AnlageVU-Z25_72618.6_2_485_IFG
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beauftragung Kanzlei Linklaters“
BMV// Servicestelle Vergabe I bessere VERGABEVERMERK 3 Suitale Inkrastruktur VERGABEVORBEREITUNG/BEDARFSTRÄGER (Phase la) BEDARFSTRÄGER | BEARBEITERI/IN, APP.: REFERAT: StV 20 1. Kurzbezeichnung der Leistung: AKTENZEICHEN/BEDARFSTRÄGER: | DATUM: 3154.2/4 u 11.09.2019 "Gutachten zu „Angemessenheit und Üblichkeit der Entschädigungsregelungen / Entschädigungsregelungen sowie beihilferechtlichen Fragen“ 2. Begründung der Notwendigkeit des Bedarfs In der Begründung müssen u.a. die Fragen beantwortet werden: warum? warum jetzt? warum nicht selbst? Das von der Fraktion der Freien Demokraten in Auftrag gegebene Gutachten „Pkw-Maut — Vorhersehbarkeit des EuGH-Urteils und angemessene Berücksichtigung in den vergebenen Aufträgen“ vom 23. August 2019 wirft verschiedene Fragestellungen zur alternativen Vertragsgestaltung, haushalts-, beihilfe- und vergaberechtlichen Aspekten auf. Im Ergebnis kommt das Gutachten zum Schluss, dass das Risiko des EuGH Urteils zuungunsten DEU falsch eingeschätzt wurde und zudem mit der Unterzeichnung der Verträge ggf. eine rechtswidrige Beihilfe getätigt wurde, die zusätzliche europarechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Hierzu soll jetzt zeitnah ein Gutachten erstellt werden, dass die Feststellungen “des FDP-Gutachtens behandelt. Dieses soll durch‘ einen externen Auftragnehmer erstellt werden, um den Grundsatz der Objektivität und Neutralität zu wahren. Das Gutachten soll an die Firma „Linklaters LLP", Potsdamer Platz 5, 10785 Berlin vergeben werden. 3. Entwurf der Leistungsbeschreibung (LB) als Anlage: Anlage „LB“ Ü] Leistungen im Rahmen des ‚Gesamtforschungsprogramms des BMVi. Das Datenblatt ist der LB beigefügt. 4. Finanzplanung a) Geschätzter Auftragswert einschl. ggf. aller Bedarfspositionen und Vertragsverlängerungsoptionen ca. EEE (inklusive 19% Umsatzsteuer) Detaillierte Herleitung des Schätzwertes (mit Berechnung: Std/Verg. (Marktpreis) x geschätzter Aufwand, Reisekosten; allgemeine Aussagen sind nicht ausreichend) Linklaters verlangt eine Abrechnung auf Stundenbasis zu einem Stundensatz ul gl. Umsatzsteuer. Die Fertigstellung des Gutachtens wird rund 2 Wochen Zeit in Anspruch nehmen. EERTEE EEE EEEEETEEEE ich folgende Berechnung: Stundensatz (brutto ) EEE Alle sonstigen Aufwendungen und Nebenkosten für Reisen, Telefon, Telefax und andere Stand: 09/2019 Vergabevermerk Vergabevorbereitung/Bedarfsträger (Phase la) Seite 1 von 7
- e Bi d .- See BMVV/ Servicestelle Vergabe I VERGABEVERMERK u 5 digitale Infrastruktur VERGABEVORBEREITUNG/BEDARFSTRÄGER (Phase la) ° für die Einschaltung externer elekommunikationskosten, Fotokopien, Kuriere, Bewirtung, Datenbanken, bei Ämtern und Behörden verauslagte Gebühren sowie Vergütungen und Kosten Dritter werden zusätzlich berechnet. Hierfür.werden EEEEEEEEN Brutto geschätzt, so . dass der Bruttoauftragswert EEE] angenommen wird. Die Kostenschätzung basiert auf den Angaben der Vorabfrage. ggf. Darstellung gem. Anlage „Kostenschätzung“ b) Kapitel: 1201 Titel: 526 32.. Zweckbestimmung: Sachverständige Titelverwalter (Name, Ref.): EEE c) Haushaltsmittelabfluss ggf. Aufteilung nach Haushaltsjahren (Jahr/Betrag): “d) Leit-ID für elektronische Rechnung: Seit dem 27.11.2018 ist das BMVI aufgrund der EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnung) im Format XML, die bei der zentralen Rechnungseingangsplattform des “ Bundes (ZRE) im ITZ Bund eingehen, anzunehmen und zu verarbeiten. Hierfür muss dem Auftragnehmer eine sog. Leit-ID mitgeteilt werden. Die Bewirtschafter/Titelverwalter im BMVI können ihre Leit-ID bei Referat ae] erfragen. Bei Abholung der Leit-ID wird Ihnen das weitere Procedere erläutert. Ab dem 27.11.2020 sind sämtliche Rechnungen elektronisch einzureichen. Stand: 09/2019 Vergabevermerk Vergabevorbereitung/Bedarfsträger (Phase la) Seite 2 von 7
. Bundesministerit BMVI/ Servicestelle Vergabe Be VERGABEVERMERK j digitale Infrastruktur VERGABEVORBEREITUNG/BEDARFSTRÄGER (Phase la) 5. Angaben zur Durchführung des Vergabeverfahrens ' Das Vergabeverfahren ist grundsätzlich im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung (national) bzw. eines offenen/nicht offenen Verfahrens (EU-weit) durchzuführen. - Nach Ansicht des Bedarfsträgers muss davon abgewichen werden: Ol nein £ ja (z. B. Leistung/Lösungswege müssen mit den Bietern verhandelt werden oder andere Gründe); eingehende Begründung in einer formlosen ' Anlage „Vergabeart“ erforderlich . 6. Bei Auftragsänderung während der Laufzeit eines bestehenden Vertrages: [L] Es müssen zusätzliche/weitere Leistungen erbracht werden Angabe des Vergabe-Az. der SeV des bestehenden Vertrages Zum Vertrag wurden bereits Auftragsänderungen erteilt: [nein [1] ja, Angaben zum Umfang (Az. der SeV) (z.B. Auftragswert, Zeitraum, Vergabe Az. entsprechende Unterlagen beifügen) Teer rn 7. Terminvorstellung für die Lieferung/Ausführung der Leistung: [] Lieferung/Dienstleistungsbeginn möglichst ab: Zeitraum in der die Leistung erbracht werden soll: September/Oktober 2019 [J freie Formulierung: 8. weitere Angaben zur Leistung/zum Vertrag: a) Forschung und Entwicklung (FuE)" ! Es handelt sich um wissenschaftlich-technische Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung, Untersuchung. nein [Ilja Begründung s. Anlage „F+E“ b) Nutzungsrecht" Sollen die Ergebnisse des Auftrages ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden? | [1 nein (= einfaches Nutzungsrecht wird vertraglich vereinbart) ja (= ausschließliches Nutzungsrecht wird vertraglich vereinbart) "1 Ausfüllhinweise am Ende des Dokuments beachten Stand: 09/2019 Vergabevermerk Vergabevorbereilung/Bedarfsträger (Phase la) Seite 3 von 7
. ; Bundesministeri BMV/ Servicestelle Vergabe - R | fürVeriehrund VERGABEVERMERK 3 Ggftale Infrastruktur VERGABEVORBEREITUNG/BEDARFSTRÄGER (Phase la) c) Datenverarbeitung ‘Die Leistung beinhaltet u.a.: - Softwarebeschaffung oder -entwicklung, - Hardwarebeschaffung, - Pflege, Service und sonstige IT-Unterstützungsleistungen, nein [1ja ®Mitzeichnung des Beauftragten für Informations- und Kommunikationstechnik (BfIT- Z 3) zwingend notwendig d) Personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO” Die Leistung beinhaltet u.a. die Verarbeitung BESTER ER gENEr Daten. RX nein []ja ® Mitzeichnung des Beauftragten für den Datenschutz (BDS) zwingend notwendig Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Leistungsbeschreibung darzustellen. Es handelt sich nach Ansicht des Bedarfsträgers um: [] Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO [1 Funktionsübertragung e) Open Data nach $12a EGovG" Die Leistung beinhaltet u.a. die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten die im a e des Open Data Gesetzes liegen. I nein []ja ® Mitzeichnung des Beauftragten für Open Data (DG 21) zwingend notwendig. f) Vergabe in Lose" Eine Aufteilung in Fach- oder Teillose ist nicht möglich, da es sich um einen einheitlichen Themenbereich handelt, der im Gutachten geprüft werden soll. oO Eine Aufteilung i in Fach- oder Teillose ist möglich, folgende Losarten sind vorgesehen: Benennung der Fachlose: Benennung der Teillose (Mengen- oder Gebietslose): Die Aufteilung der Leistungen in Lose ist durch Abgrenzung gesonderter Arbeitspakete oder ggf. getrennter Leistungsbeschreibungen je Los deutlich zu machen. Die weiteren Angaben hierzu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. ? siehe Kurzinfo zur Beachtung des Datenschutzes bei der Vergabe von Leistungen (IntranetYBMVI Service/SeV) Stand: 09/2019 “_ Vergabevermerk Vergabevorbereitung/Bedarfsträger (Phase la) Seite 4 von 7
. B di .. ® BMVI/ Servicestelle Vergabe 3 ee VERGABEVERMERK ! digitale Infrastruktur VERGABEVORBEREITUNG/BEDARFSTRÄGER (Phase la) g) externe Beratungsleistungen" Dnein DI ja 9. Weitere Informationen zur Vergabe: a) Bei der Vorbereitung/Durchführung der Vergabe wurde/wird der Bedarfsträger von einem externen Beratungsunternehmen unterstützt | nein []ja, durch (Firma, Name des Beraters) b) Sonstiges: Die Vergabe der Leistung ist aus fachlicher Sicht für die Aufgabenwahrnehmung des BMVI unter Berücksichtigung des Haushaltsgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ($$ 7 und 34 BHO) notwendig. Unterschrift: Bedarfsträger(Org.Einheit): RefL/Name/Datum Bearbeiter/Name/Datum Tr zz F Die folgende Mitzeichnung ist vor Eingang bei der SeV zwingend notwendig: Haushaltsmittel (Titelansatz und/oder-Verpflichtungsermächtigungen)- stehen im erforderlichen Umfang unter der angegebenen Haushaltsstelle zur Verfügung. Titelverwalter/Name Die weitere Mitzeichnung von Z20 (Kapitelverwalter) ist nur in Ausnahmefällen oder nach Vorgabe von Z20 einzuholen. Z20/Name Vorgaben des Haushalts zur vorgesehenen Vergabe der Leistung: - Im HH2019 stehen bei Kapitel Euro zur. Verfügung. a Te I —— ggf. erforderliche Mitzeichnungen: Stand: 09/2019 Vergabevermerk Vergabevorbereitung/Bedarfsträger (Phase la) \ Seite 5 von 7
BMVI/ Servicestelle Vergabe R | a VERGABEVERMERK 5 digitale Infrastruktur VERGABEVORBEREITUNG/BEDARFSTRÄGER (Phase la) I. » Beauftragter für Informations- und Kommunikationstechnik (siehe &c) beteiligt wurde: [1235 [1 Z 36 [] IT-Sicherheitsbeauftragter Aus IT-Sicht wird der zu beschaffenden Leistung gem. LB [1 zugestimmt mit folgenden Anmerkungen BfIT oO Beauftragter für den Datenschutz (siehe 8d) Den Angaben zum Datenschutz unter 8 d und der LB wird zugestimmt. BDS ö ———— ee > Zuständig für Open Data (siehe 8e) ' | Den Angaben zu Open Data unter 8 e und der LB wird zugestimmt. Referat DG 21 . J ee ee Eh Zimt ee Mae mbar, a Tree ne EN = > Ggf. weitere Mitzeichnungen (z.B. Leitungsebene; andere Referate/Abteilungen) UAL StV2 Name / Org. Einheit / Datum net Bitte dieses Dokument einschl. Anlagen vorab per Mail an - servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de - senden nach Mitzeichnung im Original an die Servicestelle Vergabe im Referat Z30 Alle weiteren Angaben zum Vergabeverfahren werden nach Eingang dieses Vermerks bei der Vergabestelle mit dem Bedarfsträger besprochen. Posteingang SeV am: Stand: 09/2019 Vergabevermerk Vergabevorbereitung/Bedarfsträger (Phase la) Seite 6 von 7
BMVI/ Servicestelle Vergabe R | ee VERGABEVERMERK G EREEIEE VERGABEVORBEREITUNG/BEDARFSTRÄGER (Phase la) Servicestelle Vergabe: Ber | = Unterschrift Bearbeiterl/in: Unterschrift / Datum weiter mit Vergabevermerk Phase Ib Stand: 09/2019 Vergabevermerk Vergabevorbereitung/Bedarfsträger (Phase la) Seite 7 von 7
Ausfüllhinweise und Begriffsdefinitionen zum Vergabevermerk Vergabevorbereitung 1. ' . Wenn im Vergabevermerk/Vergabevorbereitung FuE-Leistung mit „ja® ankreuzt wird, ist in Forschung und Entwicklung.(FuE) einer formlosen Anlage zu Nr. 8 a Vergabevermerk eine entsprechende Begründung "abzugeben, warum auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung die u.g. Definition erfüllt ist, da damit Ausnahmeregelungen im Vergaberecht verbunden sind, die die Servicestelle Vergabe zu prüfen hat. Definition gemäß EU Verordnung Nr. 651/2014: Auftragsforschung / industrielle Forschung:: planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen | herbeizuführen. Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn‘ dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist. } (experimentelle) Entwicklung: Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Die (experimentelle) Entwicklung kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung . neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern. Die (experimentelle) Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, . Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten. Stand: 09/2019 Ausfüllhinweise Vergabevermerk Seite 1 von 4
Ausfüllhinweise und Begriffsdefinitionen zum Vergabevermerk Vergabevorbereitung 2. Nutzungsrechte " Definition gemäß $ 31 UrhG: Nutzungsrecht beinhaltet das Werk in körperlicher Form "zu verwerten u.a.: das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. - Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu ' nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. - Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Der Bedarfsträger hat zu entscheiden, wie er das Ergebnis der Leistungserbringung nutzen will. Für FuE-Ergebnisse wird grundsätzlich nach den Allgemeinen Bedingungen für Forschungs-und Entwicklungsverträge (ABFE) . von einem einfachen Nutzungsrecht ausgegangen, kann aber im Einzelfall anders festgelegt werden. 3.- Losbildung Nach geltendem Vergaberecht sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. D.h. die Teilung von Aufträgen in Fach- und Teillose ist gesetzlich als Regelfall vorgeschrieben. Eine sog. Gesamtvergabe ist nur zulässig, wenn, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies - erfordern. Es ist daher zu prüfen, ob eine Losteilung des Auftrags möglich und sachgerecht ist, ohne das Beschaffungsziel zu gefährden. Soll eine Gesamtvergabe erfolgen, ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, aus der sich überwiegende für diese Vergabe streitende Gründe ergeben. Dabei ist ein Mehraufwand, der typisch für eine Losvergabe ist, grundsätzlich unbeachtlich. Gründe, die eine Gesamtvergabe rechtfertigen können, sind z.B.: - unverhältnismäßige Kostennachteile; eine aufgeteilte Losvergabe würde zu einer, spürbaren, nicht zumutbaren Verteuerung des Gesamtauftrages führen Stand: 09/2019 Ausfüllhinweise Vergabevermerk Seite 2 von 4
Ausfüllhinweise und Begriffsdefinitionen zum Vergabevermerk Vergabevorbereitung - die zu erwartenden Synergieeffekte und Kosteneinsparpotentiale einer Gesamtvergabe überwiegen deutlich und nachvollziehbar den typischerweise mit einer Losaufteilung | verbunden Mehraufwand | - das Vorhaben würde ausschließlich aufgrund der Losaufteilung erheblich verzögert - es werden unnötiger (erheblicher) Koordinierungsaufwand und (technische) Schnittstellenproblematiken vermieden - die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen würde . unzumutbar erschwert | i | ' | - eine unwirtschaftliche, marktunübliche Zersplitterung des Auftrags wird vermieden Gründe sind jeweils in einer formlosen Anlage zu Nr. 8 e) Vergabevermerk ausführlich zu begründen, eine Aufzählung reicht nicht aus. Definition „externe Beratungsleistungen“ auf Basis des Beschlusses des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 28.06.2006 (Fassung der Anlage 1 zu IIA2 -H 1200/08/10073: 016 vom 11.07.201 7, geändert aufgrund des RPA-Beschlusses vom 17.02.2017) Gegenstand der externen Beratung ist eine entgeltliche Leistung, die dem Ziel dient, im Hinblick auf konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten, den Entscheidungsträgern zu vermitteln und ggf. ihre Umsetzung zu begleiten. Leistungsempfänger sind dabei Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung sowie Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung, soweit sie durch Bundesmittel institutionell gefördert werden; Leistungserbringer ist eine außerhalb dieses , Bereichs tätige natürliche oder juristische Person. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei - Verträgen zur Beantwortung von technischen. oder rechtlichen Fragestellungen der laufenden Verwaltung in Einzelfällen - Werkverträgen nicht um Beraterverträge handelt, sofern nicht ein Beratungscharakter nach den 0.9. Definitionsmerkmalen erkennbar ist. Stand: 09/2019 . Ausfüllhinweise Vergabevermerk Seite 3 von 4