hbp-2023-2025-anlage-14

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Braunkohletagebau Garzweiler II Hauptbetriebsplan ab 01.01.2023

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RWE Power AG | Stüttgenweg 2 | 50935 Köln

Bezirksregierung Arnsberg                        Natur-/Umweltschutz, Braunkohle
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
                                                 Ihre Zeichen
Dezernat 61                                      Ihre Nachricht
Goebenstraße 25                                  Unsere Zeichen
44135 Dortmund                                   Name
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                                                 Telefax
                                                 E-Mail

                                                 Postanschrift    Stüttgenweg 2
                                                                  50935 Köln




Köln, 07. März 2022

Auskünfte und Unterlagen über den Immissionsschutz
zum Hauptbetriebsplan vom 07.03.2022 für den Tagebau Garzweiler
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025


Unter Bezugnahme auf § 52 BImSchG erteilen wir hiermit Auskünfte und über-
mitteln Unterlagen über Immissionen, die mit dem Betrieb des Tagebaues
Garzweiler während der Laufzeit des Hauptbetriebsplanes vom 07.03.2022
im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 verbunden sind.
Zudem berichten wir über vorgesehene Schutzmaßnahmen des Tagebaues                      RWE Power
                                                                                        Aktiengesellschaft
Garzweiler zur Erfüllung von § 22 BImSchG.
                                                                                        Stüttgenweg 2
Der Tagebaubetrieb erfolgt unter Beachtung der Richtlinien der Bezirksregie-            50935 Köln

rung Arnsberg Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW zum Schutz der Nachbar-                 T +49 221 480-0
schaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Im-               F +49 221 480-1351
                                                                                        I www.rwe.com
missionen aus Tagebauen vom 01.03.2016.                                                 Vorsitzende des
                                                                                        Aufsichtsrates:
Der Tagebau gilt als nicht genehmigungsbedürftige Anlage nach § 22 BIm-
SchG. Er ist danach so zu errichten und zu betreiben, dass                              Vorstand:

•     schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand               (Vorsitzender)
      der Technik vermeidbar sind, und
•     nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwir-
                                                                                        Sitz der Gesellschaft:
      kungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.                                      Essen und Köln
                                                                                        Eingetragen beim
Als Umwelteinwirkungen im Sinne des § 22 BImSchG kommen Licht-, Erschüt-                Amtsgericht Essen
                                                                                        HR B 17420
terungs-, Geruchs-, Staub- und Geräuschimmissionen in Betracht:                         Eingetragen beim
                                                                                        Amtsgericht Köln
                                                                                        HR B 117
                                                                                        Bankverbindung:
1.         Lichtimmissionen                                                             Commerzbank Köln
                                                                                        BIC COBADEFF370
Aufgrund des dreischichtigen Betriebs werden die erforderlichen Geräte und              IBAN: DE72 3704 0044
                                                                                              0500 1490 00
Anlagen im Tagebau zur Nachtzeit beleuchtet. Die eingesetzten Leuchtmittel              Gläubiger-IdNr.
sind unter Berücksichtigung der Arbeits- und Betriebssicherheit für ein Arbei-          DE37ZZZ00000130738
ten bei Dunkelheit erforderlich und werden dabei gezielt auf die Arbeitsberei-          USt-IdNr. DE 8112 23 345
                                                                                        St-Nr. 112/5717/1032
che gerichtet, die sie im erforderlichen Umfang erhellen. Bei den Hilfsgeräten


                                                                                  ...
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werden die Leuchtmittel zum Beleuchten der Fahrwege und/oder des Arbeits-
bereiches eingesetzt.
Bezüglich möglicher auftretender Lichtimmissionen ist anzumerken, dass sie
allenfalls unwesentlich und nicht belästigend auf die Wohnbebauungen wirken,
wenn sie im Einzelfall kurzzeitig auftreten sollten. Die Lichtrichtlinie zur Mes-
sung, Beurteilung und Verminderung von Lichtimmissionen, Gem.Rd.Erlass des
MUNLV –VB2-8829-(V Nr. 5/00)-, d. MWMEV –III A4-62-03-, und des MSWKS
–IIA4-850.1- vom 13.9.2000, Ministerialblatt NRW - Nr. 64 vom 2.11.2000,
wird beachtet.
Maßnahmen zur Reduzierung der Blendwirkung von Leuchtmitteln sind nicht
erforderlich.


2.        Erschütterungen
Mit den Abbau- und Verkippungsarbeiten sind keine Schwingungen verbun-
den, die zu Erschütterungen im Umfeld des Tagebaues und damit zu Belästi-
gungen und/oder schädlichen Umwelteinwirkungen führen können. Messun-
gen, die entsprechend den Vorgaben der DIN 4150, Teil 3, „Erschütterungen
im Bauwesen, Einwirkungen auf bauliche Anlagen“ durchgeführt wurden, bele-
gen dies. Danach werden im Umfeld des Tagebaues die Anhaltswerte nach Ta-
belle 1 der DIN 4150 eingehalten.
Entsprechende Schutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.


3.        Geruchsimmissionen
Geruchsimmissionen treten beim Gewinnungs- und Verkippungsbetrieb nicht
auf. Die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen erfolgt nach
Maßgaben der „Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL – „ i.d.F. vom
10.09.2008“ und entsprechend der Immissionsschutz-Richtlinie - Richtlinien
der Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW -
zum Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Um-
welteinwirkungen durch Immissionen aus Tagebauen vom 01.03.2016, die
zur Anwendung kommen.
Entsprechende Gegenmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.


4.        Staubimmissionen
Mit dem Betrieb des Tagebaues Garzweiler können zwangsläufig auch
Staubimmissionen verbunden sein, die als Staubniederschlag in den Tage-
baurandgebieten auftreten.
Für den Bereich der Staubimmissionen sind die im Folgenden aufgeführten
Maßnahmen zur Minderung möglicher Staubbelastung geplant. Sie entspre-
chen dem heutigen Stand der Technik und werden nach den jeweiligen Erfor-
dernissen und witterungsbedingten Gegebenheiten durchgeführt.


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4.1 Planerische Maßnahmen
Die Begrünung von Böschungs- und Bermenflächen zum Schutz gegen Stau-
baufwirbelungen wird ebenso fortgesetzt wie die Aufforstung von Böschungs-
flächen mit längerer Liegezeit im Tagebau, den fertig gestellten Endböschun-
gen und Böschungsflächen mit längeren Standzeiten. Zur Einsaat wird vor al-
lem eine Grasmischung gewählt. Zudem werden die obersten Sohlen mit nicht
flugfähigem Material (z.B. Kompost) abgedeckt oder eingesät. Darüber hinaus
sind Kehrmaschinen und flächig reinigende Saugfahrzeuge zur Minderung der
Staubemissionen auf den befestigten Wegen in den Tagebaubereichen im Ein-
satz.
Das befestigte Wegenetz wird fortlaufend ergänzt. Ortsfeste Wege im Tage-
bau und im Bunkerbereich erhalten eine Bitumendecke. Zur Wegebefeuchtung
stehen verschiedene Berieselungsfahrzeuge zur Verfügung, die insbesondere
auf den stark befahrenen Betriebswegen und den Hilfsgerätetransportwegen,
die mit geeigneten Materialien befestigt und vermörtelt sind, während der
sommerlichen Trockenperioden eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge benetzen
die Wege mit Brauchwasser oder einer verdünnten Magnesiumchlorid-Lösung.
4.2 Technische Maßnahmen
Länger liegende und zur Staubemission neigende Flächen, die aus sterilem
Material oder Kohle bestehen, werden ebenso wie exponierte Böschungen mit
einer angespritzten Grasmischung begrünt, mit Wintergetreide oder beispiels-
weise Raps eingesät, mit nicht flugfähigem Material wie beispielsweise mit
Kompost abgedeckt oder durch Beregnungsmaßnahmen geschützt. Böschun-
gen werden mit standortgerechten Hölzern bepflanzt.
Auf den kurzlebigen Kohleflächen der Gewinnungssohlen werden mobile Be-
regnungsmaschinen eingesetzt. Insgesamt stehen dazu 24 solcher Bereg-
nungsmaschinen für den Tagebau Garzweiler zur Verfügung. Diese Bereg-
nungsmaschinen können durch weitere Flächenregner (ortsveränderliche Ei-
genbauten) auf den Sohlen und der Kippe ergänzt werden. Außerdem findet im
Bandsammelpunkt eine automatische Beregnung durch 24 Regner statt.
Im Tagebau Garzweiler sind bzw. werden Sprühmaste am Tagebaurand ent-
lang der Verbindungslinie der Ortschaften Jüchen bis Wanlo aufgestellt. Die
Sprühmast-galerien werden automatisch in Abhängigkeit von Windrichtung,
Temperatur und Niederschlag zugeschaltet.
Die Sprühmastgalerien werden entsprechend dem Abbaufortschritt umge-
setzt.
Im Bereich des Kohlebunkers und des BSP Jackerath sind Oberflächenbereg-
nungen installiert, die die befestigten Flächen feucht halten, und damit wir-
kungsvoll die Staubentwicklung verhindern.
Die Anlagen werden zentral in Abhängigkeit von Niederschlag und Temperatur
gesteuert.
Der Einsatz von Bedüsungs- und Befeuchtungsanlagen sind im Schaufelrad-
bereich der Bagger 284, 262, an der Beladung des Baggers 285, an den Bun-
kergeräten 810 und 813 sowie an den Bandschleifenwagen 990 und 991
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sowie an einigen Kohleförderwegen und auf dem Asche-Förderweg realisiert.
Alle Bänder und die BSW 990 und 991 sind mit nassen Gurtreinigungsanlagen
versehen.
Durch den Einsatz von Netzen am S-Band der Bandschleifenwagen 990 und
991 ist ein wirkungsvoller Staubschutz in diesem Bereich gegeben. Zudem sind
Staubschutzhauben an allen Übergaben des Bandsammelpunktes installiert.
Außerdem sind Bandanlagen im Bereich des Kohlebunkers mit Staubschutz-
hauben abgedeckt.
Ebenso ist der Förderweg R 11, über den die Reststoffe des Kraftwerks Neu-
rath zur Deponie transportiert werden, allseitig eingehaust. Der beigefügten
Anlage 1 sind die im Tagebaubereich eingerichteten Staub- und Immissions-
schutzanlagen im Einzelnen zu entnehmen.
Die Kalksilos für die Kippenwassermaßnahme am Bandsammelpunkt verfügen
über verschiedene Abluftfilter, um Staubemissionen bei der Befüllung zu ver-
meiden. Die Abraumbänder, auf denen der Kalk aufgegeben wird, sind einge-
haust, um Staubabwehungen zu verhindern. Ferner wird der Bereich der
Kalkaufgabe zur Staubbindung bedüst.
Alle diese Maßnahmen, zu denen auch die am Tagebaurand vor Jackerath,
Wanlo, Venrath und Kaulhausen aufgeschütteten und begrünten 6 m hohen
Immissionsschutzdämme zählen, haben zum Ziel, die Minimierung von Stau-
baufwirbelungen aus Bereichen mit flugfähigen Bodenarten zu erreichen und
die Staubimmissionen zu reduzieren.
4.3 Wirkung der Staubschutzmaßnahmen
Das Ziel, eine Minimierung von Staubaufwirbelungen zu erreichen und die
Staubimmissionen zu reduzieren, kann auch zukünftig durch den Einsatz der
vorgenannten Staubschutzmaßnahmen erreicht werden.
Die Wirkung der im Tagebau Garzweiler eingesetzten bzw. vorgesehenen
Schutzmaßnahmen lässt sich aus der tatsächlich aufgetretenen Staubbelas-
tung im Randgebiet des Tagebaus ableiten.
Der nachfolgenden Tabelle, die die Jahresdurchschnittsbelastung I in
g/(m² * Tag) zeigt, ist zu entnehmen, welche Staubniederschlagsbelastung in
den Jahren 2020 und 2021 an den einzelnen Messpunkten festgestellt wurde.
Die beschriebenen Immissionsschutzmaßnahmen wirken auch gegen die Ent-
stehung von Feinstaub (PM 10). Im Übrigen wird auf den Sonderbetriebsplan
GS 2006/04 „Maßnahmen zur Feinstaubminderung im Bunker des Tage-
baues Garzweiler“ vom 20.01.2006 im Zusammenhang mit dem Aktions-
plan/Luftreinhalteplan der Bez. Reg. Düsseldorf verwiesen.




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                     Staubniederschlagsmenge I in g/ (m² * Tag)

           Nr.     Messpunkt              Messjahr 2020     Messjahr 2021
                                                 I                 I
           G3     G3 Gindorf                   0,12               0,15
           G7     G7 Gindorf                   0,09               0,10
           G 11 G11 Jüchen                     0,11               0,19
           G12    G12 Jüchen                   0,13               0,16
           G19    G19 Jackerath                0,08               0,10
           G22    G22 Jackerath                0,09               0,16
           G25    G25 Hochneukirch             0,14               0,24
           G27    G27 Jüchen                   0,14               0,21
           G28    G28 Hochneukirch             0,09               0,11
           G29    G29 Wanlo                    0,09               0,07
           G30    G30 Wanlo                    0,09               0,12
           G31    G31 Keyenberg                0,13               0,12
           G32    G32 Keyenberg                0,08               0,07
           G37    G37 Holzweiler Süd           0,09               0,09
           G38    G38 Holzweiler Nord          0,07               0,08
           G39    G39 Kückhoven                0,07               0,09
           G40    G40 Wockerath                0,05               0,08
           G41    G41 Kaulhausen-Ost           0,08               0,06
           G42    G42 Kaulhausen-West          0,12               0,07
           G43    G43 Venrath                  0,06               0,09
          Gemessene Staubniederschlagswerte


Fasst man alle Messwerte aller Immissionsorte zusammen, so ergeben sich als
Durchschnittswerte für das Randgebiet des Tagebaus Garzweiler folgende
Kennwerte I der Staubbelastung:


          Messjahr 2020     I     = 0,10 g / ( m² * Tag )
          Messjahr 2021     I     = 0,12 g / ( m² * Tag )


Die Kennwerte I für die Staubniederschlagsmessungen im Randgebiet des Ta-
gebaus Garzweiler unterschreiten damit den in der TA Luft festgelegten Im-
missionswert von IW = 0,35 g/(m²+Tag) deutlich.
Die Ergebnisse der Immissionsmessungen zeigen, dass keine schädlichen Um-
welteinwirkungen aus Staubimmissionen im Berichtszeitraum aufgetreten
sind. Daher ist unter Berücksichtigung der geplanten und beschrieben


                                                                         ...
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Schutzmaßnahmen zu erwarten, dass auch zukünftig keine schädlichen Um-
welteinwirkungen aus Staubimmissionen hervorgerufen werden.


4.4 Messung der Staubbelastung
Wir werden weiterhin Staubniederschlagsmessungen mit Bergerhoff-Geräten
entsprechend den Richtlinie VDI 4320 Blatt 2 „Messung atmosphärischer De-
positionen - Bestimmung des Staubniederschlags nach der Bergerhoff-Me-
thode“ an den von Ihnen festgelegten 20 Messpunkten am Rande des Tage-
baus Garzweiler durch einen anerkannten Sachverständigen durchführen las-
sen, sofern keine anderen Vereinbarungen mit Ihnen getroffen werden. Die Er-
gebnisse dieser Messungen werden wir Ihnen monatlich per E-Mail sowie in ei-
nem zusammenfassenden Jahresbericht jeweils bis zum 20. Februar der
Folgejahre übermitteln.
Im Zuge der zeitlichen Verschiebung zur Entscheidung über den dritten Um-
siedlungsabschnitt auf das Jahr 2026 wird eine weitere Messstelle (G45) in der
Ortschaft Oberwestrich eingerichtet. Ebenso wird die Messstelle G43 Venrath
nach Berverath versetzt und dort als Messstelle G44 eingerichtet. Der Stand-
ort der Messstelle G27 liegt mittlerweile weit vom aktiven Tagebaubetrieb ent-
fernt, sodass diese Messstelle aufgegeben wird. Die Messwerte waren in den
letzten Jahren unauffällig. In Jüchen liegen zwei weitere Grobstaubmessstel-
len, sowie Richtung Abbauschwerpunkt zusätzlich die Messstellen der Ge-
meinde Hochneukirch. Daher ist ein Wegfall dieses Messpunktes auch aus
bergbehördlicher Sicht vertretbar.
Die Umsetzung der Messstellen erfolgte zum Jahreswechsel 2021/2022. Sei-
tens des Gutachters wurden geeignete Standorte ausgewählt. Vor Inbetrieb-
nahme würden diese durch die Bergbehörde überprüft und bestätigt.
Eine Übersichtskarte mit den ab 01.01.2022 festgelegten Standorten der
Staubmessstellen ist als Anlage 2 beigefügt. Die Koordinaten der Standorte
der Bergerhoff-Geräte sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.




                                                                            ...
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                     Messpunkt                        Koordinaten
                                              Rechtswert        Hochwert

                    G 3 Gindorf
                    G 7 Gindorf
                   G 11 Jüchen
                   G 12 Jüchen
                   G 19 Jackerath
                   G 22 Jackerath
                   G 25 Hochneukirch
                   G 28 Hochneukirch
                   G 29 Wanlo
                   G 30 Wanlo
                   G 31 Keyenberg
                   G 32 Keyenberg
                   G 37 Holzweiler Süd
                   G 38 Holzweiler Nord
                   G 39 Kückhoven
                   G 40 Wockerath
                   G 41 Kaulhausen Ost
                   G 42 Kaulhausen West
                   G 44 Berverath
                   G 45 Oberwestrich

          Koordinaten der Messstellen zur Erfassung des Staubniederschlages ab
            01/2022


5.        Geräuschimmissionen
Für den Bereich der Geräuschimmissionen gelten die Richtlinien der Bezirksre-
gierung Arnsberg - Abteilung Bergbau und Energie in NRW - zum Schutz der
Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelt-einwirkungen
durch Immissionen aus Tagebauen vom 01.03.2016 sowie insbesondere de-
ren Anhang, die Leitlinie über den Stand der Technik beim Lärmschutz in
Braunkohlentagebauen. Bei Neuanschaffungen von Geräten, Maschinen und
Anlagen wird bezüglich des Standes der Technik hinsichtlich primärer Schall-
schutzmaßnahmen folgendes berücksichtigt:.


                                                                            ...
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für Getriebe:       Für den Einsatz auf Schaufelradbaggern, Absetzern,
                    Bandschleifenwagen und an Bandantriebsstationen gel-
                    ten die Vorgaben der VDI - 2159, Ausgabe Juli 1985 bzw.
                    die emissionskennwerte entsprechend der Rheinbraun-
                    Richtlinie Nr. 36 „Geräuschkennwerte von Getrieben auf
                    Tagebaugeräten und Bandanlagen“
für Elektromotoren: Für den Einsatz auf Schaufelradbaggern, Absetzern,
                    Bandschleifenwagen und an Bandantriebsstationen, so-
                    fern sie für den ständigen Betrieb dieser Anlagen erfor-
                    derlich sind, gelten die Vorgaben der DIN EN 60034-9
                    „Drehende elektrische Maschinen – Teil 9: Geräusch-
                    grenzwerte“, Stand Januar 2008, Tabelle 1 abzüglich 10
                    dB(A)
für Bandstrecken:   Der Einsatz lärmoptimierter Bandrollen


                    Typ B 1400 stationär
                    v =    3,2 m/s       Lw’ = 69 dB(A)/m
                    Typ B 1400 stationär
                    v =    4,0 m/s       Lw’ = 69 dB(A)/m
                    Typ B 2200 stationär
                     v =   6,5 m/s       Lw’ = 78 dB(A)/m
                    Typ B 2200 rückbar
                     v =   6,5 m/s       Lw’ = 81 dB(A)/m
                    Typ B 2200 stationär
                    v =    7,5 m/s       Lw’ = 80 dB(A)/m
                    Typ B 2800 stationär
                    v =    7,5 m/s       Lw’ = 81 dB(A)/m
                    Typ B 2800 rückbar
                    v =    7,5 m/s       Lw’ = 84 dB(A)/m


Darüber hinaus gelten die Anforderungen aus den Richtlinien der Bezirksregie-
rung Arnsberg - Abteilung Bergbau und Energie in NRW - zum Schutz der
Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Immissionen aus Tagebauen vom 01.03.2016 und deren Anhang, der
Leitlinie über den Stand der Technik beim Lärmschutz in Braunkohlentage-
bauen. Zur Minderung der Geräuschimmissionen ist beabsichtigt, nachfolgend
beschriebene Maßnahmen durchzuführen.




                                                                           ...
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5.1 Planerische Maßnahmen
Durch geeignete organisatorische Maßnahmen wird angestrebt, die Geräu-
schimmissionen so gering wie möglich zu halten.
Dazu werden die für die Nachtzeit erforderlichen Arbeiten auf das betriebsnot-
wendige Maß, z.B. durch Minimierung des Einsatzes der Erdbaugeräte und der
Transportzeiten der Großgeräte, beschränkt.
Bei der Beschaffung neuer Hilfsgeräte werden die Vorgaben der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV - berücksichtigt.
Der Tagebau verfügt über insgesamt über 6 Bagger, die in Summe 8 Abneh-
mer (3 Absetzer im Hauptfeld, 3 Absetzer im Restloch sowie zwei BSW und eine
Direktbekohlung) beliefern können. Im östlichen Restloch werden zum Stand
Ende 2025 die 3 Absetzer von 3 Bandlagen beliefert, so dass alle Absetzer
zeitgleich betrieben werden können. Die Emissions-Quelle der Bandanlage
GK10 (Direktbekohlung der Zugbeladung) wurde als „leisester“ Abnehmer im
Bunker als Quelle ausgeschaltet, da hier bei drei Abnehmern nur zwei zuför-
dernde Bandanlagen zur Verfügung stehen. Die Bandanlagen R11 und R11S
wurden für die nächtliche Einwirkzeit nicht berücksichtigt, da in der Nacht kein
Transport Richtung Aschedeponie stattfindet.
Aufgrund der räumlichen Verteilung zwischen Hauptfeld, Restloch und Kohle-
bunker, beeinflussen sich diese Bereiche mit ihren Quellen gegenseitig nur un-
wesentlich, so dass für die Prognoserechnung den 6 Baggern weiterhin 8 Ab-
nehmer gegenüberstehen. Diese n+1 Betrachtung führt zu einer höheren Ge-
samtschallleistung des Tagebaus als tatsächlich möglich und damit zu einer
konservativen Abschätzung.
Für den Immissionsschutzdamm Holzweiler wurde ein Antrag auf Änderung
gestellt, der vor dem Hintergrund der Abstandsvergrößerung zur Betriebsflä-
che die Errichtung einer Immissionsschutzbepflanzung an gleicher Stelle vor-
sieht. Die Bepflanzung wurde seit November 2021 weitestgehend umgesetzt.
Dem Antrag wurde eine Neu-Berechnung der Lärmprognose beigefügt.


5.2 Technische Maßnahmen
Diverse Schallschutzmaßnahmen sind sowohl an den Baggern als auch an den
Absetzern sowie an den Aufnahmegeräten und Bandschleifenwagen bereits
durchgeführt worden. Dennoch sind zur Minderung ihres Schallleistungspegels
weitere Schutzmaßnahmen an Großgeräten vorgesehen.
Bis Ende 2025 sollen die in der nachfolgenden Tabelle genannten Antriebssta-
tionen mit Kapseln ausgerüstet sein. So werden bis zum Stand Ende 2025 ins-
gesamt 133 Getriebekapseln im Tagebau Garzweiler eingeplant.




                                                                              ...
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           Bandanlagen   Ort         Leistung            Anzahl
                                                    Getriebekapseln
               A10       Front    ASt 2x1500kW GK          2
               A11       Front    ASt 2x1500kW GK          2
               A13       Front    ASt 2x2000kW GK          2
               A20       Front    ASt 3x2000kW GK          3
               A21       Front    ASt 4x1500kW GK          4
               A22       Front    ASt 4x1500kW GK          4
               A23       Front    ASt 2x2000kW GK          2
               A30       Front    ASt 4x1500kW GK          4
              A301       Front     ASt 4x630kW GK          4
               A31       Front     ASt 4x630kW GK          4
               A32       Front     ASt 4x630kW GK          4
               A33       Front    ASt 2x1500kW GK          2
               A40       Front    ASt 4x1500kW GK          4
               A50       Front     ASt 2x630kW GK          2
               A51       Front     ASt 4x630kW GK          4
               A52       Front    ASt 2x1500kW GK          2
               A70       Front    ASt 3x1500kW GK          3
               A71       Front    ASt 2x1500kW GK          2
               B10       Front     VSK 1x630kW GK          1
               B10       Heck      HSt 2x630kW GK          2
               B11       Front     ASt 4x430kW GK          4
               B12       Front    ASt 2x1500kW GK          2
               B20       Front     VSK 1x630kW GK          1
               B21       Front    ASt 3x1500kW GK          3
               B22       Front    ASt 3x1500kW GK          3
               B30       Front    VSK 2x2000kW GK          2
               B31       Front    ASt 4x2000kW GK          4
               B41       Front     ASt 2x630kW GK          2
               B50       Front   VSK 4x1500kW GK           4
               B51       Front    ASt 4x2000kW GK          4
               B60       Front    VSK 2x1500kW GK          2
               B60       Heck     HSt 1x1500kW GK          1
               B61       Front    ASt 4x1500kW GK          4
              GF11       Front     ASt 2x430kW GK          2
              GF12       Front     ASt 1x430kW GK          1
              GF12       Heck      HSt 2x430kW GK          2
              GF13       Front     ASt 2x630kW GK          2
              GF14       Heck      HSt 2x430kW GK          2
              GK10       Front    ASt 2x1500kW GK          2
              GK20       Front    ASt 2x2000kW GK          2
              GK31       Front     ASt 2x630kW GK          2
              GK32       Front     ASt 2x630kW GK          2
              GK32       Heck      HSt 2x630kW GK          2
              GK40       Front    VSK 1x1500kW GK          1
              GK50       Front    VSK 1x1500kW GK          1
              GZ10       Front     ZBl 2x630kW GK          2
              GZ20       Front     ZBl 2x630kW GK          2
               K11       Front    VSK 2x2000kW GK          2
               K21       Front    VSK 2x2000kW GK          2
               K30       Front    ASt 4x1500kW GK          4
               K31       Front    ASt 3x1500kW GK          3
               K32       Front     VSK 4x630kW GK          4




                                                                      ...
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