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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“
Geschäftszeichen: 539-11-1701 Jobcenter — Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Verteiler: alle Mitarbeite Jobcenter Organisationsanweisung 0712018 vom 17.10. darf OWiG-Verfahren im Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Zur besseren Lesbarkeit wird die gleichzeitige Verwendung sowohl der femininen als auch der maskulinen Form eines Wortes unterlassen. Soweit es zweckmäßig ist, werden maskuline Begriffe durch geschlechtsneutrale Formulierungen ersetzt. 1. Allgemeines Die Organisationsanweisung enthält, in Ergänzung zum Praxishandbuch, ausgewählte Regelungen und Verfahrensabläufe zur Durchführung von OWi-Verfahren im Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. 2. Zusammenarbeit der Teams mit dem Team 539 2.1 _Zuleitung'von Verdachtsfällen Bei Anzeichen einer OWi / Straftat wird die entsprechende BK-Vorlage (BK-Vorlagen / lokale Vorlagen / SGB II / $ 60 SGBll / OWi-Straftat-Verdacht) ausgefüllt und in die e-Akte übernommen. Anschließend wird eine Kopie der Sachverhaltsdarstellung an den Postkorb des Teams 513 gesandt. Die Kopie wird angenommen (Kopie in Aktentyp OWiG, Aktensegment: Falke - Nr.) und der Fall wird im Fachverfahren (Falke) erfasst. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Zuleitung der Fälle aus den Datenabgleichen gelegt N werden. Wichtig dabei ist, dass alle Fälle in denen der Sachverhalt unbekannt war, insbesondere auch wenn der Sachverhalt zwar nicht.bekannt war, aber keine Auswirkungen auf den Leistungsbezug hatte, zugeleitet werden. Die Anforderung der Verwaltungsakte (Hybridakte) erfolgt selbstständig durch den jeweils zuständigen Mitarbeiter des Teams 539. Eine Übersendung von Leistungsakten ohne Anforderung ist nicht notwendig. Die Entscheidung, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit/Straftatverdacht handelt, wird abschließend durch die Mitarbeiter des Teams 539 getroffen.
Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge OA 07/2018 2.2 Bearbeitung von eingehenden Anzeigen/anonymen Anzeigen Im Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eingehende Anzeigen hinsichtlich Leistungsmissbrauch sind durch die betreffenden Leistungsteams zu bearbeiten. Eingehende Anzeigen im Servicecenter des Jobcenters werden als Ticket an ‘die betreffenden Leistungsteams verschickt. Auch die Aufnahme und Überwachung von Anzeigen erfolgt in den Leistungsteams. Ausgenommen von dieser Regel sind Anzeigen, welche im Zusammenhang mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit stehen. Diese Anzeigen sind direkt an 539.1 weiterzuleiten, damit geprüft werden kann, ob Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vorliegen, so dass umgehend das Hauptzollamt einzuschalten ist. 2.3 Nachermittlungsverfügungen der Strafverfolgungsbehörden Nachermittlungsverfügungen der Strafverfolgungsbehörden werden zur Beantwortung an das Team 539 weitergeleitet. Sollten durch die Mitarbeiter des Teams 539 Rückfragen bestehen bzw. Zuarbeiten der einzelnen Teams notwendig sein, ergeht ein entsprechender Bearbeitungsauftrag an den jeweiligen Teampostkorb. 2.4 sonstige Posteingänge Sollten sich in den Postkörben der eAkte Poststücke befinden, die ausschließlich das Team 539 betreffen (z.B. Mitteilungen. / Verfügungen der Strafverfolgungsbehörden, Inkasso Systemmitteilungen mit folgenden Vertragsgegenständen: 6204, 5709) sind diese an den Teampostkorb 539 weiterzuleiten. Die zuständigen Mitarbeiter vom Team 539 hängen die Dokumente anschließend in die entsprechenden OWiG-Akten um. 3._Verfahrensweisen 3.1 Team 539 Für das Team 539 gilt die „Arbeitsanweisung Team 539 zur jeweils aktuellen OA OWiG/Straftaten -Verfahren im Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge". 3.2 Strafanzeigen Wurde durch den Mitarbeiter des Teams 539 der Verdacht einer Straftat festgestellt, so ist der gesamte Vorgang schriftlich an die zuständige Ermittlungsbehörde abzugeben. Als Zeugen werden die zuständigen Sachbearbeiter der Leistungsteams, wie von den Leistungsteams im Prüfbogen angegeben, benannt.
Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge . OA 07/2018 3.3 Einsprüche Wird gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, so wird ein Zwischenverfähren gemäß 8 69 OWIG eröffnet. Die Bearbeitung der Einsprüche erfolgt durch das Team 539. 4. Inkrafttreten Diese Organisationsanweisung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die - A Nr. 04/2017 außer Kraft. Geschäftsführer