- Dienstbesprechung vom 28.10.2020 angefragt, ob sie sich eine Beteiligung vorstellen können. Die Bürgermeister sprachen sich für die Erstellung eines digitalen Energienutzungsplans aus.
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Sitzung des Kreisausschusses, 30.11.2020                                            9 öffentlicher Teil Der finanzielle Aufwand für die Erstellung des Energienutzungsplans beträgt etwa 120.000 €. Der Zuschuss des StMWi würde sich auf 84.000 € belaufen. Die verbleibende Differenz in Höhe von 36.000 € soll zu 50 Prozent vom Landkreis und zu 50 Prozent von den kreisangehörigen Kommunen übernommen werden. Der Landkreis müsste die 120.000 € vorfinanzieren, die fi- nanziellen Rückflüsse wären im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer 2022 zu erwarten. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Erstellung eines digitalen Energienutzungs- plans für den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und seine 19 Kommunen einzuholen. Der Auftrag wird an das wirtschaftliche Angebot, vorbehaltlich der Förderzusage durch das StMWi, vergeben. In den Kreishaushalt 2021 soll das benötigte Gesamt-Budget in Höhe von 120.000 € eingeplant werden. Anwesend:                       13 Abstimmung: Ja-Stimmen:                     13 Nein-Stimmen:                    0 Top 6        Änderung der Vereinbarung über die Aufgaben und die Kostenaufteilung des Frauenhauses Ingolstadt (B) Sachverhalt/Begründung Seit der Gründung des Frauenhauses Ingolstadt Mitte der Achtziger Jahre besteht eine Verein- barung zwischen den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen sowie der Stadt Ingolstadt mit dem Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V. zur Unterbringung von misshandelten oder von Misshandlung bedrohten Frauen und Kindern. Nachdem das Frauenhaus Ingolstadt zum 01.11.2015 einen Neubau bezog wurde mit Vorberatung im Sozialausschuss am 16.11.2015 und mit Beschluss des Kreisausschusses vom 01.02.2016 eine neue Vereinbarung zum Be- trieb, zu den Aufgaben und zur Kostentragung abgeschlossen. Diese wurde zuletzt aufgrund Änderungen in der staatlichen Förderrichtlinie und Anpassungen in den Personalschlüsseln zum 01.09.2019 angepasst. In diesem Neubau können insgesamt 12 Frauen mit 14 Kindern Schutz finden. Betreiber ist seit Beginn an die Caritas Kreisstelle Ingolstadt. Anfang der Achtziger Jahre kam es durchschnittlich zu ca. 100 Belegungstagen mit Bewohne- rinnen aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Im Jahr 2014 haben sich 907 Belegtage ergeben mit einer Gesamtsumme von rund 37.000,00 Euro für Frauen und Kinder aus dem Landkreis Pfaf- fenhofen. Seit 2015 haben sich die Kennzahlen wie folgt entwickelt:
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Sitzung des Kreisausschusses, 30.11.2020                                             10 öffentlicher Teil Frauenhauskosten seit 2015 Kostenanteil für Frauen aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm Auslastung Jahr      Belegtage Lkr. Pfaffenhofen          Betrag            in % 2015                    893                   40.692,53 €        87,92 2016                   1.086                  55.710,95 €        83,33 2017                    345                   38.794,89 €        63,9 2018                    597                   40.077,80 €        85,07 2019                    611                   54.436,62 €        83,15 Die Aufenthaltszeiten der misshandelten Frauen haben sich in den letzten Jahren immer wieder verlängert, weil die Wohnungssituation im Großraum Ingolstadt sehr schwierig und zugespitzt war. Aufenthalte zwischen 70 und 80 Tagen im Durchschnitt sind die Regel. Die misshandelten Frauen können in der Regel nicht zu ihren bisherigen Wohnorten zurückkeh- ren, weil sich dort das Umfeld ihres Peinigers befindet. So wird versucht, in der Großstadt In- golstadt eine geeignete Wohnung zu finden, was zum Teil trotz Vorlage eines Wohnberechti- gungsscheins und in Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften in In- golstadt schwierig ist. Nachdem zwar augenscheinlich nach vorstehender Tabelle die Einrichtung im Jahresdurch- schnitt nie voll belegt ist, kommt es doch immer wieder zu Abweisungen von Schutzsuchenden und Weitervermittlungen in andere Frauenhäuser. So musste im vergangenen Jahr 39 Frauen wegen Überbelegung, 10 Frauen aufgrund älterer Söhne und 12 Frauen mit zu vielen Kindern der Schutz verwehrt werden. Die Betroffenen mussten dadurch zum Teil weitere Belastungen aushalten, wenn zum Beispiel Mütter und Kinder bzw. Söhne getrennt untergebracht werden mussten. Daneben müssen aufgenommene Frauen oftmals auch psychisch stabilisiert und an eine eigenständige, „normale“ Lebensweise wieder herangeführt werden. Hierfür werden sog. „Second Stage – Wohnformen“ für erforderlich gehalten. Das sind eigenständige Wohnungen, die zwar an das Frauenhaus angebunden sind, aber einen Übertritt in ein selbständiges Leben fördern. Hinzu kommt, dass nach aktueller Bevölkerungsentwicklung die drei gegenständlichen Kommunen entsprechend der „Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe“ (1) zu wenige Plätze vorhalten: pro 10.327 Einwohnerinnen im Alter von 18 bis 80 Jahren soll ein Frauenhausplatz bereitge- stellt werden. Bei insgesamt 161.882 Frauen (2) in diesem Alter ergeben sich 15,68 Plätze ge- genüber tatsächlich vorhandenen 12 Plätzen. Zur Behebung dieser Engpässe ist die Caritas Kreisstelle Ingolstadt mit Zustimmung der Trä- gerkommunen mit der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt GmbH (GWG) in Kontakt getreten, da diese in unmittelbarer Nähe zum Frauenhaus eine zum 1. Januar 2021 frei werdende Wohnung hat und die Möglichkeit der Anmietung besteht. Im Idealfall können in Folge zwei weitere Wohnungen angemietet werden. Gemäß vorgenannter Richtlinie gewährt der Freistaat Bayern pro zusätzlich geschaffenem oder bedarfsgerecht angepassten Frauen- hausplatz bis zu 50.000,- € für die Dauer von 36 Monaten, maximal aber 90% der zuwendungs- fähigen Ausgaben. Zuwendungsempfänger nach dieser Richtlinie sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände oder die Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern. Die Cari- tas als Träger muss entsprechend der Vorgaben einen 10%igen Eigenanteil der zuwendungsfä-
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