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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“
Jobcenter - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Organisationsanweisung. 02/2018 vom 92.11 ao&s1f Geschäftszeichen x 510-11-2081.2/11-5300/11-5210 Verteiler alle MA des Jobcenters Datenschutz - Nutzung der digitalen Dienstkarte (dDk) im Jobcenter Zur besseren Lesbarkeit wird die gleichzeitige Verwendung sowohl der femininen als auch der maskulinen Form eines Wortes unterlassen, So- weit es zweckmäßig ist, werden maskuline Begriffe durch: WPENN neutrale Formulierungen ersetzt. Das Jobcenter hat auch bei der Nutzung von E-Mail- und Fax-Schrift- verkehr zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten nicht unbe- fugt offenbart werden. Unverschlüsselte E-Mails und PC-Fax-Mitteilungen haben Postkar- tencharakter. Deshalb sind vertrauliche und personenbezogene Daten (Sozialdaten, z. B. Kundendaten/ Bewerbungsunterlagen; Personalda- ten) nicht per unverschlüsselter E-Mail oder PC-Fax zu versenden. Dies gilt im Besonderen für besondere Kategorien personenbezoge- ner Daten nach Artikel 9 der DSGVO. Im Zweifelsfall sind E-Mail und PC-Fax daher nicht zu nutzen oder in Verschlüsselungsmechanismen bzw. Briefpost zu verwenden. Auch im BA-internen Netz sollen vertrauliche personenbezogene Da- ten nur so sparsam wie möglich enthalten sein. Der Betreff der Nach- richt wird nicht verschlüsselt, deshalb dürfen Klarnamen in Betreffzei- len nicht enthalten sein — Abkürzungen oder Anonymisierungen sind jedoch zulässig. Da bei der täglichen Arbeit eine Vielzahl von personenbezogenen Da- ten, insbesondere Sozialdaten ausgetauscht werden müssen, besteht bei der Übertragung dieser Informationen die Gefahr, dass sensible Da- ten unbefugt offenbart werden, insoweit kann ggf. ein Verstoß gegen 8 203 StGB (Strafbarkeit wg. Verletzung von Privatgeheimnissen) vor- liegen. Die dDk gestattet grundsätzlich die elektronische Zeiterfassung, die Anmeldung an den Arbeitsplatzcomputern (Smartcard-Logon) und de- ren Sperrung, die Zutrittskontrolle, die Verschlüsselung von Dateien und E-Mails (intern und extern), das Authentisieren an Systemen und die qualifizierte bzw. fortgeschrittene elektronische Signatur. Vorbemerkungen Funktionen
Jobcenter-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge OA 02/2018 Te Im Jobcenter werden folgende Funktionen der dDk genutzt: Nutzung der Funktio- - die elektronische Zeiterfassung, nen im Jobcenter - die Verschlüsselung von E-Mails, - die Anmeldung am Arbeitsplatzcomputer (Smartcard-Logon), - die Sperrung der Arbeitsplatzcomputer und - die elektronische Signatur entsprechend den Regelungen zur eAkte. - Für die Nutzung weiterer Funktionen bedarf es einer Änderung dieser Organisationsanweisung. Jeder Anwender, der seine dDk erhalten hat, kann verschlüsselte E- Elektronische Ver- Mails empfangen, öffnen und versenden. schlüsselung Die Verschlüsselungsmöglichkeit ist für Anwender sowohl im persönli- chen Postfach als auch bei gruppenbezogenen Postfächern möglich. Eine automatisierte Weiterleitung von verschlüsselten E-Mails ist nicht möglich, diese Nachrichten können auch nicht vom persönlichen in ein anderes Postfach verschoben werden. Andere MitarbeiterInnen, die ebenfalls auf dieses Postfach Zugriff haben, können die Nachricht nicht entschlüsseln. Eine Weiterleitung kann nur manuell und neu verschlüsselt erfolgen. Eine ausführliche Anleitung zur E-Mail-Verschlüsselung ist im Intranet Anleitung zur Ver- zu finden: E-Mail-Verschluesselung.html schlüsselung Die Gremien wurden beteiligt. Beteiligung Diese Organisationsanweisung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, In Kraft treten __gleichzeitig verliert die OA 19/2011 ihre Gültigkeit.