anlage3handlungshilfehub2022-05-2
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel“
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Ukraine-Ankunftszentrum TXL / HUB Gültig bis: auf Widerruf Version: 2022/05.2 Stand 18.5.2022 Handlungshilfe für Bearbeitungskräfte im HUB A. Ausgangssituation Die aktuelle Ausgangssituation führt dazu, dass Berlin sowohl durch die Ankünfte in der Vergangenheit als auch weiterhin ungesteuerte Ankünfte mit privaten Zielen in Berlin derzeit eine deutliche Überquote nach dem Königsteiner Schlüssel aufweist. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass das UA TXL nahezu komplett als reines Verteilzentrum in andere Bundesländer (oder in das europäische Ausland) dient und allenfalls für eine Nacht eine Schlafmöglichkeit vor der Weiterreise bietet. Im HUB finden medizinische Sichtung, Verteilung, Sicherheitsüberprüfung und erkennungsdienstliche Behandlung im Tagesbetrieb 8.00– 16:00 bzw. 22:00 Uhr statt (LAF, Bundeswehr, Landespolizei Berlin). B. Prozessbeschreibung und Verfahrenshinweise im Tagesbetrieb I. Ankunft Shuttle-Bus Bei Ankunft der Shuttle-Busse werden die Ankommenden über das Gelände zum HUB geführt und erhalten Hilfe beim Gepäcktragen. (DRK-SWB Blauwesten) a) selbst geplante Weiterfahrt am nächsten Tag und nur Wunsch nach Übernachtung aa) Vorlage / Voucher für die Unterbringung im Terminal ausfüllen (LAF) ANLAGE 1 bb) Corona-Test im 1. OG Terminal (DRK-SWB) cc) Check-In am Info-Point 1 Haupteingang (DRK-SWB) für Unterbringung im Terminal b) keine weiteren Reisepläne/Unterstützungsbedarf Ankommenszelt II. Ankommenszelt Im Ankommenszelt findet die Verteilung in das Bundesgebiet nach einem abgestimmten und automatisierten Quotensystem der Bundesregierung statt, damit bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten eine faire Lastenteilung zwischen den Bundesländern stattfindet. Für Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf oder einer akuten medizinischen, pflegerischen und/oder psychischen Versorgungsnotwendigkeit findet in der Transferzone am Eingangsbereich eine Erstversorgung und Ersteinschätzung statt, um ggf. eine bedarfsgerechte Versorgung, Verteilung, Unterbringung zu gewährleisten.
-2- 1. Transferzone + Med-Point: Vorscreening der Ankommenden durch medizinisch und sozial geschultes Personal des DRK (DRK- SWB magenta Westen mit Med-Beschriftung); bei Bedarf nähere Versorgung/Betreuung und ggf. bedarfsorientierte Beratungsgespräche im geschützten Raum (abgetrennte Kabine im Zelt) Bestimmte Fälle sind diskret von medizinisch und/oder sozial geschultem Personal zu ermitteln und die richtigen Folgeschritte auszulösen: a) Akuter medizinischer Notfall -> Rettungswagen/Krankenhaus b) Bei Hochschwangerer/Wöchnerin, die nicht weiterreisen will/kann Vorsprache beim DRK-Arzt im Medi-Truck und bei Attestierung der Reiseunfähigkeit bis Tag x (DRK-Arzt) Kennzahl 101 im Selbsterfassungsbogen vermerken (DRK-SWB Magenta-Westen Med) Begleitung in das Berlin- Zelt (DRK-SWB Blauwesten) c) Bei Transgender-Personen / LSBTIQ Hilfs-/Beratungsangebote (DRK-SWB Magenta-Westen Med) (können nach Berlin verteilt werden oder Orte mit vergleichbarer Struktur) Bei Empfehlung Berlin Kennzahl 102 im Selbsterfassungsbogen vermerken (DRK-SWB pinke Westen Med) Begleitung in das Berlin-Zelt (DRK-SWB Blauwesten) d) Medizinische, pflegerische und/oder psychische Fälle (DRK-SWB Magenta Westen Med) aa. Immer Vorsprache beim DRK-Arzt im Medi-Truck Attestierung einer dauerhaften Reiseunfähigkeit und des ggf. bestehenden besonderen Unterbringungs- /Betreuungsbedarfs (DRK-Arzt) Kennzahl 103 im Selbsterfassungsbogen vermerken (DRK-SWB Magenta-Westen Med) Begleitung in das Berlin-Zelt zur Prüfung ÜQ Berlin (DRK-SWB Blauwesten) bb. Immer Vorsprache beim DRK-Arzt im Medi-Truck Attestierung einer kurzfristigen Reiseunfähigkeit bis Tag x und des ggf. bestehenden Unterbringungs-/Betreuungsbedarfs (DRK-Arzt) bedarfsorientierte Zwischenunterbringung in Unterkunft bis zur Wiederherstellung der Reisefähigkeit Tag x Vorlage/Voucher für die Unterbringung im Terminal ausfüllen bis Tag x, mit dem Ziel die Person der Verteilentscheidung am Tag x wiederzuzuführen (LAF) ANLAGE 1 in die Unterkunft begleiten (DRK-SWB Blauwesten) Diese drei Fallkonstellationen würden mit Eintrag und DRK Stempel direkt über eine Fast Lane ins Berlinzelt gehen und dort vom LAF zwecks Überquote Berlin geprüft: 101 Hochschwangere/Wöchnerin, die nicht weiterreisen will/kann 102 Trans*Personen, LSBTIQ 103 Medizinischer Fall mit dauerhafter Reiseunfähigkeit Der Eintragung im Selbsterfassungsbogen wird im MediBereich / Transferzone vorgenommen. ANLAGE 2 2. Wartebereich mit Sitzbänken/Stehtische: Geflüchtete erhalten pro Familie einen Selbsterfassungsbogen füllen diesen sitzend oder stehend selbständig aus. ANLAGE 2 3. Infopoint: Information über den Prozess im HUB; keine Beratung (DRK-SWB Blauwesten und Orange-Westen) hier besonderes Augenmerk auf folgende potentielle Personenkreise und Verweis an die zuständige Stelle, z.B. a) Weiterreisende -> BVG-Shuttle zum HBF b) unbegleitete Minderjährige -> Clearing-Stelle der SenBJF, Tel.: 030/8186083110 Prinzregenstraße 24, 10715 Berlin
-3- c) Asylsuchende ohne besonderen Schutz als Ukrainischer Kriegsgeflüchteter -> Akuz Oranienburger Str. 285 für ein Asylverfahren d) Personenkreis der drei o.g. Fallkonstellationen 4. Prüfung Personaldokumente und Auswertung Selbsterfassungsbögen (aktuell Bundeswehr) a) Prüfung der Personaldokumente und Tag der Einreise ANLAGE 5 Fallen die Antragsstellenden in den Personenkreis, die als Ukrainische Kriegsgeflüchtete besonderen Schutz genießen oder unter die Regularien der Öffnungsklausel? (Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen) aa) ja weiter im Prozess Ankommenszelt bb)nein Wegbeschreibung Akuz Oranienburger Str. 285 aushändigen und zum Shuttle-Bus verweisen b) Auswertung der Selbsterfassungsbögen ANLAGE 2 aa) Alle Antworten mit „Nein“ angekreuzt: Erfassung der Personen in EASY Free und Herbeiführen einer systemgestützten Verteilentscheidung (gemäß Schulungsunterlagen EASY Free) auf Basis der verfügbaren Buskontingenten Aushändigung der Verteilentscheidung an die Geflüchteten für weiterfahrt mit BAG-Bussen zu Tageszielen eine Kopie ablegen bb) min. 1 x „Ja“: Antragsstellende werden zur Überprüfung ins „Berlin-Zelt“ geschickt (Begleitung DRK-SWB Blauwesten) 5. Wegesteuerung am Kontrollschalter (Bundeswehr-derzeit ausgesetzt) Koordinierte Wegeführung zum nächsten Prozessschritt auf der Basis der vorliegenden Unterlagen (Verteilentscheidung andere BL, Selbsterfassungsbogen); Einsatz von Tensatoren bei großem Ansturm (Bundeswehr nach RS mit HUB-Leitung) a) bei Vorliegen einer Verteilentscheidung andere BL ins Wartezelt verweisen (Begleitung durch DRK-SWB Blauwesten) b) bei Selbsterfassungsbogen mit mindestens einem „ja“ ins Berlinzelt verweisen (Wegweisung durch DRK-SWB Blauwesten) III/A. Wartezelt Wartebereich für Personen, die die Busse der Bundesregierung zur Weiterfahrt in andere Bundesländer nutzen. Die Geflüchteten werden in die nächst abfahrenden Busse entsprechend der Verteilentscheidung gesetzt Den wartenden Geflüchteten steht eine Getränke-Versorgung zur Verfügung. Im Wartezelt hängen Infoplakate zu den möglichen Zielorten im Bundesgebiet bzw. zur Sonderdestination Frankreich (Malteser Hilfsdienst). 1. Lotsen der Geflüchteten zum Warteplatz des zugewiesenen Reisebusses (DRK-SWB Blauwesten) 2. Bei nahender Abfahrtszeit oder erkennbaren Unterstützungsbedarf Begleitung der Geflüchteten zum Zeltausgang und Hilfe beim Tragen des Gepäcks (DRK-SWB Blauwesten) 3. Checken der Verteilentscheidung am Zeltausgang und Sortierung der Personen mit Haustieren vor den Bus (diese müssen gesondert durch den Busfahrer erfasst werden) (Bundeswehr) 4. Erfassung der Personenanzahl der in den Bus steigenden Personen und Weitergabe der Informationen an die HUB-Leitung am Ende der Schicht (HUB-Operator LAF)
-4- III/B. Berlin-Zelt In das Berlin-Zelt kommen Personen, die laut ihren Angaben auf dem Selbsterfassungsbogen Voraussetzungen für die Erteilung einer Überquote Berlin erfüllen. ANLAGE 2 Nach Sichtung des Selbsterfassungsbogens werden die Geflüchteten gebeten alle entsprechenden Nachweise im Original vorzulegen. (LAF) Für Personen, die einen PDF-Ausdruck der Online-Registrierung beim LEA zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument/ Identitätsnachweis und entweder einer plausiblen Meldebescheinigung oder einen unbefristeten Mietvertrag oder einer plausiblen Unterkunftsgeberbescheinigung für mindestens sechs Monate vorlegen können, ist der dauerhafte Verbleib in Berlin und somit die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch das LEA als gesichert anzusehen. 1. Überprüfen der „LEA-Bescheinigung über einen Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorüber- gehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz“ (PDF-Ausdrucks der Online-Registrierung beim LEA): - gültiges Ausweisdokument/ Identitätsnachweis und ANLAGE 7 - entweder eine Meldebescheinigung vom Bürgeramt über eine Privatadresse oder - einen unbefristeten Mietvertrag oder - eine Unterkunftsgeberbescheinigung in privatem Wohnraum muss vorliegen. a) Wenn alles korrekt vorliegt, wird der Person eine Berlinverteilung ausgehändigt und die Person wird in den weiteren Prozess geführt (Sicherheitsüberprüfung, ED Behandlung)! Die Personen können danach zurück zum Wartezelt/Shuttle HBF und können mit dem personifizierten PDF-Ausdruck des LEA zusammen mit den o.g. Dokumenten direkt in das zuständige Sozialamt gehen und ihre leistungsrechtlichen Ansprüche geltend machen. (Rundschreiben Soz Nr.01/2022 Version 3.0) ANLAGE 4 b) Wenn die Dokumente nicht korrekt vorliegen, ist die die „LEA-Bescheinigung über einen Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz“ nicht gültig. Dann erfolgt die Prüfung, ob weitere Kriterien für einen Überquote Berlin vorliegen. c) Personen mit einem Aufenthaltstitel, der bereits vom LEA ausgestellt wurde, werden nur noch ED behandelt und sicherheitsüberprüft. Die Personen können dann zurück zum Wartezelt/Shuttle HBF. 2. Überprüfen der Kriterien/Voraussetzungen für eine Überquote Berlin a) Kontrolle der Ausweisdokumente und des angegebenen Tags der Einreise ANLAGE 5 b) Prüfung der Überquote für das Land Berlin Überquoten dürfen nur erteilt werden, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft und folgende Nachweisen im Original vorgezeigt werden können. Der geprüfte Grund für die Überquote Berlin ist zu vermerken. ANLAGE 6
-5- Fall Umstand Zu erbringende Nachweise Prüfhinweise A Familienangehörige Ausweisdokument des Bei nicht erkennbarer (Eltern, Kinder, Partner, Familienangehörigen mit Familienzugehörigkeit (anderer Geschwister, Enkel, Berliner Anschrift Name) ggf. Nachweis durch Großeltern) leben oder Geburtsurkunden o.ä. bereits in Berlin – Ausweisdokument mit unabhängig davon ob Meldebescheinigung und Wohnraum gestellt wird Berliner Anschrift B Geflüchtete können Amtliche Melde-bescheinigung Unterkünfte des LAF oder der einen auf Dauer (Bürgeramt) (kein gewerblicher Sozialämter, Hotel, Hostels, angelegten Wohnraum Wohnraum z.B. Hotels) oder Ferienwohnungen, Garten- in Berlin nachweisen. Eigener Mietvertrag oder lauben, Vereine, Initiativen, eigener Untermietvertrag oder religiöse Gemeinschaften sind kein auf Dauer angelegter Unterkunftsgeberbestätigung für Wohnraum und sind nicht privaten Wohnraum mit anzuerkennen Personaldokument und ANLAGE 8 ausgewiesener Adresse des Ggf. Existenz der Adresse über Wohnungsgebers Google Maps prüfen C Arbeits- Ausbildungs- Arbeitsvertrag, Der Beginn der oder Studienplatz Ausbildungsvertrag, Erwerbstätigkeit, der Ausbildung Immatrikulationsbescheinigung oder des Studiums (nächstes ODER Semester) sollte zeitnah Bestätigung des Arbeitsgebers, beginnen. Ausbildungsbetriebs, der Fach- /Hochschule D Schwangere und Person befindet sich im Zeitraum des Mutterschutzes 6 Wöchnerinnen während Mutterschutz und Wunsch nach Wochen vor ET und 8 Wochen des Mutterschutzes Berlinverbleib nach ET. (Kennzahl 101 auf dem Berlinverbleib auf Wunsch nur Selbsterfassungsbogen) im genannten Zeitraum. E Medizinischer Fall mit Reiseunfähigkeit (Kennzahl 103 auf dem Selbsterfassungsbogen) F LSBTIQ-Netzwerk Nachweis über die Verbindung Wenn nachweislich (Kennzahl 102 auf dem zu einem LSBTIQ-Netzwerk Verbindungen nach Berlin Selbsterfassungsbogen) durch ein personalisiertes bestehen und ein Berlin- Unterstützungsschreiben Verbleib ausdrücklich gewünscht ist, können LSBTIQ Personen Überquote Berlin erhalten. Eine Verteilung in andere Bundesländer ist möglich, wenn vergleichbare Beratungsstrukturen wie in Berlin bestehen (Vor. BAG-Bus in eine andere Metropole ist gelistet).
-6- c) wenn kein Fall zutrifft bzw. Nachweise nicht erbracht werden, kann keine Überquote für Berlin erteilt werden. Die Personen werden zurück ins Ankommenszelt für die Verteilung und anschließender Weiterfahrt mit BAG-Bussen gebracht (DRK-SWB Blauwesten) d) wenn die Überquoten-Prüfung positiv war, Rücksicherung mittels 4-Augen-Prinzip mit der fachlichen Anleitung LAF und personenscharfe Eingabe der Überquote für Berlin in EASY Free e) Sollten Unsicherheiten bestehen oder es Zweifel an der Echtheit einer Bestätigung geben, kann eine Fallkonstellation über die HUB-Leitung jederzeit an die Steuerungsleitung gegeben werden. (Beispiel: Wohnungsgeberbescheinigung vorhanden. aber Begleitperson verfolgt gewerbliche Interessen) 3. bei Überquote Berlin folgt Sicherheitsüberprüfung (Landespolizei Berlin) Prüfen der Personaldokumente; insbesondere bei nicht biometrischen Personaldokumenten. 4. bei Überquote Berlin folgt Registrierung/erkennungsdienstliche Behandlung an den PIK Stationen Fingerabdrücke + Foto + AZR-Eintrag (BAMF mit LAF oder Bundeswehr) IV. Deckung des ggf. bestehenden Unterbringungsbedarfs für nach Berlin Verteilte Für die Ankommenden, die eine Berlin-Verteilung erhalten und einen Unterbringungsbedarf melden, findet nach dem Registrierungsprozess in Abstimmung mit der LAF-Belegungssteuerung eine Zuweisung in eine LAF-Unterkunft statt. Voraussetzung ist die Überquote Berlin sowie das offizielle Dokument über die Berlinverteilung. Für Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf werden bedarfsorientierte Unterbringungsmöglichkeiten gesucht, ggf. kurzzeitig Zwischenunterbringung in UA-TXL. Bei gesonderten Unterbringungsbedarfen (Bsp. Rollstuhl) bitte den Beleg über die Berlinverteilung mit den Personendaten kopieren und eine Kurznotiz zur betroffenen Person hinzufügen. Die Kopie bitte über die HUB-Leitung an die Belegungssteuerung geben bzw. im Büro hinterlegen. 1. Unterbringung für nach Berlin verteilte Geflüchtete Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 15:00 Uhr Der Personenkreis muss sich in den Warteraum neben den LAF-Büros am Infopoint 1 begeben (Begleitung DRK_SWB Blauwesten, ggf. Betreuung durch DRK-SWB Magenta-Westen) und muss sich in den LAF-Büros melden. a) Meldung an LAF-Belegungssteuerung durch LAF-MitarbeiterInnen E-Mail an (BST-UKR@laf.berlin.de) mit folgender Vorlage Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Unterbringung folgender aus der Ukraine geflüchteter Person/en: Name Vorname m/ Geb.-Dat. Familien- HKL Sprache Besondere w/ größe. Bedarfe d (Rollstuhl, Schwanger, etc.) Sozialleistungen beantragt/ erhalten? JA NEIN Wenn ja, Bezirksamt Berlin:
-7- b) Zuweisung der Unterkunft an Geflüchtete Nach BST-Rückmeldung erfolgt die Informationsweitergabe an die Person mit Unterbringungsbedarf und die Aushändigung der Adresse mit Wegweiser. c) zum Busshuttle HUB UA-TXL <> Hbf (Rollfeld) / Begleitung durch die DRK-SWB Blauwesten. Ein Coronatest ist nicht erforderlich. 2. Unterbringung für nach Berlin verteilte Geflüchtete Montag bis Freitag zwischen 15:00 bis 16:00 bzw. 22:00 Uhr a) Vorlage / Voucher für die Unterbringung im Terminal ausfüllen (LAF) als Nachweis für den Check-In Schalter, dass ein Unterbringungsbedarf bis zum nächsten Werktag im Terminal besteht. ANLAGE 1 b) Corona-Schnelltestung 1. OG (DRK-SWB )/ Begleitung durch DRK-SWB Blauwesten c) Check-In am Info-Point 1 Haupteingang (DRK-SWB) d) Am darauffolgenden Tag, ab 8:00 – 15:00 Uhr müssen sich die Personen in den Warteraum neben den LAF-Büros im Glaskasten begeben und sich beim LAF melden. Dann erfolgt die Unterkunftszuweisung durch die LAF-Belegungssteuerung. C. Verfahrensweise im Nachtbetrieb 16:00 bzw. 22:00 – 6:00 Uhr Ankunft Shuttle-Bus Nachts ankommende Geflüchtete werden direkt für die Nacht untergebracht. 1. Empfang der Ankommenden am Shuttle-Bus (DRK-SWB Blauwesten) 2. Corona-Test im 1. OG (DRK-SWB) 3. Check-In am Info-Point 1 Haupteingang (DRK-SWB) für Unterbringung „Hotel Terminal A“ 4. Check-Out am nächsten Morgen (DRK-SWB) 5. Prozessablauf startet im Ankommenszelt wie oben beschrieben.