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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

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Vereinbarung zur Regelung der Schnittstellen zwischen den Eingangszonen

des Jobcenters Sächsische Schweiz — Osterzgebirge und der Agentur für
Arbeit Pirna .

Diese Vereinbarung regelt die Zuständigkeiten der Eingangszone hinsichtlich der Zuordnung
zum Rechtskreis, das Verfahren bei Änderungen im Rechtskreis und den
Informationsaustausch bei Aufstockern auf der Grundlage der * PERIINTUNggeN im SGB II und
SGB Ill und den dazu erlassenen Weisungen der BA.

Diese sind im Intranet in der jeweils aktuellen Fassung zu finden:
Y für den Rechtskreis SGB III $ 9a SGB Ill
https://www.baintranet.de/002/005/002/002/Seiten/GA-Alg-aktuell.aspx

v und für den Rechtskreis SGB II $ 18a SGB Il

http://www.baintern.de/nn_57096/Navigation/Geldleistungen/SGB-Il/Materielles-
- Recht/Fachliche-Hinweise-zum-SGBll/Index.html

Ausschlaggebend für die Kundensteuerung ist das Anliegen des Kunden, welches bei der
Vorsprache am Empfang abzuklären ist, und damit die entsprechende Steuerung den
nachfolgenden Regelungen unter Nr. 1 bzw. 2. erfolgt.

1. Zuständigkeit der Eingangszone Jobcenter

> Kunden die nur Sonderleistungen nach den 88 22 und 23 Nr. 3 SGB || beantragen
wollen (z. B. Jugendliche in Ausbildung, Studenten),
. Antragsteller in Elternzeit (Kinderbetreuung nicht abgesichert),
Aufstocker mit leistungsrechtlichen Anfragen im Rahmen SGB Il,
Bestandsfälle SGB II (z. B. Absolventen AGH, MAT, FbW, Umzüge aus anderen
Jobcentern, Arbeitnehmer aus Beschäftigungsverhältnissen gem. $ 16 e SGB ll
USW.),
> Erwerbstätige und Selbständige (Stundenumfang mindestens 15h wöchentlich),
die ergänzend Leistungen nach dem SGB Il beantragen,
>  Spätaussiedler und deren Angehörige nach der Einreise,
>  Kontingentflüchtlinge und Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzgrund sowie
Asylberechtigte

VVWV

2. Zuständigkeit der Eingangszone Agentur für Arbeit

Bestandsfälle SGB Ill,

Jugendliche mit dem Anliegen „Ausbildung“,

Aufstocker,

Bestätigung Kindergeld für SGB Ill-Kunden,

Personen, die nur einen Zuschuss zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung nach $
26 Abs. 3 SGB Il erhalten,

Kunden, die sich nur arbeitsuchend melden wollen und nicht unter die Nr. 1 fallen,
Kunden, die sich arbeitslos melden wollen und ggf. gleichzeitig Leistungen nach
dem SGB Il begehren, sind auf die Antragstellung Algll im Jobcenter hinzuweisen:

VV VWVWVW
1

> Asylsuchender im laufenden Asylverfahren — mit Aufenthaltsgestattung und
abgelehnter Asylsuchender mit Duldung sowie Personen mit
Aufenthaltsgestattung, Duldung, Arbeitserlaubnis nach 88 23 (1) (wegen Krieg —
wenn mit Verpflichtungserklärung zur Erstattung öffentlicher Mittel in Verbindung
mit $ 68 AufenthG), 25 (4) Satz 1 und Satz 2 sowie 25 (5) AufenthG (sofern die
Aussetzung ihrer Abschiebung 18 Monate zurückliegt).

> Bestätigung der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit gemäß 8 2 Abs. 3 Nr. 2 des
Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizüG/EU).

Kennzeichnung als Aufstocker

Generell hat die Kennzeichnung eines Kunden als Aufstocker, ebenso wie die
Entfernung der Kennzeichnung dort zu erfolgen, wo der Status Aufstocker entsteht
bzw. entfällt.

> Erfolgt bei laufendem ALGII-Bezug Antragstellung ALGI
- Kennzeichnung Aufstocker wird durch EZ AA gesetzt
- Umstellung Datensatz auf SGB Ill
- Aufgabe an den virtuellen MA EZ Jobcenter bzgl. Änderung der

Zuständigkeit

Pirna Jobcenter_07753, EZ_AV-SGBil
Freital Jobcenter_07758, Eingangszone
Sebnitz Jobcenter_07755, EZ KUZ

Dippoldiswalde Jobcenter_07760, Team 527

> Erfolgt bei laufendem ALGI-Bezug Antragstellung ALGII
- Kennzeichnung Aufstocker wird durch EZ JC gesetzt
- Aufgabe an virtuellen MA EZ AA zur Information über Aufstockung

Pirna/ Sebnitz BA-Pirna, EZ 111
Freital/ Dippoldiswalde BA-Freital, EZ 111

. Verfahren nach Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhaltes nach dem SGB Il (EZ JC)

a) Erst- und Weiterbewilligung Alg Il
> Überwachung des Leistungsbezuges Alg II mit WV in der EZ,
> VerBIS-Eintrag durch das zuständige Team passive Leistungen (Betreffzeile:
Alg II ab TTIMMJJ-TTMMJJ); Sichtbarkeit Kunde/Mitarbeiter,
> ggf. Kennzeichnung Aufstocker durch die EZ vornehmen; Kundendaten Reiter
Leistung.

b) Ablehnung/Aufhebung Alg Il

> bei Aufstockern ist die Kennzeichnung in den Kundendaten Reiter Leistung zu
entfernen,

>  unterminierte Aufgabe an EZ AA

> wenn der Ablehnungsbescheid/Aufhebungsbescheid den Hinweis zur
erneuten Arbeitslosmeldung in der Agentur enthält, ist entsprechend der
VerBIS-Arbeitshilfe ‚undanabmeldung und Statuswechsel“ zu verfahren
(NLE),
2

5, Unterrichtungspflicht bei Aufstockern

Die gegenseitige Unterrichtung (Datenübermittlung) erfolgt auf der Grundlage der ss
50 Abs. 1 SGB II und 395 Abs. 1 SGB Ill.
Zu folgenden Sachverhalten ist eine gegenseitige Unterrichtung erforderlich:

Anzeige und Gewährung von Alg Il und Alg I per unterminierter Aufgabe,
Arbeits- bzw. Ausbildungsaufnahme, mittels BK Vorlage oder Kopie
"Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, mittels BK Vorlage’oder Kopie
Arbeitsunfähigkeit, stat. Aufenthalt, med. Heilbehandlung mittels BK Vorlage
Adressänderung mittels BK Vorlage

Mitteilung über die Beendigung/Ablehnung Alg | per unterminierter Aufgabe

UUL0I0L8

Mit dieser Vereinbarung wird die im August 2016 vereinbarte Regelung aufgehoben.
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

    
 
  

-Mitzeichnungen -
_ [BL | |TL EZ 511 zn

  

“Vorsitzende der Geschäftsführung eschäftsführerin des Jobcenters
der Agentur für Arbeit Pirna Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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