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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“
Jobcenter - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Steuerung der Notfallkunden Vorbemerkungen: Zur besseren Lesbarkeit wird die gleichzeitige Verwendung sowohl‘ der femininen als auch der maskulinen Form eines Wortes unterlas- sen. Soweit es zweckmäßig ist, werden maskuline Begriffe durch ge- schlechtsneutrale Formulierungen ersetzt. 1. Grundsätze: Im Hinblick auf den Datenschutz hat sich grundsätzlich jeder Antrag- steller oder Auskunftssuchende mit einem gültigen Dokument (Per- sonalausweis oder Pass in Verbindung mit Meldung der Einwohner- meldebehörde oder Aufenthaltsdokument mit Lichtbild) gemäß der Kassenbestimmungen - KBest auszuweisen. Durch die Eingangszone ist die Identität zeitnah zu prüfen. Eine Wei- terleitung an die Teams Markt & Integration und Leistung hat ohne entsprechenden Identitätsnachweis nicht zu erfolgen. Mit 8 38 SGB II — Vertretung der Bedarfsgemeinschaft — hat der Ge- setzgeber aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und Verwal- tungsökonomie die gesetzliche Vermutung der Bevollmächtigung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigte für die Mitglieder der Be- darfsgemeinschaft eingeführt. Hiermit soll im Regelfall verhindert werden, dass der Behörde eine Vielzahl von Ansprechpartnern einer Bedarfsgemeinschaft gegenüberstehen. Liegen die Voraussetzungen der gesetzlichen Vermutung vor und sind entgegenstehende Anhaltspunkte nicht ersichtlich, bewirkt dies nur eine Vertretungsbefugnis; an der Stellung des einzelnen Mit- glieds der Bedarfsgemeinschaft als Inhaber des Leistungsanspruchs und als Beteiligter des Verfahrens ändert sich dadurch nichts. Das . einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bleibt weiterhin Träger der Rechte und Pflichten nach dem SGB Il. Die gesetzliche Vermutung gilt nur für den Erstantrag auf Alg II, Ab- gabe eines Neuantrages und Entgegennahme von Leistungen. Außerhalb der Erstantragstellung.und der Zahlung der Leistungen ist immer eine gegenseitige Bevollmächtigung erforderlich. Geschäftszeichen ; 510-11-5000/Il- 5020, Verteiler : GF-Stab, alle Mitarbeiter CH Ye Identität Vertretung der BG Bevollmächtigung
Jobcenter Sächsische Schweiz — Osterzgebirge Durch das JC ist das Vorhandensein einer Vollmacht zu prüfen, be- vor Auskünfte erteilt werden. Die Vollmacht ist entsprechend der Ar- beitshilfe „Umgang mit gesetzlichen Vertretern“ in STEP und im Be- arbeitungsvermerk (Verbis) zu dokumentieren und zur Ablage in der eAkte an den Teampostkorb weiterzuleiten. Ein gerichtlicher Betreuer, der einem Leistungsberechtigten als ge- setzlicher Vertreter zur Seite gestellt wurde, hat sich mit einer Kopie der Bestallungsurkunde auszuweisen. In Abhängigkeit von den dort aufgeführten Aufgabenkreisen und evtl. enthaltenem Einwilligungs- vorbehalt, wird der Betreute handlungsunfähig im Sinne & 36 SGB I. In diesen Fallgestaltungen ist die Dokumentation entsprechend der Arbeitshilfe „Umgang mit gesetzlichen Vertretern“ in STEP vorzu- nehmen, dies im Bearbeitungsvermerk (Verbis) zu dokumentieren und die Kopie der Bestallungsurkunde zur Ablage in der eAkte an den Teampostkorb weiterzuleiten. Auskünfte durch das Jobcenter über personenbezogene Daten im Sinne Art. 4 Nr. 1 DSGVO können nur im Rahmen des 8 35 SGB I in V. m. 88 67b ff. SGB X erfolgen. 2. Antrag nach 8 42 Abs. 2 SGB Il auf vorzeitige Leistung > Stellt ein Kunde (dessen BG sich im laufenden Leistungsbe- zug befindet) einen Antrag auf vorzeitige Leistung der zum nächsten Zahlungstermin fälligen Leistung (vorzugsweise schriftlich), dann sind mit diesem Antrag aktuelle Kontoaus- züge der letzten 4 Wochen vorzulegen. a. Eine vorzeitige Leistung ist ausgeschlossen, wenn diese bereits in einem der vorangegangenen 2 Kalen- dermonaten in Anspruch genommen wurde, oder wenn der Leistungsanspruch im Folgemonat durch eine Sanktion gemindert ist oder wenn bereits 30% der Leistung aufgerechnet wird. Das Vorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist in der EZ zu prüfen (ALLEGRO). Sofern dies zutrifft, handelt es sich nicht um einen Notfall. Der Antrag ist an das entspre- chende Leistungsteam zur Entscheidung weiterzulei- ten oder dem Kunden ist ein Termin anzubieten. b. Liegt kein Ausschlusstatbestand nach a) vor und hat der Antragsteller die aktuellen Kontoauszüge des Mo- nats mit, dann ist er/sie in den Notfallkalender des zu- ständigen Teams passive Leistungen zu buchen (da- bei sind die Öffnungszeiten/Sprechzeiten zu beach- ten — ggf. ist mit dem/der zuständigen TL eine Klä- rung herbeizuführen). „Vorschuss“ OA 04/2018
Jobcenter Sächsische Schweiz — Osterzgebirge 3. Definition des Notfalls: Daneben sind Sofortvorsprachen in den Teams Markt & Integration und Leistung nur in begründeten Notfällen möglich. Bei einem Notfall handelt es sich um eine Notsituation, die subjektiv für den Kunden als auch objektiv für das Jobcenter keinen zeitlichen Aufschub duldet, da der aktuelle Lebensunterhalt nicht abgesichert ist bzw. eine konkrete Aussicht auf Eingliederung in den ersten Ar- beitsmarkt oder Ausbildung zu scheitern droht. Dazu gehören insbesondere: " Lebensmittelgutschein L = Nichterhalt von Leistungen und keine finanziellen Mittel zur Ver- fügung drohende Obdachlosigkeit/ anstehende Zwangsräumung häusliche Gewalt Unterbrechung der Stromversorgung Diebstahl (Portemonnaies) Maßnahmen die zur Aufnahme einer Beschäftigung führen Ausnahme: Besteht ein Kunde auf sofortige Vorsprache in dem entsprechenden Team, und'liegt weder eine Antragstellung nach $ 42 Abs. 2 SGB Il noch ein Notfall noch vor, ist dies durch die beteiligten Teamleiter zu klären. : 4. Verfahren Für Kunden die nicht unter die Notfallregelung fallen, ist durch die Teamleiter der Teams Markt + Integration und Leistung sicherzustel- len, dass für die gewünschte Vorsprache dem Kunden möglichst in- nerhalb von einer Woche eine terminierte Vorsprache ermöglicht wird. Vor der Weiterleitung als Antragsteller nach 8 42 Abs. 2 SGB Il oder als Notfallkunde, hat in der EZ eine eingehende Prüfung des Sach- verhaltes in den Fachverfahren VerBIS und ALLEGRO zu erfolgen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer Notsituation obliegt den MA der EZ. i Die Weiterleitung in die zuständigen operativen Teams stellt lediglich die Anerkennung der Notsituation bzw. des Fehlens von Ausschluss- gründen nach $ 42 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 und 3 SGB II dar. Alle wei- tergehenden Entscheidungen werden durch die zuständigen Teams OA 04/2018 Notfall Verfahren Sicherstellung zeitna- her Termine Entscheidung
Jobcenter Sächsische Schweiz — Osterzgebirge getroffen. Durch die MA der EZ sind keine Zusagen über Barzahlun- gen etc. zu machen. Für einen Antrag auf 8$ 42 Abs. 2 SGB Il müssen mindestens die Kontoauszüge der letzten 4 Wochen vorgelegt werden. Alle Notlagen sollten vom Kunden bereits in der EZ in geeigne- ter Form nachgewiesen werden, z. B. durch “- aktuelle Kontoauszüge — (möglichst nicht älter als 48 Stun- den). - Räumungsklage, - Stromsperrung, - Diebstahlanzeige usw. Die Weiterleitung der Kunden erfolgt über die Outlook-Kalender. Die entsprechenden Regelungen sowie die daraus resultierenden Handlungserfordernisse sind getrennt nach den Schnittstellen zu nachgelagerten Teams dargestellt. Teams Leistungsgewährung Alg Il e Bearbeitung von Neuanträgen Alg Il- 14 Arbeitstage ab Voll- ständigkeit; Weiterbewilligungsanträge Alg II vor Fälligkeit; vor Weiterleitung ist durch die EZ im Auskunftssystem ALLEGRO zu prüfen, ob ein Schreiben mit entsprechenden Hinweisen (z. B. noch fehlenden Unterlagen usw.) an den Kunden versandt wurde; e es liegt eine Räumungsklage/Zwangsräumung vor und diese steht in den nächsten Tagen an; vorher ist zu prüfen, ob eine kurzfristige Terminvergabe möglich ist; e angekündigte Stromabschaltung; es ist zu prüfen, ob eine kurzfristige Terminvergabe möglich ist (Aushändigung der Anlage Vermögen, Kontoauszüge sind vorzulegen, der An- trag auf ein Darlehen ist durch Kunden formlos zu stellen), Der Kunde ist auf die Möglichkeit der Hilfe durch die Schuld- nerberatung bzw. Möglichkeit der Ratenzahlungsvereinba- rung.mit dem Stromanbieter hinzuweisen. e das Prüfen von Wohnungsangeboten stellt keinen Notfall dar, der Antrag auf Umzug und das Wohnungsangebot sind an die Leistungsabteilung weiterzuleiten. OA 04/2018 Nachweise Notfallkalender — Out- look Räumung Strom Wohnungsangebote
Jobcenter Sächsische Schweiz — Osterzgebirge Teams M&I e VB-Leistungen (außer Bewerbungskosten), wenn bis zum unmittelbar bevorstehenden Beginn eine Terminierung nicht mehr möglich ist, sowie bei sofortiger Entscheidungsnotwen- digkeit (Vorschuss bei Reisekosten zum Vorstellungsge- spräch) Notfallzeiten: Kunden, die sich in einer Notsituation befinden, sind auf eine Vor- sprache in der EZ in der Zeit von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr zu orien- tieren. Des Weiteren hat das SC die Kunden auf die Notfallzeiten entspre- chend hinzuweisen. 5. In Kraft treten Die OA tritt ab Veröffentlichung in Kraft. leichzeitig tritt die OA 02/2016 außer Kraft. Geschäftsführer OA 04/2018 VB zur Arbeitsauf- nahme Notfallzeiten In Kraft treten