Protokollnotizen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bodenspekulation ohne Ende?

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Stand: 18. Juni 2015 Protokollnotiz Nr. 1 Die nach Pkt. 2.2.7 der PG 2010 zur Ausschreibung vorgesehenen Lose sollen „nach Möglichkeit eine Größe von 15 ha nicht überschreiten; …“ Protokollnotiz Nr. 2 Mit ihrem Beschluss vom 19. Dezember 2012, übermittelt mit Schreiben vom 20.12.2012, hat die EU- Kommission festgestellt, dass die Anwendung des Vergleichspreissystems (VPS) durch die BVVG gewährleistet, dass der vom Erwerber tatsächlich gezahlte Preis so weit wie möglich den Marktwert (Verkehrswert) der Fläche widerspiegelt. Daraus folgt, dass dem Erwerber bei einem Kauf zu diesem Preis kein Vorteil verschafft und keine staatliche Beihilfe ausgereicht wird. Die BVVG wird daher weiterhin den Marktwert mit Hilfe ihres VPS ermitteln. Sachverständigengut- achten zur Überprüfung des von der BVVG im Rahmen der Direktverkäufe angebotenen Kaufpreises werden von der BVVG nicht mehr in Auftrag gegeben. Dem Käufer selbst steht es frei, ein Gutachten auf eigene Kosten in Auftrag zu geben und dies in die Kaufverhandlungen mit der BVVG einzubringen. Die BVVG wird nachvollziehbare Einwendungen der Direkterwerbsberechtigten zu wertrelevanten Faktoren des konkreten Kaufloses berücksichtigen. Protokollnotiz Nr. 3 Um die Erstniederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten sowie die strukturelle Anpas- sung ihrer Betriebe nach deren Gründung bzw. Übernahme zu unterstützen, wird die Möglichkeit weiterhin zugelassen, dass sich Junglandwirtinnen und Junglandwirte an den beschränkten Ausschreibungen beteiligen können. Voraussetzung ist, dass die Junglandwirtinnen und Junglandwirte zum Zeitpunkt der Abgabe ihres Ausschreibungsgebots jünger als 40 Jahre alt sind und eine berufliche Bildung in Form eines Abschlusses in einem Agrarberuf vorweisen. Sie müssen ihren Betrieb in den letzten 10 Jahren gegründet bzw. übernommen haben oder eine erstmalige Niederlassung planen. Die Absicht, einen Betrieb einzurichten, ist durch Vorlage entsprechender Betriebskonzepte plausibel nachzuweisen. Von der zuständigen Landwirtschaftsbehörde des Landes ist zu bestätigen, dass die zur Teilnahme an der beschränkten Ausschreibung berechtigenden Kriterien eingehalten werden. Das bisher gemäß Pkt. 2.2.6 der PG 2010 und der früheren Protokollnotiz vorgesehene jährliche Flächenvolumen für beschränkte Ausschreibungen wird auf maximal 30 % der jährlich pachtfrei werdenden und für eine anschließende Ausschreibung vorzusehenden Flächen festgelegt. Protokollnotiz Nr. 4 Der in Pkt. 1.1 der PG 2010 bisher genannte Zeitpunkt für die im Wesentlichen abgeschlossene Verwertung der Flächen der BVVG wird auf Ende 2030 verlegt.
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