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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“
Vereinbarung zur Regelung der Schnittstellen zwischen den Eingangszonen des Jobcenters Sächsische Schweiz — Osterzgebirge und der Agentur für Arbeit Pirna . Diese Vereinbarung regelt die Zuständigkeiten der Eingangszone hinsichtlich der Zuordnung zum Rechtskreis, das Verfahren bei Änderungen im Rechtskreis und den Informationsaustausch bei Aufstockern auf der Grundlage der * PERIINTUNggeN im SGB II und SGB Ill und den dazu erlassenen Weisungen der BA. Diese sind im Intranet in der jeweils aktuellen Fassung zu finden: Y für den Rechtskreis SGB III $ 9a SGB Ill https://www.baintranet.de/002/005/002/002/Seiten/GA-Alg-aktuell.aspx v und für den Rechtskreis SGB II $ 18a SGB Il http://www.baintern.de/nn_57096/Navigation/Geldleistungen/SGB-Il/Materielles- - Recht/Fachliche-Hinweise-zum-SGBll/Index.html Ausschlaggebend für die Kundensteuerung ist das Anliegen des Kunden, welches bei der Vorsprache am Empfang abzuklären ist, und damit die entsprechende Steuerung den nachfolgenden Regelungen unter Nr. 1 bzw. 2. erfolgt. 1. Zuständigkeit der Eingangszone Jobcenter > Kunden die nur Sonderleistungen nach den 88 22 und 23 Nr. 3 SGB || beantragen wollen (z. B. Jugendliche in Ausbildung, Studenten), . Antragsteller in Elternzeit (Kinderbetreuung nicht abgesichert), Aufstocker mit leistungsrechtlichen Anfragen im Rahmen SGB Il, Bestandsfälle SGB II (z. B. Absolventen AGH, MAT, FbW, Umzüge aus anderen Jobcentern, Arbeitnehmer aus Beschäftigungsverhältnissen gem. $ 16 e SGB ll USW.), > Erwerbstätige und Selbständige (Stundenumfang mindestens 15h wöchentlich), die ergänzend Leistungen nach dem SGB Il beantragen, > Spätaussiedler und deren Angehörige nach der Einreise, > Kontingentflüchtlinge und Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzgrund sowie Asylberechtigte VVWV 2. Zuständigkeit der Eingangszone Agentur für Arbeit Bestandsfälle SGB Ill, Jugendliche mit dem Anliegen „Ausbildung“, Aufstocker, Bestätigung Kindergeld für SGB Ill-Kunden, Personen, die nur einen Zuschuss zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung nach $ 26 Abs. 3 SGB Il erhalten, Kunden, die sich nur arbeitsuchend melden wollen und nicht unter die Nr. 1 fallen, Kunden, die sich arbeitslos melden wollen und ggf. gleichzeitig Leistungen nach dem SGB Il begehren, sind auf die Antragstellung Algll im Jobcenter hinzuweisen: VV VWVWVW
> Asylsuchender im laufenden Asylverfahren — mit Aufenthaltsgestattung und abgelehnter Asylsuchender mit Duldung sowie Personen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung, Arbeitserlaubnis nach 88 23 (1) (wegen Krieg — wenn mit Verpflichtungserklärung zur Erstattung öffentlicher Mittel in Verbindung mit $ 68 AufenthG), 25 (4) Satz 1 und Satz 2 sowie 25 (5) AufenthG (sofern die Aussetzung ihrer Abschiebung 18 Monate zurückliegt). > Bestätigung der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit gemäß 8 2 Abs. 3 Nr. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizüG/EU). Kennzeichnung als Aufstocker Generell hat die Kennzeichnung eines Kunden als Aufstocker, ebenso wie die Entfernung der Kennzeichnung dort zu erfolgen, wo der Status Aufstocker entsteht bzw. entfällt. > Erfolgt bei laufendem ALGII-Bezug Antragstellung ALGI - Kennzeichnung Aufstocker wird durch EZ AA gesetzt - Umstellung Datensatz auf SGB Ill - Aufgabe an den virtuellen MA EZ Jobcenter bzgl. Änderung der Zuständigkeit Pirna Jobcenter_07753, EZ_AV-SGBil Freital Jobcenter_07758, Eingangszone Sebnitz Jobcenter_07755, EZ KUZ Dippoldiswalde Jobcenter_07760, Team 527 > Erfolgt bei laufendem ALGI-Bezug Antragstellung ALGII - Kennzeichnung Aufstocker wird durch EZ JC gesetzt - Aufgabe an virtuellen MA EZ AA zur Information über Aufstockung Pirna/ Sebnitz BA-Pirna, EZ 111 Freital/ Dippoldiswalde BA-Freital, EZ 111 . Verfahren nach Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB Il (EZ JC) a) Erst- und Weiterbewilligung Alg Il > Überwachung des Leistungsbezuges Alg II mit WV in der EZ, > VerBIS-Eintrag durch das zuständige Team passive Leistungen (Betreffzeile: Alg II ab TTIMMJJ-TTMMJJ); Sichtbarkeit Kunde/Mitarbeiter, > ggf. Kennzeichnung Aufstocker durch die EZ vornehmen; Kundendaten Reiter Leistung. b) Ablehnung/Aufhebung Alg Il > bei Aufstockern ist die Kennzeichnung in den Kundendaten Reiter Leistung zu entfernen, > unterminierte Aufgabe an EZ AA > wenn der Ablehnungsbescheid/Aufhebungsbescheid den Hinweis zur erneuten Arbeitslosmeldung in der Agentur enthält, ist entsprechend der VerBIS-Arbeitshilfe ‚undanabmeldung und Statuswechsel“ zu verfahren (NLE),
5, Unterrichtungspflicht bei Aufstockern Die gegenseitige Unterrichtung (Datenübermittlung) erfolgt auf der Grundlage der ss 50 Abs. 1 SGB II und 395 Abs. 1 SGB Ill. Zu folgenden Sachverhalten ist eine gegenseitige Unterrichtung erforderlich: Anzeige und Gewährung von Alg Il und Alg I per unterminierter Aufgabe, Arbeits- bzw. Ausbildungsaufnahme, mittels BK Vorlage oder Kopie "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, mittels BK Vorlage’oder Kopie Arbeitsunfähigkeit, stat. Aufenthalt, med. Heilbehandlung mittels BK Vorlage Adressänderung mittels BK Vorlage Mitteilung über die Beendigung/Ablehnung Alg | per unterminierter Aufgabe UUL0I0L8 Mit dieser Vereinbarung wird die im August 2016 vereinbarte Regelung aufgehoben. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. -Mitzeichnungen - _ [BL | |TL EZ 511 zn “Vorsitzende der Geschäftsführung eschäftsführerin des Jobcenters der Agentur für Arbeit Pirna Sächsische Schweiz-Osterzgebirge