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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee

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PHOENIX See© Entwicktungsgesellschaft PHOENIX See inDortmund Hörde und Ökologische Verbesserung des Oberlaufsder Emscher von km 0+00 bis km 2+24 Anlagezum Kaufvertrag Fachgutachterliche Bestätigungbzgl.Einhaltungder Vorgaben des Sanierungsplanshinsichtlich Geochemie fürdie nördlichen Wohngebiete 01.09.2009 █████████ ██████ ██ ████ █ █ █ █████████ █ ███████████████ ██ ███ ███████ ████ ██ ██ ███████████ ███████████ ██ █████████▏ ██ ██████ █████████████████▏ █████████ ███ █ ██████████ █ ███████████ █████ █ █████ ███ ████████ ███████████
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PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft Anlage zum Kaufverlrag INHALTSVERZEICHNIS Seite I SEITE 1 Ausgangspunkt der Flächenherrichtung 1 2 Gültigkeitsbereich 2 3 Herrichtung der Fläche / Qualitätssicherung durch Fachgutachterliche Überwachung 2 4 Qualitätssicherung beim Wiedereinbau von Böden / Abbruchmassen 3 5 Aufbau des Untergrundes/ Regelaufbau 3 6 Restriktionsfreiheit 5 ANLAGENVERZEICHNIS Lageskizze Gültigkeitsbereich für die qutachterliche Bestätigung bzgl. Einhaltung der Vorga- ben des Sanierungsplans hinsichtlich Geochemie
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PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft Anlage zum Kaufvertrag 1 Seite 1 Ausgangspunkt der Flächenherrichtung Das Areal PHOENIX See befindet sich auf dem rund 100 ha großen Gelände der ehemaligen Her- mannshütte der Thyssen Krupp Stahl AG, die sich im Zeitraum von etwa 1850 bis zur Stilllegung im Jahr 2003 von der Hörder Burg aus in östliche Richtung in das ehemalige Emscherlal hinein entwi- ckelt hat. Der im Projektgebiet bei Beginn der Baumaßnahme PHOENIX See vorhandene geologische Unter- grundaufbau ist durch die im Mittel rund 2 m bis 5 m mächtigen anthropogenen Auffüllungen aus der Ära der industriellen Nutzung geprägt. Diese Auffüllungen werden im Zuge der Herrichtung nahezu ‚vollständig ausgekoffert und bei entsprechender Eignung dem Wiedereinbau zur Verfügung gestellt. N / Darunter folgen die natürlich anstehenden Böden des Emschertals (quartäre Auensedimente), die als tonige, feinsandige Schluffe mit z.T. sandigen bis kiesigen Beimengungen ausgebildetsind. Vornehmlich im Norden der Fläche werden darunter die Sand- und Kalkmergelsteine der Oberkreide angetroffen, die an der Oberfläche je nach Tiefenlage unterschiedlich stark verwittert sind. An der Basis des erdbau- und gründungstechnisch relevanten Bodenkörpers sind im Projekigebiet die Gesteinsschichten des Steinkohlengebirges (Oberkarbon) vorhanden. Diese überwiegend als Sandsteine und Schiefertone ausgebildeten Schichten streichen im Osten und Süden des Projektge- bietes - wo die Kreideübereckung geologisch bedingt fehlt - bereits in geringer Tiefe aus. Aus gewässerwirtschaftlicher Sicht liegt das Planungsgebiet am Zusammenfluss der Emscher und des Hörder Baches, der sich heute im Nordwesten der Fläche, unmittelbar östlich der Fassstraße befindet. Die Phoenix See Entwicklungsgesellschaft mbH und die Emschergenossenschaft (EG) haben das ca. 100 ha große ehemaligen Thyssen-Krupp Stahlwerksgelände in Dortmund Hörderevitalisiert. Das ehemalige Stahlwerksgelände wurde im Zuge der Revitalisierung durch Abbruch von Bauwerks- resten und Aushub von industriellen Bodenaufschüttungen und Altlasten befreit und für die vorgese- hene Nachnutzung aufbereitet. Aufgenommenenatürliche Boden- und Auffüllungsmaterialien wurden aufbereitet und zum Wlederaufbau der Geländeoberflächen eingesetzt. Gemäß Planung der Stadt Dortmund wurden auf dem PHOENIX See Gelände Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie der Stadt- see "PHOENIX See" geschaffen und die Emscheroffengelegt und natumah umgebaut, Während der Bauphase im Zeitraum 2008 bis 2010 am PHOENIX See wurde eine umfangreiche geochemische Qualitätssicherung durchgeführt, Diese wurde durch eine fachgutachterliche Beglel- tung und Überwachung gewährleistet, in deren Rahmen umfangreiche organoleptische und analyti- sche Untersuchungen und Dokumentationen beim Aushub, Abbruch und Wiedereinbau von Materia- lien durchgeführt wurden. Das Gelände der ehemaligen Hermannshütte der Thyssen Krupp Stahl AG ist nach erfolgter Sanie- rung gemäß Sanierungsplan bzw. BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz) weiterhin im Altlastenka- taster der Stadt Dortmund verzeichnet, welches gemäß Landesbodenschutzgesetz NRW von den zuständigen Behörden über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Altstandorte zu führenist. Darin sind die Daten, Tatsachen und Erkenninisse aufzunehmen, die über den Altstandort erhoben und bei dessen Untersuchung, Beurteilung und Sanierung sowie bei der Durchführung sonstiger Maßnahmen oder der Überwachung ermittelt werden, Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse bzgl. der Grundstücksbeschaffenheit zu dem The- mengebiet Geochemie für die nördlichen Wohngebiete (WA-Nord) zusammengefasst und dargestellt.
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PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft Anlage zum Kaufvertrag 2 Seite 2 Gültigkeitsbereich Die vorliegende gutachterliche Bestätigung bzgl. Einhaltung der Vorgaben des Sanierungsplans hin- sichtlich Geochemie bezieht sich auf die in der Anlage gekennzeichnete Fläche. 3 Herrichtung der Fläche / Qualitätssicherung durch Fachgutachter- liche Überwachung Die Herrichtung erfolgte gemäß Sanierungsplan vom 25.06.2006 mit Ergänzungen vom 28.08.2006 und 25.09.2006, der mit Bescheid der Stadt Dortmund vom 26.09.2008 (sog. Verbindlichkeitserklä- rung) für verbindlich erklärt wurde, Im Sanierungsplan sowie in der Verbindlichkeltserklärung wird Bezug genommenauf geltendes Um- weltrecht, v.a.! - BBodSch& (Bundesbodenschutzgesstz) - BBodSchV (Bundss-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) Außerdem werden darin die Vorgaben der - Behördlichen Rahmenvorgaben vom 25.11.2005 als integraler Bestandteil der Flächenherrichtung / -sanierung benannt. Die darin enthaltenen Vorga- ben zu den geochemischen Qualitäten wurdenin erster Linie im Hinblick auf die Sensibilität der ge- planten Nutzungen (Wohnflächen, Gewerbeflächen, etc.) sowie die lokalen Randbedingungen für einen möglichen Wirkungspfad von Schadstoffen wie z.B. den zukünftigen Versiegelungsgrad der betreffenden Flächen, der Geländeneigung oder der Durchlässigkeit der Böden im örtlichen Aufbau- profil festgelegt. Die behördliche Festlegung der geochemischen Wiedereinbauqualitäten orientierte sich demnach an den bodenschutzrechtlichen Vorgaben für den oberen Bodenhorizont sowie an wasserwirtschaftlichen Kriterien. Die Einhaltung der Vorgaben zu den geochemischen Bodenqualitäten im Rahmen der Aushub- und Abbrucharbeiten zur Geländssanierung und -herrichtung wurde durch die Fachgutachterliche Über- wachung der ARGE W&W (Wasserbau & Wasserwirtschaft) und eine enge fortlaufende Abstimmung mit der Fachbehörde gewährleistet. Die Sanierung wurde unter vollständiger Umsetzungaller gesetz- lichen und behördlichen Vorgaben zu den geochemischen Qualitäten, zur fachgutachterlichen Über- wachung, Untersuchung und Dokumentation durchgeführt, Für die Überwachung der geochemischen Bodenqualitäten wurden die auf dem Gelände anfallenden und vom Baubetrieb regelmäßig in Mieten bereitgestellten Aushub- und Abbruchmaterialien regel- mäßig beprobt und chemisch analysiert. Die Qualitätskonirollen erfolgten gemäß den Vorgaben des Sanierungsplans und der zugehörigen Verbindlichkeitserklärung. Parameterumfang und Bewertung der Analysen richteten sich auf diesen Grundlagen nach der so genannten DortmunderListe. Die Proben wurden durch ein unabhängiges, zerlifiziertes Labor entnommen, aufbereitet und einer chemischen Untersuchungsreihe unterzogen. Anhand der vorliegenden Analysenergebnisse wurde über den Wiedereinbau oder eine externe Ent- sorgung der Aushub- / Abbruchmaterialien entschieden. Diese Entscheidungen erfolgten in enger Abstimmung mit den Behörden.
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PHOENIX See Entwicklungsgeselischaft Seite 3 Anlage zum Kaufvertrag 4 Qualitätssicherung beim Wiedereinbau von Böden/ Abbruchmassen Es wurde generell nur am Standort gewonnenes oder zugeliefertes Material eingebaut, das die geo- chemischen Mindestanforderungen gemäß dem Sanierungsplan in Verbindung mit den Auflagen und Nebenbestimmungen der Verbindlichkeitserklärung erlüllte. Die Überwachung und Dokumentation der Einhaltung der Einbaukriterien erfolgte durch den beglei- tenden Fachgutachter der ARGE W&W. 5 Aufbau des Untergrundes / Regelaufbau Die Geländeherrichtung innerhalb der nördlichen Wohntlächen erfolgte durch Abtrag von Auffül- lungsmaterialien in Kombination mit den Abbrüchen von ober- und unterirdischer Bausubstanz sowie anschließender Rückverfüllung mit vorab ausgehobenen und chemisch analysierten Materialien. Der Regslaufbau erfolgte bis 0,50 m unterhalb der geplanten zukünftigen Geländeoberkante (GOK- Endausbau), Die grundsätzlichen Anforderungen an die im Bereich von Wohnbauflächen anzuwendenden Ein- bauqualitäten sind im Sanierungsplan und in den Behördlichen Rahmenvorgaben(u.a. Dortmunder Liste, s.o.) definiert. Danach werden die Einbauqualitäten durch so genannte Einbauklassen definiert, die die Herkunft und Beschaffenheit der Materialien sowie die Art des Einbaus und die Standortbedingungen am Ein- bauort berücksichtigen, so dass mineralische Materialien nach einheitlichen Kriterien eingebaut wer- den können. Es werdendrei Einbauklassen unterschieden. Die Einbauklassen werden durch Zuord- nungswerte im Eluat (Eluatkonzentrationen) und im Feststoff (Feststoffgehalte), die so genannten Z- Werte begrenzt, Mit diesen werden zulässige Schadstoflkonzentrationen für ein Material festgelegt, damit dieses unter den für die jeweilige Einbauklasse vorgegebenen Anforderungen eingebaut wer- den kann. Die Einbauklassen bzw. Z-Werte werden im Gegensatz zu entsprechenden Regelungen der Gefah- renabwehr (z. B. bei der Sanierung von Altlasten) aus den Vorsorgeanforderungen des Grundwas- serschutzes, des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft abgeleitet und sind somit in der Regelre- siriktiver als Sanierungszielwerte der Gefahrenabwehr. Die grundsätzlichen Anforderungen an die im Bereich von Wohnbauflächen anzuwendenden Ein- bauqualitäten sind der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen. In Abbildung 1 ist der Regelaufbau bei Wohnflächen grafisch dargestellt. iizur Wohnen (Freiflächen) nbauebene| Materialqualität 0-0,5m 0,5-3,0m Jan 2 Tabelle 1: Vorgabenfür den Wiedereinbau Vorsorgewerte BBodSchV bzw. Z0 __1Z21.1 natürliche Böden und Gesteine bis 21.2 (gilt nur für Auffüllungs- und RC-Material)_ bis Z2 (gilt nur für natürliche Böden und Gesteine)
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PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft Seite 4 Anlage zum Kaufvertrag Regelaufbau Wohnbauflächen Nord Einbaukfasse Z0 / VSW BBodSchV f Bodenart Leh, -0,50 Hetlchtungsharizant(Restandshöhe) Füllboden Vegetatlonstauglicher Einbauklisse 21,1 -0,75 m Drainagematerial Einbauklasse 1.1 7 -1,10 m Natürlicher Bode Einbauklasse Z1. 1,90 m Natürlicher Bodenk: Einbauklasse z2 Auffüllen -3,00 m /}r Elnbauklasıs Z1, (hoher Grundwasserstand) maximali Anstehender Boden oder Felg Abbildung 1: Regelaulbau Wohnbauflächen Nord ( Non! Gemäß den o.g. Vorgaben wurde die Basis des Wohnflächenbereiches bis 1,00 m oberhalb des höchsten zu erwartenden Grundwasserplanungsstandes {prognostizierter Grundwasserstand, wel- cher sich nach Inbetriebnahme des Seeslangfristig einstellen wird) mit natürlichem Boden (Z0) auf- gebaut. Darüber wurde Material bis 3,00 m unterhalb der geplanten Geländsoberkante (GOK) mit der Einbauklasse Z1.2 für Auffüllungs- und RC-Material bzw. Z2 für natürliche Böden und Gesteine ein- gebaut, das den geotechnischen Anforderungen genügt. Im Bereich von 0,50 m bis 3,00 m unter der geplanten Geländeoberkante erfolgte der Einbau von geotechnisch geeignetem natürlichem Boden (z1.1). Zur Gewährleistung der bautechnischen Eignung der örtlich anstehenden Böden wurden während des Einbaus Maßnahmen zur Bodenverbesserung (Optimierung des Wassergehaltes, Erreichung der geotechnischen Einbaukriterien) durch Kalkzugaben durchgeführt (weiteres siehe Testat der geo- technischen Überwachung).
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PHOENIX Ses Entwicklungsgesellschaft Anlagezum Kaufvertrag 6 Seite5 Restriktionsfreiheit Innerhalb dernördlichen Wohnflächen ist inderRegelRestriktionsfreiheit gewährleistet, diesowohl bautechnische alsauchumweltbezogene Vorgabenumfasst. Dieselassensichwie folgtbeschreiben: - - - AushubderAuffüllungen und RückbauderFundamentierungen sowiederRestealter Baulich- keitenbismindestens3 m untergeplanter spätererOberfläche. Einhaltung des Regelaufbaus bzw.derEinbauqualitäten gemäß Sanierungsplan bismindes- tens3 m unter geplanter späterer Oberfläche Auffüllungen mitRestmächtigkeiten vons 1 m könnenimUntergrund verbleiben, soferndie eineausreichende Restriktionstiefe (s.o.) erreicht ist.Im Regelfall endetederBodenaushub / Abbruch1,0m überderOberkantedesanstehenden natürlichen Bodens / Festgesteins. Die verbleibende Auffüllung wurde nachverdichtet und mitFüllbodenaus aufbereitetem Auffül- lungsmaterial odernatürlichem Boden (Quartär)überdeckt, Im Rahmen derAushub-und Abbrucharbeiten sowiederArbeiten zum Geländeaufbau im Rahmen derFlächenherrichtung / -sanierung wurdendieVorgabendes Sanierungsplans zu den geochemi- schen Qualitäteneingehalten. Die geseizlichen und behördlichen Vorgaben zurfachgutachterlichen Überwachung, Untersuchungund Dokumentationwurden vollständig umgesetzt.Alledie zukünftige sensibleWohnbebauung störendenAuffälligkeiten wurden im Rahmen des Aushubs und Abbruchs gemäß SanierungsplandurchBodenaushub beseitigt. ████ █ █ ████████████ ████████████████ ███ ██████ █████████ ████ ███ ██████████████ █████████
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