2019-07-11_IFG-BescheidNAME_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft durch die Schwächung der Verschlüsselung von Kommunikationsdiensten

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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie • 53107 Bonn TEL.-ZENTRALE +49228 99615 0 FAx +49228 99615 4436 INTERNET www.bmwi.de ███ ██████████████ Nur per E-Mail ██████ +4922899615-0 BEARBEITET VON TEL an FAX ▊███████ ██████████████████ ██ ████ █████████████████ Az VIA 2-60100/002#002 DATUM Bonn,11. Juli 2019 BETREFF BEZUG Informationszugang nach dem lnformationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Antrag vom 4. Juli 2019 Sehr █████ ██ █████ mit E-Mail vom 4. Juli 2019 fragten Sie auf Grundlage lung des Zugangs zu Informationen des § 1 des Gesetzes zur Rege- des Bundes (IFG) an, ob dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Daten darüber vorliegen, ob und wie sich ein Gesetz auf die deutsche Industrie und Digitalwirtschaft Kommunikationsdienste zur Schwächung um Zusendung dieser Informationen. auswirken könnte, mit dem verschlüsselte ihrer Sicherheit gezwungen würden und bitten Hierbei bitten Sie insbesondere um Daten über wirtschaftliche Schäden durch Hackerangriffe. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. ███████ ██████ ███████████ ██████ ████ VERКEНRSANВINDUNG Bus 605, 608, 609, 843 Der SchutzIhrer Daten ist uns wichtig.Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenenDaten im BMWi können Sie der Dateпschutzerklärungauf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen.
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Seite2von2 Begrundunq: 1. Ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 1 Absatz 1 IFG besteht im vorliegen- den Fall aus folgenden Gründen nicht: Die von Ihnen begehrten Daten liegen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht vor und können daher auch nicht zugänglich gemacht werden. Ihr Antrag wird daher gemäß § 9 Absatz 1 IFG abgelehnt. 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Verordnung über die Da Absatz 1 IFG i.V. m. §1 Absatz 1der Gebühren und Auslagen nach dem lnformationsfreiheítsgesetz. Ihr Antrag vollständig abgelehnt wird, ist die Erhebung von Gebühren ausge- schlossen. Rechtsbehelfsbelehrunq: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe spruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen █ ████ ████ Wider- und Bonn
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