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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Brief der Ministerin an Hohenzollern-Unterhändler Aretz vom 22. Februar 2021

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LANDBRANDENBURG                                                                                  Ministerium der Finanzen und für Europa I Heinrich-MannAlee107 i 14473Potsdam Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg                                                          Heinrich-Mann-Allee 107, Haus 10 14473 Potsdam Herrn Arne Semsrott                                                                                                           ██████████████ █████████████████████ c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.                                                                          ███████████████ Singerstraße 109                                                                                                        ████████████ 10179 Berlin                                                                                                            ████████████████████████ sabrina.baecker@mdfe.brandenburg.de - ausschließlich per E-Mail - Potsdam, 1. Juli 2021 Ihr Anträge gemäß Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsge- setz (VIG) auf Übersendung des Briefes der Ministerin Lange an den Hohen- zollern -Unterhändler Aretz vom 22. Februar 2021 betreffend die mögliche Rückforderung von Hohenzollern-Kunst hier: Ihre E- Mail vom 09.06.2021 Sehr geehrter Semsrott, auf Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 09.06.2021 hin, ergeht folgender Bescheid . 1. Gemäß § 1 AIG wird Ihnen Akteinsicht in das Schreiben der Ministerin Lange an den Hohenzollern-Unterhändler Aretz vom 22. Februar 2021 gewährt. 2. Die Anträge nach dem UIG bzw. VIG werden abgelehnt. 3. Kosten werden nicht erhoben. Zelnfikat seit 2012 dudit berufundfamrhe
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Seite 2                                                                          Ministerium der Finanzen und für Europa Gründe I. Mit E- Mail vom 09.06.2021 wandten Sie sich an das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) und baten um Übersendung des Schreibens der Ministerin Lange an den Hohenzollern-Unterhändler Aretz vom 22. Februar 2021 betreffend die mögliche Rückforderung von Hohenzollern-Kunst. Unter Hinweis auf § 7 Abs, 3 AIG baten Sie um Zusendung der Antwort per E- Mail. Am 29.06.2021 wurde Sie um Mitteilung einer persönlichen E- Mail- An- schrift außerhalb der Plattform FragdenStaat.de gebeten, woraufhin Sie im Ergeb- nis die E- Mail- Adresse „arne.semsrott@okfn.de" angaben. II. 1. Nach § 1 AIG vom 10.03.1998 - zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.05,2018 . (GVBI. 1 Nr. 7) hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes das Recht auf Einsicht in die Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen nach § 4 oder § 5 AIG entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Re- gelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten. Ihrem Akteneinsichtsgesuch stehen weder überwiegende öffentliche noch private Interessen entgegen, sodass Ihnen Akteneinsicht gewährt werden kann. Ihrer Bitte um Übermittlung in elektronischer Form (§ 7 Abs. 1 und 3 AIG) komme ich nach. Sie erhalten den Bescheid sowie das Schreiben der Ministerin Lange an den Hohenzollern -Unterhändler Aretz vom 22. Februar 2021 als Anhang zur E-Mail an Ihre elektronische Adresse arne,semsrott@okfn.de. 2. Da es sich bei den geforderten Informationen weder um Umwelt- noch um Ver- braucherinformationen handelt, scheiden Ansprüche nach dem UIG und VIG aus.
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Seite 3                                                                      Ministerium der Finanzen und für Europa 3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 1 AIG. Danach werden in Verbin- dung mit der AIGGebO für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorge- nommen werden, Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Von der Erhebung einer Gebühr wird abgesehen, weil es sich um einen einfachen Fall im Sinne des § 2 AIGGebO in Verbindung mit der Tarifstelle 1.2.1 AIGGebO handelt. Auslagen für die Übermittlungen gemäß Tarifstelle 3.2 AIGGebO sind nicht entstan- den. Hinweis Gem. § 11 Abs. 2 S. 1 AIG haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht anzurufen. Ich weise jedoch aus- drücklich darauf hin, dass zur Änderung des Bescheides nur die Behörde oder ein Gericht befugt ist. Rechtsmittelbelehrunq Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich -Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbe- amten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ▊█ █████
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LANDBRANDENBURG                                                                      Ministerium der Finanzen und für Europa Die Minislerin f,i4 aAnnd«M mm und NYEuropadeslancesamndmburslfkriihMarrPke107114,473 PbMn                           Heinrich-Mann-Allee 107, Haus 10 14473 Potsdam Generalverwaltung des vormals regierenden Tel.; 0331866-6000 Preußischen Königshauses                                                                              Fax; 0331866-6666 Herrn Dr. Jürgen Aretz                                                                                Internet; htips;l/mdfe, bran den burq.do Bertha-von-Suttner-Straße 14                                                                          mdfe-1b@mdfe,brandenburg.de 14469 Potsdam Potsdam, 22, Februar 2021 Sehr geehrter Herr Dr, Aretz, haben Sie herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 29, Januar 2021. Ich verstehe Ihr Anliegen so, dass Sie auf eine zeitnahe gemeinsame Erklärung aller Beteiligten der öffentlichen Hand zur Frage einer möglichen Wiederaufnahme von Verhand- lungen drängen. In Anbetracht des bisherigen Zeitablaufes ist dieses Anliegen auch durchaus nachvollziehbar. Allerdings gehe ich aktuell nicht davon aus, dass eine solche gemeinsame Position zeitnah gefunden werden kann, schon gar nicht bereits ab der zweiten Februar- Hälfte. Das ist nach. Lage der Dinge nicht realistisch. Vielmehr ist es so, dass Ihr Schreiben hier in der Region erwartungsgemäß hohe Wellen geschlagen hat; der Bund hat sich in der Folge äußerst skeptisch geäußert, der Berliner Kultursenator hat aktuell Vergleichsverhandlungen ausgeschlossen, er sehe „keine Grundlage für Gespräche und Verhandlungen" (PNN,16, Februar). Ich nehme dies zur Kennt- nis, denn ich bin auf Seiten der öffentlichen Hand bekanntlich keinesfalls allein auf der Welt. Eine mögliche Fortsetzung von Gesprächen setzte eine entsprechende Bereit- schaft aller Beteiligten dazu voraus; und wiewohl ich meine grundsätzliche Bereit- schaft dazu ohne sachfremde Vorbedingungen erklärt habe, muss ich nach derzei- tiger Einschätzung der Gemengelage davon ausgehen, dass dies nicht bei allen anderen Beteiligten auch so ist, Aber dazu mögen sich die anderen Beteiligten Zertinkat seit 2012 selbst entsprechend erklären.                                                                                              audit berufundfamllie
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Seite 2                                                                               Ministerium der Finanzen und für Europa Die Ministerin Ich vertrete bekanntlich eine Position „für alle Fälle", Ich kann so, aber auch anders. Ich habe weder den seinerzeitigen Bescheid zurückgenommen noch den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, für das ich mein Ministerium argumentativ gut gerüstet sehe. Ich war aber sehr damit einverstanden, der öffentlichen Hand mehr Zeit zu geben zur Klärung ihres weiteren Vorgehens, Denn Frau Grütters hat natürlich recht mit ihrer Auffassung, dass man nicht gleichzeitig miteinander ver- handeln und aktiv gegeneinander im Rechtsstreit liegen kann. Das ist der Hinter- grund für die auf unterschiedlichem Wege zustande gekommene Verlängerung der bekannten Fristen, Denn meine Sorge ist, dass bei einer Fortsetzung des Verfahrens vor dem VG Potsdam auch um einen Teil der übrigen 70 oder 80 Prozent der Kunst- und Kul- turgüter endloser (Rechts-) Streit entbrennen wird mit ungewissem Ausgang, viel vermeidbarem Ärger und anhaltender Ungewissheit für die Schlösser, Museen und Stiftungen in dieser Region. Wenig Segen läge wohl auf diesem Wege. Nur eine abschließende und einvernehmliche Gesamteinigung könnte dies eben vermeiden — etwa entlang der von mir vertretenen Linie „Einigung ohne Entschädigung". Aber geht es nicht so, dann geht es — soweit es mich angeht — auch anders; denn was den uns betreffenden Teil angeht, so haben wir einen gut definierbaren Streitge- genstand, eine Streitgrundlage (das EALG) und auch einen Streitweg, der in die- sem Falle ein Rechtsweg ist, und der früher oder später schon zu einem Ergebnis führen wird, Vermutlich, wir sind uns da einig, eher später... Was alles Übrige angeht, so muss und wird mich dies dann nicht mehr interessie- ren, obwohl ich seit einem Jahr alles dafür tue, dass es hier im vorrangigen Inte- resse der Sicherung wichtiger Kunst- und Kulturgüter für die Region Berlin-Bran- denburg doch noch zu einer Lösung kommen kann. Aber das liegt nicht allein an mir, Diese meine Position wird nun ebenfalls von manchen bewusst verzeichnet und ich werde dafür mitunter zu Unrecht angegriffen; ich nehme dies indes sehr weitgehend mit größtmöglicher märkischer Gelassenheit zur Kenntnis, Eine solche gewisse Gelassenheit wäre vielleicht auch in anderem Zusammenhang mitunter stärker angezeigt.
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Seite 3                                                                           Ministerium der Finanzen und für Europa Die Ministerin Es ist zutreffend, dass sich die Geschichte Preußens nicht allein auf die Grenzen der heutigen Länder Berlin und Brandenburg erstreckt, Andererseits ist der histo- risch-politische Schwerpunkt der geschichtlichen Existenz Preußens nun einmal in besonderer Weise mit dieser Region verbunden und nicht mit anderen Regionen. Wer an den Soldatenkönig oder an den Alten Fritz denkt, der denkt nicht an Schwa- ben. Das wird das Haus Hohenzollern selbst sicher nicht anders sehen. Ich muss vordem Hintergrund der erheblichen öffentlichen und politischen Wirkung Ihres Schreibens sehr ernstlich von übereilten Schritten abraten, was die in Aus- sicht gestellte Frage der „Standortverlagerung" angeht, Wiewohl dies natürlich eine Entscheidung des Prinzen ist, die ihm selbstverständlich freisteht, wird nach mei- ner Einschätzung die unmittelbare Folge davon das Ende aller Bemühungen um eine einvernehmliche Gesamtlösung dieser ohnehin schwierigen Problematik sein. Das scheint mir klar auf der Hand zu liegen. Es kommt noch hinzu, dass sich Brandenburg derzeit mit einer Hohenzollern- Volksinitiative befassen muss, was in den kommenden Wochen weitere Abstim- mungen im politischen Raum erforderlich macht. Ich verstehe, dass die Ungeduld auf Seiten des Hauses Hohenzollern wächst, Auch mir wäre lieber, die seit fast drei Jahrzehnten währende Angelegenheit — und das ist noch die konservative Schätzung — wäre längst aus der Welt geschafft worden, anstatt mir pünktlich zum Amtsantritt im Jahr 2019 auf den Schreibtisch gelegt zu werden. Aber es ist nun einmal nicht so. Die Dinge lassen sich auch nicht künstlich beschleunigen. Auch ich sehe, dass sich derzeit ein Zeitfenster schließt. Dieses hängt allerdings zusammen mit den auslaufenden Fristen im August und September. Die sehr ver- nünftige Verlängerung dieser Fristen verstand sich vor dem Hintergrund der oben dargestellten einleuchtenden Beweggründe, Zeichnet sich jedoch weiterhin ab, dass das angestrebte Ziel einer Verständigungslösung, der ich seit meinem Amts- antritt nicht im Wege stehen wollte und will, realistischerweise nicht erreichbar ist, so entfällt jedenfalls für mich dann auch die Begründung für diese Fristenverlänge- rung. Das ist auch allen anderen Partnern auf Seiten der öffentlichen Hand be- kannt. Alles Weitere wird sich dann daraus zwangsläufig ergeben. Ich möchte nur,
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Seite 4                                                                           Ministerium der Finanzen und für Europa Die Ministerin dass alle Beteiligten auf allen Seiten sich darüber völlig im Klaren sind und sich keinerlei Illusionen hingeben, Denn wie gesagt; Meine Position ist eine „für alle Fälle", Ich danke Ihnen noch einmal für Ihr offenes und vertrauensvolles Schreiben und darf abschließend meiner Überzeugung Ausdruck geben, dass vorschnelles Han- deln in der jetzigen Lage untunlich und stattdessen eine gewisse Gelassenheit und hohe Sensibilität für die nun einmal gegebene Kompliziertheit der Problematik vor- zugsweise angezeigt ist, Mit freundlichen Grüßen Katrin Lange
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