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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“
Geschäftszeichen : 530-11-1006.1 Jobcenter — Sächsische Schweiz-Osterzge- Verteiler: alle MA birge Ä . Organisationsanweisung Entwurf 40,0%, | A&. 12019 vom .83.2019 Verfahrensablauf Außsndienst Inhaltsverzeichnis 1:.Grundsätzliches anne nennen nenn er ee Te 3 ( De ER neun nneren e uzngseabggrallae En gCEEE 4 3. Durchführung der Außendienste EI ENTE El ernennen rennen 4 3.1 Vorbereitung.....esssessesseeessesessseseenensoenenonennnnnnnnnnnnnnnnnennnnnssnnnnnnnnnennnnnnnnnnennennenennnnenes nee enennnen 4 3.2 Außendiensteinsatz.................24000044eesennesssnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnunsneneennenennhnnneennen nennen 5 3.2.1 Kunde wird angetroffen .........uceesensesssnnnenennnnnennnnnnnnnnnnnennnennnnnennneennenenn nenne hanlmendinhahkenes 5 32.2 Kunde wird nicht angeiroffen. 2....un.mn anlagen 7 32,3 Erfassung der finanziellen Auswirkungen neuen neun nmessunnionanen mie 7 4. Rolle der Führungskräfte.........uneeeseesssnnnneeesnesssennnnnnnnnnenernennnnnnensnnnnnnnnennesnnnnnnnnneatenssnenennnnar 8 5. Inkrafttreten ccaannnnnnnanaananeeennnnnnneeennnnnnnennnnnnnennnnnennnnnnennnnnn en sennnsnemnene ne hmsnemnnn onen (
Jobcenter-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Organisationsanweisung Seite2 Änderungshistorie „Nr. Thema ____TextvorÄnderung ____Textnach Änderung Seite ne | | | Du u EEE EEE ze DEE EEE
Jobcenter-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Organisationsanweisung Seite3 1. Grundsätzliches Gemäß $ 6 Abs.1 Satz 2 2. Halbsatz Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sollen die Träger der Grundsicherung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einen Außendienst einrichten. Die zu den Leistungsentscheidungen führenden Tatbestände sind den.sachbearbeitenden Stellen nur aus den Anträgen und Gesprächen im Innendienst bekannt. Der Mangel an Kenntnissen über entscheidungsrelevante Tatbestände kann zu Fehlentscheidungen und zu nicht erkannten sozial- rechtlich regulierbaren Bedürfnissen der Hilfesuchenden führen. Der Außendienst dient dazu, dieses Defizit zu beheben. Der Außendienst hat insbesondere folgende Aufgaben: e Allgemeine Beratung, in Ausnahmefällen auch Antragsaufnahme, e Prüfung der Notwendigkeit und des Umfanges beantragter Beihilfen nach 8 22 SGB Il u. 8 24 Abs. 3 SGB Il, e Abgrenzung Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft, FEIHARAINETAEINBEBEN, insbe- sondere Indizienfeststellung, e Sachverhaltsermittlung zum Wohnraum und bei Eigentum zur Verwertbarkeit, e Ermittlung des tatsächlichen Aufenthalts und Erreichbarkeit. Vor Einschaltung des Außendienstes sind von der Sachbearbeitung/ Arbeitsvermittlung die eige- nen Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung vollständig auszuschöpfen und in der betreffen- den e-Akte zu dokumentieren. In der Akte und auch im Auftrag an den Außendienst ist festzuhal- ten, aus welchen Gründen danach weiter Zweifel bestehen. In Fällen eines begründeten Verdachts des missbräuchlichen Leistungsbezuges ist in der Regel der Außendienst: zu beauftragen. Dem Außendienst ist insbesondere nicht gestattet: e die Durchführung von Observationen e . Kontrolle von Schwarzarbeit. Die Fachlichen Weisungen Zu 8 6 SGB Il sind zwingend immer in der gültigen Version zu beachten. Art und Umfang der Ermittlungen richten sich nach $ 21 SGB X, wonach sich eine Behörde der Beweismittel bedienen darf, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachver- haltes für erforderlich hält. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften nach 88 67 ff. SGB X sind zu beachten. In Umsetzung der OA Datenschutz 01/2018 sind die Informationspflichten bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO einzuhalten. Insbesondere ist es dem Außendienst untersagt, Kinder zu befragen und bei Hausbesuchen ist die Unverletzlichkeit der Wohnung zu beachten. Der Einsatz erfolgt aus Sicherheits- und Beweissicherungsgründen grundsätzlich mit zwei Mitar- beitern. Erwartet die beauftragende Stelle aus der Kenntnis der Klientel bei dem Hausbesuch Prob- leme, so ist-dies im Auftrag zu vermerken. Hausbesuche erfolgen grundsätzlich mit vorheriger Ankündigung, es sei denn, die Ankündigung würde den Zweck des Hausbesuches vereiteln. Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach 8 6 Abs.1 Satz 2 SGB Il stehen im Jobcenter aktuell 2 ' Mitarbeiter (2,0 VzÄ) für den gesamten Bereich der örtlichen Zuständigkeit, dem Landkreis Säch- sische Schweiz — Osterzgebirge, zur Verfügung. Der Außendienst ist organisatorisch dem Team 539 angegliedert.
Jobcenter-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Organisationsanweisung Seite4 2. Beauftragung Die Einschaltung des Außendienstes wird mittels der BK-Vorlage/ Lokale Vorlagen/ SGB Il/ 8 6 SGB Il// Außendienst Auftrag“ ausgelöst. Der Prüfauftrag ist eindeutig und konkret zu formulieren. Besonderheiten des Einzelfalles sind im Prüfauftrag festzuhalten. Für den Außendiensteinsatz notwendige relevante Unterlagen sind dem Prüfauftrag beizufügen. . Der Außendienstauftrag ist über den TL des beauftragenden Teams nach der Prozessbeschrei- bung e-Akte Außendienst weiterzuleiten. \\Dst.baintern.de\dfs\077\Ablagen\D07702-Jobcenter-Geschaeftsprozesse\26_e- Akte _SGBll\Prozessbeschreibungen\Prozessbeschreibungen verlinkt final.pdf Im Postkorb AD eingehende .Prüfaufträge werden vom TL/ Stellvertreter 539 umgehend gesichtet und ggf. je nach Dringlichkeit die Reihenfolge der Bearbeitung festgelegt. Soweit ein unverzügliches Tätigwerden erforderlich erscheint, findet eine Absprache zwischen dem TL/ Stellvertreter der Auftrag gebenden Organisationseinheit und dem TL/ Stellvertreter 539 statt. In der Regel sollte ein Außendienstauftrag binnen 10 Arbeitstagen erledigt sein. Dies schließt die Übermittlung des Prüfberichts an die beauftragende.Stelle ein. Der Außendienst erstellt mittels „BK-Vorlage/ Lokale Vorlagen/ SGB Il/ 8 6 SGB Il/ Außendienst Prüfbericht“ einen Bericht, in dem die Ermittlungen zum Auftrag ausführlich dargestellt sind. Soll- ten sich im Rahmen des Einsatzes weitere relevante Erkenntnisse ergeben haben, werden diese ebenfalls im Bericht benannt. Sofern die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nimmt, ist der auftraggebende Fachbereich mittels Zwischenbericht (BK Vorlage/ Lokale Vorlagen/ SGBil/ 8 6 SGB Il/ Außendienst Prüfbericht) zu informieren. Die Gründe sind im Zwischenbericht zu benennen. Vor Abgabe des Zwischenberichts ist der TL/ Stellvertreter 539 zu informieren. 3. Durchführung der Außendienste und Dokumentation 3.1 Vorbereitung Die erteilten Außendienstaufträge sind mit Eingang in der Außendiensteinsatzliste zu erfassen und mit einer Ifd. Nummer zu versehen. Die Außendiensteinsatzliste wird durch die Außendienst-Mit- arbeiter/innen aktuell gehalten, Im Vorfeld des Hausbesuches planen die Außendienst-Mitarbeiter/innen eigenverantwortlich die zur Durchführung des Hausbesuches notwendigen Schritte. _ Für eine Informationsbündelung können weitere Recherchen zum Außendiensteinsatz erforderlich sein, so beispielsweise: . . . e Sichtung von Dokumenten in der eAkte (Mietvertrag, anonyme Anzeige, Auflistung be- nötigter Erstausstattungsgegenstände etc.) e Abklärung der persönlichen Verhältnisse (z.B. Aufenthaltsstatus, VerBIS, Teilnahme an Maßnahmen), ‘e Abfrage Sächsisches Melderegister, e Ermittlungen zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Jobcenter-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Organisationsanweisung Seite5 een ale ur Ei She ker ee a a - BEE NGREEIEEEE. AR e evtl. Rücksprache mit Auftraggeber, e Ermittlungen zu bereits in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen für Sonder- bedarfe. Nach Abschluss der Vorermittlungen organisieren die AD — Mitarbeiter/innen die Durchführung der Hausbesuche. Für Prüfungen, die aus Gründen der Sicherheit und der Beweisführung den Einsatz von zwei Mitarbeiter/innen erfordern, ist die Anwesenheit von mind. einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter Voraussetzung. Davon sollte einer Person die Tätigkeit Fachassistent AD übertragen sein. Gegebenenfalls ist, z.B. bei personellen Ausfällen, durch das auftraggebende Team die Durchführung des AD abzusichern. Eine Einzelfallentscheidung obliegt dem TL 539 bzw. dessen Vertretung. Im besonderen Einzelfall, z.B. bei Vorliegen schwieriger Lebensumstände des Kunden, insbeson- dere bei fehlender Verfügbarkeit und unklaren Wohnverhältnissen kann im Rahmen der intensiven Betreuungspflicht die Notwendigkeit der persönlichen Inaugenscheinnahme der Situation durch den zuständigen Fallmanager/ Integrationsfachkraft bestehen und damit die Begleitung der Au- ßendienst-Mitarbeiter/innen bei den entsprechenden Außendiensteinsätzen erfordern. Die Begleitungsabsicht ist vom Fallmanager/ Integrationsfachkraft im Prüfauftrag festzuhalten. Zum Termin des Außendiensteinsatzes erfolgt eine Absprache zwischen Fallmanager / Integrati- onsfachkraft und den Außendienst-Mitarbeiter/innen. Den Außendienst-Mitarbeiter/innen obliegt nach den allgemeinen Grundsätzen der Wirtschaftlich- keit und Sparsamkeit eine effektive Routenplanung. Sie haben darauf zu achten, dass Prüfaufträge regional gebündelt werden, um Mehrfachfahrten zu vermeiden. Zur AUS WEREONG ist ein geeigne- tes Dienstkraftfahrzeug zu nutzen. Hausbesuche sind generell im Vorfeld beim Kunden anzukündigen, es sei denn, eine Ankündigung würde den Zweck des Hausbesuches vereiteln (z.B. bei Prüfung Abgrenzung Bedarfsgemeinschaft zu anderen Wohn- und Lebensformen oder bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch). Die Außendienst-Mitarbeiter/innen entscheiden eigenständig, ob und in welchen Fällen bzw. in welcher Form (telefonisch, schriftlich) eine Vorankündigung des Hausbesuches erfolgt. Für die schriftliche Ankündigung ist die „BK — Vorlage / Lokale Vorlagen/ SGB Il/ $ 6 SGB Il/ Au- Rendienst Ankündigung“ zu verwenden. 3.2 Außendiensteinsatz 3.2.1 Kunde wird angetroffen Wird der Kunde angetroffen, sind bei der Durchführung der Außendiensteinsätze folgende Punkte zu beachten: e Die Außendienst-Mitarbeiter/innen haben sich zu Beginn des Außendiensteinsatzes unauf- gefordert durch Vorlage ihrer Legimitation zum Nachweis der Beschäftigung auszuweisen. e Beider Durchführung des Außendiensteinsatzes dürfen keine Zwangsmittel oder arglistige Täuschungen (z.B: Vorspiegeln falscher Tatsachen) angewandt werden. Die Gründe für den Außendiensteinsatz müssen der betroffenen Person zu Beginn (oder im Vorfeld) er- läutert werden. Der Zutritt zu einer Wohnung oder ggf. auch zu Betriebs- und Geschäftsräumen im Rahmen der Ermittlungen setzt das Einverständnis des Betroffenen voraus. Über das Recht der Zutrittsverweigerung.und die Folgen der Verweigerung ist der Betroffene zu belehren.
Jobcenter-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Organisationsanweisung Seite6 Bude er Keane Fessestinasisnineldele ai rece.an:- Sasci:— onke > een ran RENNER. ER e Während des Außendiensteinsatzes ist der Betroffene über die Verfahrensabläufe zu in- formieren. Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, den Außendiensteinsatz abzubre- chen. Auf die Folgen eines (möglicherweise) nicht vollständig ermittelten Sachverhaltes ist der Betroffene hinzuweisen. Die Außendienst-Mitarbeiter/innen fertigen nach Abschluss der Prüfung vor Ort handschriftlich ein Protokoll, welches stichpunktartig die maßgeblichen Prüfergebnisse zusammenfasst. Hierfür ist das aus der „BK-Vorlage/ Lokale Vorlagen/ SGB I1/ 8 6 SGB Il/ Außendienst Protokoll" vorbereitete Protokoll zu verwenden. Die Protokolle sollen eine umfassende Bestandsaufnahme wiedergeben, d.h. alles was im Gespräch durch Hören und Sehen wahrgenommen wird und fallbezogene Rele- vanz besitzen kann, ist im Protokoll zu vermerken. Der Kunde hat das Recht, Einsicht in das Prüfprotokoll zunehmen. Soweit es der Sachdienlichkeit und zur Beweissicherung dient, können mit Einverständnis des Kunden, je nach Fallkonstellation an den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit ausgerichtet, Fotos angefertigt werden. Das „Außendienst Protokoll“ ist Bestandteil des „Außendienst Prüfberichts“ und vom Kun- den zu unterschreiben. Bei folgenden Prüfaufträgen ermittelt der Außendienst die entsprechenden Bedarfe: zur Notwendigkeit eines Umzuges/Auszuges aus der bisherigen Wohnung zur Erforderlichkeit einer beantragten Renovierung zum Umfang von beantragter Wohnungsausstattung sowie Haushaltsgeräte oder zu sonstigen beantragten Einmalleistungen/Sonderbedarfen Ist die Vor-Ort-Prüfung einschließlich aller notwendigen Recherchen abgeschlossen, fertigen die Außendienst-Mitarbeiter/innen einen aussagefähigen und gerichtsverwertbaren „Außendienst Prüfbericht“ an, der, je nach Fallkonstellation, auch Bildmaterial enthalten kann. Die Durchführung und Protokollierung sowie die Erstellung des Außendienst-Prüfberichts verbleibt unabhängig von anderen Begleitpersonen bei den Außendienst-Mitarbeiter/innen. Der „Außendienst Prüfbericht“ stellt eine Indiziensammlung dar. Wertungen, Empfehlungen, Befürwortungen oder dergleichen sind im „Außendienst Prüfbericht“ zu unterlassen. Eine Bewertung der Prüfergebnisse, die zu ziehenden Schlussfolgerungen sowie die abzuleitenden Entscheidungen werden ausschließlich durch den auftraggeben- den Fachbereich getroffen. Das handschriftliche „Außendienst Protokoll“ einschließlich des „Außendienst Prüfberichts“ und ggf. des Beweismaterials (z.B. Fotos) werden gemäß den Vorgaben Prozessbeschreibung eAkte \\Dst.baintern.de\dfs\077\Ablagen\D07702-Jobcenter-Geschaeftsprozesse\26 e-. Akte _SGBil\Prozessbeschreibungen\Prozessbeschreibungen verlinkt final.pdf an den Teampostkorb des auftraggebenden Fachbereichs übersandt. Eine weitere Datenspeicherung außerhalb der e-Akte ist nicht statthaft. Soweit es erforderlich und nach der Sachlage des Falles angezeigt ist, weisen die Außendienst- Mitarbeiter/innen den Fachbereich M&I per E-Mail über das Teampostfach, insbesondere das zu- ständige Fallmanagement, auf sozialkritische Problemlagen (z.B. drohende Wohnungslosigkeit, Stromschulden, Wegfall bzw. drohender Wegfall der Energie-/Wasserversorgung etc.) hin.
Jobcenter-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Organisationsanweisung Seite? Sollten die Außendienst-Mitarbeiter/innen im Rahmen der Tätigkeit Erkenntnisse erlangen, die auf eine Kindeswohlgefährdung hinweisen, ist der TL 539 unverzüglich zu unterrichten, um weitere Maßnahmen zu veranlassen. 3.2.2 Kunde wird nicht angetroffen “ Reagiert der Kunde nicht auf Terminanfragen oder wird bei der Vor-Ort-Prüfung zweimal nicht angetroffen, ist bei Aufträgen zur Aufenthaltsermittlung der Vorgang mittels Prüfbericht abzuschlie- ßen. Wurde der Außendienstauftrag aus anderen Gründen ausgelöst, klären die Außendienst-Mit- arbeiter/innen ab, inwieweit auf Terminvergaben bei M&I zurückgegriffen werden kann, um einen Hausbesuch kurzfristig zu realisieren. Ist aktuell kein Termin bei M&I geplant, erfolgt durch M&I eine Einladung des Kunden nach Rücksprache mit den Außendienst-Mitarbeiter/innen gemäß 88 59 SGB Il i.V.m. 309 SGB Ill. Die Außendienst-Mitarbeiter/innen nehmen an dem Termin teil und klären die weitere Vorgehensweise des Außendiensteinsatzes mit dem Kunden ab. An die Fachbereiche ist ein Zwischenbericht abzugeben, dass der Kunde nicht angetroffen wurde und für den weiteren Prüfverlauf der Fachbereich M&I einbezogen wurde. . Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden, nicht nach, so tre- ten entsprechend die Rechtsfolgen des $ 32 SGB Il ein, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Darüber informiert der Fachbereich Mul auch die Außendienst-Mitarbeiter/innen mittels Bearbei- tungsauftrag an den Postkorb AD. Bei Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes (z.B. bei Aufträgen zur Aufenthaltsermittlung 2x nicht an- getroffen bzw. 3x auf Einladung beim Vermittler zum Termin nicht erschienen) informieren die Au- ßendienst-Mitarbeiter/innen umgehend.den auftraggebenden Fachbereich mittels BK-Vorlage „Au- Rendienst Prüfbericht“ über eAkte. Der auftraggebende Fachbereich entscheidet in eigener Zu- ständigkeit über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zum weiteren Bezug von Leistun- “gen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB Il. 3.2.3 Erfassung der finanziellen Auswirkungen Über die Ergebnisse des Außendiensteinsatzes entscheiden die auftraggebenden Fachbereiche und dokumentieren in der Außendiensteinsatzliste die finanziellen Unterschiede (Mehr-, Minder- ausgaben, auch bei Darlehen), die sich ergeben haben. Beispiele zu den Mehr-, Minderausgaben können aus den FW Rz. 6.31 entnommen werden.
Jobcenter-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Organisationsanweisung Seited. 4. Rolle der Führungskräfte Die Führungskräfte stellen die Umsetzung der Dienstanweisung in ihrem Zuständigkeitsbereich sicher und nehmen die Inhalte in die a Dienstaufsicht sowie Fachaufsicht i.R. des IKS- Handbuchs (aktuelle Fassung) auf. Die Führungskraft des Teams 5389 stellt darüber hinaus sicher: e Belehrung zu den speziellen Themen von Außendiensteinsätzen in den Fachbereichen e Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht Prüfung der effektiven Fahrtenplanung, Setzen von Prioritäten im Rahmen der Abarbeitung der Prüfaufträge (im Besonderen bei Auftrags- fülle und Mitarbeiterausfällen) + Teilnahme an Netzwerktreffen/Erfahrungsaustauschen e Laufende Befähigung der Außendienst-Mitarbeiter/innen (z.B. jährlichen Meldung von Qua- lifizierungsbedarfen) e Antragstellung zur Beschaffung bzw. Ersatz von erforderlichen Arbeitsmitteln (Handy,.Foto, Schutzausrüstung) 5. Inkrafttreten Die-Dienstanweisung tritt mit Unterzeichnung durch den Geschäftsführer in Kraft. Fre. Geschä S ker