Untitled
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anzahl Sprengungen Geldautomaten“
* Bundeskriminalamt Bundeskriminalamt 65173 Wiesbaden Thaerstraße 11 ███████████████████████ 65193 Wiesbaden ██████ Postanschrift: █████████████████ 65173 Wiesbaden ███████████████████████ Tel. +49 611 55-0 ██████████████ Fax +49 611 55-45641 bearbeitet von: IFG-Sachbearbeitung DS-IFG2022-0012285834 Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Bericht Anza www.bka.de Wiesbaden, 10.06.2022 Seite1 von2 ██████████████████████████████████ mit Antrag vom 22.05.2022bitten Sie wunter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) „um Zusendung einer Übersichtder versuchtenund erfolgreichen Geldautomatensprengungen der letzten Jahre, wie in [1] erwähnt. [1]: httpx://m.faz‚net/aktuell/gesellschaft/kriminalimet/geldautomaten- sprengen-so- Über Ihren Antrag wird1 gemäß $$ Nr. 1,7 1Abs. Abs. 1,215. 9 15. und Abs. 3 IFG wie folgt e 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Kosten werden nicht geltend gemacht. Begründung: Zu1. Ihr Informationsbegehren richtet sich $ 1 Abs. nach 1 S.1 IFG. Nach Maßgabe dieses Gesetzes hat jeder gegenüber Behörden Anspruch auf Informationszugang, soweit dem nicht Versagensgründe entgegenstehen. Gemäß $ 9 Nr. 3 IFG kann der Antrag abgelehntSiewerden, über diewenn begehrten Informationenbereits verfügen odersichdiesein zumutbarer Weise aus allgemein Zustell- und Lieferanschrift 11, 65193 BKA, Wiesbaden Thaerstraße Bankverbindung: Bundeskasse Trier, Deutsc MARKDEF1590 IBAN DE81 5900 0000 0059 0010 20
* Bundeskriminalamt Seite 2 von 2 sich Die von Ihnen angefragten Informationen ergeben - sie soweit bereits vorliegen- aus dem jährlich durch das BKA erstellten Bundeslagebild (BLB) „Angriffeauf Geldautomaten“, welches u.a.auf der Homepage des BKA öffentlich zugänglich ist (s.a. www.bka.bund.de/SharedDocs/! Downloads/DE/Publikationen/Jahresbericht eUndLagebilder/AngriffeGeldautomatenBundeslagebild2()20.html). Ihr Antrag ist demnach 3gemäß $ 9 Nr. IFG abzulehnen. Zu2. Gemäß 8 10 Abs.1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Allerdingsist bei einfachen Auskünften, schriftlichen der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antragskeine Gebührenerhebung vorgesehen (vgl. Nr. 9 lit. g der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz - Bek. d. BMI v. - V -5a130 250/16). Auslagen sind nicht entstanden. 21.11.2005 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich █ beim oder zur Niederschrift Bundeskriminalamt, Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag