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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

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. säumnissen nach

 

- 01/2012 vom 19.01.2012

Absenkung Fi Wei fall des 'Arbeitslosen eldes Il'bei Pflichtverletzun jen und Meldever-
31 31a+b,32SGBl

   

A... Allgemeines

Nachfolgende Organisationsanweisung (OA) legt die Verfahrensweise und die. Zuständigkeiten inner-
halb des Jobcenters Sächsische Schweiz — Osterzgebirge bei Sanktionen fest. Damit werden die fach-
lichen Hinweise zu 88 31, 31 a + b, 32 SGB Il weder ersetzt noch konkretisiert.

Außer in den ‚Fällen des $ 31 Abs. 2 Nr. 1, 3 oder 4 SGB Il können Sanktionen nur eintreten,
wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtigte vorher konkret und individuell über die Rechts-
folgen belehrt'worden ist. Eine allgemeine Belehrung über die Grundpflichten und Rechtsfolgen
entbindet hiervon nicht.

Für jeden Sanktionstatbestand nach $ 31 Abs. 1 SGB Il ist durch die Integrationsfachkraft eine separa-
te Sanktionsverfügung zu erstellen. Hierfür sind ‘die Vorlagen gemäß ‚Anlage zu verwenden. Grund-
sätzlich sind die ‘Sanktionsverfügungen unverzüglich nach Vorliegen aller entscheidungsrelevanten
Unterlagen durch die Integrationsfachkraft an das zuständige Leistungsteam weiterzuleiten. Eine
Sammlung. von ‘Sanktionen darf nicht erfolgen. In den Leistungsteams sind die Sanktionen mit hoher
Priorität zu betrachten und unverzüglich zu bearbeiten.

Die Vorgänge sind vollständig und lückenlos in.der Leistungsakte zu dokumentieren, insbesondere
durch:

-  Sachverhaltsdarstellung (IFK, FM, SB), z.B. Protokoll VerBIS, Eingliederungsvereinbarung, Kopie
Einladung, Unterlagen zu Eingliederungsbemühungen, Rücksendebogen VV i
- Entwurf der Anhörung zum pflichtwidrigen- Verhalten (einschl. Antwortbogen) sowie ggf. Rückant-
wort des erwerbsfähigen Leistungsberechtigen zum wichtigen Grund
- Entscheidung der IFK / SB zum wichtigem Grund / Eintritt der Sanktion (ausreichend begründet)

- Entwurf Sanktionsbescheid, ggf. mit Berechnungsbogen
- . Ausdrucke aus A2LL (Eingabemasken Sanktion, Horizontalübersicht, Zahlungsübersicht)

Eine Leistungseinstellung gemäß 88 60, 66 SGB I kommt nicht in Betracht, soweit in 5 31 SGB Il spe-
ziellere Tatbestände in Gestalt der dort aufgeführten Sanktionen geregelt sind.

Eine vorläufige Zahlungseinstellung nach 8 40 SGB II i.V. m. $ 331 SGB Ill kann neben einer Sanktion
veranlasst werden, wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtigte mind. 3-mal nicht zum Meldetermin
erscheint, keinen wichtigen Grund für sein Nichterscheinen benannt hat und ein begründeter Verdacht
vorliegt, dass keine Hilfebedürftigkeit mehr vorliegt. Eine bloße Vermutung reicht hierfür nicht aus. Ent-
scheidungen der Integrationsfachkraft hierzu sind zu dokumentieren .und mit allen entscheidungser-
heblichen Unterlagen (z.B. Bericht Außendienst) an das zuständige Leistungsteam weiterzuleiten.
1

Seite 2 |

“Der ERREAIN, ehe verlost seine Pflichten, ‚Wenn er trotz 2 Schriflicher era
. ‚über .die ‚Re folgen, oder.deren: ‚Kenntnis ‚sich weigert, ‚eine. in der ‚Eingliedefungsvereinbarung, oder
: dem ersetzenden YA oeigeieg Phi zu erfüllen. re.

 

Die € istachkrat hört den ‚enversftign. Lieunberihien zur Pfehereizung an. Die
u Anhörung 1 isti in VerBIS zu. ‚dokumentieren. 5 ;

   

. Sofe! bsfählge. Leistungsberechtigte : zur "Alkerung Stellung um. "entscheidet die, IFK, ehr
‚dies. s wichtiger Grund LS. di. ‘S; a: ABS. 4 Satz 2. SGB, Al anerkannt wird (Dokumentation. in VerBis).

 

"Entscheidet, die IFK, Hess: ie: PflchtveHletzung ficht durch einen wichtig ni rund gerechifertigt ist, ist.
rel Leistung kürzung/Sanktion zu. verfügen. Hierfür ist die als Anlage, ‚beigefügte Sanktiorisverfügung

- zusammen nit, allen ‚Erischeidungsrelevanten Unterlagen an ‚das zustandige Leis-
eiterzuleiten. j n > ; n

  
   
  
   

 

 

steingang den 'Sanktionsbescheid. Die Bene isti in VerBis zu dokurmenie
füber. thin i o i

   
     
 
    

 

: stellen.

Fomulerungsheiet .:3Saniktion .vom. ‚of. 08. 11-30. 4 1. 1. 1. ‚nach 8. 31 Abe 1 Ned, SER U
; Bam... 4HV.30% | , zu

 

Der Seite ge, Leistungsberechtigte dest = seine Pflhien, wenn er trotz schriftlicher Beiehrung
‘über ‚die: Rech igen. ‚oder deren Kenntinis’sich ‚weigert, ‘eine ‚Zumütbare ‚Arbeit- öder "Ausbildung, eine

"i:Arbeitsgelegenheit. {MAE, und E), eine mit einem. ‚Beschäftigungszuschuss, nach S 316,8 SGB II geför-
ä ‚derte Arbeit autzuhehmen, ortzuführen, oder rderen Anbehn durch, sein } Verhalten verhindert.

  

 
  
 

Die Intesiätionstachkrit nie einen, „passgenauen Veirituhesvorschlag. mit einer Rechtsfol-
; genbelehrung. ‚Dieser muss aktenkundig und in VerBIS ‚dokumentiert sein. Wird bekannt, dass sich der
‚erwerbsfähige Leistı ngsberechtigte nicht beworben ‚hat ‘oder das Ängebot z ablehnt, so ist, eine Anhö-
rung U veranlassen. Die Anhöring- ist in VerBis; zu dokumentieren. en = 5

  

Balsm ‚der erwerbsfähige Klsturgisherachfigts zur r Anhörung Stellung nimmt, entscheltet die IFK, ib "
dies als "wiehliger Grund i i. = :d. 5 31 ‚Abs; 1 Satz, 2 SEB ll anerkannt wird (Dokumentation j in VerBiS).

. Entscheidet die IFK, es die Pflichtverletzung nicht durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist, ist
eine Leistungskürzung/Sanktion zu verfügen. Hierfür ist die als Anlage beigefügte Sanktionsverfügung
auszufüllen und zusammen mit allen Srischaklinggtelsyaplen Unterlagen an an . ZOSERNBIGR Leis-

ge kungsteam ersiellt Pop der Senkionsverfügung: Innerhaik x von n.zehn Arbeitsta- et
2

Seite 3

 

Jobeehter-Sächsische, SerweizOsterzgebige OA 01/2012

 

ungsteam weiterzuleiten,

Löistungsbereich:

Das zuständige | Benlnastsah erstellt Sana der: Sanktionsverfügung innerhalb von zehn Arbeitsta- »
gen nach ‚Posteingang den Sanktionsbescheid. Die Erledigung ist in VerBIS zu dokumentieren, ‚{in, den
Bulantaten | ünd eine. WY tür den h zuständigen Vermiltlr‘ Zu Setzen. u se j ö

 

 

Mm. ‘Niehtantrit, Bbkyuch, ae Weranlässung des, Abbruchs einer - zumutbaren. Maßnahme
" zur,Eingliede: ung in A beit ass Y “ E et

  

i Der erwerbsfählge. Leistunäsberechügte verletzt seine Pflichten, wenn er oz schriftlicher Belehirung
: über die: |Rechtsfelgen ‚oder:;deren ‚Kenntnis eine zumutbare ‚Maßnahme zur Eingliederung in abe .
ü night a itt, abbri oder Anla; S: pr gen Abbruch geshen, at .. a . °

   

 

 

‚Die Integrationsfachkräft Ke einen n Vermilungsvorschleg/Matnahmeängebot mit: einer. Rechts-
folgenbelehrü ng, uss aktenkundig, ‚und,in ‚VerBIS ‚dok

 
       
 
 
  
   

 

n oder. abgebrochen hat, so Ist ine.
n. Die ‚Anhörung, ist in 'Verblsz zu ‚dokumentieren. pP

verbsfähige |isügsbeechige zur Anbetung a Steluna hirmmt, entscheidet die. IFK, ob
htiger rund 1.8.d, se Are

   

 

dige. Lelstungstdam. ersteilt Pr der Sanktionsverfägung. Susıralk von zehn Ärbeitsta-
osteingang den. ‚Sanktionsbescheid. Die Erledigung ist in VerBIS. zu ‚dokumentieren (in un

Kundendaten + NV far Vermittler)

.. MV Pchtverltzüngen nach $ 31 Absatz. 2 scB N

. Die Zuständigkeit für die Prüfung und Durehführung dieser Sanktionen liegt für dig Pergonenkreise .
j 025 und u25 beim. zuständigen Helstungeisem, i 17

Nach dieser Rechtsvörschrit iegt. eine Pflchtverletzung vor:

4 bei einem erwerbsfähigen. Leistungsberechtigten, der nach Yernddig, des 18. Lebensjahres sein
Einkommen ‚oder ‚Vermögen in der Absicht vermindert. hat, die NOTRURSERUNGER Br. die Gewäh-

2 rung oder. Erhöhling des ‚Alg N herbeizuführen,

2. bei einem erwerböfähigen Löistungsberschfigten, der trotz Belehrung © über die Rechtsfolgen aaa
” deren. Kenntnis sein ‚unwirtschaftliches Verhalten fortsetzt, i

3. beieinem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, _
a) ‚dessen Anspruch auf ‚Arbeitslosengeld ruht oder.erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit

den Eintritt einer Sperrzeit oder das: Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des
SRB il en hat oder
3

il Ondigüng, hufhebungeyeitrag bzw. lesen zur Beendigung eines Beschäftigung
| ifebedürfti Ohne ichtige - a
nes, "dureh die Bupsiagkpenkip für Arbeit

:schäftigür ses, soweit £ der: ‚Betroffene unmittelbar danach keistuhgshe-
jechügter, beim en Iws Oster Wi .

 
  
    

 

n,entsch: ie et. anhand aller ‚vollegenden entscheidunggerheblichen Unterlagen. über
IC lichtvi rietzu g.: Wird ein Sanktionstatbestand: festgestellt, erstellt, das ‚zustiige Lee ngetEsim
on Zeh rbe siegen den ‚Sankionsboseheht Die

    

"Bei, % der Ei eg ist durch die IFK f. SB Blei: zu prüfen, ob ‚sie von der Zahlwirkung de
vora gegange en ‚gleichartigen Sanktion erfasst. wird, ‘Die ‚festzustellende ‚Minderung des Leis-.
ungsahspruchs richtet, Sich. nach ger Höhe, der\ vörangegangenen (gleicharigen). Sanktion. " .

Eine. verschärfte Sanktion wegen einer wiederholten Pflichtverletzung setzt voraus, dass der erwerbs-
fähige Leistungsberechtigte. konkret ae die, Indiyidyelie, ‚Rechtsfelge, belehrt wurde.

Auf die öhtsprechende Belehrung wegen einer wiederholten Pflghtverletzung ist zwingend in der Ein-
siederungeyeiemböring, bei Vermitturigsverschlägen &te.: zu arhfen. Pu, a

Be Markt d Integration: i
: Der! Areh Markt und Integration ist für Tatbestände nach 831 ‚Abs: 1 und $ 32 SGB tl zuständig,

 

 

 

‚Beim Wegfall des Arbeifslosengeldes 1 nach 8 31 a Abs. 4 ‚Satz 3 ist gemäß $ 31a Abs.1 Satz 5.SGB
. Neine Begrenzung der. Sanktionshöhe auf 60 v.H. der Regelleistung möglich, wenn sich der erwerbs- .
fähige Leistungsberechtigte nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. "

Hier hat die Integrationsfächkraft eine Ermessensentscheidung zu treffen, ob eine Begrenzung der
4

‚Jobeoriier-Sächeische See Deehins BON 61i2012 Tee, Sehe, 5

 

"versende

versandt N

 

 
 

 

  
 
 

 

Ji Enfsch ng istau ührfich und nachvälziehberd in

"‚VerBiS z zu dokumentieren,.so dass eine ‚problemlose ‘Übernahme . in. den 'Sanktionsbescheid, ‚möglich
ist, ‚Das „Zuständige : Leistungste: st von der E Entsehi

    
 
  
      

ung | in Kenntnis Zu setzen ‚(Sanktionsyerit- .

 

  

er.Em essensausübung hat die Integratiorisfachkraft.a alle Uikmslände ‚des Einzeifslies ; zu

. Im Rahmens und- abzuwägen eh der, grusel TATEE, dass Ermessen ausgonb wurde, ist
..„nicht ausreichend Se Mina Denen Ein our 2 Aelaepn, ER ; a

  

“ ‘Das üständige, Lesen erstellt anhand ‚der Sanktionsverfügung Ihierhalb;y von Zehn Arbeitsfe-

osteingang den. ‚Sanktionsbescheid. Die, ‚Erledigung istin, VerBIS.2 zu. ‚dokumentieren. (in den
daten und WV setzen). Die 'Ermessensentscheidung. zur ' Begrenzung der Senktionshähe Ist in
ionsbesche 1z über; ehmen 1 en on

 

gen | L

 

     

  
 
 
  
  
  
  

 

d ige. Leistungstsam das, ‚Vorliegen einer Yiader- 8

gke ei Beim Wegfall ı des ‚Arbeitsiosengeldes Il. hat das zu-

n im VVe ‚Ermesseng die Begrenzung « ‚der ‚Sanktionshöhe auf S0.v. H. ‚der

rüfen. im ‚Rähmen der ‚Ermessensausübung hat, der, Sachbeärbeiter alle, "Umstände

S. ı.befücksichtigen, und ‚abzuwägen. Allein der pausciräle: Hinweis, dass, Ermessen
deht ausreichend;

 

  
  

na ungen sind; mit Rechefgebechrung nach ns 8, SGB. ni in n Veröndus mit s 309 SGB au ZU.

   

Die integrationsfachkräft Jädt den erwerbsfahigen ieistingsberechtigten ein ung dokumentiert dies, in

'VerBIS ‚(autornatischer. Vermerk).

Sofern der. erwerbsfähige. ‚Leistungsbereghtigte ‚nicht erscheint und keine. ‚Gründe für sein Nichter-
It, :dokumentiert die IEK das ‘Nichterscheinen in VerBIS und veranlasst ‚eine Anhörung’

ur: Klärung, der ‚Gründe ‚des Nichterseheinens. Darüber hinaus kann Sleichzeitig eine. neue Einladung

  
  
    
  
  

  

 

3 dass die Pflohtyerletzung nicht inch ‚einen ‚Fi wichtigen Grund ua ist, ist
.eistungsk ürzung/Sanktion.; ZU verfügen.‘ ‚Hierfür. ist die als ‚Anlage, beigefügte Sanktionsverfügung
n:und ‚zusammen mit allen entscheidungsrelevanten Unterlagen (Kopie, & der Einladung und
üng) an:das ande Flstungeissim weiarzulelien, ö ;

ei Das 1 eistungsteäm erstelft Erhard der Sanktionsverfügung tansrhalh von a. ‚Arbäitstagen Air

‚Posteingang den ‚Sanktionsbescheid. Die Erledigung isti in VerBIS zu dokurnentieren im. den Kunden-
an und Kundenhistorie)... ee :
5

: u :Seite &

     

. Leisiunäsbereich: je

5

Die: Umsetzung der wrofläufgen. Zahlungseinsielung erfolgt. im, zustandigen Leistungsteam zum

 

“ Vi,

   

 

 

Die diesbezügliche Ermessensen cheläiiig Ist von ı der ndagiaionstächlgen zu reifen a Ausführ-
‚lich sowie \nachvöllzieh

r.ih VerBIS und der: ‚entsprechenden. Sanktionsverfügung zu dokumentieren,
so dass: ine: ‚problemlose Übernahme.i in ‚den Sanktionshescheid ‚möglich | ist

 

im Rahfhen "der Ermesseriausfbung ım muss die Integrationsfachkraft alle Umstände des Einzelfalles
barnoksightigen. und abwägen. Allein der pauschale Hinweis, dass. Ermessen ausgeübt. wurde, ist nicht
ausreichend. ';
6

_ Yobgenter-Sächsische Schweiz slergabige OA o12012 En Seite 7

   

| ionshöhe it folgendes zu Deachlen:

iner eremalgen Pfichtyeletzung werden die Leistungen. auf. fie Kosten der- Unterkunft
„reduziert... .’

     

» :Beij i jeder weiteren Pfichtverletzung. innerhalb der Zählwirkung fallen die keiskanhenn vollständig
‚weg. Hier.ist erneut eine SEEN zu de ob dennoch Kosten der. Unler- .
. »:kunft:gewährt warden Ben. : : Eee 23 ai w

  
 
   
   

   

indige Leisfungsteam. erstellt ea der: Sarkdersgr hal Innephäih von, zehn Ärbeitste-
Posteing: ng den. Sanktionsbescheid. Die. Erledigung ist in VerBIS zu dokumentieren (in: ‚den

d ‚Kunden torie).:Die ‚Ermessensentsc jeidung ı der. Integrelionsfachkreft zur r.Begrön-
den S Sanktionsbescheid zu übernehmen. nn

      

   

Sofern :de erwerbsfähige. Yejekmasberectifigte, shregheiibares | Einkommen erzielt, und zufarand der

Anreehnun von. Einkommen diglich"Kosten für Unterkunft und. Heizung erhält, kann der Fall einire- _

ten, ‘dass trotz. 1, ‚Pflichiyerletzü ng keine Absenkung :des ÄLG II ‚(Wegfall der Regelleistung) ‚eintritt. \
: Dennogh’ ist. durch das züständige. Leistingsteam | ein‘ :Sänktionsbescheid zu erlassen. Erst Eine wie-

= demnöite Pflightverletzung würde: zum Wegfall, des ÄLG:; Al Wegfall Kau): führen, a

 

jen des $ 31 ‚Abs. 2 SGB. I prüft, das zuständige. Leistungsteam i in eigener Zuständige im
Eimessens die ‚Verkü zung: der Senklien aim sechs, ‚Wachen. . :

   

   
 
 
    

ı g ZU ücnehmen, Die, "Arhörung ist dabei an keine bestimmte
h: ‚oder; s ‚sehn ich

  

L "son, Ba ininderung&bedründenden Sachverhalt widergeben. und ‚dan iwfarbeläfiocn
erechtigten: mit möglichen Rechtsfolgen fAhsenkung 6 des ALG N), vertraut machen. ‚Der Pb-

 

.. Die ’Anhöi
: Leistungs rec)
senkungebefas soll dabei aufgeführt werden.

 

 
 

Außerdem € hörung einen Hinweis auf ‚die, Moglichkeit. der. Beanträgung von leere.
\ “sch nen (soft rn; der, ‚Absenküngsbetrag” 30 %: :der ‚maßgebenden RL ‚übersteigt) enthalten. "Es ist: nicht
‚erforderlich, ‚ass die, konkrete Höhe des’ Lebensmitielgutscheines | in ‚der Anhörung aufgeführt wird, j

% Die Antering ist durch; den Fachbereich zu veranlassen, der für: die Prüfung der Sanktion zeistendi
ist, Be Na ei ne en
r ‚ Kebengmitelgutscheine

Bei. ‚einer Minderung um soeihr ale: 30 Druzenii des ‚nach s: 20 maßgebenden Regelberarfskönnen er-
‚gänzenge Sachleistüngen au ‚Antrag erbracht werden. >

 

\ im Bakman der Anhörung ist der erwerbsfähige Leistungsberechtigte äuf die Möglichkeit der Inan-
-$pruchnahme ‚hinzüweisen. Die Benennung eines: AEUEeN Sächleistungsbetrages ist im Anhörungs-
. schreiben nieht erforderlich.

"Ergänzende Sachleistungen: müssen erbracht werden, wenn  inderlahrige Kinder im Haushalt leben.
‚In diesem Fall ‚sind ‚die Lebensmittelgutscheine dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammen
7

: ‚ Joboenter-Sächsische Schweiz-Östetzgbirge "OA eon2_ » = | i == Seie: 3

 

 
 

 

“ Die. Berechnung. uni rung von -Gutscheinen ‚erfolgt aber das Zunge telstungelsarn. In
„2 Ermittlung, der Höhe: ‚des Lebensmittelguischeines v wird auf die Beisahnunashile | in Anke 4 4: und 5 der
r “achlichen‘ Hiwieige: zu us; 31, 31.8, 31 bSCB il : \ =

  
 
 

 

  

® ; Wiclerspruchsyerfehren ar

Zur ‚Umsetzung der’ im \Widerspruchs- und oegeierahren getofenen Entscheidungen wird auf die
‚jeweils ktuelle DA zum SEG verwiesen, ARE, he Ach,

   
 

 

    
  
  
  

u Im ‚Ealle eines Widerspri

chs ‚gegen. einen. ‚Sanklonsbescheid er Zunächst eine Aohertung
‚durch den Fachbereich, der die i \ Br vu } Eu u

Sanktion verfügt hat,

   

     

:-Wird ;dem. Widerspruch, X durch .; entscheidung Ber ANiklergprüchejehe "Statigegehen, Srfolgt die u

TREE ebenf: als in dem ‚Fachbereich, in dem die Sanktionsverfügung erlassen wurde.

\ are 31 A 1,SGBIll, 8:-32.5GB. 1 ‘Bereich Aa & Integreion Zt Bu
Gr > 83 Abs.2 SGB] ei ‚ ‚Leistungsboreich y

   
 
  
   
 
 
 
  
 

 

Die © Stäfigabevärt ügung ‚der Widersp ichstelle i ist unverzüglich und im Original. an en zuständigen .
Fachbereich ; zür Kenntni ‚Ir Brüfung ı und danach a an n.das zusfäridiis Leistungsteam 2 zur .

Umselzing der Statt

 

   

KlersPrustsnchbesrbeier ‚Hioch
ale bey Kan mit, einer.e i güten ‚Stellungnahme; der! IrK Ser

nicht, 2 Deut Anna
geisprt stelle : ‚Zurüekzugeben., =

‚des Leistungssach

 

 

       
 
  

äbeverfüguhg. sind auf direktem Weg Zwischen
igen Fachbereich (Sechbearbeit tele oder An

 

 
   
 
   

   

u Kann Ye, Einfaung erzielt Werden, drifrt ‚der köln: ider \Widerspiuchßtele oder, sein | Vertreter & äle
»Schlussentsche eieung. Die Beieligten | Fachbereiche sind zu informieren. ; .

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