neuAz36-15-06_Hefter9_20050113-20051212_TeilI

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge

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l Bundesministerium der Verteidigung RI4 36-15-06/ I 40001 II 11111111111111111 IIII IIII 1,               Untergruppe: Inhalt d. Akte: Lebenskundlicher Unterricht (ZDv 10/4) ,,               Hefter:         09                             Abgabe: Laufzeit:       13.01.2005 - 12.12.2005 Wiedervorlage:                                         an: . 1,                                                                                                                                   j II 1 -                                            - 1 1 - 1, II 11 1 -    -                                                      - ~ Bt~nciesarchi v aw-·rr- .575089 0    II~!I1111~111,l ~ HIWI                           - (fol.       1-    )                                                                           Oaenhefter a                                                                                  II .                 111 Voriilerdeckel 1~                 ~1                             800038S0 ~ 1 .                                                  ~~ l..lerilrbsa F8J'ben: blau ~ ) . vZEt"°"~ p.t . ,··   1ft  ctwrrica-) ,orm,ge (      • 4 1 144 1 ..._, Olllclt Prad!d:I GmbH.Am Bllhnhaf5, ~185.iF.elz   Main•-
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Bundesministerium der Verteidigung OrgElement:          BMVg R 14                     Telefon:  3400 6822                Datum: 13.01.2005 Absender:            MinR Frank Hoffmann           Telefax:  3400 036942              Uhrzeit: 11 :07:20 An:       Peter Baader/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Kopie: Thema:    Aktualisierung/ Neufassung der ZDv 66/2 - Lebenskundlicher Unterricht Anhang bearbeiten -------Weitergeleitet von Frank Hoffmann/R/Ministerium/BMVg/DE am 13.01.2005 11 :05 Bundesministerium der Verteidigung OrgElement:          BMVg R 14                     Telefon:                           Datum: 12.01.2005 Absender:            BMVg R 14                     Telefax:  036942                   Uhrzeit: 15:36:19 An:       Frank Hoffmann/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Kopie: Blindkopie: Thema: Aktualisierung/ Neufassung der ZDv 66/2 - Lebenskundlicher Unterricht -------Weitergeleitet von BMVg R 14/R/Ministerium/BMVg/DE am 12.01.200515:36-------- Bundesministerium der Verteidigung OrgElement:          BMVg Fü S 13                  Telefon:  3400 9539                Datum: 12.01.2005 Absender:            OTL August 1 Bauer            Telefax:  3400 031485              Uhrzeit: 15:22:22 An:       BMVg Fü S 14/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg Fü S 15/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg Fü H 1 1/Fü H/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg Fü L I1/Fü L/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg Fü M 1 1/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg Fü San II 3/Fü San/Ministerium/BMVg/DE@BMVg BMVg R 14/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Kopie:    Dr. Oskar Hoffmann/Fü S/Ministerium/BMVg/DE C„             Rainer Melzer/Fü S/Ministerium/BMVg/DE Michael 1 Neumann/Fü H/Ministerium/BMVg/DE l..           Hartmut Welter/Fü L/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Harry Burkhardt/Fü M/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Dr. Jutta Gohr/Fü San/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Frank Hoffmann/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Peter Baader/R/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Peter Wolf/Fü S/Ministerium/BMVg/DE Lothar Kampschulte/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg Blindkopie: Thema: Aktualisierung/ Neufassung der ZDv 66/2 - Lebenskundlicher Unterricht Beigefügt übersende ich im Nachgang zu meiner Mail vom 17.12.2004 die mir heute zugesandte endgültige Version. Im Auftrag MfG Bauer -------Weitergeleitet von August 1 Bauer/Fü S/Ministerium/BMVg/DE am 12.01 .200515:18 Von :     Dr. Dirck Ackermann@BUNDESWEHR am 12,01.200515:11 An:       August 1 Bauer/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg
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Kopie: Blindkopie: Thema: lku konzept Lieber Herr Bauer, anliegend das Konzept, das der Militärgeneraldekan Knauer am 16.12.2004 dem StAL Fü S I im Rahmen des Kirchenessens überreicht hat. Dies ist das zwischen KMBA und EKA endgültig abgestimmte Konzept. Im Auftrag gez. Dr. Dirck Ackermann Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr Militärdekan Dr. Dirck Ackermann Argelanderstraße 105 53115 Bonn @: DirckAckermann@bundeswehr.org 'ir +49 (0)228 947-2171 1iir Bw 3430-2171 E +49 (0)228 947-2185 E Bw 3430-2185 ~ '.:f/ LKUKonzept041214.do, ( (
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TOP2        Lebenskundlicher Unterricht - ZDv 66/2; hier: Kurzdarstellung der Entstehung, Entwicklung und Konzeption Der Lebenskundliche Unterricht (LKU) ist weder im Reichskonkordat oder in den Päpstlichen Statuten ,noch im Militärseelsorgevertrag geregelt. Insofern kommt ihm eine Sonderrolle zu. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich das Bundesministerium der Verteidigung - d.h. die damalige Dienststelle Blank - und die beiden großen Kirchen zunächst nicht auf die Funktion und den Charakter des LKU verständigen konnten. Zwei Möglichkeiten wurden diskutiert: Der LKU als Ergänzung der religiösen Betreuung; diese Konzeption fußte auf der früheren Regelung der „Kasernenstunden", die nach Konfessionen getrennt und auf freiwilliger Basis abgehalten wurden. ( Demgegenüber stand der LKU als Teil des Gesamterziehungsprogramms in den Streitkräften, somit als verpflichtender Unterricht und überkonfessionell. Aufgrund des gemeinsamen ( Interesses an der Persönlichkeitsentwicklung der Soldaten erteilten Militärgeistliche beider Konfessionen gleich nach Aufstellung der Bundeswehr - trotz fehlender formaler Einigung - den LKU. Nach weiteren Verhandlungen und Auswertung der ersten Erfahrungen formulierte der Bundesminister der Verteidigung schließlich die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 66/2, die, von den Kirchen akzeptiert, bis heute die alleinige Grundlage für den LKU geblieben ist. Die ZDv 66/2 stellt einen Kompromiss zwischen den ursprünglichen staatlichen und kirch- lichen Vorstellungen dar, indem sie Elemente sowohl der staatlichen als auch der kirchlichen Konzeption verbindet. Der LKU ist nicht originärer Bestandteil der Militärseelsorge, sondern Teil des Erziehungs- programms der Streitkräfte, d.h. der Gesamterziehung der Soldatinnen und Soldaten. Dieser Unterricht ist eben nicht den Kirchen, sondern den Militärgeistlichen übertragen worden. Die Soldatinnen und Soldaten werden darin angeleitet, sich mit ethischen Grundfragen auseinander zu setzen. Den Soldatinnen und Soldaten soll verdeutlicht werden, was in unserer ( Gesellschaft lebens- und verteidigungswert ist. Dies ist in einer durch Pluralität der l Meinungen und Einstellungen gekennzeichneten Gesellschaft von herausragender Bedeutung. Die Militärseelsorge leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und Dialogfähigkeit der Soldatinnen und Soldaten. Gelegentlich sind gegen diese Art der Gestaltung des LKU verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden. Nach Auffassung der kirchlichen und staatlichen Entscheidungs- träger sind diese jedoch nicht berechtigt. Der LKU ist kein Religionsunterricht. Dazu wird er auch nicht dadurch, dass er von Militär- geistlichen erteilt wird. Auch die Tatsache, dass in diesem Unterricht sittliche Fragen der Lebensführung auf der Grundlage ethischer Glaubensüberzeugungen und Weltbildungen erörtert werden, kann keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begründen. Der LKU soll im Wesentlichen ein Ort freier, vertrauensvoller Aussprache sein. Der Vorteil, den sich der Staat von der Erteilung des LKU durch die Militärgeistlichen erhofft, liegt in der Schaffung eines zivilen Freiraums inmitten eines militärischen Bereichs. Der Staat misst diesem Freiraum gemäß den Vorgaben der am Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform" orien- tierten Inneren Führung große Bedeutung bei.
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RI4                                                                         Bonn, 10. Dezember 2004 ,Az 36-15-06                                                                 App 6827 Punktation Betr.: Gespräch mit dem Evangelischen Militärbischof Peter Krug am 17.12.2004 hier: Lebenskundlicher Unterricht Militärbischof Krug wird sich voraussichtlich für die Beibehaltung der Durchführung des LKU in seiner bisherigen Form durch die Militärgeistlichen einsetzen. Sachstand LKU: ( 1. Vorschriftenlage: (                 • Grundlage des lebenskundlichen Unterrichts (LKU) ist die ZDv 66/2 (Merkschrift) aus dem Jahre 1959. • LKU ist im Zusammenhang mit der Gesamterziehung der Soldaten zu sehen. • LKU ist keine originäre Aufgabe der Kirchen; die Militärgeistlchen sind jedoch mit der Durchführung beauftragt. • LKU soll Hilfen geben für das tägliche Leben. Beitrag zur Förderung der sittlichen, geistigen und seelischen Kräfte; Klarmachen der Verantwor- tung für die Lebensführung; Notwendigkeit der Selbstzucht; Pflichtbewusstsein stärken; Quellen zeigen, die dem Leben Sinn geben; Gemeinschaft als lebens- und verteidigungswert erachten. • LKU fußt auf den Grundlagen christlichen Glaubens. • Befreiung vom Unterricht möglich, wenn Teilnahme nicht gewünscht. Mindestens einmalige Teilnahme; Befreiung durch Disziplinarvorgesetzten, nach gründlicher Über- legung des Soldaten; Ansetzen von entsprechender Selbstbeschäftigung. • Grundsätzlich getrennte Unterrichte für Offz, Uffz und Msch; für Offz Arbeitsgemeinschaften; in Ausnahmefällen Uffz und Msch bzw. Offz und Uffz gemeinsam. (                 • Unterricht findet nach Konfessionen getrennt statt; • Themenfestlegung durch die Kirchenämter in Zusammenarbeit mit BMVg; l                 • Zeitansatz: pro Monat zwei Stunden. 2. Derzeitige Durchführung: • Arbeitsgemeinschaften Offz/Uffz finden regelmäßig gemeinsam statt. • LKU meist konfessionsübergreifend; • Bedeutung des LKU hat sich gewandelt; Vorschrift (ZDv 66/2) wird aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht, so dass eine Neuregelung erforderlich ist. 3. Weiterentwicklung: • LKU soll grundsätzlich weiterhin allen Soldatinnen und Soldaten ethische Sinnorientierung ermöglichen. • Darüber hinaus sollen sich alle Offiziere und Unteroffiziere in den Laufbahnlehr- gängen zusätzlich mit ethischen, sittlichen und moralischen Grundfragen beschäfti- gen.
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2 4. Bisherige Maßnahmen/Ausblick: • Wechsel der Federführung von R I 4 zu Fü SI; • Durchführung eines Impulsseminars am Zentrum Innere Führung; • Erarbeitung eines Curriculums durch EKA und KMBA; • Vorstellung des Ergebnisses bei Fü S I 3 durch die beiden Kirchenämter; • Festlegung des weiteren Vorgehens; • Ziel: Änderung/Neufassung der Vorschrift. ( ( (' (
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' - •-v-l-&,l"l.,.. 10:22     BMVG EUE SI 3 • +49 228 12 18031485                                     NUM433 GJ01 ,uvr- (,·.,b. / -o ;@/4,., ,~ Z. <JZ., o,r ; Evangelische und Katholische Militärseelsorge Konzept zur Neugestaltung des Lebenskundlichen Unterrichts in der Bundeswehr (30. 11. 2004) In Umsetzung der bestehenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Merkschrift 11 Le- benskundlicher Unterricht" (ZDv 66/2 vom 5. November 1959) und der Weisung des Gene- ralinspekteurs zur Zusammenarbeit mit der Militärseelsorge (10. Dezember 2003}, ausge- hend von ihren Erfahrungen mit dem Lebenskuncllichen Unterricht (LKU) und angesichts des veränderten Aufgabenspektrums der Bundeswehr, schlägt die Militärseelsorge folgende Weiterentwicklung des LKU vor. 1. Lebenskundlicher Untenicht als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung a. Sinn und Aufgabe In Zeiten schnellen und tiefgreifenden Wandels und in einer Gesellschaft, die in wichtigen Lebensfragen hohe Pluralität aufweist, brauchen Soldatinnen und Soldaten Sinnorientierung. ( Das sich verändernde Aufgabenspektrum der Bundeswehr stellt eine Herausforderung fOr ( Soldatinnen und Soldaten in Bezug auf ihre Lebensführung dar. Dies betrifft insbesondere den für ihren Dienst notwendigen Rückhalt in der Gesellschaft und ihrem engeren sozialen Umfeld. Im LKU sollen daher mögliche Spannungsfelder zwischen soldatischem Dienst und gesellschaftlichem sowie privatem Umfeld reflektiert und gemeinsam Handlungsmöglichkei- ten erörtert werden.                       . Für die Aufgaben der Konfliktvorbeugung und KrisenbeWältigung sollen Soldatinnen und Sol- daten· befähigt werden, die ethische Dimension des Einsatzes erkennen, ethisch reflektieren und bewerten zu können. Der LKU soll dazu helfen, dass die Soldatinnen und Soldaten sich ihrer eigenen religiösen und kulturellen Identität bewusst werden und sich der gemeinsamen Werte in der freiheitJich- demokratischen Gesellschaft vergewissern. In dieser Vergewisserung der eigenen Position und der gemeinsamen Werte sollen sie befähigt werden, sich mit anderen Weltanschauun- gen und Kulturen kritisch auseinander: zu setzen, in den Dialog zu treten und mögliche . Schritte des interkulturellen Verstehens zu gehen. Der LKU stärkt so Gewissen, eigenes Urteilsvermögen und verantwortungsbewusstes Han- deln der Soldatin/des Soldaten. In·dieser identitätsstiftenden Weise leistet er einen wesentli- chen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung. ( (            b. Zielgruppe Der LKU wendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Insbesondere soll er sie in Phasen begleiten. in denen ihre Situation vermehrt zu grundsätzlichen Le~sfragen führt oder in denen sie andere Soldatinnen und Soldaten als Vorgesetzte zu fOhren haben (Allgemeine Grundausbildung; Ausbildung für den Auslandseinsatz; Laufbahnlehrgange für Offiziere und Unteroffiziere}. LKU wird unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis für alle Soldatinnen und Soldaten erteilt. 2. Rahmenbedingungen a. Militärseelsorgerinnen und -seelsorger als Unterrichtende Die Rechtsordnung der Bundesrepublik verpflichtet den Staat zu weftanschaulioher Neutrali- . tat, bekennt sich aber gleichzeitig zu ihrer in der Präambel des Grundgesetzes zum Ausdruck kommenden christlichen Tradition. Der Staat weist insbesondere den organisatorisch aner„ kannten Religionsgemeinschaften Aufgaben der Sinn- und Wertevermittlung zu.
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17/12/04         10:22      BMVG FUE SI 3 • +49 228 12 18031485                             NUM433     GJ02 2 . Auf dieser Grundlage Ist de,: _Lebenskundllche Unterricht ein Ort freier; vertrauensvoller Aus- sprache. Der Staat misst diesem Freiraum inmitten des militärischen Bereichs große Be- deutung bei (Leitbild des aStaatsbürgers in UniformH). Die besondere Dienststellung des Mi- litärseelsorgers bzw. der Militärseelsorgerin innerhalb der Bundeswehr unterstreicht dies An- liegen. Die Kirchen wissen um ctie hohe Bedeutung dieses Dienstes und sehen daher den Le- benskundlichen Unterricht als Teil ihres Gesamtauftrags innerhalb der Bundeswehr an. In der Erfüllung dieses Auftrags bezieht die Militärseelsorge auf der Grundlage der christlichen Tra- dition Stellung und ist dabei offen für die Weltbilder und Werte aller Soldatinnen und Soldaten zu bleiben. Die Militärseelsorgerinnen und -Seelsorger bleiben in ihrer weltanschaulichen Gebundenheit erkennbar. Sie vermitteln den Soldatinnen und Soldaten im Sinne eines „positionellen Plura- lismus• Kenntnisse über Religion,. Kultur: Ethik und Tradition, fflrdem die Vergewisserung der eigenen Identität und leiten zu Dialogfähigkeit, kritischer Auseinandersetzung mit anderen Positionen und interkultureller Kompetenz an. Die Militärseelsorge leistet den LKU für alle Soldatinnen und Soldaten. In Hinblick auf die oben genannten Zielgruppen (Allgemeine Grundausbildung; Ausbildung für den Aus- landseinsatz; Laufbahnlehrgange für Offiziere und Unteroffiziere) stellt sie die vertässliche Erteilung sicher. b. Zuständigkeiten Vorbereitung und Durchführung des LKU erfordern die Zusammenarbeit zwischen den militä- rischen Führern, den Militärseelsorgerinnen und -seelsorgem und den zu unterrichtenden Soldatinnen und Soldaten.                                 · Kommandeure, Dienststellenleiter und Einheitsführer sind dafür verantwortlich, dass der LKU in die Dienstpläne aufgenommen und die Durchführung organisatorisch sichergestellt wird. Die Verantwortung für die inhaltliche und didak1ische Ausgestaltung der einzelnen Unter- richte liegt bei den Militärseelsorgerinnen und -seelsorgern. c. Zeitansatz und Gruppengröße In einem Ausbildungsplan stimmen BMVg, Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr und Katholisches Militärbischofsamt einvernehmlich den Umfang des LKU im jeweiligen Aus- ·bildungsabschnitt ab. Im Rahmen. der ver1ässlichen Erteilung sollte ein Stundenansatz von einer Doppelstunde pro Monat Richtschnur sein. Der LKU wird in Form von ein- oder mehrtägigen Seminaren gegeben, die auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften stattfinden können. Er kann in Unterrichtsstunden innerhalb des Dienstbetriebs erteilt werden, wo die Seminatiom, aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist Bei der Bildung der Unterrichtsgruppen ist Sorge dafOr zu tragen, dass Gespräch und ge- meinsame Reflexion möglich sind. Das betrifft sowohl die Größe (mind. 8, max. 30 Personen pro Gruppe) als auch die Zusammensetzung der Gruppe unter BerOcksichtigung der ver- schiedenen Dienstgradgruppen. d. Intentionen und Inhalte Lernintentionen und -inhalte werden in Absprache zwischen dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr, dem Katholischen Militärbischofsamt und dem BMVg in Form eines Lehr- und Themenplans festgelegt und jährlich fortgeschrieben. Themenfelder sind: Menschenbild, Werteordnung der Bundesrepublik, Rechts- und Frei- heitsprinzipien; im Blick auf die veränderten Bundeswehraufgaben Reflexionen über Sinn des Einsatzes und Konfliktfelder im Einsatz, Friedensethik; im Blick auf die persönliche Situation
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10:22      BMVG FUE SI 3 • +49 228 12 18031485                          NUM433      [;103 3 • der Soldatinnen und Soldaten die Themenfelder Familie und Beruf. soldatischer Dienst und persönliche Lebensführung Bei der Auswahl der Unterrichtsthemen orientiert sich der Militärseelsorger bzw. die Militär- seelsorgerin an der spezifischen Situation der zu Unterrichtenden. Themenwonsche der Truppe, insbesondere aus aktuellem Anlass, werden im Rahmen des vorgegebenen Th~ menplans berücksichtigt.             ·                                   · e. Kosten Der Staat trägt die Kosten des LKU. Dies sind neben Lehrmaterial und Medien insbesondere Transport-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten (unter Anwendung der Vorschriften für vergleichbare andere dienstliche Veranstaltungen). In Einzelfällen können sachkundige Per- sonen (z.B. Zeitzeugen) als Gesprächspartner verpflichtet werden. 3. Unterstützende Maßnahmen a. Ausbildung und Begleitung der Unterrichtenden Um den Ansprüchen an den Lebenskundlichen Unterricht gerecht zu werden, bedarf es meh- rerer Qualitätssicherungsinstrumente: (    • In Einweisungs- und Fortbildungslehrgängen werden die Militärseelsorgerinnen und -seelsorger für die im LKU relevanten Themenfelder fachlich geschult. (     o Zur Weiterqualifikation werden (unter Aufnahme von Lehrgangsangeboten der Streit~ kräfte) didaktische Fortbildungen angeboten. Für Schulpfarrer ist die Teilnahme an mindestens einer Maßnahme jährlich verpflichtend. D Auf Ebene der Verantwortungsbereiche der leitenden Militärdekane werden regelmä- ßig Lehrgänge für alle Militärseelsorgerinnen und -seelsorger zu Fragen der Ethik und der Erwachsenenpädagogik durchgeführt. o Der LKU wird pädagogisc~-wissenschaftlich begleitet. b. Arbeitshilfen und Medien                                       . Zum Lehr- und Themenplan werden Arbeitshilfen für die Unterrichtenden und geeignete Me- dien fOr den Unterricht zur Verfügung gestellt. Diese werden durch das Evangelische Kir• chenamt für die Bundeswehr und das Katholische Mil~tärbischofsamt erarbeitet bzw. be-- schafft. c. Evaluation Zur Verbesserung und Fortentwicklung der Qualität des LKU ist nach geeigneten Evaluati- ( onsinstrumenten zu suchen. Dies schließt eine schriftliche Auswertung der gegebenen le- ( benskundlichen Unterrichte mit ein {analog zur Lehrgangskritik).
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10:22     BMVG FUE SI 3 • +49 228 12 18031485                             NUM433    (;J04 4 Anhang Unterschiede zur bisherigen Regelung in der ZDv 66/2 D LKU wird unabhängig vom weltanschaulichen und religiösen Bekenntnis für alle Sol- datinnen und Soldaten verpflichtend erteilt. o Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts wird an die gesellschafflichen Verände- rungen und die neuen Herausforderungen der Bw angepasst. o In bestimmten Situationen (AGA, Einsatzausbildung, Laufbahnlehrgänge für Offiziere und Unteroffiziere) werden Soldatinnen und Soldaten verlässlich durch LKU begleitet. o Das Bundesministerium der Verteidigung, das Evangelische Kirctienamt für die Bun- deswehr und das Katholische Militärbischofsamt legen in jährlicher Absprache den Lehr- und Themenplan fest. o Der Umfang des Unterrichts wird der Zielgruppe entsprechend festgelegt. D Der LKU wird verstärkt in ~minarform durchgeführt (nicht nur an Schulen). o DeF Untemcht soll durch VerkJeinerung der Gruppen, regelmäßige Schulung der Un- terrichtenden und aktuelle Themenreihen und Medien verbessert werden. (    o Die militärischen Vorgesetzen werden stärker in die Verantwortung für den LKU ein- (       gebunden. lngesamt soll das neue Konzept den LKU realitätsnäher, flexibler, aktueller und attraktiver machen. Notwendige organisatorische Änderungen o Absprachen zwischen Truppe und Militärseelsorge Ober konkreten Bedarf an Semina- ren und Unterrichtsstunden. o Festlegung der jeweils geeigneten Unterrichtsform, des Umfangs und Inhalts 0 Beteiligung der Militärseelsorgerinnen und -seelsorger bei der Erstellung der Dienst- pläne. • Verpflichtung des Evangelischen Kirchenamts für die Bundeswehr und des Katholi- schen Militärbischofsamts und der leitenden Militärdekane, die Erteilung des LKU im vereinbarten Umfang verfässtich zu gewährleisten. Bei auftretenden Schwierigkeiten am Standort besteht sowohl für militärische Vorgesetzte als auch für Militärseelsorge- rinnen und -seelsorger die Möglichkeit, LKU beim Dekanat einzufordern. (    o (Wieder-)Einrichtung eines regelmäßigen Arbeitskreises aus Bundesministerium der Verteidigung. Evangelischem Kirchenamt für die Bundeswehr und Katholischem Mili- l        tärbischofsamt zur En;tellung und Fortschreibung des Lehr- und Themenptans. o Berufung von hauptamtlichen LKU-Beauftragten, die die Militärseelsorgerinnen und -seelsorger für den LKU begleiten und betreuen (zur Umsetzung von 2c, Abs. 1, und 3a). o . Aufbau einer Materialbörse. •   Kooperation mit geeigneten pädagogisch-theologischen Instituten zur wissenschaftli• chen Begleitung des LKU.
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