hbp-2023-2025-anlage-14
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Braunkohletagebau Garzweiler II Hauptbetriebsplan ab 01.01.2023“
RWE Power AG | Stüttgenweg 2 | 50935 Köln Bezirksregierung Arnsberg Natur-/Umweltschutz, Braunkohle Abteilung Bergbau und Energie in NRW Ihre Zeichen Dezernat 61 Ihre Nachricht Goebenstraße 25 Unsere Zeichen 44135 Dortmund Name Telefon Telefax E-Mail Postanschrift Stüttgenweg 2 50935 Köln Köln, 07. März 2022 Auskünfte und Unterlagen über den Immissionsschutz zum Hauptbetriebsplan vom 07.03.2022 für den Tagebau Garzweiler für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 Unter Bezugnahme auf § 52 BImSchG erteilen wir hiermit Auskünfte und über- mitteln Unterlagen über Immissionen, die mit dem Betrieb des Tagebaues Garzweiler während der Laufzeit des Hauptbetriebsplanes vom 07.03.2022 im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 verbunden sind. Zudem berichten wir über vorgesehene Schutzmaßnahmen des Tagebaues RWE Power Aktiengesellschaft Garzweiler zur Erfüllung von § 22 BImSchG. Stüttgenweg 2 Der Tagebaubetrieb erfolgt unter Beachtung der Richtlinien der Bezirksregie- 50935 Köln rung Arnsberg Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW zum Schutz der Nachbar- T +49 221 480-0 schaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Im- F +49 221 480-1351 I www.rwe.com missionen aus Tagebauen vom 01.03.2016. Vorsitzende des Aufsichtsrates: Der Tagebau gilt als nicht genehmigungsbedürftige Anlage nach § 22 BIm- SchG. Er ist danach so zu errichten und zu betreiben, dass Vorstand: • schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand (Vorsitzender) der Technik vermeidbar sind, und • nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwir- Sitz der Gesellschaft: kungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Essen und Köln Eingetragen beim Als Umwelteinwirkungen im Sinne des § 22 BImSchG kommen Licht-, Erschüt- Amtsgericht Essen HR B 17420 terungs-, Geruchs-, Staub- und Geräuschimmissionen in Betracht: Eingetragen beim Amtsgericht Köln HR B 117 Bankverbindung: 1. Lichtimmissionen Commerzbank Köln BIC COBADEFF370 Aufgrund des dreischichtigen Betriebs werden die erforderlichen Geräte und IBAN: DE72 3704 0044 0500 1490 00 Anlagen im Tagebau zur Nachtzeit beleuchtet. Die eingesetzten Leuchtmittel Gläubiger-IdNr. sind unter Berücksichtigung der Arbeits- und Betriebssicherheit für ein Arbei- DE37ZZZ00000130738 ten bei Dunkelheit erforderlich und werden dabei gezielt auf die Arbeitsberei- USt-IdNr. DE 8112 23 345 St-Nr. 112/5717/1032 che gerichtet, die sie im erforderlichen Umfang erhellen. Bei den Hilfsgeräten ...
Seite 2 werden die Leuchtmittel zum Beleuchten der Fahrwege und/oder des Arbeits- bereiches eingesetzt. Bezüglich möglicher auftretender Lichtimmissionen ist anzumerken, dass sie allenfalls unwesentlich und nicht belästigend auf die Wohnbebauungen wirken, wenn sie im Einzelfall kurzzeitig auftreten sollten. Die Lichtrichtlinie zur Mes- sung, Beurteilung und Verminderung von Lichtimmissionen, Gem.Rd.Erlass des MUNLV –VB2-8829-(V Nr. 5/00)-, d. MWMEV –III A4-62-03-, und des MSWKS –IIA4-850.1- vom 13.9.2000, Ministerialblatt NRW - Nr. 64 vom 2.11.2000, wird beachtet. Maßnahmen zur Reduzierung der Blendwirkung von Leuchtmitteln sind nicht erforderlich. 2. Erschütterungen Mit den Abbau- und Verkippungsarbeiten sind keine Schwingungen verbun- den, die zu Erschütterungen im Umfeld des Tagebaues und damit zu Belästi- gungen und/oder schädlichen Umwelteinwirkungen führen können. Messun- gen, die entsprechend den Vorgaben der DIN 4150, Teil 3, „Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf bauliche Anlagen“ durchgeführt wurden, bele- gen dies. Danach werden im Umfeld des Tagebaues die Anhaltswerte nach Ta- belle 1 der DIN 4150 eingehalten. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. 3. Geruchsimmissionen Geruchsimmissionen treten beim Gewinnungs- und Verkippungsbetrieb nicht auf. Die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen erfolgt nach Maßgaben der „Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL – „ i.d.F. vom 10.09.2008“ und entsprechend der Immissionsschutz-Richtlinie - Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW - zum Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Um- welteinwirkungen durch Immissionen aus Tagebauen vom 01.03.2016, die zur Anwendung kommen. Entsprechende Gegenmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. 4. Staubimmissionen Mit dem Betrieb des Tagebaues Garzweiler können zwangsläufig auch Staubimmissionen verbunden sein, die als Staubniederschlag in den Tage- baurandgebieten auftreten. Für den Bereich der Staubimmissionen sind die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen zur Minderung möglicher Staubbelastung geplant. Sie entspre- chen dem heutigen Stand der Technik und werden nach den jeweiligen Erfor- dernissen und witterungsbedingten Gegebenheiten durchgeführt. ...
Seite 3 4.1 Planerische Maßnahmen Die Begrünung von Böschungs- und Bermenflächen zum Schutz gegen Stau- baufwirbelungen wird ebenso fortgesetzt wie die Aufforstung von Böschungs- flächen mit längerer Liegezeit im Tagebau, den fertig gestellten Endböschun- gen und Böschungsflächen mit längeren Standzeiten. Zur Einsaat wird vor al- lem eine Grasmischung gewählt. Zudem werden die obersten Sohlen mit nicht flugfähigem Material (z.B. Kompost) abgedeckt oder eingesät. Darüber hinaus sind Kehrmaschinen und flächig reinigende Saugfahrzeuge zur Minderung der Staubemissionen auf den befestigten Wegen in den Tagebaubereichen im Ein- satz. Das befestigte Wegenetz wird fortlaufend ergänzt. Ortsfeste Wege im Tage- bau und im Bunkerbereich erhalten eine Bitumendecke. Zur Wegebefeuchtung stehen verschiedene Berieselungsfahrzeuge zur Verfügung, die insbesondere auf den stark befahrenen Betriebswegen und den Hilfsgerätetransportwegen, die mit geeigneten Materialien befestigt und vermörtelt sind, während der sommerlichen Trockenperioden eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge benetzen die Wege mit Brauchwasser oder einer verdünnten Magnesiumchlorid-Lösung. 4.2 Technische Maßnahmen Länger liegende und zur Staubemission neigende Flächen, die aus sterilem Material oder Kohle bestehen, werden ebenso wie exponierte Böschungen mit einer angespritzten Grasmischung begrünt, mit Wintergetreide oder beispiels- weise Raps eingesät, mit nicht flugfähigem Material wie beispielsweise mit Kompost abgedeckt oder durch Beregnungsmaßnahmen geschützt. Böschun- gen werden mit standortgerechten Hölzern bepflanzt. Auf den kurzlebigen Kohleflächen der Gewinnungssohlen werden mobile Be- regnungsmaschinen eingesetzt. Insgesamt stehen dazu 24 solcher Bereg- nungsmaschinen für den Tagebau Garzweiler zur Verfügung. Diese Bereg- nungsmaschinen können durch weitere Flächenregner (ortsveränderliche Ei- genbauten) auf den Sohlen und der Kippe ergänzt werden. Außerdem findet im Bandsammelpunkt eine automatische Beregnung durch 24 Regner statt. Im Tagebau Garzweiler sind bzw. werden Sprühmaste am Tagebaurand ent- lang der Verbindungslinie der Ortschaften Jüchen bis Wanlo aufgestellt. Die Sprühmast-galerien werden automatisch in Abhängigkeit von Windrichtung, Temperatur und Niederschlag zugeschaltet. Die Sprühmastgalerien werden entsprechend dem Abbaufortschritt umge- setzt. Im Bereich des Kohlebunkers und des BSP Jackerath sind Oberflächenbereg- nungen installiert, die die befestigten Flächen feucht halten, und damit wir- kungsvoll die Staubentwicklung verhindern. Die Anlagen werden zentral in Abhängigkeit von Niederschlag und Temperatur gesteuert. Der Einsatz von Bedüsungs- und Befeuchtungsanlagen sind im Schaufelrad- bereich der Bagger 284, 262, an der Beladung des Baggers 285, an den Bun- kergeräten 810 und 813 sowie an den Bandschleifenwagen 990 und 991 ...
Seite 4 sowie an einigen Kohleförderwegen und auf dem Asche-Förderweg realisiert. Alle Bänder und die BSW 990 und 991 sind mit nassen Gurtreinigungsanlagen versehen. Durch den Einsatz von Netzen am S-Band der Bandschleifenwagen 990 und 991 ist ein wirkungsvoller Staubschutz in diesem Bereich gegeben. Zudem sind Staubschutzhauben an allen Übergaben des Bandsammelpunktes installiert. Außerdem sind Bandanlagen im Bereich des Kohlebunkers mit Staubschutz- hauben abgedeckt. Ebenso ist der Förderweg R 11, über den die Reststoffe des Kraftwerks Neu- rath zur Deponie transportiert werden, allseitig eingehaust. Der beigefügten Anlage 1 sind die im Tagebaubereich eingerichteten Staub- und Immissions- schutzanlagen im Einzelnen zu entnehmen. Die Kalksilos für die Kippenwassermaßnahme am Bandsammelpunkt verfügen über verschiedene Abluftfilter, um Staubemissionen bei der Befüllung zu ver- meiden. Die Abraumbänder, auf denen der Kalk aufgegeben wird, sind einge- haust, um Staubabwehungen zu verhindern. Ferner wird der Bereich der Kalkaufgabe zur Staubbindung bedüst. Alle diese Maßnahmen, zu denen auch die am Tagebaurand vor Jackerath, Wanlo, Venrath und Kaulhausen aufgeschütteten und begrünten 6 m hohen Immissionsschutzdämme zählen, haben zum Ziel, die Minimierung von Stau- baufwirbelungen aus Bereichen mit flugfähigen Bodenarten zu erreichen und die Staubimmissionen zu reduzieren. 4.3 Wirkung der Staubschutzmaßnahmen Das Ziel, eine Minimierung von Staubaufwirbelungen zu erreichen und die Staubimmissionen zu reduzieren, kann auch zukünftig durch den Einsatz der vorgenannten Staubschutzmaßnahmen erreicht werden. Die Wirkung der im Tagebau Garzweiler eingesetzten bzw. vorgesehenen Schutzmaßnahmen lässt sich aus der tatsächlich aufgetretenen Staubbelas- tung im Randgebiet des Tagebaus ableiten. Der nachfolgenden Tabelle, die die Jahresdurchschnittsbelastung I in g/(m² * Tag) zeigt, ist zu entnehmen, welche Staubniederschlagsbelastung in den Jahren 2020 und 2021 an den einzelnen Messpunkten festgestellt wurde. Die beschriebenen Immissionsschutzmaßnahmen wirken auch gegen die Ent- stehung von Feinstaub (PM 10). Im Übrigen wird auf den Sonderbetriebsplan GS 2006/04 „Maßnahmen zur Feinstaubminderung im Bunker des Tage- baues Garzweiler“ vom 20.01.2006 im Zusammenhang mit dem Aktions- plan/Luftreinhalteplan der Bez. Reg. Düsseldorf verwiesen. ...
Seite 5 Staubniederschlagsmenge I in g/ (m² * Tag) Nr. Messpunkt Messjahr 2020 Messjahr 2021 I I G3 G3 Gindorf 0,12 0,15 G7 G7 Gindorf 0,09 0,10 G 11 G11 Jüchen 0,11 0,19 G12 G12 Jüchen 0,13 0,16 G19 G19 Jackerath 0,08 0,10 G22 G22 Jackerath 0,09 0,16 G25 G25 Hochneukirch 0,14 0,24 G27 G27 Jüchen 0,14 0,21 G28 G28 Hochneukirch 0,09 0,11 G29 G29 Wanlo 0,09 0,07 G30 G30 Wanlo 0,09 0,12 G31 G31 Keyenberg 0,13 0,12 G32 G32 Keyenberg 0,08 0,07 G37 G37 Holzweiler Süd 0,09 0,09 G38 G38 Holzweiler Nord 0,07 0,08 G39 G39 Kückhoven 0,07 0,09 G40 G40 Wockerath 0,05 0,08 G41 G41 Kaulhausen-Ost 0,08 0,06 G42 G42 Kaulhausen-West 0,12 0,07 G43 G43 Venrath 0,06 0,09 Gemessene Staubniederschlagswerte Fasst man alle Messwerte aller Immissionsorte zusammen, so ergeben sich als Durchschnittswerte für das Randgebiet des Tagebaus Garzweiler folgende Kennwerte I der Staubbelastung: Messjahr 2020 I = 0,10 g / ( m² * Tag ) Messjahr 2021 I = 0,12 g / ( m² * Tag ) Die Kennwerte I für die Staubniederschlagsmessungen im Randgebiet des Ta- gebaus Garzweiler unterschreiten damit den in der TA Luft festgelegten Im- missionswert von IW = 0,35 g/(m²+Tag) deutlich. Die Ergebnisse der Immissionsmessungen zeigen, dass keine schädlichen Um- welteinwirkungen aus Staubimmissionen im Berichtszeitraum aufgetreten sind. Daher ist unter Berücksichtigung der geplanten und beschrieben ...
Seite 6 Schutzmaßnahmen zu erwarten, dass auch zukünftig keine schädlichen Um- welteinwirkungen aus Staubimmissionen hervorgerufen werden. 4.4 Messung der Staubbelastung Wir werden weiterhin Staubniederschlagsmessungen mit Bergerhoff-Geräten entsprechend den Richtlinie VDI 4320 Blatt 2 „Messung atmosphärischer De- positionen - Bestimmung des Staubniederschlags nach der Bergerhoff-Me- thode“ an den von Ihnen festgelegten 20 Messpunkten am Rande des Tage- baus Garzweiler durch einen anerkannten Sachverständigen durchführen las- sen, sofern keine anderen Vereinbarungen mit Ihnen getroffen werden. Die Er- gebnisse dieser Messungen werden wir Ihnen monatlich per E-Mail sowie in ei- nem zusammenfassenden Jahresbericht jeweils bis zum 20. Februar der Folgejahre übermitteln. Im Zuge der zeitlichen Verschiebung zur Entscheidung über den dritten Um- siedlungsabschnitt auf das Jahr 2026 wird eine weitere Messstelle (G45) in der Ortschaft Oberwestrich eingerichtet. Ebenso wird die Messstelle G43 Venrath nach Berverath versetzt und dort als Messstelle G44 eingerichtet. Der Stand- ort der Messstelle G27 liegt mittlerweile weit vom aktiven Tagebaubetrieb ent- fernt, sodass diese Messstelle aufgegeben wird. Die Messwerte waren in den letzten Jahren unauffällig. In Jüchen liegen zwei weitere Grobstaubmessstel- len, sowie Richtung Abbauschwerpunkt zusätzlich die Messstellen der Ge- meinde Hochneukirch. Daher ist ein Wegfall dieses Messpunktes auch aus bergbehördlicher Sicht vertretbar. Die Umsetzung der Messstellen erfolgte zum Jahreswechsel 2021/2022. Sei- tens des Gutachters wurden geeignete Standorte ausgewählt. Vor Inbetrieb- nahme würden diese durch die Bergbehörde überprüft und bestätigt. Eine Übersichtskarte mit den ab 01.01.2022 festgelegten Standorten der Staubmessstellen ist als Anlage 2 beigefügt. Die Koordinaten der Standorte der Bergerhoff-Geräte sind in der folgenden Tabelle aufgelistet. ...
Seite 7 Messpunkt Koordinaten Rechtswert Hochwert G 3 Gindorf G 7 Gindorf G 11 Jüchen G 12 Jüchen G 19 Jackerath G 22 Jackerath G 25 Hochneukirch G 28 Hochneukirch G 29 Wanlo G 30 Wanlo G 31 Keyenberg G 32 Keyenberg G 37 Holzweiler Süd G 38 Holzweiler Nord G 39 Kückhoven G 40 Wockerath G 41 Kaulhausen Ost G 42 Kaulhausen West G 44 Berverath G 45 Oberwestrich Koordinaten der Messstellen zur Erfassung des Staubniederschlages ab 01/2022 5. Geräuschimmissionen Für den Bereich der Geräuschimmissionen gelten die Richtlinien der Bezirksre- gierung Arnsberg - Abteilung Bergbau und Energie in NRW - zum Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelt-einwirkungen durch Immissionen aus Tagebauen vom 01.03.2016 sowie insbesondere de- ren Anhang, die Leitlinie über den Stand der Technik beim Lärmschutz in Braunkohlentagebauen. Bei Neuanschaffungen von Geräten, Maschinen und Anlagen wird bezüglich des Standes der Technik hinsichtlich primärer Schall- schutzmaßnahmen folgendes berücksichtigt:. ...
Seite 8 für Getriebe: Für den Einsatz auf Schaufelradbaggern, Absetzern, Bandschleifenwagen und an Bandantriebsstationen gel- ten die Vorgaben der VDI - 2159, Ausgabe Juli 1985 bzw. die emissionskennwerte entsprechend der Rheinbraun- Richtlinie Nr. 36 „Geräuschkennwerte von Getrieben auf Tagebaugeräten und Bandanlagen“ für Elektromotoren: Für den Einsatz auf Schaufelradbaggern, Absetzern, Bandschleifenwagen und an Bandantriebsstationen, so- fern sie für den ständigen Betrieb dieser Anlagen erfor- derlich sind, gelten die Vorgaben der DIN EN 60034-9 „Drehende elektrische Maschinen – Teil 9: Geräusch- grenzwerte“, Stand Januar 2008, Tabelle 1 abzüglich 10 dB(A) für Bandstrecken: Der Einsatz lärmoptimierter Bandrollen Typ B 1400 stationär v = 3,2 m/s Lw’ = 69 dB(A)/m Typ B 1400 stationär v = 4,0 m/s Lw’ = 69 dB(A)/m Typ B 2200 stationär v = 6,5 m/s Lw’ = 78 dB(A)/m Typ B 2200 rückbar v = 6,5 m/s Lw’ = 81 dB(A)/m Typ B 2200 stationär v = 7,5 m/s Lw’ = 80 dB(A)/m Typ B 2800 stationär v = 7,5 m/s Lw’ = 81 dB(A)/m Typ B 2800 rückbar v = 7,5 m/s Lw’ = 84 dB(A)/m Darüber hinaus gelten die Anforderungen aus den Richtlinien der Bezirksregie- rung Arnsberg - Abteilung Bergbau und Energie in NRW - zum Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Immissionen aus Tagebauen vom 01.03.2016 und deren Anhang, der Leitlinie über den Stand der Technik beim Lärmschutz in Braunkohlentage- bauen. Zur Minderung der Geräuschimmissionen ist beabsichtigt, nachfolgend beschriebene Maßnahmen durchzuführen. ...
Seite 9 5.1 Planerische Maßnahmen Durch geeignete organisatorische Maßnahmen wird angestrebt, die Geräu- schimmissionen so gering wie möglich zu halten. Dazu werden die für die Nachtzeit erforderlichen Arbeiten auf das betriebsnot- wendige Maß, z.B. durch Minimierung des Einsatzes der Erdbaugeräte und der Transportzeiten der Großgeräte, beschränkt. Bei der Beschaffung neuer Hilfsgeräte werden die Vorgaben der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV - berücksichtigt. Der Tagebau verfügt über insgesamt über 6 Bagger, die in Summe 8 Abneh- mer (3 Absetzer im Hauptfeld, 3 Absetzer im Restloch sowie zwei BSW und eine Direktbekohlung) beliefern können. Im östlichen Restloch werden zum Stand Ende 2025 die 3 Absetzer von 3 Bandlagen beliefert, so dass alle Absetzer zeitgleich betrieben werden können. Die Emissions-Quelle der Bandanlage GK10 (Direktbekohlung der Zugbeladung) wurde als „leisester“ Abnehmer im Bunker als Quelle ausgeschaltet, da hier bei drei Abnehmern nur zwei zuför- dernde Bandanlagen zur Verfügung stehen. Die Bandanlagen R11 und R11S wurden für die nächtliche Einwirkzeit nicht berücksichtigt, da in der Nacht kein Transport Richtung Aschedeponie stattfindet. Aufgrund der räumlichen Verteilung zwischen Hauptfeld, Restloch und Kohle- bunker, beeinflussen sich diese Bereiche mit ihren Quellen gegenseitig nur un- wesentlich, so dass für die Prognoserechnung den 6 Baggern weiterhin 8 Ab- nehmer gegenüberstehen. Diese n+1 Betrachtung führt zu einer höheren Ge- samtschallleistung des Tagebaus als tatsächlich möglich und damit zu einer konservativen Abschätzung. Für den Immissionsschutzdamm Holzweiler wurde ein Antrag auf Änderung gestellt, der vor dem Hintergrund der Abstandsvergrößerung zur Betriebsflä- che die Errichtung einer Immissionsschutzbepflanzung an gleicher Stelle vor- sieht. Die Bepflanzung wurde seit November 2021 weitestgehend umgesetzt. Dem Antrag wurde eine Neu-Berechnung der Lärmprognose beigefügt. 5.2 Technische Maßnahmen Diverse Schallschutzmaßnahmen sind sowohl an den Baggern als auch an den Absetzern sowie an den Aufnahmegeräten und Bandschleifenwagen bereits durchgeführt worden. Dennoch sind zur Minderung ihres Schallleistungspegels weitere Schutzmaßnahmen an Großgeräten vorgesehen. Bis Ende 2025 sollen die in der nachfolgenden Tabelle genannten Antriebssta- tionen mit Kapseln ausgerüstet sein. So werden bis zum Stand Ende 2025 ins- gesamt 133 Getriebekapseln im Tagebau Garzweiler eingeplant. ...
Seite 10 Bandanlagen Ort Leistung Anzahl Getriebekapseln A10 Front ASt 2x1500kW GK 2 A11 Front ASt 2x1500kW GK 2 A13 Front ASt 2x2000kW GK 2 A20 Front ASt 3x2000kW GK 3 A21 Front ASt 4x1500kW GK 4 A22 Front ASt 4x1500kW GK 4 A23 Front ASt 2x2000kW GK 2 A30 Front ASt 4x1500kW GK 4 A301 Front ASt 4x630kW GK 4 A31 Front ASt 4x630kW GK 4 A32 Front ASt 4x630kW GK 4 A33 Front ASt 2x1500kW GK 2 A40 Front ASt 4x1500kW GK 4 A50 Front ASt 2x630kW GK 2 A51 Front ASt 4x630kW GK 4 A52 Front ASt 2x1500kW GK 2 A70 Front ASt 3x1500kW GK 3 A71 Front ASt 2x1500kW GK 2 B10 Front VSK 1x630kW GK 1 B10 Heck HSt 2x630kW GK 2 B11 Front ASt 4x430kW GK 4 B12 Front ASt 2x1500kW GK 2 B20 Front VSK 1x630kW GK 1 B21 Front ASt 3x1500kW GK 3 B22 Front ASt 3x1500kW GK 3 B30 Front VSK 2x2000kW GK 2 B31 Front ASt 4x2000kW GK 4 B41 Front ASt 2x630kW GK 2 B50 Front VSK 4x1500kW GK 4 B51 Front ASt 4x2000kW GK 4 B60 Front VSK 2x1500kW GK 2 B60 Heck HSt 1x1500kW GK 1 B61 Front ASt 4x1500kW GK 4 GF11 Front ASt 2x430kW GK 2 GF12 Front ASt 1x430kW GK 1 GF12 Heck HSt 2x430kW GK 2 GF13 Front ASt 2x630kW GK 2 GF14 Heck HSt 2x430kW GK 2 GK10 Front ASt 2x1500kW GK 2 GK20 Front ASt 2x2000kW GK 2 GK31 Front ASt 2x630kW GK 2 GK32 Front ASt 2x630kW GK 2 GK32 Heck HSt 2x630kW GK 2 GK40 Front VSK 1x1500kW GK 1 GK50 Front VSK 1x1500kW GK 1 GZ10 Front ZBl 2x630kW GK 2 GZ20 Front ZBl 2x630kW GK 2 K11 Front VSK 2x2000kW GK 2 K21 Front VSK 2x2000kW GK 2 K30 Front ASt 4x1500kW GK 4 K31 Front ASt 3x1500kW GK 3 K32 Front VSK 4x630kW GK 4 ...