Anlage4_2021-05-06Verfahrensregeln

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage zur Entscheidung der Förderphase 1 der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“

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Wissen schafft Perspektiven für die Region!                                            Stand: 06.05.2021 Arbeitsweise der Perspektivkommission Grundsätzlich gilt der Kodex der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, insbesondere deren Leitlinien zur Bewertung von Leistung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie zur Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen. 1) Zusammensetzung und Vorsitz: Die Perspektivkommission setzt sich zusammen aus ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft (siehe Anlage). Die Berufung erfolgt durch das BMBF. Den Vorsitz führt Herr Professor Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang A. Herrmann. 2) Beschlussfähigkeit: Zu Sitzungen lädt das BMBF nach Absprache mit dem Vorsitzenden ein. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen. Die Perspektivkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel aller Mitglieder anwesend sind. 3) Zielsetzung und Auftrag: Ziel der Arbeit der Perspektivkommission ist die Erarbeitung einer gemeinsamen Empfehlung, welche der eingereichten Projektskizzen eine Förderung zur weiteren Ausarbeitung eines begutachtungsfähigen Konzepts erhalten sollen. Dies erfolgt auf Grundlage einer Bewertung der 1 eingereichten Projektskizzen anhand der in der Förderrichtlinie definierten Kriterien. Die Arbeit der Perspektivkommission endet mit der Empfehlung zur Förderung. Die Perspektivkommission kann bei den Vorhaben, die sie zur Förderung empfiehlt, inhaltliche und strukturelle Empfehlungen zur weiteren Ausarbeitung geben und Mentorinnen oder Mentoren vorschlagen (aus dem Kreis der Perspektivkommission oder Externe), die die Vorhaben weiter begleiten. 4) Dokumentation: Das Ergebnis der Bewertung wird transparent und nachvollziehbar dokumentiert. In einem Ergebnisprotokoll werden das abschließende Votum, zu jeder einzelnen Projektskizze wesentliche Entscheidungsgründe für die positive oder negative Förderempfehlung und ggf. Empfehlungen der Kommission zur Ausarbeitung der Konzepte dokumentiert. Den Einreichenden der Projektskizzen werden maßgebliche Gründe für die Ablehnung bzw. positive Förderentscheidung und ggf. die Empfehlungen der Perspektivkommission mitgeteilt. 5) Vertraulichkeit: Die Aufgaben der Mitglieder der Perspektivkommission dürfen nur von diesen persönlich wahrgenommen und nicht an Dritte delegiert werden. Alle eingereichten Projektskizzen, die dazu erstellten Dokumente, der dazu geführte Schriftwechsel sowie der Inhalt der Beratungen sind vertraulich. Sie dürfen Dritten gegenüber nicht offengelegt werden. Der Inhalt von Projektskizzen darf nicht für eigene und fremde wissenschaftliche oder wirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Informationen an den Zuwendungsgeber, die prospektiven Sitzländer sowie die zuständigen Mitarbeitenden des mit der Begleitung der Fördermaßnahme vom BMBF beauftragten Projektträgers (PtJ) sind davon unberührt. 6) Datenschutz Das BMBF nimmt den Schutz von personenbezogenen Daten sehr ernst. Die Antragsunterlagen, die der Begutachtung des Ideenwettbewerbs „Wissen schafft Perspektiven“ zugrunde liegen, 1 Siehe https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3295.html (vgl. Abschnitt 7.2.1). Seite 1
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Wissen schafft Perspektiven für die Region! Regelungen zur Arbeitsweise der Perspektivkommission                                 Stand: 06.05.2021 enthalten regelmäßig personenbezogene Daten, die durch Datenschutzrecht, insbesondere durch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO), geschützt werden. Zum Schutz dieser Daten bitten wir Sie daher, die nachfolgenden Hinweise zu einem vertraulichen Umgang mit diesen personenbezogenen Daten zu beachten. Das Datenschutzrecht sieht vor, dass personenbezogene Daten durch hinreichende Sicherheitsmaßnahmen zu schützen sind, um eine Kenntnisnahme durch Unbefugte sowie einen versehentlichen Verlust zu verhindern. Bitte ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes, beispielsweise die Wahl von sicheren Passwörtern, Sicherung von PCs etc. Auch in Ihrem Arbeitszimmer zuhause bitten wir Sie, die Antragsunterlagen vor dem Zugriff durch weitere im Haushalt lebende Personen oder durch sonstige Dritte zu schützen. Sofern Sie außerhalb der vorgesehenen Datenplattform arbeiten (z. B. Speicherung der Antragsunterlagen auf einem lokalen Endgerät), achten Sie bitte darauf, die personenbezogenen Daten umgehend zu löschen bzw. auf sichere Art und Weise zu vernichten, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Dies sollte auf sichere Weise erfolgen (im Falle von ausgedruckten Unterlagen z. B. nicht durch Entsorgung im Papierkorb, sondern durch Benutzung eines Aktenvernichters). Bitte helfen Sie uns, Datenschutzvorfälle zu erkennen und zu beheben und melden Sie uns alle Störungen oder Auffälligkeiten bei der Nutzung der Datenplattform des PT-J und (potentiell) unbefugte Zugriffe auf personenbezogene Antragsdaten. Beispiele für derartige Vorfälle sind:  Unbefugte Verwendung Ihrer Login-Daten;  Cyber-Attacke führt zum Zugriff Unbefugter auf personenbezogene Antragsdaten;  Bei einem Einbruch werden Dokumente mit personenbezogenen Antragsdaten gestohlen bzw. ausgelesen;  USB-Stick, Mobiltelefon oder Laptop mit unverschlüsselten personenbezogenen Antragsdaten geht verloren oder wird gestohlen Umgang mit Befangenheiten: Die Mitglieder der Perspektivkommission verpflichten sich, die in der Anlage dargestellten Anlässe für den Anschein von Befangenheiten schriftlich offenzulegen (Anlage „Formblatt für die Erklärung zum Anschein von Befangenheiten“). Dabei wird zwischen Umständen, die grundsätzlich einen Ausschluss von der Begutachtung einer bestimmten Projektskizze nach sich ziehen, und solchen, in denen eine Einzelfallentscheidung durch den Vorsitzenden - in der Regel im Vorfeld einer Sitzung im Einvernehmen mit dem BMBF - erfolgt, unterschieden (Anlage „Liste der Befangenheitskriterien“). Bei Vorliegen von Befangenheit ist die Bewertung der betreffenden Konzeptskizze durch ein befangenes Mitglied aus dem Kreis der Mitglieder ausgeschlossen. Während der Sitzungen der Kommission oder deren Arbeitsgruppen verlässt es bei der Diskussion des betreffenden Beitrags den (virtuellen) Raum und verzichtet auf sein Stimmrecht. Die Beschlussfähigkeit ist davon unberührt. An einer Schlussdiskussion über konkurrierende Projektskizzen und/oder einer En- Bloc-Abstimmung über eine Gesamtreihung kann das befangene Mitglied teilnehmen, darf sich aber nicht zu dem Beitrag äußern, bei dem es befangen ist. Anlagen: Selbstverpflichtung zur Vertraulichkeit und Datenschutz Formblatt für die Erklärung zum Anschein von Befangenheiten Hinweise zu möglichen Befangenheiten Seite 2
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Wissen schafft Perspektiven für die Region! Regelungen zur Arbeitsweise der Perspektivkommission Anlage: Selbstverpflichtung zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz Hiermit verpflichte ich mich auf Vertraulichkeit im Rahmen der Tätigkeit als Mitglied der Perspektivkommission „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“. Sämtliche technischen und kaufmännischen Informationen und Unterlagen, die mir im Rahmen der Förderinitiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ durch die Zuwendungsgeber und den beauftragten Projektträger zur Verfügung gestellt werden, der dazu geführte Schriftwechsel sowie der Inhalt der Beratungen sind vertraulich. Sie dürfen ausschließlich für meine Tätigkeit als Mitglied der Perspektivkommission für diese Initiative genutzt werden. Ich werde den Inhalt von Wettbewerbsskizzen nicht für eigene und fremde wissenschaftliche oder wirtschaftliche Zwecke verwenden Die Aufgaben werden nur von mir persönlich wahrgenommen und nicht an Dritte delegiert. Zur Einhaltung des Datenschutzes ergreife ich die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Wahl von sicheren Passwörtern, Sicherung von PCs etc.). Nach Ende des Auswahlprozesses werde ich ggf. lokal gespeicherte Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten, umgehend löschen bzw. auf sichere Art und Weise vernichten. Im Falle ausgedruckter Unterlagen werde ich diese z. B. nicht durch Entsorgung im Papierkorb vernichten, sondern durch Benutzung eines Aktenvernichters. Mögliche Datenschutzvorfälle werde ich dem BMBF oder dem von ihm beauftragten Projektträger melden. Name (in Druckbuchstaben): Datum                                  Unterschrift Seite 3
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Wissen schafft Perspektiven für die Region! Regelungen zur Arbeitsweise der Perspektivkommission Anlage: Erklärung zu Befangenheiten (gemäß Anlage „Liste der Befangenheitskriterien“) Name (in Druckbuchstaben): Bitte auswählen ☐ Zu keiner der Skizzen des Wettbewerbs treffen für mich Kriterien zu, die einen Anschein von Befangenheit begründen könnten. ☐ Zu folgenden Skizzen kann es den Anschein von Befangenheit geben: Befangenheits- Skizzennummer(n)                           Ggf. erläuterndes Stichwort kriterium 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Datum                                 Unterschrift Seite 4
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Wissen schafft Perspektiven für die Region! Regelungen zur Arbeitsweise der Perspektivkommission Anlage: Liste der Befangenheitskriterien Ausschlusskriterien: Ausschlusskriterien führen ohne weitere Prüfung zum Ausschluss von der Bewertung der betreffenden Projektskizze. 1. Verwandtschaft ersten Grades, Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft mit dem/der Skizzeneinreicher/in. 2. Eigene wirtschaftliche Interessen an der Entscheidung über die Projektskizze oder solche der unter Nr. 1 aufgeführten Personen. 3. Derzeitige oder geplante enge wissenschaftliche Kooperation oder Kooperation zum Transfer. 4. Dienstliche Abhängigkeit oder Betreuungsverhältnis (z.B. Lehrer-Schüler-Verhältnis bis einschließlich der Postdoc-Phase) bis sechs Jahre nach Beendigung des Verhältnisses 5. Die Zugehörigkeit oder der bevorstehende Wechsel zur selben Fakultät einer Hochschule von Antragsteller und PK-Mitglied oder zum selben außeruniversitären Forschungsinstitut/zentrum. 6. Bei Projektskizzen, die erkennbar von juristischen Personen unterstützt werden: die aktuelle und ehemalige Zugehörigkeit (rückwirkend bis zu fünf Jahren) oder der bevorstehende Wechsel des PK-Mitglieds zu dieser Einrichtung. 7. Skizzen/Anträge wurden durch das Mitglied der Perspektivkommission maßgeblich beeinflusst. Kriterien, die eine Einzelfallentscheidung nach sich ziehen: Bei Vorliegen eines Kriteriums, das zu einer Einzelfallentscheidung führt, entscheidet der Vorsitzende im Einvernehmen mit dem BMBF im Vorfeld einer Sitzung, ob die Mitwirkung des betroffenen Mitglieds der Perspektivkommission unter Offenlegung der befangenheitsbegründenden Umstände angemessen ist oder nicht. Bei Bekanntwerden eines solchen Umstands während einer Sitzung trifft die Sitzungsleitung diese Entscheidung. 8. Verwandtschaftsverhältnisse, die nicht unter Nr. 1 fallen, andere persönliche Bindungen oder Konflikte. 9. Wirtschaftliche Interessen von unter Nr. 10 aufgeführten Personen. 10.die Zugehörigkeit oder der bevorstehende Wechsel zur selben Hochschule bzw. zur selben außeruniversitären Forschungsorganisation. 11.Wissenschaftliche Kooperation innerhalb der letzten drei Jahre, z. B. gemeinsame Publikationen, Patente o.ä. 12.Mitgliedschaft in einem Hochschulrat oder Aufsichtsgremium einer an dem Projekt beteiligten Einrichtung. 13.Mitgliedschaft in einem Beratungsgremium einer an dem Projekt beteiligten Einrichtung (wissenschaftliche Beiräte o.ä.) 14.Konkurrenzsituation durch Arbeiten in einem nahe verwandten Forschungsthema 15.Beteiligung an laufenden oder innerhalb der letzten 12 Monate abgeschlossenen Berufungsverfahren als Bewerber oder internes Mitglied der Berufungskommission. 16.Beteiligung an gegenseitigen Begutachtungen innerhalb der letzten 12 Monate. 17.Weitere mögliche Befangenheitsgründe, die die potentiellen Gutachter aus eigenem Antrieb zur Diskussion stellen möchten. 18. Über reine Sachinformationen zur Fördermaßnahme hinaus: Skizzen/Anträge wurden durch das Mitglied der Perspektivkommission angeregt bzw. sie waren mit deren Inhalt im Vorfeld der Einreichung beratend befasst. Seite 5
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