Anfrage zur Entscheidung der Förderphase 1 der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“

Nachdem Ihre Antwort auf die Anfrage 225429 nichtöffentlich erfolgt ist, möchte ich die Anfrage aufgreifen und Bitte um die gleichen Informationen:

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 23.07.2021 hat das BMBF über die Forderphase I der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ entschieden. Dabei wurden sechs der eingereichten Projekte ausgewählt. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um folgende Unterlagen: 1. Auf welcher Grundlage wurden die jeweiligen Projekte ausgewählt. Was sind die Parameter für eine Entscheidung. Ich bitte um Notizen/Geschäftsordnung/Entscheidungsmatrix. 2. Welche Gründe sprachen gegen das Projekt "Zukunftsfabrik Lausitz"? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 3. An welchen Gründen ist das Projekt "Zukunftsfabrik Lausitz" gescheitert. Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 4. Mit welcher Begründung wurde das Projekt “Chemresilienz (Prof. Peter Seeberger, Potsdam)" ausgewählt? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 5. Wie passt der Standort Potsdam in den Kriterienkatalog, wo doch in $1.1 der Richtlinie steht, dass es um Projekte im Mitteldeutschen Revier und/oder der Lausitz geht? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 6. Wie passt das Projekt “ERIS (Prof. Carsten Drebenstedt, Freiberg)" in den Kriterienkatalog, wo doch in $1.1 der Richtlinie steht, dass es um Projekte im Mitteldeutschen Revier und/oder der Lausitz geht? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. Ich danke Ihnen schon im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2021
  • Frist
    23. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem Ihre Antw…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Entscheidung der Förderphase 1 der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ [#228636]
Datum
21. September 2021 14:43
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem Ihre Antwort auf die Anfrage 225429 nichtöffentlich erfolgt ist, möchte ich die Anfrage aufgreifen und Bitte um die gleichen Informationen: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 23.07.2021 hat das BMBF über die Forderphase I der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ entschieden. Dabei wurden sechs der eingereichten Projekte ausgewählt. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um folgende Unterlagen: 1. Auf welcher Grundlage wurden die jeweiligen Projekte ausgewählt. Was sind die Parameter für eine Entscheidung. Ich bitte um Notizen/Geschäftsordnung/Entscheidungsmatrix. 2. Welche Gründe sprachen gegen das Projekt "Zukunftsfabrik Lausitz"? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 3. An welchen Gründen ist das Projekt "Zukunftsfabrik Lausitz" gescheitert. Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 4. Mit welcher Begründung wurde das Projekt “Chemresilienz (Prof. Peter Seeberger, Potsdam)" ausgewählt? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 5. Wie passt der Standort Potsdam in den Kriterienkatalog, wo doch in $1.1 der Richtlinie steht, dass es um Projekte im Mitteldeutschen Revier und/oder der Lausitz geht? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 6. Wie passt das Projekt “ERIS (Prof. Carsten Drebenstedt, Freiberg)" in den Kriterienkatalog, wo doch in $1.1 der Richtlinie steht, dass es um Projekte im Mitteldeutschen Revier und/oder der Lausitz geht? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. Ich danke Ihnen schon im Voraus. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228636/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
WG: 2021-10-18 Vorlage LS13, IFG Anfrage von Antragsteller/in Antragsteller/in ++++++++++++++++++++++++++++ Bundes…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: 2021-10-18 Vorlage LS13, IFG Anfrage von Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
21. Oktober 2021 17:55
Status
Anfrage abgeschlossen
++++++++++++++++++++++++++++ Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 423-18501/150(2021) Berlin, den 21. Oktober 2021 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21. September 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 21.09.2021, in dessen Rahmen Sie Zugang zu Unterlagen (Notizen, Protokolle, Entscheidungsmatrizen) bezüglich der "Entscheidung der Förderphase 1 der Initiative 'Wissen schafft Perspektiven für die Region!'" erbitten. Anbei sende ich Ihnen einen Teilbescheid mit entsprechenden Anlagen. Sie verweisen auf einen gleichlautenden Antrag, dessen Beantwortung laut Ihrer Aussage nicht öffentlich erfolgt sei. Bescheide zu IFG-Anträgen ergehen grundsätzlich an die antragstellende Person, die dann ihrerseits über eine Veröffentlichung entscheidet. Ich weise darauf hin, dass mittlerweile Teile der Antworten zum IFG-Antrag mit dem Az. 423-18501/75 auf dem Portal "Fragdenstaat.de" einzusehen sind. In Bezug auf die Beantwortung Ihrer Fragen 2 und 3 und die Übersendung von Unterlagen, aus denen die Gründe zur Ablehnung des Projektes "Zukunftsfabrik Lausitz" hervorgehen, weise ich Sie vorsorglich darauf hin, dass hierzu die Durchführung eines erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens erfolgen soll. Da Sie Zugang zu Informationen Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG begehren, bitte ich Sie, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Hinsichtlich weiterer gegebenenfalls von Ihrem Antrag erfasster Informationen dauert die Prüfung insofern noch an und ist einer gesonderten Entscheidung vorbehalten. Ich werde diesbezüglich auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rückruf: 2021-10-18 Vorlage LS13, IFG Anfrage von Antragsteller/in Antragsteller/in Wetterauer, Birgit /423 möchte…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Rückruf: 2021-10-18 Vorlage LS13, IFG Anfrage von Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
21. Oktober 2021 17:57
Status
Wetterauer, Birgit /423 möchte die Nachricht "2021-10-18 Vorlage LS13, IFG Anfrage von Antragsteller/in Antragsteller/in" zurückrufen.

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz von 21.09.2021 ++++++++++++++++++++++++++++ Bundesministerium für B…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz von 21.09.2021
Datum
21. Oktober 2021 17:59
Status
++++++++++++++++++++++++++++ Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 423-18501/150(2021) Berlin, den 21. Oktober 2021 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21. September 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 21.09.2021, in dessen Rahmen Sie Zugang zu Unterlagen (Notizen, Protokolle, Entscheidungsmatrizen) bezüglich der "Entscheidung der Förderphase 1 der Initiative 'Wissen schafft Perspektiven für die Region!'" erbitten. Anbei sende ich Ihnen einen Teilbescheid mit entsprechenden Anlagen. Sie verweisen auf einen gleichlautenden Antrag, dessen Beantwortung laut Ihrer Aussage nicht öffentlich erfolgt sei. Bescheide zu IFG-Anträgen ergehen grundsätzlich an die antragstellende Person, die dann ihrerseits über eine Veröffentlichung entscheidet. Ich weise darauf hin, dass mittlerweile Teile der Antworten zum IFG-Antrag mit dem Az. 423-18501/75 auf dem Portal "Fragdenstaat.de" einzusehen sind. In Bezug auf die Beantwortung Ihrer Fragen 2 und 3 und die Übersendung von Unterlagen, aus denen die Gründe zur Ablehnung des Projektes "Zukunftsfabrik Lausitz" hervorgehen, weise ich Sie vorsorglich darauf hin, dass hierzu die Durchführung eines erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens erfolgen soll. Da Sie Zugang zu Informationen Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG begehren, bitte ich Sie, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Hinsichtlich weiterer gegebenenfalls von Ihrem Antrag erfasster Informationen dauert die Prüfung insofern noch an und ist einer gesonderten Entscheidung vorbehalten. Ich werde diesbezüglich auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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