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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“
Geschäftszeichen: 515 - 11-8703/ 11-5215.1/ 11-5216/ 11-4003 Jobcenter - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Verteiler: GF-Stab/ FW/alleMA 520/ alle MA 530/ alle MA 511/ . 515/ V-DQM Organisationsanweisung 9/2017 vom a. AO.AF Operative Nindeststandards (oMDS) 1. Ausgangssituation Die im 9. SGB Il-Änderungsgesetz geplanten Anpassungen zu den 88 3 und 15 SGB Il haben unmittelbaren Bezug zu den operativen Mindeststandards und betonen die bislang in den Min- deststandards enthaltenen Erwartungen bereits von Gesetzes wegen. Von einer zentralen Wei- sung operativer Mindeststandards im SGB Il kann daher künftig abgesehen werden. Information 201606014 vom 20.06.2016 - Operative Mindeststandards SGB Il Die operativen Mindeststandards (oMDS) . Erstberatung Ü25 o Erstberatung U25 o Angebot U25 ° Bearbeitungsdauer sowie der fachliche Standard ° Eingliederungsvereinbarung im Bestand werden in der bisherigen Form weitergeführt und in gewohnter Weise im SGB Il-Cockpit abgebil- det. Die Weisung 201707008 vom 20.07.2017 - ALLEGRO gilt im Hinblick auf die Erfassung der An- tragsdaten in ALLEGRO im Zusammenhang.mit den operativen Mindeststandards (oMDS). Sie regelt die korrekte Erfassung des Feldes: „Antragstellung am“ in Verbindung mit 837 Abs. 2 Satz 2 SGB II Der Antrag ALG Il wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem dieser gestellt wurde, als auch auf die Erfassung des Feldes: „Angabe vollständiger Antragsunterlagen“. 2. Erstantrag in Sinne der oMDS Als Erstantrag im Sinne der oMDS zählt die erstmalige Beantragung von Leistungen der Grund- sicherung bzw. eine Unterbrechung des Leistungsanspruchs von mehr als 182 Kalendertagen (KT). Relevant sind alle Leistungsarten gemäß 819 Abs. 1 Satz 1 SGB Il (z.B. Regelbedarf, KdU).
JC Sächsische Schweiz-Osterzgebirge OA 9/2017 Das heißt für die Bedarfsgemeinschaft (BG) wird rückwirkend, ausgehend vom Datum der Antrag- stellung geprüft, ob innerhalb der zurückliegenden 182 KT ein Fallzeitraum mit einem individuellen Leistungsanspruch größer 0€ von mindestens einem Tag vorliegt. Damit über ALLEGRO ein Fall- zeitraum mit einem Anspruch größer 0€ geliefert wird, muss der Antrag bewilligt sein. Von einer Bewilligung spricht man auch, wenn eine „vorläufige Bewilligung" ausgesprochen oder ein „Vor- schuss“ gewährt wird. Für die Ermittlung des Personenkreises der Erstantragsteller und deren BG-Mitglieder kann die MDS-Berechnungshilfe genutzt werden. Mit ihr kann sowohl die Frist zur Erfüllung der Erstan- tragstellung (>182 KT kein Bezug von Grundsicherungsleistungen) als auch die Fristen für die Erfüllung der oMDS berechnet werden. MDS-Berechnungshilf e Jeder Datensatz in ALLEGRO muss einen korrespondierenden Datensatz in VerBIS erhalten. 2.1 Prüfung im Sinne der oNDS in den Eingangszonen Alle in ALLEGRO erfasste erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) einer BG zwischen 15 und 65 Jahren lösen die Pendantsuche aus. Neben den zu aktivierenden ELB müssen auch die nicht zu aktivierenden Kunden in VerBIS erfasst werden (Rumpf-BewA). Es sind 3 Fallgestaltungen zu unterscheiden: Regelfall der Antragstellung: ° ALG Il-Antragstellung am 12.01.2017 mit sofortiger Wirkung ° Antragsunterlagen liegen vor am 20.01.2017 e _ Erfassung in ALLEGRO „Antragstellung am“ 12.01.2017 Sonderfall — vorzeitige Antragstellung mit Wirkung in die Zukunft: ° ALG Il-Beantragung am 12.01.2017 ALG Il mit Wirkung zum 01.02.2017 (kein ALG I-Anspruch) ° Antragsunterlagen liegen vor am 05.02.2017 o Erfassung in ALLEGRO „Antragstellung am“ 12:01.2017 - Rechtskreiswechsler SGB Ill zu SGB Il: ° ALG I-Bezug bis 31.01.17 und Antragstellung ALG II am 07.01.2017 mit Wirkung zum 01.02.2017 (Aktivierungszeitpunkt) ° Antragsunterlagen liegen vor am 20.02.2017 ° Erfassung in ALLEGRO „Antragsstellung am" 01.02.2017
JC Sächsische Schweiz-Osterzgebirge OA 9/2017 Wichtiger Hinweis: Die Datensätze von Erstantragstellern werden sofort durch die Mitarbeiter der Eingangszone in ALLEGRO angelegt und das Feld „Antragstellung am“ in ALLEGRO eingetragen. Dieses Datum ist nicht zu verändern!! Gemäß 8 37 Abs. 2 Satz 2 SGB Il wirkt der Antrag ALG Il auf den Ersten des Monats zurück, in dem dieser gestellt wurde. Diese Regelung hat jedoch.keinen Einfluss auf die oMDS Erst- beratung Ü25 und U25 sowie das Angebot U25, und deshalb ist das Datum, an dem der Antrag tatsächlich gestellt wurde bzw. bei Rechtskreiswechsler SGB Ill zu SGB Il der Akti- vierungszeitpunkt (1. Tag nach dem ALG I-Bezug) im Feld „Antragstellung am“ einzutragen. 3. operative Mindeststandards (oNDS) 3.1 Fristen zur Erfüllung der oMDS e Erstberatung Ü25 >15 AT e Erstberatung U25 >15 AT e Angebot U25 i >30 AT e Bearbeitungsdauer >14AT In ALLEGRO wird die Frist für die Erfüllung der Erstberatungen U25 und U25 sowie des Angebots durch das Feld „Antragstellung am“ und für die Bearbeitungsdauer allein durch das Feld „Abgabe vollständiger Antrag“ in Gang gesetzt. 3.2 Zuständigkeiten für die Erfüllung der oMDS e Erstberatung 025 > IFK M&I - VerBIS e Erstberatung U25 > IFK M&I - VerBIS e Angebot U25 > IFK M&I - VerBIS e Bearbeitungsdauer > Passive Leistung - ALLEGRO 3.3 Maßgebliche Einträge zur Erfüllung der oMDS e Erstberatung Ü25/ Erstberatung U25 ... der Historienvermerk „Beratungsvermerk zur Standortbestimmung‘ aus dem Profiling heraus e Angebot U25 ...der Historienvermerk Typ „Angebot U25“ oder mind. Ein Vermittlungsvor schlag (Arbeit/ Ausbildung/ AGH) e _Bearbeitungsdauer ... Datum „Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen“ (dieses Feld ist immer zu befüllen) Die Antragsunterlagen liegen vollständig vor, wenn eine abschließende Entscheidung (auch vorläufige Bewilligung oder Vorschuss) möglich ist.
JC Sächsische Schweiz-Osterzgebirge OA 9/2017 Es werden zur Erfüllung der oMDS auch Erstberatungen („Beratungsvermerk zur Standortbe- stimmung“) oder Angebote U25 berücksichtigt, die bis zu 100 Tage vor dem „Antragstellung am“ liegen. Fallen mehrere Anträge in diesen Zeitraum, so wird nur der zuerst gestellte Antrag ge- wertet. Für den täglichen Gebrauch zur Umsetzung des Prozesses der oMDS kann der Anhang zur OA 9/2017 oMDS_Arbeitshilfe Prozessqualität genutzt werden. 4. Verfahrensablauf im Jobcenter Die unterschiedlichen Gegebenheiten an den 4 Standorten des Jobcenters Freital Pirna Sebnitz Dippoldiswalde begründen die individuellen Verfahrensabläufe zur Erfüllung der oMDS an jedem einzelnen Standort. Sie sind in den Anlagen 1-4 dieser Organisationsanweisung festgehalten. 5. Postalische Antragseingang Postalisch eingehende Anträge sind durch die Teams „passive Leistung“ tagaktuell im Rahmen der eAkte an die Eingangszone weiterzuleiten (Erfassung in STEP, VerBIS, ALLEGRO). Der An- tragsteller und die Mitglieder der BG (ab 15 Jahre) werden durch die Mitarbeiter der Eingangs- zone unverzüglich (max. 5 AT) zur Identitätsprüfung über ATV eingeladen. Je nach Liegenschaft ist der Neukundenprozess nach den Anlagen 1-4 unter Wahrung der Fristen der oMDS durchzu- führen. 6. Nachhaltung Die Nachhaltung der Erfüllung der oMDS „Erstberatung U25“, „Erstberatung U25“ und „Angebot U25“ sowie der fachliche Standard „Eingliederungsvereinbarung im Bestand“ erfolgt durch die Teamleiter des Bereich M&! über die entsprechenden ATV- oder Outlook-Kalender. 7. Controlling Das Ergebnis der Kennzahl ‚„Bearbeitungsdauer“ wird über ALLEGRO dem Berichtsmonat der Entscheidung zugeordnet. Die Ergebnisse der Kennzahlen „Erstberatung Ü25*, „Erstberatung U25“ und dem „Angebot U25“ werden in dem Berichtsmonat, in dem die Erstberatung Ü25 oder U25 bzw. das Angebot U25 unter Einhaltung der jeweiligen Frist, spätestens hätte durchgeführt werden müssen, abgebildet. Die Messung des fachlichen Standards „Eingliederungsvereinbarung im Bestand“ erfolgt zum Stichtag des betrachteten Berichtsmonats.
JC Sächsische Schweiz-Osterzgebirge OA 9/2017 Die einzelnen oMDS sowie der fachliche Standard gehen zu gleichen Teilen (20%) in den Index ‚aus Prozessqualität ein. 8. Datenschutz Die Personendaten werden mittels Anmeldebogen in der Eingangszone als sogenanntes „Rumpf- BewA“ erfasst und dem zuständigen Hauptbetreuer zugeordnet. Die weitere Aufbereitung des Datensatzes erfolgt mittels Arbeitspaket bzw. im Rahmen der Erstberatung mit jeder einzelnen Person. : . Der Präsenzvermittler weist sich zur Durchführung der Erstberatung einschließlich Profiling ggf. Angebot U25 und Abschluss der Eingliederungsvereinbarung als Betreuer zu und beendet das Betreuungsverhältnis danach wieder. Für dieses Verfahren gibt es datenschutzrechtlich keine Bedenken. 9. Inkrafttreten Die OA 9/2017_oMDS tritt mit ihrer Veröffentlichung 2017 in Kraft. Anlagen Anlage 1 zur OA9 2017 oMDS_ Standort Freital Anlage 2 zur OA9 2017 oMDS Standort Pirna Anlage 3zur OA9 2017 oMDS Standort Sebnitz Anlage 4 zur OA9 2017 oMDS: Standort Dippoldiswalde Anhang Anhang zu OA 9 2017 oMDS Arbeitshilfe Prozessqualität ni Geschäftsführer
Anlage 1 zur OA 9/2017 oMDS Verfahren zur Erfüllung der oMDS am Standort Freital (Zur besseren.Lesbarkeit des Textes wird durchgängig die männliche Schreibweise benutzt!) Empfang: Am Empfang wird der Anmeldebogen zum sofortigen Ausfüllen an den Antragsteller ausgehändigt. Mittels Kundensteuerungstool „BEO SGB2“ wird dieser in die Eingangszone weitergeleitet. Eingangszone: Hier wird zuerst ermittelt, ob es sich tatsächlich um einen „Erstantragsteller" handelt (Lückenregel >182 KT kein Leistungen der Grundsicherung bzw. keine Ablehnung). Für die „Erstantragsteller‘ und deren Mitglieder der BG (ab 15 Jahre) werden zum Einen die Datensätze in den Fachanwendungen STEP und VerBIS (Rumpf-BewA) erfasst bzw. aktualisiert und zum Anderen der Datensatz in ALLEGRO inklusive „Datum der Antragstellung“ angelegt. Im Rahmen des Neukundenprozesses erfolgt durch die Mitarbeiter der Eingangszone die qualifizierte Beratung zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB Il inklusive der Anlagen und der Hinweis auf die elektronische Ausfüllhilfe. Es wird ein Termin zur Abgabe der Antragsunterlagen im zuständigen Leistungsteam 535 bzw. 536 über ATV vereinbart. Die Eingangszone übernimmt die „erste“ Kundensteuerung in das zuständige Team Markt & Integration (M&I) mittels Outlook-Kalender des Teams 525 in beide M&l-Teams (Team 525 und Team 526) wie folgt: L,MDS“: „OrgZ; Name; Kd.Nr.; Name; Kd.Nr.] für den Erstantragsteller und alle BG-Mitglieder (ab 15 Jahre) in der Kategorie: ROT Anschließend werden die vorstelligen ‚Personen (Erstantragsteller und BG-Mitglieder ab 15 Jahre) sofort an den Präsenzvermittler im jeweiligen Team (nach Dienstplan) weitergeleitet (Sofortzugang). In diesen Fällen werden die vorbereiteten Antragsunterlagen zur Grundsicherung im SGB II durch den Präsenzvermittler ausgegeben. Rechtskreiswechsler: Der „Erstantragsteller“ als Rechtskreiswechsler und die Mitglieder der BG (ab 15 Jahre) erhalten binnen einer Frist von 15 AT, frühestens ab dem Tag nach dem Auslaufen des ALG I-Anspruches (Aktivierungstag), eine Einladung mit Termin über die ATV beim zuständigen Hauptbetreuer ausgehändigt. Zusätzlich wird der Termin im Outlook-Kalender des Teams 525 (gilt für beide Teams) gebucht. Die qualifizierte Antragsausgabe erfolgt in diesen Fällen durch die Mitarbeiter der Eingangszone. Migranten im Kontext Asyl/ Flucht Der „Erstantragsteller“ und die Mitglieder der BG (ab 15 Jahre) erhalten binnen der Frist von 15 AT für die Erstberatung eine Einladung mit Termin über die ATV beim zuständigen Hauptbetreuer ausgehändigt. Zusätzlich wird der Termin im Outlook-Kalender des Teams 525 (gilt für beide Teams) gebucht. Die qualifizierte Antragsausgabe erfolgt in diesen Fällen durch die Mitarbeiter der Eingangszone.
Bereich M&I - Präsenzvermittler: Der zuständigen Präsenzvermittler nimmt die Erstberatung inklusive Profi ling und ggf. Angebot U25 sowie den Abschluss der Eingliederungsvereinbarung vor. Er bildet möglichst für alle BG-Mitglieder die Mindeststandards ab und informiert den jeweiligen Hauptbetreuer in Form einer „nicht terminierten“ Aufgabe mit Betreff: „MDS“ über den Zugang des Kunden. Die Antragsunterlagen werden im Rahmen der Erstberatung durch den Präsenzvermittler ausgehändigt. Rechtskreiswechsler: Der Rechtskreiswechsler erscheint auf Einladung (ausgegeben durch die Mitarbeiter der Eingangszone) Ab dem Aktivierungstag binnen 15 AT (Frist Erstberatung) übernimmt der Hauptbetreuer die Erstberatung inklusive Profiling und ggf. Angebot U25 sowie den Abschluss der Eingliederungsvereinbarung. Er bildet für.die betroffene Person die Mindeststandards ab.
Anlage 2 zur OA 9/2017 oMDS Verfahrensablauf zur Erfüllung der oMDS am Standort Pirna (Zur besseren Lesbarkeit des Textes wird durchgängig die männliche Schreibweise benutzt!) Empfang: Am Empfang wird der Anmeldebogen zum sofortigen Ausfüllen an den Antragsteller ausgehändigt. Mittels Kundensteuerungstool „BEO SGB2" wird dieser in die Eingangszone weitergeleitet. Eingangszone: ‘ Hier wird zuerst ermittelt, ob es sich tatsächlich um einen „Erstantragsteller“ handelt (Lückenregel > 182 KT kein Leistungen der Grundsicherung bzw. keine Ablehnung). Für die „Erstantragsteller“ und deren Mitglieder der BG (ab 15 Jahre) werden zum Einen die Datensätze in den Fachanwendungen STEP und VerBIS (Rumpf-BewA) erfasst bzw. aktualisiert und zum Anderen der Datensatz in ALLEGRO inklusive „Datum der Antragstellung“ angelegt. Im Rahmen des Neukundenprozesses erfolgt durch die Mitarbeiter der Eingangszone die qualifizierte Beratung zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB Il inklusive der Anlagen und der Hinweis auf die elektronische Ausfüllhilfe. Es wird ein Termin zur Abgabe der Antragsunterlagen im zuständigen Leistungsteam 531, 532 bzw. 533 über ATV vereinbart. Die Eingangszone übernimmt nach Alphabet die „erste“ Kundensteuerung in das zuständige Team Markt & Integration (M&I). Hierbei wird weiter unterschieden nach Jugendlichen (U25) und Erwachsenen Ü25 in der allgemeinen Vermittlung, sowie dem spezialisierten Bereichen der Reha-Vermittlung und der Personengruppe der Migranten im Kontext Asyl/ Flucht ebenfalls nach U25 und Ü25. Der „Erstantragsteller” sowie die Mitglieder der BG (alle ab 15 Jahre) erhalten über ATV (Präsenzkalender) eine Einladung mit Termin zur „Erstberatung“ im Rahmen der oMDS entsprechend der Zuständigkeiten (Team 521: Präsenz A-L 10521; Team 522: Präsenz M-Z 20522; U25: Präsenz U25 25522 und Bereich Reha: Präsenz Präsenz/Reha 30543). Parallel werden die Hauptbetreuer mittels einer „Aufgabe“ in VerBIS über den Neukunden informiert. Die Antragsunterlagen werden ausnahmslos durch die Mitarbeiter der Eingangszone im Rahmen der qualifizierten Antragsausgabe ausgehändigt. Rechtskreiswechsler: Der „Erstantragsteller“ als Rechtskreiswechsler und die Mitglieder der BG (ab 15 Jahre) erhalten binnen der Frist von 15 AT, frühestens ab dem Tag nach dem Auslaufen des ALG I-Anspruches (Aktivierungstag), eine Einladung mit Termin über die ATV ausgehändigt. Migranten im Kontext Asyl/ Flucht U25 und U25 Der „Erstantragsteller“ und die Mitglieder der BG (ab 15 Jahre) erhalten binnen einer Frist von 15 AT eine Einladung mit Termin über die ATV direkt beim Hauptbetreuer ausgehändigt. Bereich M&I — Präsenzvermittler: Der zuständigen Präsenzvermittler nimmt die Erstberatung inklusive Profiling und ggf. Angebot U25 sowie den Abschluss der Eingliederungsvereinbarung vor.
Er bildet möglichst für alle BG-Mitglieder die Mindeststandards ab und informiert den jeweiligen Hauptbetreuer in Form einer „nicht terminierten“ Aufgabe mit Betreff: „NDS“ über den Zugang des Kunden. Rechtskreiswechsler Ab dem Aktivierungstag binnen 15 AT (Frist Erstberatung) übernimmt der Hauptbetreuer die Erstberatung inklusive Profiling und ggf. Angebot U25 sowie den Abschluss der Eingliederungsvereinbarung. Er bildet möglichst für alle BG-Mitglieder die Mindeststandards ab. Jugendliche U25 und Reha-Fälle: Am wöchentlichen Präsenz-Tag übernimmt der Präsenzvermittler die Erstberatung inklusive Profiling und ggf. Angebot U25 sowie den Abschluss der Eingliederungsvereinbarung. Er bildet nur für den Kunden die Mindeststandards ab und informiert den jeweiligen Hauptbetreuer in Form einer „nicht terminierten“ Aufgabe mit Betreff: ‚MDS“ über den Zugang des Kunden. Migranten im Kontext Asyl/ Flucht U25 und Ü25 Der Hauptbetreuer übernimmt die Erstberatung inklusive Profiling und ggf. das Angebot U25 sowie den Abschluss der Eingliederungsvereinbarung
Anlage 3 zur OA 9/2017 oMDS Verfahren zur Erfüllung der oMDS am Standort Sebnitz (Zur besseren Lesbarkeit des Textes wird durchgängig die männliche Schreibweise benutzt!) Empfang: Am Empfang wird eine erste Prüfung „Erstantragsteller“ vorgenommen sowie die Personalien anhand eines gültigen Personalausweises geprüft. Der Anmeldebogen zum sofortigen Ausfüllen wird an den Erstantragssteller ausgehändigt. Mittels Kundensteuerungstool „BEO SGB2" wird dieser in die Eingangszone weitergeleitet. Eingangszone: Hier wird zuerst ermittelt, ob es sich tatsächlich um einen „Erstantragsteller“ handelt (Lückenregel > 182 KT kein Leistungen der Grundsicherung bzw. keine Ablehnung). Für die „Erstantragsteller“ und deren Mitglieder der BG (ab 15 Jahre) werden zum Einen die Datensätze in den Fachanwendungen STEP und VerBIS (Rumpf-BewA) erfasst bzw. aktualisiert und zum Anderen der Datensatz in ALLEGRO inklusive „Datum der Antragstellung“ angelegt. Im Rahmen des Neukundenprozesses erfolgt durch die Mitarbeiter der Eingangszone die qualifizierte Beratung zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB Il inklusive der Anlagen und der Hinweis auf die elektronische Ausfüllhilfe. Es wird ein Termin zur Abgabe der Antragsunterlagen im zuständigen Leistungsteam 534 über ATV vereinbart. Die Eingangszone übernimmt die „erste“ Kundensteuerung im Bereich M&l. Hierbei wird unterschieden zwischen DKZ-Zuordnung in der allgemeinen Vermittlung sowie den spezialisierten Bereichen der Reha-Vermittlung und der Betreuung von Asylberechtigten. Die Eingangszone erstellt für den „Erstantragsteller“ inklusive Rechtskreiswechsler sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft jeweils eine „Aufgabe“ an den zuständigen Hauptbetreuer und trägt diese zudem im Outlook — Teamkalender 524 (Kategorie: Rot) ein. Die qualifizierte Antragsausgabe erfolgt in der Eingangszone, d.h. die Antragsunterlagen werden durch den Mitarbeiter der Eingangszone Dienstag — Donnerstag sofort ausgehändigt ggf. erfolgt eine Terminierung. Eine Ausnahme besteht i.d.R. beim Personenkreis der unter 25-jährigen. Ausnahme U25: Alle Erstantragsteller bzw. BG-Mitglieder U25 werden i.d.R. sofort mittels Outlook- Teamkalender an den zuständigen Hauptbetreuer zur Erstberatung inklusive Profiling, Angebot U25 und'Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung weitergeleitet. Danach werden die Antragsunterlagen mittels qualifizierter Antragsausgabe in der Eingangszone ausgehändigt. ö Bereich M&I: Allgemeine Vermittlung Ü25./ Reha / Betreuer von Asylberechtigten: Der jeweilige Hauptbetreuer erstellt anhand der Wiedervorlage „MDS“ eine Einladung zur Erstberatung innerhalb der Frist zur Erfüllung der oMDS. Der Eintrag im Outlook- Teamkalender wird zum Datum des Termins unter der Kategorie „Gelb“ gebucht. Zum Beratungsgespräch bildet der jeweilige Hauptbetreuer den oMDS vollständig ab und kennzeichnet den Outlookeintrag im Kalender (Kategorie: Grün): 1