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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bau des Behördenzentrums beim BER“
> f Seite 6 von 15 lastungen kontrolliert wird. Herr Damm bedankt sich für die Vorstellung von Herrn Schlemmermeyer und Herrn Haertel und bittet darum sich die weiteren Genehmigungen vom Flughafen und anderen Behörden einzuho- len. Das Projekt ist im Ausschuss auf positive Resonanz gestoßen und er wünscht weiterhin viel Erfolg. Herr Schlemmermeier gibt an, dass er im Rahmen eines Antrages auf Aufstellungsbeschluss gern wieder im Ausschuss vorsprechen möchte, wenn andere Formalitäten erledigt und bewilligt sind. zu8 Die FAR-Studie als Planungsinstrument (PST GmbH) Herr Damm erläutert die Abkürzung FAR - das formalisierte Abwägungs- und Rangordnungs- verfahren. Dies wird angewendet, um alternative Konzepte zu bewerten und herauszufinden, welche Variante zu realisieren ist. In diesem Verfahren werden alle relevanten Aspekte heran- gezogen, wie Verkehr, Städtebau, Landwirtschaft und Umweltschutz. Herr Schulz stellt das Verfahren (Richtlinien) anhand einer Präsentation in Kürze vor. Die Prä- sentation wird im Nachgang allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. Frau Detsch fragt nach, ob das FAR-Verfahren neu ist oder schon immer angewandt wurde. Herr Schulz erläutert, dass es dieses Verfahren bereits seit 1969 gibt, welches aber so nicht angewendet wurde. Seit 2002 gibt es eine neue Richtlinie von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. Es findet aus Kosten- und Zeitgründen selten Anwendung. Herr Sperling gibt an, dass es sich hier um einen nachträglichen Objektivierungsversuch von Subjekten im Ausschuss handelt. Er stellt sich die Frage, welche Mitglieder bestimmen, welche Themen eingebracht werden. Herr Schulz gibt dazu an, dass sich zum Beispiel beim Landkreis die Fachbehörde darum kümmert und anschließend die Kriterien gemeinsam mit dem Fachplaner gewichtet werden. Herr Damm dankt Herrn Schulz für die sehr informative Präsentation und schließt damit den Tagungsordnungspunkt ab. zu 11 Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungs- GV/026/2021 planes 02/11 "südlicher Dorfkern Schönefeld” im Ortsteil Schöne- feld (Ortsplanung Jansen) Herr Damm bittet Herrn Jansen das Projekt noch einmal kurz zu präsentieren. Herr Jansen stellt die Änderungen zum bereits im letzten Entwicklungsausschuss vorgestellten Projekt vor. Frau Detsch erläutert kurz, dass in einer Folie ersichtlich ist, dass die Straße 21 Meter breit ist und auf Höhe der Friedhofseinfahrt verjüngt werden soll. Dort stehen jedoch uralte Linden. Sie fragt nach, was mit diesen Linden zukünftig passiert. Herr Jansen informiert darüber, dass die Linden innerhalb des Flurgrundstücks der Gemeinde stehen und diese weitestgehend erhalten bleiben sollen. Seite: 6/15
Seite 7 von 15 Herr Damm erläutert dazu noch einmal kurz, dass der Bürgermeister hierzu mit Vertretern der Landesregierung in Gesprächen ist. Die Außerungen seitens der Gemeinde fielen eher zurück- haltend aus. BADER wurde u Ministern und Ministerinnen der LandSsrsgleruno mit denen der Bürg = ie heutige Sitzung dient noch einmal dazu in einem | Aufstellungsbeschluss Sorgen, Ängste und Bedenken im Verfahren abzuwägen. Der Bürgermeister kann begleitend alle bekannten Anregungen in seinen Gesprächen mit der Landesregierung zum Anlass nehmen, um den Standpunkt und die Erwartungshaltung der Gemeinde darzulegen. Der heutige Aufstellungsbe- schluss setzt ein übliches Verfahren des Planungsrechtes in Gang, das durch uns im Ablauf und Vorgehen weitreichende Einflussnahme im Rahmen der Planungshoheit garantiert. Im Er- gebnis kann ein Vorhaben durch die Ausgestaltung des Satzungsbeschlusses schlimmstenfalls abgelehnt oder auf Eis gelegt werden. Herr Hentschel bestätigt die Worte von Herrn Damm. Die Gespräche werden fortgeführt und Vereinbarungen werden definitiv verschriftlicht. Frau Freund möchte ihre Ablehnung zum Bau eines Ausreisezentrums nochmals bekräftigen und festgehalten wissen. Herr Sperling sieht es als gefährlich an in diesem Rahmen etwas anzustoßen. Später ist es aus seiner Sicht nicht mehr zu stoppen, wenn ein Verfahren einmal angeschoben wurde. Er möchte die Vereinbarungen vorerst stoppen, bis etwas schriftlich dazu fixiert wird. Herr Damm weist noch einmal auf das Bebauungsplanverfahren hin, dass ein legitimes Instru- ment ist, welches bereits mehrheitlich erfolgreich angewendet wurde, um alle Fragen zu klären. Sollten die Forderungen in dem Verfahren letztlich nicht berücksichtigt worden sein, kann am Ende der Satzungsbeschluss abgelehnt und somit nicht gefasst werden. Weiterhin wird auf den dringenden Handlungsbedarf beim Thema Verkehr hingewiesen. Dazu gehören zwei wichtige Vorhaben wie der Knoten West und die Durchbindung der Jürgen- Schumann-Allee innerhalb dieses Bereiches. Wenn man sich hier nicht mit der Landesregie- rung einig wird, ist dies zukünftig ein großes Problem. Demnach sollte seitens der Gemeinde auch signalisiert werden, dass die Bereitschaft da ist, sowohl ein Aufstellungsbeschluss zu fas- sen als auch parallel dazu weiterhin verhandlungsbereit zu sein. Herr Jansen ist der Meinung, dass ein positives Signal von der Gemeinde an die Landesregie- rung ein wichtiger erster Schritt ist. Herr Ronne möchte einen Appell an die Gemeindevertreter und die Ausschussmitglieder aus- sprechen. Er sieht es ähnlich wie Herr Hentschel und Herr Damm. Es geht in dem B- Planverfahren um einen Aufstellungsbeschluss und den dringenden Handlungsbedarf dazu. Es darf hier nicht um ideologische Vorstellungen Einzelner gehen. Herr Sperling ist der Meinung, dass wenn in diesem Ausschuss Bedingungen an den B-Plan geknüpft werden, dann müssen diese auch dementsprechend formuliert werden. Er spricht ebenfalls einen Appell an seine Kollegen aus, ob es sinnvoll ist, diesem B-Plan-Verfahren an dieser Stelle tatsächlich schon zuzustimmen oder ob die Bedingungen heute nicht zwingend mit aufgenommen werden sollten. Seite: 7/15
>. Seite 8 von 15 Herr Damm erklärt noch einmal, dass heute kein Satzungsbeschluss, sondern ein Aufstellungs- beschluss gefasst wird. Alle Bedenken können nur im Rahmen eines B-Plan Verfahrens aufge- nommen und geklärt werden. Herr Hentschel erläutert ebenfalls nochmal, dass es heute nur um eine Beschlussempfehlung geht, welches ein positives Signal wäre. Die Gemeindevertretersitzung im August wurde dazu bewusst gewählt, um bis dahin entsprechend Bedenken dahingehend zu verschriftlichen. Herr Block ist nach wie vor der Meinung, dass wenn es moralische Bedenken gegenüber des Ausreisezentrums und vor allem auch generell gegenüber der Abschiebepolitik Brandenburgs gibt, diese auch platziert werden müssen und nicht einfach kompensiert werden, in dem man mit der Landesregierung in Verhandlungen zu anderen wichtigen Dingen, wie Straßenbau, tritt. Herr Damm bekräftigt noch einmal, dass es an dieser Stelle um die Bebauung geht. Er kann die Vorstellungen von Herrn Block nicht teilen und unterstützen. Herr Katzer gibt an, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema ebenfalls auseinandergesetzt hat und das Projekt befürwortet. Herr Damm bringt die Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung zur Abstimmung eines Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan 02/11 "südlicher Dorfkern Schönefeld". Anschließend bittet er die Sachkundigen Einwohner ebenfalls um ihr Votum. Beschlusstext Die Gemeindevertretung Schönefeld beschließt gemäß $ 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 02/11 "südlicher Dorfkern Schönefeld" nach $ 30 Abs. 1 BauGB für das nachfolgend dargestellte Plangebiet, in der Flur 1 und der Flur 3 der Ge- markung Schönefeld. Der Bebauungsplan wird nach $ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Die Anforderungen des $ 13a BauGB für die Wahl dieses Verfahrens werden erfüllt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 4,4 ha. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: Flur 1: 95, 96, 97, 98/1, 98/2, 99, 100, 104, 105, 106, 107, 108, 109/1, 109/2, 110, 111, 112, 113/1, 113/2, 114, 115, 116, 402 tw., 430 tw., 438 tw., 643 tw., Flur 3: 16/3 Begründung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 28.09.2011 die Aufstellung des Be- bauungsplanes 02/11 „Südlicher Dorfkern Schönefeld“ für den Ortsteil Schönefeld beschlossen. Im Verfahren haben sich aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen - Gewerbe, Behördenzent- rum und Grünflächen - Problemfelder gezeigt, die eine Anpassung des Geltungsbereiches er- fordern. Hierbei sind die Flächen auf die essentiell notwendigen Entwicklungsflächen westlich der Kirch- straße und beidseits der geplanten Verlängerung der Jürgen-Schumann-Allee beschränkt wor- den, um ein Behördenzentrum und nördlich der Jürgen-Schumann-Allee ein straßenbegleiten- des Gewerbegebiet entwickeln zu können. Der qualifizierte Bebauungsplan umfasst die Festsetzung von unter 20.000 qm Grundfläche. Seite: 8/15
Seite 9 von 15 Der Bebauungsplan und die hier festzusetzenden Nutzungen begründet nicht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder nach Landesrecht. Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der Schutzgüter nach $ 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. B BauGB (Er- haltungsziele und Schutzzwecke der Natura 2000 - Gebiete im Sinne des BNatSchG) bestehen nicht. Mit der Planung werden keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach 8 50 Satz 1 BImSchG begründet. Ein Umweltbericht wird im beschleunigten Verfahren nicht erstellt. Nachfolgende Karte ist Teil des Aufstellungsbeschlusses und wird mit ihm veröffentlicht. zu9 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. GV/025/2021 04/17 "Am Bauernweg"” im Ortsteil Waltersdorf der Gemeinde Schönefeld (Wieferig & Suntrop) Herr Damm übergibt Frau Suntrop das Wort. Frau Suntrop informiert die Ausschussmitglieder über die Änderungen und neuen Vorschläge zum Projekt mithilfe ihrer Präsentation. Frau Freund fragt nach, ob es richtig ist, dass die Bewässerung der Bäume über Nieder- schlagswasser stattfinden soll. Ihre F rage ist, ob es Sinn macht dort grundsätzlich eine Bewäs- serung legen zu lassen. Frau Suntrop erklärt, dass die Bewässerung von Bäumen kein klassisches Bebauungsplan- Thema ist. Dies wird auch nicht festgesetzt, aber sie informiert, dass innerhalb des Gewerbege- bietes weitere Baumpflanzungen vorgesehen sind und darüber hinaus in den Planstraßen A und B. Darüber wird geregelt, dass entsprechend eine 3-4-jährige Entwicklungspflege verein- bart wird. Somit wird im Rahmen des Aufwuchses der Pflanzen die Bewässerung geregelt. Ebenfalls ist darüber geregelt, dass die Anpflanzungen in diesem Geltungsbereich auch dauer- haft zu erhalten sind. Herr Sperling spricht die Folie an, die eine Gegenüberstellung darlegt. Dort haben sich Gewer- beeinheiten verschoben. Weiterhin spricht er die Zahlen an, die dort dargelegt sind und die sich erhöht haben, beispielsweise 2,4 vs. 0,7. Seine Frage dazu ist, ob diese das Grundstück auf- werten. Weiterhin fragt er nach, wieviel mehr Bruttogeschossfläche es aktuell zwischen dem Entwurf aus 2018 und dem Aktuellen aus 2021 gibt. Frau Suntrop informiert, dass dieses Grundstück dann einfach auch anders genutzt werden kann, aber dies ist eher ein städtebaulicher Gedanke. Die Bezeichnung der Teilgebiete des GE‘'s mussten etwas anders sortiert werden, jedoch ohne, dass sich etwas an der Grundstruktur ändert. Aufgrund der neuen Lärmberechnung ergaben sich andere Emissionskontingente, die eine andere Einteilung erfordern. Herr Damm bittet um Erarbeitung einer Synopse zu dem Thema, so dass sich in einer direkten Seite: 9/15