Informationsschreiben-013-2019_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage zur Umsetzung des Bundesratsbeschlusses 362/17 (2017) sowie der Europaratsresolution 2048 (2015)

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██████████████ ███████████████████████████████████ Berlin, 24. Juli 2019 Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-013/2019 Bezug: 1. Ihre E-Mail vom 5. Januar 2019 2. Schreiben vom 31. Januar 2019 Anlagen: - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ███████████████████████ mit Ihrer E-Mail vom 5. Januar 2019 baten Sie: „bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: Referat ZR 4 * Die Geheimschutz, Informationsfreiheit aktuellen und frueheren Reformansaetze zur Umsetz des Beschlusses sowie alle in diesem Rahmen beauftragte bearbeitet von: Gutachten. Frau Hertling * Die zu erwartenden Mehrkosten oder Sanktionen fuer da Platz der Republik 1 11011 Berlin deutsche Volk, sollte die Regierung weiterhin entgegen Telefon: +49 30 227-35230 Resolution bis nach 2022 mit der Umsetzung warten wolle Fax: +49 30 227-36054 * Die aktuellen, zu erwartenden und frueheren Kosten fu informationsfreiheit.zr4@bundestag.de deutsche Volk, die durch die unnoetig teuren auf TSG un Dienstgebäude: GeRegÄndG bestehenden Verfahren im Jahresdurchschnitt Marie-Elisabeth-Lüders-Haus Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1entstehen (Anmerkung: ein Grossteil dieser Verfahren we 10117 Berlin mit Prozesskostenbeihilfe gefuehrt, da viele Betroffene meist vierstelligen Verfahrens- und vor allem Gutachter aufbringen koennen).“ Bezüglich Ihres Antrags weise ich auf Folgendes hin: Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundesta Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet, so öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und Ausschlussgründe entsprechend der §§ 3 ff. IFG vorliege Amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienend Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht nu
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Seite 2 soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind. Ein Teil der Angaben, die Sie erfragen, betreffen die Gesetzgebung. Diese ist dem spezifisch-parlamentarischen Bereich zuzurechnen und vom Anwendungsbereich des IFG ausgenommen. Die darüber hinaus begehrten Informationen liegen der Verwaltung des Deutschen Bundestages nicht vor. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich Sie, mir dies bis zum 7. August 2019 mitzuteilen. Ansonsten werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen und das Verwaltungsverfahren ohne weitere Nachricht einstellen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Hertling
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