Anfrage zur Entscheidung der Förderphase 1 der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“
Nachdem Ihre Antwort auf die Anfrage 225429 nichtöffentlich erfolgt ist, möchte ich die Anfrage aufgreifen und Bitte um die gleichen Informationen:
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 23.07.2021 hat das BMBF über die Forderphase I der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ entschieden. Dabei wurden sechs der eingereichten Projekte ausgewählt. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um folgende Unterlagen: 1. Auf welcher Grundlage wurden die jeweiligen Projekte ausgewählt. Was sind die Parameter für eine Entscheidung. Ich bitte um Notizen/Geschäftsordnung/Entscheidungsmatrix. 2. Welche Gründe sprachen gegen das Projekt "Zukunftsfabrik Lausitz"? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 3. An welchen Gründen ist das Projekt "Zukunftsfabrik Lausitz" gescheitert. Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 4. Mit welcher Begründung wurde das Projekt “Chemresilienz (Prof. Peter Seeberger, Potsdam)" ausgewählt? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 5. Wie passt der Standort Potsdam in den Kriterienkatalog, wo doch in $1.1 der Richtlinie steht, dass es um Projekte im Mitteldeutschen Revier und/oder der Lausitz geht? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 6. Wie passt das Projekt “ERIS (Prof. Carsten Drebenstedt, Freiberg)" in den Kriterienkatalog, wo doch in $1.1 der Richtlinie steht, dass es um Projekte im Mitteldeutschen Revier und/oder der Lausitz geht? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. Ich danke Ihnen schon im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Anfrage erfolgreich
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Datum21. September 2021
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23. Oktober 2021
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