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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anzahl Sprengungen Geldautomaten

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*   Bundeskriminalamt Bundeskriminalamt 65173 Wiesbaden                                        Thaerstraße 11 ███████████████████████                                            65193 Wiesbaden ██████                                                             Postanschrift: █████████████████                                                  65173 Wiesbaden ███████████████████████                                            Tel. +49 611 55-0 ██████████████                                                     Fax +49 611 55-45641 bearbeitet von: IFG-Sachbearbeitung DS-IFG2022-0012285834 Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz                (IFG)   hier: Bericht Anza www.bka.de Wiesbaden, 10.06.2022 Seite1 von2 ██████████████████████████████████ mit Antrag vom     22.05.2022bitten Sie wunter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) „um Zusendung einer Übersichtder versuchtenund erfolgreichen Geldautomatensprengungen der letzten Jahre,          wie in [1] erwähnt. [1]:      httpx://m.faz‚net/aktuell/gesellschaft/kriminalimet/geldautomaten- sprengen-so- Über Ihren Antrag wird1 gemäß           $$ Nr. 1,7 1Abs. Abs. 1,215.                 9 15. und  Abs. 3 IFG wie folgt e 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Kosten werden nicht geltend gemacht. Begründung: Zu1. Ihr Informationsbegehren richtet            sich $ 1 Abs.       nach 1 S.1 IFG. Nach Maßgabe dieses Gesetzes hat jeder gegenüber Behörden Anspruch auf Informationszugang, soweit dem nicht Versagensgründe entgegenstehen. Gemäß $ 9 Nr.  3 IFG kann der Antrag abgelehntSiewerden,      über diewenn begehrten Informationenbereits verfügen odersichdiesein zumutbarer Weise aus allgemein Zustell- und Lieferanschrift 11, 65193 BKA, Wiesbaden Thaerstraße Bankverbindung: Bundeskasse Trier, Deutsc MARKDEF1590 IBAN DE81 5900 0000 0059 0010 20
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* Bundeskriminalamt Seite 2 von 2 sich Die von Ihnen angefragten Informationen ergeben    -        sie soweit      bereits vorliegen- aus dem jährlich durch das BKA erstellten Bundeslagebild (BLB) „Angriffeauf Geldautomaten“, welches u.a.auf der   Homepage   des  BKA öffentlich              zugänglich               ist                 (s.a. www.bka.bund.de/SharedDocs/! Downloads/DE/Publikationen/Jahresbericht eUndLagebilder/AngriffeGeldautomatenBundeslagebild2()20.html). Ihr Antrag ist demnach           3gemäß $ 9 Nr.   IFG abzulehnen. Zu2. Gemäß 8 10 Abs.1 IFG werden   für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Allerdingsist   bei     einfachen Auskünften, schriftlichen          der  Ablehnung  oder  bei Zurücknahme     eines Antragskeine Gebührenerhebung      vorgesehen (vgl. Nr.  9  lit. g   der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz  -  Bek. d. BMI   v. - V -5a130 250/16). Auslagen sind nicht entstanden. 21.11.2005 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid   kann  innerhalb  eines  Monats   nach    seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch  ist   schriftlich █ beim oder zur Niederschrift     Bundeskriminalamt,  Thaerstraße   11, 65193 Wiesbaden, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
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