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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee

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PHOENIX See inDortmund Hörde und Okologische Verbesserung des Oberlaufs der Emscher von km 0+00 biskm 2+24 Anlage zum Kaufvertrag $ n Bari -Fachgutachterliche Bestätigung bzgl. Einhaltung der Vorgaben des Sanierungsplans hinsichtlichGeochemie für den Bereich Entreeund das südwestlicheGewerbegebiet 20.10.2009 █████████ █████ ███ ██ ████ █ █ █ ███████████ █████████████████ ███ ███████ ███ ███ ██ ███████████ ███████████ ████████▏ ████████ ███ ████████ ██ ███████ █████████ ███ ████████████ ██ ████████ █████████ █████████████████ █ ████ ████
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PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft Anlage zum Kaufvertrag s INHALTSVERZEICHNIS ge 2 Ausgangspunkt der Flächenherrichtung _ Gültigkeitsbereich seite | SEITE 1 1 3 Herrichtung der Fläche / Qualitätssicherung durch Fachgutachterliche Überwachung 2 4 Qualitätssicherung beim Wiedereinbau von Böden / Abbruchmassen 3 5 Aufbau des Untergrundes/ Regelaufbau 3 6 Restriktionsfreiheit 6 ANLAGENVERZEICHNIS Pe Lageskizze Gültigkeitsbereich für die qutachterliche Bestätigung bzgl. Einhaltung der Vorga- ben des Sanierungsplans hinsichtlich Geochemie
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PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft Anlage zum Kaufvertrag 1 _ Seite 1 Ausgangspunkt der Flächenherrichtung Das Areal PHOENIX See befindet sich auf dem rund 100 ha.großen Gelände der ehemaligen Her- mannshütte der Thyssen Krupp Stahl AG, die sich im Zeitraum von etwa 1850 bis zur Stilllegung im Jahr 2001 von der Hörder Burg aus in östliche Richtung in das ehemalige Emschertal hinein entwi- ckelt hat. Der im Projektgebiet bei Beginn der Baumaßnahme PHOENIX See vorhandene geologische Unter- grundaufbau ist durch die im Mittel rund 2 m bis 5 m mächtigen anthropogenen Auffüllungen aus der Ära der industriellen Nutzung geprägt. Diese Auffüllungen werden im Zuge der Herrichtung nahezu vollständig ausgekoffert und bei entsprechender Eignung dem Wiedereinbau zur Verfügung gestellt. Darunter folgen die natürlich anstehenden Bödendes Emschertals (quartäre Auensedimente), die als tonige, feinsandige Schluffe mit z.T. sandigen bis kiesigen Beimengungen ausgebildet sind. Vornehmlich im Norden der Fläche werden darunter die Sand- und Kalkmergelsteine der Oberkreide angetroffen, die an der Oberfläche je nach Tiefenlage unterschiedlich stark verwittert sind. An der Basis des erdbau- und gründungstechnisch relevanten Bodenkörpers sind im Projektgebiet die Gesteinsschichten des Steinkohlengebirges (Oberkarbon) vorhanden. Diese überwiegend als Sandsteine und Schiefertone ausgebildeten Schichten streichen im Osten und Süden des Projektge- bietes - wo die Kreideübereckung geologisch bedingt fehlt - bereits in geringer Tiefe aus. Aus gewässerwirtschaftlicher Sicht liegt das Planungsgebiet am Zusammenfluss der Emscher und des Hörder Baches, der sich heute im Nordwesten der Fläche, unmittelbar östlich der Fassstraße befindet. Die Phoenix See Entwicklungsgesellschaft mbH und die Emschergenossenschaft (EG) haben das ca. 100 ha große ehemaligen Thyssen-Krupp Stahlwerksgelände in Dortmund Hörderevitalisiert. Das ehemalige Stahlwerksgelände wurde im Zuge der Revitalisierung durch Abbruch von Bauwerks- resten und Aushub von industriellen Bodenaufschüttungen und Altlasten befreit und für die vorgese- hene Nachnutzung aufbereitet. Aufgenommenenatürliche Boden- und Auffüllungsmaterialien wurden aufbereitet und zum Wiederaufbau der Geländeoberflächen eingesetzt. Gemäß Planung der Stadt Dortmund wurden auf dem PHOENIX See Gelände Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie der Stadt- see "PHOENIX See“ geschaffen und die Emscheroffen gelegt und naturnah umgebaut. Während der Bauphase im Zeitraum 2008 bis 2010 am PHOENIX See wurde eine umfangreiche geochemische Qualitätssicherung durchgeführt. Diese wurde durch eine fachgutachterliche Beglei- tung und Überwachung gewährleistet, in deren Rahmen umfangreiche organoleptische und analyti- sche Untersuchungen und Dokumentationen beim Aushub, Abbruch und Wiedereinbau von Materia- lien durchgeführt wurden. Das Gelände der ehemaligen Hermannshütte der Thyssen Krupp Stahl AG ist nach erfolgter Sanie- rung gemäß Sanierungsplan bzw. BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz) weiterhin im Altlastenka- taster der Stadt Dortmund verzeichnet, welches gemäß Landesbodenschutzgesetz NRW von den zuständigen Behörden über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Altstandorte zu führenist. Darin sind die Daten, Tatsachen und Erkenntnisse aufzunehmen, die über den Altstandort erhoben und bei dessen Untersuchung, Beurteilung und Sanierung sowie bei der Durchführung sonstiger Maßnahmen oder der Überwachung ermittelt werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse bzgl. der Grundstücksbeschaffenheit zu dem The- mengebiet Geochemie für die Flächen der Bereiche Entr&e und südwestliches Gewerbegebiet zu- sammengefasst und dargestellt. 2 Gültigkeitsbereich Die vorliegende gutachterliche Bestätigung bzgl. Einhaltung der Vorgaben des Sanierungsplans hin- sichtlich Geochemie bezieht sich auf die in der Anlage gekennzeichnete Fläche.
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PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft Anlage zum Kaufvertrag 3 — Seite 2 Herrichtung der Fläche / Qualitätssicherung durch Fachgutachter- liche Überwachung Die Herrichtung erfolgte gemäß Sanierungsplan vom 25.06.2006 mit Ergänzungen vom 28.08.2006 und 25.09.2006, der mit Bescheid der Stadt Dortmund vom 26.09.2008 (sog. Verbindlichkeitserklä- rung) für verbindlich erklärt wurde. Im Sanierungsplan sowie in der Verbindlichkeitserklärung wird Bezug genammen auf geltendes Um- weltrecht, v.a.: BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz) BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) Außerdem werdendarin die Vorgaben der Behördlichen Rahmenvorgaben vom 25.11.2005 als integraler Bestandteil der Flächenherrichtung / -sanierung benannt. Die darin enthaltenen Vorga- ben zu den geochemischen Qualitäten wurdenin erster Linie im Hinblick auf die Sensibilität der ge- planten Nutzungen (Wohnflächen, Gewerbeflächen, etc.) sowie die lokalen Randbedingungen für einen möglichen Wirkungspfad von Schadstoffen wie z.B. den zukünftigen Versiegelungsgrad der betreffenden Flächen, der Geländeneigung oder der Durchlässigkeit der Böden im örtlichen Aufbau- profil festgelegt. Die behördliche Festlegung der geochemischen Wiedereinbaugualitäten orientierte sich demnach an den bodenschutzrechtlichen Vorgaben für den oberen Bodenhorizont sowie an wasserwirtschaftlichen Kriterien. Die Einhaltung der Vorgaben zu den geochemischen Bodenaualitäten im Rahmen der Aushub- und Abbrucharbeiten zur Geländesanierung und -herrichtung wurde durch die Fachgutachterliche Über- wachung der ARGE W&W (Wasserbau & Wasserwirtschaft) und eine enge fortlaufende Abstimmung mit der Fachbehörde gewährleistet. Die Sanierung wurde untervollständiger Umsetzungaller gesetz- lichen und behördlichen Vorgaben zu den geochemischen Qualitäten, zur fachgutachterlichen Über- wachung, Untersuchung und Dokumentation durchgeführt. un Für die Überwachung der geochemischen Bodenqualitäten wurden die auf dem Gelände anfallenden und vom Baubetrieb regelmäßig in Mieten bereitgestellten Aushub- und Abbruchmaterialien regel- mäßig beprobt und chemisch analysiert. Die Qualitätskontrollen erfolgten gemäß den Vorgaben des Sanierungsplans und der zugehörigen Verbindlichkeitserklärung. Parameterumfang und Bewertung der Analysen richteten sich auf diesen Grundlagen nach der so genannten DortmunderListe. Die Proben wurden durch ein unabhängiges,zertifiziertes Labor entnommen, aufbereitet und einer chemischen Untersuchungsreihe unterzogen. Anhand der vorliegenden Analysenergebnisse wurde über den Wiedereinbau oder eine externe Ent- sorgung der Aushub- / Abbruchmaterialien entschieden. Diese Entscheidungen erfolgten in enger Abstimmung mit den Behörden.
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PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft Anlage zum Kaufvertrag Ei 4 PEN Seite3 Qualitätssicherung beim Wiedereinbau von Böden / Abbruchmassen Es wurde generell nur am Standort gewonnenesoder zugeliefertes Material eingebaut, das die geo- chemischen Mindestanforderungen gemäß dem Sanierungsplan in Verbindung mit den Auflagen und Nebenbestimmungender Verbindlichkeitserklärung erfüllte. Die Überwachung und Dokumentation der Einhaltung der Einbaukriterien erfolgte durch den beglei- tenden Fachgutachter der ARGE W&W. 5 Aufbau des Untergrundes / Regelaufbau Die Geländeherrichtung des Entrees und des südwestlichen Gewerbegebiets erfolgte durch Abtrag von Auffüllungsmaterialien in Kombination mit den Abbrüchen von ober- und unterirdischer Bausub- stanz sowie anschließender Rückverfüllung mit vorab ausgehobenen und chemisch analysierten Ma- terialien. Der Regelaufbau erfolgte bis 0,50 m unterhalb der geplanten zukünftigen Geländeoberkan- te (GOK-Endausbau). Die grundsätzlichen Anforderungen an die im Bereich von gewerblich genutzten Flächen anzuwen- denden Einbauqualitäten sind im Sanierungsplan und in den Behördlichen Rahmenvorgaben (u.a. DortmunderListe, s.o.) definiert. Danach werden die Einbauqualitäten durch so genannte Einbauklassen definiert, die die Herkunft und Beschaffenheit der Materialien sowie die Art des Einbaus und die Standortbedingungen am Ein- bauort berücksichtigen, so dass mineralische Materialien nach einheitlichen Kriterien eingebaut wer- den können, Es werden drei Einbauklassen unterschieden. Die Einbauklassen werden durch Zuord- nungswerte im Eluat (Eluatkonzentrationen) und im Feststoff (Feststoffgehalte), die so genannten Z- Werte begrenzt. Mit diesen werden zulässige Schadstoffkonzentrationen für ein Material festgelegt, damit dieses unter den für die jeweilige Einbauklasse vorgegebenen Anforderungen eingebaut wer- den kann. Die Einbauklassen bzw. Z-Werte werden im Gegensatz zu entsprechenden Regelungen der Gefah- renabwehr (z. B. bei der Sanierung von Altlasten) aus den Vorsorgeanforderungen des Grundwas- serschutzes, des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft abgeleitet und sind somit in der Regelre- striktiver als Sanierungszielwerte der Gefahrenabwehr. Die grundsätzlichen Anforderungen andie im Bereich von Enir&e und südwestlichem Gewerbegebiet anzuwendenden Einbauqualitäten sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. In den Abbil- dungen 1 und 2 ist der behördlich genehmigte Regelaufbau für die Flächen Entr&e und Gewerbe gra- fisch dargestellt. Für diese beiden Flächenarten gibt es gemäß Ausführungsplanung unterschiedliche Vorgaben hinsichtlich der Restriktionsireiheit (vgl. Kap. 6). Der Regelaufbau ist jedochidentisch. Flächen tmiiidewerbil: | cher Nutzung 0-0,5m >0,5m Tabelle 1: Vorgaben für den Wiedereinbau i Vorsorgewerte BBodSchV bzw: ZO Z2 im Feststoff Z 1.2 im Eluat
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PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft Anlage zum Kaufvertrag Seite 4 egelaufbau Entree Boden Einhaukiasse ZU | VSW BBodSchY } Bodenart Leim 0,00 m Fianıngshtähts -0,50 m Herrichtungshorizont (Bestandshöhe) Natüricher Soden Einkauktasse Z2 (Feststoff) RL 1 21.2 (Eiuat) / Auffillung Einhauldasse Z2 (Feststoff) } 1:2 (Eluaf) 7,50 m -1,00 m Natürlicher Boden Einbaukfasse Z0 -8,00 m Zukünftige Grundwasseroberfläche (hoher Grundwasserstand) (bis zum Anstehenden, 23223 ne max. 8m) Restauffüllung Anstekender Boacen sder Fels Abbildung 1: Regelaufbau Entree-Fläche Gemäß den o.g. Vorgaben wurde die Basis des Entr&es und des südwestlichen Gewerbegebietes bis 1,00 m oberhalb des höchsten zu erwartenden Grundwasserplanungsstandes (prognostizierter Grundwasserstand, welcher sich nach Inbetriebnahme des Seeslangfristig einstellen wird) mit natür- lichem Boden (Z0) aufgebaut. Darüber wurde Material bis 0,50 m unterhalb der geplanten Gelände- oberkante (GOK) mit der Einbauklasse Z2 (Fesistoff) / Z1.2 (Eluat) für Auffüllungs- und RC-Material bzw. Z2 (Fesistoff) / 21.2 (Eluat) für natürliche Böden und Gesteine eingebaut, das den geotechni- schen Anforderungen genügt.
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PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft Anlage zum Kaufvertrag j Seite 5 Zur Gewährleistung der bautechnischen Eignung derörtlich anstehenden Böden wurden während des Einbaus Maßnahmen zur Bodenverbssserung (Optimierung des Wassergehaltes, Erreichung der geotechnischen Einbaukriterien) durch Kalkzugaben durchgeführt (weiteres siehe Testat der geo- technischen Überwachung). Boden Eishauklasse 29 / VSW BBadSchY / — Bodenart Lehm Planungshöhe _—_————— 0,00 m _ -0,50 m Herrichtungshorizont (Bestandshöhe) Natürlicher Boden Einbauklasse 22 (Feststoff) ] 23:2 (Eiuat) / Auffüllung Einhauklasse 72 (Feststoff) [23.2 (Elust) Natürlicher Boden Einkauklasse 22 (Feststoff) ! 22.2 (Eluat) £ Auffüllung Einkauklasse Z2 (Feststoff) [zi2 (Elust} 2] Zukünftige Natilriicher Boden —— Einbaullasse 26 Restauftilllung 1,00 m Anustehemier Boden oder Fels Abbildung 2: Regelaufbau südwestliches Gewerbegebiet Grundwasseroberfläche (hoher Grundwasserstand)
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PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft Anlagezum Kaufvertrag 6 ‚Seite 6 Restriktionsfreiheit Innerhalb des Entr&esund des südwestlichen Gewerbegebietesistinder Regel Restriktionsfreiheit gewährleistet, diesowohlbautechnische alsauch umweltbezogeneVorgabenumfasst. Dieselassen sich wie folgt beschreiben (siehe Abbildung1 und 2): 1. - - - - 2. - - - - Enitree Aushub derAuffüllungen und Rückbau derFundamentierungen sowieder Reste alter Baulich- keitenbiszum Antreffennatürlicher Böden, maximal bisineineTiefevon 8 m untergeplanter spätererOberfläche. Bei Antreffen des natürlich gewachsenen Bodens in Tiefenbis8 m untergeplanter späterer OberflächeAushub dergesamten Auffüllungen und Rückbaudergesamten Fundamentierun- gen. Einhaltung des Regelaufbausbzw.derEinbauqualitäten gemäß Sanierungsplan Auffüllungen tieferals8 m unterdergeplanten späteren Oberfläche können im Untergrund verbleiben. Südwestliches Gewerbegebiet Aushubder Auffüllungen bismindestens4 m untergeplanter späterer Oberfläche. Rückbau der Fundamentierungensowie derRestealter Baulichkeiten bismindestens6 m un- späterer Oberfläche. tergeplanter Einhaltung des Regelaufbausbzw. derEinbauqualitäten gemäß Sanierungsplan. Auffüllungen mitRestmächtigkeiten von < 1 m können im Untergrundverbleiben, soferndie eine ausreichendeRestriktionstiefe (s.o.) erreicht ist. Im Regelfall endeteder Bodenaushub / Abbruch 1,0m überder Oberkantedes anstehenden natürlichenBodens / Festgesteins. Die Auffüllung wurde nachverdichtet und mitFüllbodenaus aufbereitetem Auffül- verbleibende lungsmaterial odernatürlichem Boden (Quartär) überdeckt. Im Rahmen derAushub- und Abbrucharbeiten sowieder Arbeiten zum Geländeaufbauim Rahmen der Flächenherrichtung /-sanierungwurden dieVorgaben des Sanierungsplanszu den geochemi- schen Qualitäten eingehalten. Diegesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur fachgutachterlichen Überwachung, Untersuchungund Dokumentationwurden vollständig umgesetzt.Allediezukünftige gewerblicheNutzungstörendenAuffälligkeiten wurden im Rahmen des Aushubs und Abbruchsge- durchBodenaushub beseitigt. mäß Sanierungsplan ███ █ █ █ ██████████ █ █████████████████ ██████████████████ ██████████████ ██████ ██
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PHLNIX See in Dortmund Hörde unc® 0092018 00P2018 1 0022018 &3 5 0002025 = 3395800 LILIIOITITE Et 3397000 Fu ee Sg O8 D Oo U a 3397200 > RS S (f SITE 3397200 ge 3397400 50 200 Funi 7NNG Daosrh 2 Dartnar Stand: 30.09.2009 100 gg iD 8 o Maßstab: 1: 5500 3397400 Tee — RiEn ge Liintornrunddarstallinn: Unrahzun Qtärltahaulishar Dahmannlan Göültigkeitsbereich für die gutachterliche Bestätigung bzgl. Einhaltung der Vorgaben des Sanierungsplanshinsichtlich Geochemie 3396600 I 8 [=> Seaeetee|| „N er ae I En Be Südwestliches Gewerbegebiet u FerrereTITTTT ee rer Entree 3396400 Ä 3396400 Anlage zum Kaufvertra Entwicklungsgesellschaft PHOENIX See TS Zeich enerklärung 3396200 3396200 Lageskizze Gültigkeitsbereich: Entree und südwestliches Gewerbegebiet Ökologische Verbesserung des Oberlaufs der Emscher von km 0+00 bis km 2+24 j 092018
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