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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

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Geschäftszeichen: 539-11-1701

Jobcenter — Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verteiler: alle Mitarbeite
Jobcenter

 

Organisationsanweisung

0712018 vom 17.10. darf

OWiG-Verfahren im Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Zur besseren Lesbarkeit wird die gleichzeitige Verwendung sowohl der femininen als auch der
maskulinen Form eines Wortes unterlassen. Soweit es zweckmäßig ist, werden maskuline
Begriffe durch geschlechtsneutrale Formulierungen ersetzt.

1. Allgemeines

Die Organisationsanweisung enthält, in Ergänzung zum Praxishandbuch, ausgewählte
Regelungen und Verfahrensabläufe zur Durchführung von OWi-Verfahren im Jobcenter
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

2. Zusammenarbeit der Teams mit dem Team 539

2.1 _Zuleitung'von Verdachtsfällen

Bei Anzeichen einer OWi / Straftat wird die entsprechende BK-Vorlage (BK-Vorlagen / lokale
Vorlagen / SGB II / $ 60 SGBll / OWi-Straftat-Verdacht) ausgefüllt und in die e-Akte
übernommen. Anschließend wird eine Kopie der Sachverhaltsdarstellung an den Postkorb des
Teams 513 gesandt. Die Kopie wird angenommen (Kopie in Aktentyp OWiG, Aktensegment:
Falke - Nr.) und der Fall wird im Fachverfahren (Falke) erfasst.

Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Zuleitung der Fälle aus den Datenabgleichen gelegt
N werden. Wichtig dabei ist, dass alle Fälle in denen der Sachverhalt unbekannt war,
insbesondere auch wenn der Sachverhalt zwar nicht.bekannt war, aber keine Auswirkungen auf

den Leistungsbezug hatte, zugeleitet werden.

Die Anforderung der Verwaltungsakte (Hybridakte) erfolgt selbstständig durch den jeweils
zuständigen Mitarbeiter des Teams 539. Eine Übersendung von Leistungsakten ohne
Anforderung ist nicht notwendig.

Die Entscheidung, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit/Straftatverdacht handelt, wird
abschließend durch die Mitarbeiter des Teams 539 getroffen.
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Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge OA 07/2018

2.2 Bearbeitung von eingehenden Anzeigen/anonymen Anzeigen

Im Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eingehende Anzeigen hinsichtlich
Leistungsmissbrauch sind durch die betreffenden Leistungsteams zu bearbeiten. Eingehende
Anzeigen im Servicecenter des Jobcenters werden als Ticket an ‘die betreffenden
Leistungsteams verschickt.

Auch die Aufnahme und Überwachung von Anzeigen erfolgt in den Leistungsteams.

Ausgenommen von dieser Regel sind Anzeigen, welche im Zusammenhang mit der Ausübung
einer Erwerbstätigkeit stehen. Diese Anzeigen sind direkt an 539.1 weiterzuleiten, damit geprüft
werden kann, ob Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen das Gesetz zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vorliegen, so dass umgehend das
Hauptzollamt einzuschalten ist.

2.3 Nachermittlungsverfügungen der Strafverfolgungsbehörden

Nachermittlungsverfügungen der Strafverfolgungsbehörden werden zur Beantwortung an das
Team 539 weitergeleitet. Sollten durch die Mitarbeiter des Teams 539 Rückfragen bestehen
bzw. Zuarbeiten der einzelnen Teams notwendig sein, ergeht ein entsprechender
Bearbeitungsauftrag an den jeweiligen Teampostkorb.

2.4 sonstige Posteingänge

Sollten sich in den Postkörben der eAkte Poststücke befinden, die ausschließlich das Team 539
betreffen (z.B. Mitteilungen. / Verfügungen der Strafverfolgungsbehörden, Inkasso
Systemmitteilungen mit folgenden Vertragsgegenständen: 6204, 5709) sind diese an den
Teampostkorb 539 weiterzuleiten. Die zuständigen Mitarbeiter vom Team 539 hängen die
Dokumente anschließend in die entsprechenden OWiG-Akten um.

3._Verfahrensweisen
3.1 Team 539

Für das Team 539 gilt die „Arbeitsanweisung Team 539 zur jeweils aktuellen
OA OWiG/Straftaten -Verfahren im Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge".

3.2 Strafanzeigen

Wurde durch den Mitarbeiter des Teams 539 der Verdacht einer Straftat festgestellt, so ist der
gesamte Vorgang schriftlich an die zuständige Ermittlungsbehörde abzugeben. Als Zeugen
werden die zuständigen Sachbearbeiter der Leistungsteams, wie von den Leistungsteams im
Prüfbogen angegeben, benannt.
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Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge . OA 07/2018
3.3 Einsprüche

Wird gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, so wird ein Zwischenverfähren gemäß
8 69 OWIG eröffnet.

Die Bearbeitung der Einsprüche erfolgt durch das Team 539.

4. Inkrafttreten

Diese Organisationsanweisung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die -
A Nr. 04/2017 außer Kraft.

  
   

Geschäftsführer
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