vait01-2022-f03-2014-10626-bekanntmachung-los-3-auftragsvergabe-23-01-2023

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ausschreibungen und Vergabeunterlagen "IT-Experten Schulen"

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                                         Bekanntmachung vergebener Aufträge


                                           Ergebnisse des Vergabeverfahrens

                                                    Dienstleistungen


Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)       Name und Adressen
           Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
           Postanschrift: Bernhard-Weiß-Str. 6
           Ort: Berlin
           NUTS-Code: DE300 Berlin
           Postleitzahl: 10178
           Land: Deutschland
           E-Mail: Vergabestelle@ra-argyriadou.de
           Internet-Adresse(n):
           Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
           Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)      Art des öffentlichen Auftraggebers
          Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler
          Unterabteilungen
I.5)      Haupttätigkeit(en)
          Andere Tätigkeit: Bildung, Jugend und Familie
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)   Umfang der Beschaffung
II.1.1)   Bezeichnung des Auftrags:
          IT-Experten Lose 1 -5
          Referenznummer der Bekanntmachung: ZS C 2_vaIT01_2022
II.1.2)   CPV-Code Hauptteil
          72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)   Art des Auftrags
          Dienstleistungen
II.1.4)   Kurze Beschreibung:
          Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über IT-Serviceleistungen für die Schulen im Land Berlin sowie
          die Außenstellen der Senatsverwaltung
II.1.6)   Angaben zu den Losen
          Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)   Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
          Wert ohne MwSt.: 30 500 000.00 EUR
II.2)     Beschreibung
II.2.1)   Bezeichnung des Auftrags:
          Los-Nr.: 1
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II.2.2)    Weitere(r) CPV-Code(s)
           72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)    Erfüllungsort
           NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)    Beschreibung der Beschaffung:
           Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über IT-Serviceleistungen für die Schulen im Land Berlin sowie
           die Außenstellen der Senatsverwaltung
II.2.5)    Zuschlagskriterien
           Preis
II.2.11)   Angaben zu Optionen
           Optionen: nein
II.2.13)   Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
           Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
           wird: nein
II.2.14)   Zusätzliche Angaben
II.2)      Beschreibung
II.2.1)    Bezeichnung des Auftrags:
           Los-Nr.: 2
II.2.2)    Weitere(r) CPV-Code(s)
           72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)    Erfüllungsort
           NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)    Beschreibung der Beschaffung:
           Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über IT-Serviceleistungen für die Schulen im Land Berlin sowie
           die Außenstellen der Senatsverwaltung
II.2.5)    Zuschlagskriterien
           Preis
II.2.11)   Angaben zu Optionen
           Optionen: nein
II.2.13)   Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
           Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
           wird: nein
II.2.14)   Zusätzliche Angaben
II.2)      Beschreibung
II.2.1)    Bezeichnung des Auftrags:
           Schulen Region III
           Los-Nr.: 3
II.2.2)    Weitere(r) CPV-Code(s)
           72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)    Erfüllungsort
           NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)    Beschreibung der Beschaffung:
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           Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über IT-Serviceleistungen für die Schulen im Land Berlin sowie
           die Außenstellen der Senatsverwaltung
II.2.5)    Zuschlagskriterien
           Preis
II.2.11)   Angaben zu Optionen
           Optionen: nein
II.2.13)   Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
           Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
           wird: nein
II.2.14)   Zusätzliche Angaben
II.2)      Beschreibung
II.2.1)    Bezeichnung des Auftrags:
           Los-Nr.: 4
II.2.2)    Weitere(r) CPV-Code(s)
           72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)    Erfüllungsort
           NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)    Beschreibung der Beschaffung:
           Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über IT-Serviceleistungen für die Schulen im Land Berlin sowie
           die Außenstellen der Senatsverwaltung
II.2.5)    Zuschlagskriterien
           Preis
II.2.11)   Angaben zu Optionen
           Optionen: nein
II.2.13)   Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
           Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
           wird: nein
II.2.14)   Zusätzliche Angaben
II.2)      Beschreibung
II.2.1)    Bezeichnung des Auftrags:
           Los-Nr.: 5
II.2.2)    Weitere(r) CPV-Code(s)
           72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)    Erfüllungsort
           NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)    Beschreibung der Beschaffung:
           Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über IT-Serviceleistungen für die Schulen im Land Berlin sowie
           die Außenstellen der Senatsverwaltung
II.2.5)    Zuschlagskriterien
           Preis
II.2.11)   Angaben zu Optionen
           Optionen: nein
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II.2.13)   Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
           Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
           wird: nein
II.2.14)   Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)   Beschreibung
IV.1.1)    Verfahrensart
           Offenes Verfahren
IV.1.3)    Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
           Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)    Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
           Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)      Verwaltungsangaben
IV.2.1)    Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
           Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 201-572468
IV.2.8)    Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)    Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
        Auftrags-Nr.: vaIT01_2022
           Los-Nr.: 3
           Bezeichnung des Auftrags:
           Schulen Region III
           Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)       Auftragsvergabe
V.2.1)     Tag des Vertragsabschlusses:
           14/12/2022
V.2.2)     Angaben zu den Angeboten
           Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
           Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
           Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
           Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
           Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
           Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)     Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
           Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH IT Systemhaus Berlin
           Ort: Berlin
           NUTS-Code: DE300 Berlin
           Land: Deutschland
           Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)     Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
           Gesamtwert des Auftrags/Loses: 30 500 000.00 EUR
V.2.5)     Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)   Zusätzliche Angaben:
        Es besteht eine Zuschlagslimitierung nur hinsichtlich der Lose 1 bis 4 gemäß § 30 VgV auf höchstens zwei
        Lose pro Bieter, sofern es ausreichend geeignete Angebote gibt. Das bedeutet, dass jeder Bieter sich zwar
        auf beliebig viele Lose bewerben darf, jedoch höchstens für zwei Lose aus den Losen 1 bis 4 den Zuschlag
        erhalten kann.
        Die Reihenfolge für die Zuschlagserteilung der Lose 1 bis 4 bestimmt sich nach der potenziellen Umsatzstärke
        dieser Lose wie folgt:
        1. Los 4
        2. Los 2
        3. Los 3
        4. Los 1
        Der Zuschlag auf das Los 5 wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
VI.4)     Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)   Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
          Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
          Ort: Berlin
          Land: Deutschland
          Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)   Einlegung von Rechtsbehelfen
          Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
          Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen.
          § 135 GWB lautet:
          (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
          1. gegen § 134 verstoßen hat oder
          2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
          vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
          und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
          (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
          innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
          öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
          Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
          Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
          nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
          (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
          1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
          Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
          2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
          mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
          3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
          Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
          Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
          Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
          Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
          Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
          erhalten soll, umfassen.
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VI.4.4)   Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
          Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
          Ort: Berlin
          Land: Deutschland
VI.5)     Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
          23/01/2023
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