anlage3handlungshilfehub2022-05-2

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel

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Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

Ukraine-Ankunftszentrum TXL / HUB

Gültig bis: auf Widerruf                                            Version:        2022/05.2
                                                                    Stand          18.5.2022


      Handlungshilfe für Bearbeitungskräfte im                                           HUB


A. Ausgangssituation

Die aktuelle Ausgangssituation führt dazu, dass Berlin sowohl durch die Ankünfte in der Vergangenheit
als auch weiterhin ungesteuerte Ankünfte mit privaten Zielen in Berlin derzeit eine deutliche Überquote
nach dem Königsteiner Schlüssel aufweist. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass das UA TXL
nahezu komplett als reines Verteilzentrum in andere Bundesländer (oder in das europäische Ausland)
dient und allenfalls für eine Nacht eine Schlafmöglichkeit vor der Weiterreise bietet.
Im HUB finden medizinische Sichtung, Verteilung, Sicherheitsüberprüfung und erkennungsdienstliche
Behandlung im Tagesbetrieb 8.00– 16:00 bzw. 22:00 Uhr statt (LAF, Bundeswehr, Landespolizei Berlin).


B. Prozessbeschreibung und Verfahrenshinweise im Tagesbetrieb

I. Ankunft Shuttle-Bus

Bei Ankunft der Shuttle-Busse werden die Ankommenden über das Gelände zum HUB geführt und erhalten
Hilfe beim Gepäcktragen. (DRK-SWB Blauwesten)

a) selbst geplante Weiterfahrt am nächsten Tag und nur Wunsch nach Übernachtung
   aa) Vorlage / Voucher für die Unterbringung im Terminal ausfüllen (LAF)           ANLAGE 1
   bb) Corona-Test im 1. OG Terminal (DRK-SWB)
   cc) Check-In am Info-Point 1 Haupteingang (DRK-SWB) für Unterbringung im Terminal

b) keine weiteren Reisepläne/Unterstützungsbedarf  Ankommenszelt


II. Ankommenszelt

Im Ankommenszelt findet die Verteilung in das Bundesgebiet nach einem abgestimmten und
automatisierten Quotensystem der Bundesregierung statt, damit bei der Unterbringung und Versorgung
von Geflüchteten eine faire Lastenteilung zwischen den Bundesländern stattfindet. Für Geflüchtete mit
besonderem Schutzbedarf oder einer akuten medizinischen, pflegerischen und/oder psychischen
Versorgungsnotwendigkeit findet in der Transferzone am Eingangsbereich eine Erstversorgung und
Ersteinschätzung statt, um ggf. eine bedarfsgerechte Versorgung, Verteilung, Unterbringung zu
gewährleisten.
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1. Transferzone + Med-Point:

   Vorscreening der Ankommenden durch medizinisch und sozial geschultes Personal des DRK (DRK-
   SWB magenta Westen mit Med-Beschriftung); bei Bedarf nähere Versorgung/Betreuung und ggf.
   bedarfsorientierte Beratungsgespräche im geschützten Raum (abgetrennte Kabine im Zelt)

   Bestimmte Fälle sind diskret von medizinisch und/oder sozial geschultem Personal zu ermitteln und
   die richtigen Folgeschritte auszulösen:
   a) Akuter medizinischer Notfall -> Rettungswagen/Krankenhaus
   b) Bei Hochschwangerer/Wöchnerin, die nicht weiterreisen will/kann  Vorsprache beim DRK-Arzt
      im Medi-Truck und bei Attestierung der Reiseunfähigkeit bis Tag x (DRK-Arzt)  Kennzahl 101 im
      Selbsterfassungsbogen vermerken (DRK-SWB Magenta-Westen Med)  Begleitung in das Berlin-
      Zelt (DRK-SWB Blauwesten)
   c) Bei Transgender-Personen / LSBTIQ  Hilfs-/Beratungsangebote (DRK-SWB Magenta-Westen
      Med) (können nach Berlin verteilt werden oder Orte mit vergleichbarer Struktur)  Bei
      Empfehlung Berlin  Kennzahl 102 im Selbsterfassungsbogen vermerken (DRK-SWB pinke
      Westen Med)  Begleitung in das Berlin-Zelt (DRK-SWB Blauwesten)
   d) Medizinische, pflegerische und/oder psychische Fälle (DRK-SWB Magenta Westen Med)
      aa. Immer Vorsprache beim DRK-Arzt im Medi-Truck  Attestierung einer dauerhaften
             Reiseunfähigkeit und des ggf. bestehenden besonderen Unterbringungs-
             /Betreuungsbedarfs (DRK-Arzt)  Kennzahl 103 im Selbsterfassungsbogen vermerken
             (DRK-SWB Magenta-Westen Med)  Begleitung in das Berlin-Zelt zur Prüfung ÜQ Berlin
             (DRK-SWB Blauwesten)
      bb. Immer Vorsprache beim DRK-Arzt im Medi-Truck  Attestierung einer kurzfristigen
             Reiseunfähigkeit bis Tag x und des ggf. bestehenden Unterbringungs-/Betreuungsbedarfs
             (DRK-Arzt)  bedarfsorientierte Zwischenunterbringung in Unterkunft bis zur
             Wiederherstellung der Reisefähigkeit Tag x  Vorlage/Voucher für die Unterbringung im
             Terminal ausfüllen bis Tag x, mit dem Ziel die Person der Verteilentscheidung am Tag x
             wiederzuzuführen (LAF)                                                        ANLAGE 1
       in die Unterkunft begleiten (DRK-SWB Blauwesten)

  Diese drei Fallkonstellationen würden mit Eintrag und DRK Stempel direkt über eine Fast Lane ins
  Berlinzelt gehen und dort vom LAF zwecks Überquote Berlin geprüft:
  101       Hochschwangere/Wöchnerin, die nicht weiterreisen will/kann
  102       Trans*Personen, LSBTIQ
  103       Medizinischer Fall mit dauerhafter Reiseunfähigkeit
  Der Eintragung im Selbsterfassungsbogen wird im MediBereich / Transferzone vorgenommen.
                                                                                        ANLAGE 2
2. Wartebereich mit Sitzbänken/Stehtische:

   Geflüchtete erhalten pro Familie einen Selbsterfassungsbogen füllen diesen sitzend oder stehend
   selbständig aus.                                                                     ANLAGE 2

3. Infopoint:

   Information über den Prozess im HUB; keine Beratung (DRK-SWB Blauwesten und Orange-Westen)
   hier besonderes Augenmerk auf folgende potentielle Personenkreise und Verweis an die zuständige
   Stelle, z.B.
   a) Weiterreisende -> BVG-Shuttle zum HBF
   b) unbegleitete Minderjährige -> Clearing-Stelle der SenBJF, Tel.: 030/8186083110
        Prinzregenstraße 24, 10715 Berlin
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  c) Asylsuchende ohne besonderen Schutz als Ukrainischer Kriegsgeflüchteter -> Akuz Oranienburger
     Str. 285 für ein Asylverfahren
  d) Personenkreis der drei o.g. Fallkonstellationen

4. Prüfung Personaldokumente und Auswertung Selbsterfassungsbögen (aktuell Bundeswehr)

  a) Prüfung der Personaldokumente und Tag der Einreise                                  ANLAGE 5
     Fallen die Antragsstellenden in den Personenkreis, die als Ukrainische Kriegsgeflüchtete
     besonderen Schutz genießen oder unter die Regularien der Öffnungsklausel?
     (Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen)
     aa) ja  weiter im Prozess Ankommenszelt
     bb)nein  Wegbeschreibung Akuz Oranienburger Str. 285 aushändigen und zum Shuttle-Bus
     verweisen

  b) Auswertung der Selbsterfassungsbögen                                                ANLAGE 2
     aa) Alle Antworten mit „Nein“ angekreuzt:
          Erfassung der Personen in EASY Free und Herbeiführen einer systemgestützten
           Verteilentscheidung (gemäß Schulungsunterlagen EASY Free) auf Basis der verfügbaren
           Buskontingenten
          Aushändigung der Verteilentscheidung an die Geflüchteten für weiterfahrt mit BAG-Bussen
           zu Tageszielen
          eine Kopie ablegen
     bb) min. 1 x „Ja“: Antragsstellende werden zur Überprüfung ins „Berlin-Zelt“ geschickt
              (Begleitung DRK-SWB Blauwesten)

5. Wegesteuerung am Kontrollschalter (Bundeswehr-derzeit ausgesetzt)

  Koordinierte Wegeführung zum nächsten Prozessschritt auf der Basis der vorliegenden Unterlagen
  (Verteilentscheidung andere BL, Selbsterfassungsbogen); Einsatz von Tensatoren bei großem
  Ansturm (Bundeswehr nach RS mit HUB-Leitung)
   a) bei Vorliegen einer Verteilentscheidung andere BL  ins Wartezelt verweisen (Begleitung durch
       DRK-SWB Blauwesten)
   b) bei Selbsterfassungsbogen mit mindestens einem „ja“  ins Berlinzelt verweisen (Wegweisung
       durch DRK-SWB Blauwesten)



III/A. Wartezelt

Wartebereich für Personen, die die Busse der Bundesregierung zur Weiterfahrt in andere Bundesländer
nutzen. Die Geflüchteten werden in die nächst abfahrenden Busse entsprechend der Verteilentscheidung
gesetzt Den wartenden Geflüchteten steht eine Getränke-Versorgung zur Verfügung. Im Wartezelt hängen
Infoplakate zu den möglichen Zielorten im Bundesgebiet bzw. zur Sonderdestination Frankreich (Malteser
Hilfsdienst).
1. Lotsen der Geflüchteten zum Warteplatz des zugewiesenen Reisebusses (DRK-SWB Blauwesten)
2. Bei nahender Abfahrtszeit oder erkennbaren Unterstützungsbedarf Begleitung der Geflüchteten zum
    Zeltausgang und Hilfe beim Tragen des Gepäcks (DRK-SWB Blauwesten)
3. Checken der Verteilentscheidung am Zeltausgang und Sortierung der Personen mit Haustieren vor
    den Bus (diese müssen gesondert durch den Busfahrer erfasst werden) (Bundeswehr)
4. Erfassung der Personenanzahl der in den Bus steigenden Personen und Weitergabe der
    Informationen an die HUB-Leitung am Ende der Schicht (HUB-Operator LAF)
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III/B. Berlin-Zelt
In das Berlin-Zelt kommen Personen, die laut ihren Angaben auf dem Selbsterfassungsbogen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Überquote Berlin erfüllen.              ANLAGE 2
Nach Sichtung des Selbsterfassungsbogens werden die Geflüchteten gebeten alle entsprechenden
Nachweise im Original vorzulegen. (LAF)

Für Personen, die einen PDF-Ausdruck der Online-Registrierung beim LEA zusammen mit einem gültigen
Ausweisdokument/ Identitätsnachweis und entweder einer plausiblen Meldebescheinigung oder einen
unbefristeten Mietvertrag oder einer plausiblen Unterkunftsgeberbescheinigung für mindestens sechs
Monate vorlegen können, ist der dauerhafte Verbleib in Berlin und somit die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis durch das LEA als gesichert anzusehen.

1. Überprüfen der „LEA-Bescheinigung über einen Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorüber-
   gehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz“ (PDF-Ausdrucks der Online-Registrierung beim LEA):
   - gültiges Ausweisdokument/ Identitätsnachweis und                                ANLAGE 7
   - entweder eine Meldebescheinigung vom Bürgeramt über eine Privatadresse oder
   - einen unbefristeten Mietvertrag oder
   - eine Unterkunftsgeberbescheinigung in privatem Wohnraum
   muss vorliegen.

   a) Wenn alles korrekt vorliegt, wird der Person eine Berlinverteilung ausgehändigt und die Person
      wird in den weiteren Prozess geführt (Sicherheitsüberprüfung, ED Behandlung)!
      Die Personen können danach zurück zum Wartezelt/Shuttle HBF und können mit dem
      personifizierten PDF-Ausdruck des LEA zusammen mit den o.g. Dokumenten direkt in das
      zuständige Sozialamt gehen und ihre leistungsrechtlichen Ansprüche geltend machen.
      (Rundschreiben Soz Nr.01/2022 Version 3.0)                                       ANLAGE 4

   b) Wenn die Dokumente nicht korrekt vorliegen, ist die die „LEA-Bescheinigung über einen Antrag
      für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz“ nicht
      gültig. Dann erfolgt die Prüfung, ob weitere Kriterien für einen Überquote Berlin vorliegen.

   c) Personen mit einem Aufenthaltstitel, der bereits vom LEA ausgestellt wurde, werden nur noch ED
      behandelt und sicherheitsüberprüft. Die Personen können dann zurück zum Wartezelt/Shuttle HBF.

2. Überprüfen der Kriterien/Voraussetzungen für eine Überquote Berlin

   a) Kontrolle der Ausweisdokumente und des angegebenen Tags der Einreise             ANLAGE 5

   b) Prüfung der Überquote für das Land Berlin
      Überquoten dürfen nur erteilt werden, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft und folgende
      Nachweisen im Original vorgezeigt werden können. Der geprüfte Grund für die Überquote
      Berlin ist zu vermerken.                                                            ANLAGE 6
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Fall          Umstand                Zu erbringende Nachweise                 Prüfhinweise
A      Familienangehörige          Ausweisdokument des               Bei nicht erkennbarer
       (Eltern, Kinder, Partner,   Familienangehörigen mit           Familienzugehörigkeit (anderer
       Geschwister, Enkel,         Berliner Anschrift                Name) ggf. Nachweis durch
       Großeltern) leben           oder                              Geburtsurkunden o.ä.
       bereits in Berlin –         Ausweisdokument mit
       unabhängig davon ob         Meldebescheinigung und
       Wohnraum gestellt wird      Berliner Anschrift
B      Geflüchtete können          Amtliche Melde-bescheinigung      Unterkünfte des LAF oder der
       einen auf Dauer             (Bürgeramt) (kein gewerblicher    Sozialämter, Hotel, Hostels,
       angelegten Wohnraum         Wohnraum z.B. Hotels) oder        Ferienwohnungen, Garten-
       in Berlin nachweisen.       Eigener Mietvertrag oder          lauben, Vereine, Initiativen,
                                   eigener Untermietvertrag oder     religiöse Gemeinschaften sind
                                                                     kein auf Dauer angelegter
                                   Unterkunftsgeberbestätigung für
                                                                     Wohnraum und sind nicht
                                   privaten Wohnraum mit
                                                                     anzuerkennen
                                   Personaldokument und
                                                                                        ANLAGE 8
                                   ausgewiesener Adresse des
                                                                     Ggf. Existenz der Adresse über
                                   Wohnungsgebers
                                                                     Google Maps prüfen
C      Arbeits- Ausbildungs-       Arbeitsvertrag,                   Der Beginn der
       oder Studienplatz           Ausbildungsvertrag,               Erwerbstätigkeit, der Ausbildung
                                   Immatrikulationsbescheinigung     oder des Studiums (nächstes
                                   ODER                              Semester) sollte zeitnah
                                   Bestätigung des Arbeitsgebers,    beginnen.
                                   Ausbildungsbetriebs, der Fach-
                                   /Hochschule
D      Schwangere und              Person befindet sich im           Zeitraum des Mutterschutzes 6
       Wöchnerinnen während        Mutterschutz und Wunsch nach      Wochen vor ET und 8 Wochen
       des Mutterschutzes          Berlinverbleib                    nach ET.
       (Kennzahl 101 auf dem                                         Berlinverbleib auf Wunsch nur
       Selbsterfassungsbogen)                                        im genannten Zeitraum.
E      Medizinischer Fall mit
       Reiseunfähigkeit
       (Kennzahl 103 auf dem
       Selbsterfassungsbogen)
F      LSBTIQ-Netzwerk             Nachweis über die Verbindung      Wenn nachweislich
       (Kennzahl 102 auf dem       zu einem LSBTIQ-Netzwerk          Verbindungen nach Berlin
       Selbsterfassungsbogen)      durch ein personalisiertes        bestehen und ein Berlin-
                                   Unterstützungsschreiben           Verbleib ausdrücklich
                                                                     gewünscht ist, können LSBTIQ
                                                                     Personen Überquote Berlin
                                                                     erhalten. Eine Verteilung in
                                                                     andere Bundesländer ist
                                                                     möglich, wenn vergleichbare
                                                                     Beratungsstrukturen wie in Berlin
                                                                     bestehen (Vor. BAG-Bus in eine
                                                                     andere Metropole ist gelistet).
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   c) wenn kein Fall zutrifft bzw. Nachweise nicht erbracht werden, kann keine Überquote für Berlin
      erteilt werden. Die Personen werden zurück ins Ankommenszelt für die Verteilung und
      anschließender Weiterfahrt mit BAG-Bussen gebracht (DRK-SWB Blauwesten)

   d) wenn die Überquoten-Prüfung positiv war, Rücksicherung mittels 4-Augen-Prinzip mit der
      fachlichen Anleitung LAF und personenscharfe Eingabe der Überquote für Berlin in EASY Free

   e) Sollten Unsicherheiten bestehen oder es Zweifel an der Echtheit einer Bestätigung geben, kann
      eine Fallkonstellation über die HUB-Leitung jederzeit an die Steuerungsleitung gegeben werden.
      (Beispiel: Wohnungsgeberbescheinigung vorhanden. aber Begleitperson verfolgt gewerbliche
      Interessen)

3. bei Überquote Berlin folgt Sicherheitsüberprüfung (Landespolizei Berlin)
   Prüfen der Personaldokumente; insbesondere bei nicht biometrischen Personaldokumenten.

4. bei Überquote Berlin folgt Registrierung/erkennungsdienstliche Behandlung an den PIK Stationen
   Fingerabdrücke + Foto + AZR-Eintrag (BAMF mit LAF oder Bundeswehr)



IV. Deckung des ggf. bestehenden Unterbringungsbedarfs für nach Berlin Verteilte

Für die Ankommenden, die eine Berlin-Verteilung erhalten und einen Unterbringungsbedarf melden,
findet nach dem Registrierungsprozess in Abstimmung mit der LAF-Belegungssteuerung eine Zuweisung
in eine LAF-Unterkunft statt. Voraussetzung ist die Überquote Berlin sowie das offizielle Dokument über
die Berlinverteilung. Für Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf werden bedarfsorientierte
Unterbringungsmöglichkeiten gesucht, ggf. kurzzeitig Zwischenunterbringung in UA-TXL.
Bei gesonderten Unterbringungsbedarfen (Bsp. Rollstuhl) bitte den Beleg über die Berlinverteilung mit
den Personendaten kopieren und eine Kurznotiz zur betroffenen Person hinzufügen. Die Kopie bitte über
die HUB-Leitung an die Belegungssteuerung geben bzw. im Büro hinterlegen.

1. Unterbringung für nach Berlin verteilte Geflüchtete Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 15:00 Uhr

   Der Personenkreis muss sich in den Warteraum neben den LAF-Büros am Infopoint 1 begeben
   (Begleitung DRK_SWB Blauwesten, ggf. Betreuung durch DRK-SWB Magenta-Westen) und muss sich
   in den LAF-Büros melden.
   a) Meldung an LAF-Belegungssteuerung durch LAF-MitarbeiterInnen
       E-Mail an (BST-UKR@laf.berlin.de) mit folgender Vorlage

       Sehr geehrte Damen und Herren,

       ich bitte um Unterbringung folgender aus der Ukraine geflüchteter Person/en:
       Name       Vorname     m/ Geb.-Dat.           Familien- HKL       Sprache      Besondere
                              w/                     größe.                           Bedarfe
                              d                                                       (Rollstuhl,
                                                                                      Schwanger, etc.)


       Sozialleistungen beantragt/ erhalten?    JA         NEIN
       Wenn ja, Bezirksamt Berlin:
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   b) Zuweisung der Unterkunft an Geflüchtete
      Nach BST-Rückmeldung erfolgt die Informationsweitergabe an die Person mit
      Unterbringungsbedarf und die Aushändigung der Adresse mit Wegweiser.
   c) zum Busshuttle HUB UA-TXL <> Hbf (Rollfeld) / Begleitung durch die DRK-SWB Blauwesten.

       Ein Coronatest ist nicht erforderlich.

2. Unterbringung für nach Berlin verteilte Geflüchtete Montag bis Freitag zwischen 15:00 bis 16:00
   bzw. 22:00 Uhr

   a) Vorlage / Voucher für die Unterbringung im Terminal ausfüllen (LAF)
      als Nachweis für den Check-In Schalter, dass ein Unterbringungsbedarf bis zum nächsten
      Werktag im Terminal besteht.                                                 ANLAGE 1
   b) Corona-Schnelltestung 1. OG (DRK-SWB )/ Begleitung durch DRK-SWB Blauwesten
   c) Check-In am Info-Point 1 Haupteingang (DRK-SWB)
   d) Am darauffolgenden Tag, ab 8:00 – 15:00 Uhr müssen sich die Personen in den Warteraum
      neben den LAF-Büros im Glaskasten begeben und sich beim LAF melden. Dann erfolgt die
      Unterkunftszuweisung durch die LAF-Belegungssteuerung.



C. Verfahrensweise im Nachtbetrieb 16:00 bzw. 22:00 – 6:00 Uhr

Ankunft Shuttle-Bus
Nachts ankommende Geflüchtete werden direkt für die Nacht untergebracht.
   1. Empfang der Ankommenden am Shuttle-Bus (DRK-SWB Blauwesten)
   2. Corona-Test im 1. OG (DRK-SWB)
   3. Check-In am Info-Point 1 Haupteingang (DRK-SWB) für Unterbringung
       „Hotel Terminal A“
   4. Check-Out am nächsten Morgen (DRK-SWB)
   5. Prozessablauf startet im Ankommenszelt wie oben beschrieben.
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