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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bau des Behördenzentrums beim BER

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zu 14 Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungs- GV/026/2021
planes 02/11 "südlicher Dorfkern Schönefeld" im Ortsteil Schöne-
feld

Der Bürgermeister informiert aus dem Land und zu früheren Diskussionen.

Frau Freund äußert sich zwiegespalten bezüglich dieses Projektes. Einerseits lehnt ihre Frakti-
on Abschiebungen ab, andererseits wird ein Behördenzentrum dringend benötigt. Die Fraktion
wird sich deshalb enthalten.

Herr Damm hält eine Zusammenführung landes- und bundespolitischer Aufgaben für dringend
angezeigt. Er weist darauf hin, dass der vorliegende Beschluss lediglich die Änderung des Gel-
tungsbereichs umfasst.

Herr Katzer ergänzt, dass es nicht darum geht, ein Abschiebegefängnis zu genehmigen. Dies
wird in der künftigen inhaltlichen Diskussion zum Satzungsbeschluss zu beachten sein.

Herr Maschmann hält den Beschluss für den richtigen Weg, wenn gleich der Abschiebebereich
kritisch gesehen wird.

Herr Harnisch verweist auf den Zugewinn der städtebaulichen Gestaltung.

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung Schönefeld beschließt gemäß $ 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 02/11 "südlicher Dorfkern Schönefeld" nach $ 30
Abs. 1 BauGB für das nachfolgend dargestellte Plangebiet, in der Flur 1 und der Flur 3 der Ge-
markung Schönefeld.

Der Bebauungsplan wird nach $ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Die Anforderungen des $
13a BauGB für die Wahl dieses Verfahrens werden erfüllt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 4,4 ha.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

Flur 1: 95, 96, 97, 98/1, 98/2, 99, 100, 104, 105, 106, 107, 108, 1091, 109/2, 110, 111, 112,
113/1, 113/2, 114, 115, 116, 402 tw., 430 tw., 438 tw., 643 tw.,

Flur 3: 16/3

Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 28.09.2011 die Aufstellung des Be-
bauungsplanes 02/11 „Südlicher Dorfkern Schönefeld“ für den Ortsteil Schönefeld beschlossen.

Im „erlahren aan) sich aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen - Gewerbe, E

Hierbei sind die Flächen auf die essentiell notwendigen Entwicklungsflächen westlich der Kirch-
straße und beidseits der geplanten Verlängerung der Jürgen-Schumann-Allee beschränkt wor-
den, um ein Behörde nzentrum ‚und nördlich der SÜRER-SEHMEBADEANER ein.straßenbegleiten-
des Gewerbegebiet entwickeln zu können. 4

 

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Der qualifizierte Bebauungsplan umfasst die Festsetzung von unter 20.000 qm Grundfläche.
Der Bebauungsplan und die hier festzusetzenden Nutzungen begründet nicht die Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder nach Landesrecht.
Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der Schutzgüter nach $ 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. BBauGB (Er-
haltungsziele und Schutzzwecke der Natura 2000 - Gebiete im Sinne des BNatSchG) bestehen
nicht.

Mit der Planung werden keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen
von schweren Unfällen nach 8 50 Satz 1 BImSchG begründet.

Ein Umweltbericht wird im beschleunigten Verfahren nicht erstellt.

Nachfolgende Karte ist Teil des Aufstellungsbeschlusses und wird mit ihm veröffentlicht.

Abstimmungsergebnis: Ja

zu 15 Satzungsschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01/715 GV/027/2021
„Diepenseer Straße“, Ortsteil Waltersdorf

   

    

   

Enthaltungen abwesend befangen

Herr Sperling verweist auf die vorliegende Tischvorlage und verliest die rot markierte Änderung.
Den Videoteilnehmenden wird diese im Nachgang zur Sitzung per Mail zur Verfügung gestellt.

Herr Damm wünscht das Ergebnis aus den Ausschüssen im Kopf der Beschlussvorlage auszu-
weisen. Der Ausschuss Entwicklung hat diese Beschlussvorlage mit der Änderung entspre-
chend der Tischvorlage empfohlen.

Die Sitzung wird nach der Abstimmung um 21:17 Uhr für eine Lüftungspause unterbrochen.
Die Sitzung wird um 21:24 Uhr fortgesetzt.

Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld beschließt,

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld beschließt auf der Grundlage des $ 1
Abs. 8 und des $ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. | S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Au-
gust 2020 (BGBl. I S. 1728), den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01/15 „Diepenseer Stra-
Re“ als Satzung.

2. Die Begründung der Satzung wird gebilligt.

3. Der Beschluss über die Satzung ist gemäß $ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich
bekannt zu machen.

Begründung

Planungsanlass und -erfordernis

Anlass für die Aufstellung des Bebauungspians war der Antrag der Stade Bau GmbH (Vor-
habenträger) auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Die Stade Bau GmbH plant die
Anlage einer Fläche zur Lagerung von Baumaterialien und -maschinen, den Anbau einer Über-
dachung an ein bestehendes Gebäude und die bauliche Verbindung von bestehenden Gebäu-
den durch eine Lagerhalle.

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