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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Äußerungen von Hr Lorz zum Thema Fridays for Future

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Hessisches Kultusministerium HESSEN | tm X, Hessisches Kultusministerium Postfach 3160 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen 000.257.003-00050 Bearbeiter Durchwahl Bürgerbüro 0611/368-2368 Datum 26.08.2019 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) hier: Anspruch auf Informationszugang Ihre Anfrage betreffend Fridays for Future Sehr geehrter Herr ii über die gemeinnützige Plattform „Frag. den Staat“ haben Sie mittels E-Mail am 23. Juli 2019 einen Antrag auf Informationszugang nach $$ 80 ff. HDSIG gestellt, der unter dem oben rechts angegebenen Aktenzeichen bearbeitet wird. Im Einzelnen bitten Sie um (Schreibweise wie Original): „ Nennen der entsprechenden Rechtsgrundlage im Hess. Schulgesetz - Nachweis der Verfassungsmässigkeit im Bezug auf Artkel 8 GG - Erklärung des pädagogischen Nutzens im Bezug auf die Weisung des KM aus 2010 - Erklärung der Zulässigkeit im Bezug auf https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/fridays-for-future-bussgeld-verhaengt-bussgeld- wieder-aufgehoben-16291908.html“. Ihrem Antrag kann nur insoweit entsprochen werden, als sich der Anspruch auf Informationszugang nach 8 80 Abs. 1 HDSIG auf vorhandene amtliche Informationen bezieht. Der Anspruch auf Informationszugang erstreckt sich hingegen nicht auf eine rechtliche Beratung oder die Bewertung gegebenenfalls vorliegender Informationen. ö Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Telefon (0611)368-0 Telefax (0611)368-2099 E-Mail: poststelie.hkm@kultus.hessen.de Internet: www.kultusministerium.hessen.de Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen
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-2- ‚Dies vorangestellt, teile ich Ihnen mit, dass neben der Verankerung des staatlichen | Erziehungsauftrages in Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzesin Hessen die Schulpflicht durch ' Art.56 Abs. 1 der Hessischen Verfassung in Verbindung mit 856 Abs. 1 sowie 869 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt ist. Die Regelungen betreffend Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schulpflichtverletzungensindin & 181 HSchG zu finden. 8 82 HSchG in Verbindung mit 88 64 ff. der Verordnung zur ‚Gestaltung des Schulverhältnisses normiert pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen. Ergänzend verweise ich auf die öffentlich zugänglichen Informationen, die in den Drucksachen des Hessischen Landtags 20/330 und 20/523 enthalten sind. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich ist, die personenbezogenen Daten zu Ihrer Person zu verarbeiten. Ihre personenbezogenenDaten werden im RahmendesVerfahrens nach 8$ 80 ff. HDSIGnur und ausschließlich zu dem Zweck der Bearbeitung des Antrags verarbeitet, zu dem die Daten übermittelt wurden. Die Daten werden bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung gespeichert und nur für die Bearbeitung Ihres Anliegens von den fachlich zuständigen Personen verwendet. Sie haben ausdrücklich erklärt, dass Sie nicht einverstanden sind, dass Ihre mitgeteilten Daten zu Ihrer Person anDritte weitergeleitet werden. Eine Datenweiterleitung — über die o. g. Speicherung bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung hinausgehend - ist zur Bearbeitung Ihres Antrags nicht erforderlich. Weitere ausführliche Hinweise zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Hessischen Kultusministeriums_ (https://kultusministerium.hessen.de/datenschutz- | hinweise-hessisches-kultusministerium). Rechtsbehelfsbelehruna: Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt, Julius-Reiber-Str. 37, 64293 Darmstadt, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, als Beklagten das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Kultusministerium, und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten
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- 3. Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen sollen angegeben werden. Der vorliegende Bescheid soll in Urschrift oderin Abschrift beigefügt werden. Mit freundliche Grüßen Im Auftrag Fa .— Pa x Pa iFA . u Te ? Ba 2“ Pr u A Bürgerbüro des Hessischen Kultusministeriums
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