neuAz36-15-06_Hefter11_20080530-20090130_TeilII
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge“
Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgRI Telefon: 3400 9178 Datum: 07.04.2011 Absender: Virich Birkenheier Telefax: 3400 035705 Uhrzeit: 15:12:01 An: Reinhard Kloss/BMVg/BUND/DE@BMVg Kopie: Matthias Heimer/Evangelisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR Walter Wakenhut/Katholisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR Blindkopie: BMVg R | 4/BMVg/BUND/DE Thema: LKU Sehr geehrter Herr Kloss, während des Arbeitsessens am 28. März 2011 mit Herrn MGV Wakenhut und Herrn MGD Heimer haben Sie - so habe ich es verstanden - die Auffassung vertreten, es sei Aufgabe der Militärseelsorge, für die Durchführung des LKU und damit auch im Einzelfall für die Gestellung einer Ersatzkraft zu sorgen, wenn ein/ eine Militärgeistliche(r) für den LKU nicht zur Verfügung stände. Dem habe ich widersprochen und auf Grund Ihrer Berufung auf die ZDv 10/4 Prüfung zugesagt. In der Anlage übersende ich einen Vermerk des Referats R I 4 zu diesem Thema. Dem ist zu entnehmen, dass die ZDv 10/4 auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Bestimmung zutreffend den LKU als staatlichen Unterricht charakterisiert, der in der Zuständigkeit und Verantwortung des BMVg durchgeführt wird. Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der staatlichen Seite (Streitkräfte) für die Gestellung der Lehrkräfte für einen angesetzten LKU ergibt sich hieraus folgerichtig. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Birkenheier = LKU_Lehrkräfte.doc
BETREFF BEZUG RI4 Bonn, 7. April 2011 Az 36-15-06 TEL 6827 ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht (LKU) Arbeitsessen mit dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr und dem Katholischen Militärbischofsamt am 28. März 2011 in Berlin; hier: TOP 4 „Sachstandsbericht zur Evaluation des LKU“ Vermerk Im Rahmen seines Vortrages zur Evaluation des LKU hat StAL Fü S I die Auffassung vertreten, es sei Aufgabe der Militärseelsorge (letztlich des EKA und KMBA), für die Durchführung des Unterrichts und damit auch für dessen Lehrkräfte zu sorgen. Hierzu ist festzustellen: 1. Der LKU ist eine verpflichtende berufsethische Qualifizierungsmaßnahme für alle Soldatinnen und Soldaten, unabhängig von ihrem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis. Der LKU gehört nicht zur Seelsorge, ist nicht Teil des originären Gesamtauftrages der Militärseelsorge.. Folgerichtig ist er weder im Militärseelsorgevertrag noch in den Päpstlichen Statuten erwähnt. 2. Rechtsgrundlage des LKU ist Artikel 87a Abs. 1 des Grundgesetzes: Es ist Sache des Bundesministers der Verteidigung, die Streitkräfte so aufzustellen, dass sie ihren Verteidigungsauftrag sachgerecht erfüllen können. Dazu gehört selbstverständlich auch die entsprechende Ausbildung der Soldaten. Dies schließt die berufsethische Qualifizierung ein, die auf dem Boden der ethischen Orientierungswerte des Grundgesetzes zu stehen hat. Dies stellt Nr. 102 der ZDv 10/4 ausdrücklich sicher. 3. Der LKU wird deswegen zu Recht in der Zuständigkeit und Verantwortung des BMVg erteilt (vgl. Nr. 205). Die Aufsicht über den Unterricht liegt damit eindeutig bei der staatlichen Seite. Für die Durchführung bedient die staatliche Seite sich der Militärseelsorge (vgl. Nr. 104). 4. Die Militärseelsorge hat sich freiwillig bereit erklärt, diesen Unterricht außerhalb ihrer Rechte und Pflichten aus den staatskirchenrechtlichen Vereinbarungen zu leisten. 5. Im Hinblick auf den weltlichen Ausbildungscharakter des LKU kann es keine Exklusivzuständigkeit für die Durchführung des LKU durch die Militärseelsorge geben. Dem trägt Nr. 104 ausdrücklich Rechnung. Danach wird der LKU „in der Regel“ von Militärseelsorgern erteilt, „im Bedarfsfall“ aber auch von anderen „berufsethisch besonders qualifizierten Lehrkräften“ (vgl. dazu die Präzisierung in der Fußnote). Entscheidend ist ein akademisches Ausbildungsniveau der Lehrkräfte.
Sollte der Bedarf der staatlichen Seite größer sein als die personelle Kapazität der Kirchen, greift damit der Bedarfsfall (vgl. Nr. 104) und der Staat kann dann auch andere geeignete Kräfte auswählen und beauftragen. Dagegen spricht auch nicht Nr. 205. Diese verpflichtet den Staat lediglich, sich hinsichtlich des Umfangs des LKU mit den Kirchen abzustimmen. Bei der Anpassung der Ziele und Themenfelder sind EKA und KMBA zu beteiligen (Nr. 206). Der Text sichert den Kirchen damit im Ergebnis das „Recht des ersten Zugriffs“ auf die Durchführung des LKU zu, aber kein Veto-Recht gegenüber anderen „Berufsethikern“, wenn die eigenen Kapazitäten nicht ausreichen. In diesem Fall ist es allein Sache des Staates zu entscheiden, welche anderen akademisch qualifizierten Lehrkräfte er beauftragt. Verfassungsrechtlich ist die Ausprägung des LKU in dieser Form deshalb unbedenklich. Die Neutralität der Veranstaltung wird durch den staatlichen Charakter des LKU, durch die staatliche Aufsicht und durch die Möglichkeit zur Einschaltung anderer, nicht konfessionell gebundener Lehrkräfte, gesichert.
Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgRI4 Telefon: 3400 6853 Datum: 03.11.2008 Absender: OAR'in Martina Bom-Perne Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 08:06:08 An: Sylvia Reuß/BMVg/BUND/DE@BMVg Kopie: Blindkopie: Thema: Büro Dr. Wichert: Rücklauf, 1600070-V26, Vorlage/Vermerk Anhang bearbeiten | ——- Weitergeleitet von Martina Born-Perne/BMVg/BUND/DE am 03.11.2008 08:05 ----- Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgRI4 Telefon: Datum: 30.10.2008 Absender: BMVgRI14 Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 09:57:36 An: Peter Baader/BMVg/BUND/DE@BMVg Martina Born-Perne/BMVg/BUND/DE@BMVg Kopie: Thema: WG: Büro Dr. Wichert: Rücklauf, 1600070-V26, Vorlage/Vermerk ——- Weitergeleitet von BMVg R | 4/BMVg/BUND/DE am 30.10.2008 09:57 — Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgRI4 Telefon: Datum: 30.10.2008 Absender: BMVgRI4 Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 09:56:48 An: BMVgR II 2/BMVg/BUND/DE@BMVg BMVg Fü S | 3/BMVg/BUND/DE@BMVg Kopie: Thema: WG: Büro Dr. Wichert: Rücklauf, 1600070-V26, Vorlage/Vermerk Rücklauf z.Kts. Hermsdörfer -—— Weitergeleitet von BMVg R I 4/BMVg/BUND/DE am 30.10.2008 09:56 -——-- Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVgRI Telefon: Absender: BMVgRI Telefax: 3400 035705 Datum: 30.10.2008 Uhrzeit: 09:32:41 An: BMVg RI 4/BMVg/BUND/DE@BMVg Kopie: Thema: WG: Büro Dr. Wichert: Rücklauf, 1600070-V26, Vorlage/Vermerk RI4 i. V. Eichen 30.10.08 ----- Weitergeleitet von BMVg R I/BMVg/BUND/DE am 30.10.2008 09:32 ——- Bundesministerium der Verteidigung
OrgElement: BMVgR Telefon: Datum: 30.10.2008 Absender: BMVgALR Telefax: 3400 035669 Uhrzeit: 08:03:49 nemsonnenammunenemanen me nn mann nu anna nn nm mem msn mau mm An: BMVgR \/BMVg/BUND/DE@BMVg Kopie: Thema: WG: Büro Dr. Wichert: Rücklauf, 1600070-V26, Vorlage/Vermerk —-- Weitergeleitet von BMVg AL R/BMVg/BUND/DE am 30.10.2008 08:03 —— ReVo _ Büro Dr. Wichert: Rücklauf, 1600070-V26, Vorlage/Vermerk Vorlage/Vermerk Neufassung ZDv 10/4 "Lebenskundlicher Unterricht" BO - Autrag, Siena - IOTTAntage KU - 081017-Vorlage-LKU.doc
RI4 Bonn, 17. Oktober 2008 Stellungnahme zu der Frage, ob bei Erteilung des Lebenskundlichen Unterrichts durch Militärgeistliche von Teilnehmern am Unterricht oder Dritten geltend gemacht werden könne, dass dieser Dienst der Militärgeistlichen nicht durch den Militärseelsorgevertrag erfasst sei. Auf die Rechtsgrundlage für diesen Dienst wird im Näheren eingegangen. Der Entwurf der ZDv 10/4 „Lebenskundlicher Unterricht“ (Stand 10. Oktober 2008) ist unter Beteiligung der Rechtsabteilung entstanden. Das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) und das Katholische Militärbischofsamt (KMBA) haben den Entwurf auch unter rechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Die Rechtsgrundlage für den Lebenskundlichen Unterricht ist Art. 87a Abs. | Satz 1 des Grundgesetzes. Zur „Aufstellung der Streitkräfte“ gehören auch die berufsethische Erziehung und Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten. Der Lebenskundliche Unterricht ist auf dem Boden der ethischen Orientierungswerte des Grundgesetzes (Ziff. 102 ZDv 10/4) eine für alle Soldatinnen und Soldaten verpflichtende (Ziff. 201 ZDv 10/4) berufsethische (Ziff. 104 ZDv 10/4) und damit staatliche Qualifizierungsmaßnahme. Deshalb ist das Bundesministerium der Verteidigung für ihn zuständig und verantwortlich (Ziff. 205 ZDv 10/4). Die in Anlage 3 der ZDv 10/4 festgelegten Themenfelder werden durch das BMVg regelmäßig im Zusammenwirken mit dem EKA und dem KMBA angepasst (Ziff. 206 ZDv 10/4). In der Vorbereitung und Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts arbeiten die Verantwortlichen für die militärische Ausbildung mit den Lehrkräften eng zusammen (Ziff. 207 ZDv 10/4). Im Rahmen des Lehr- und Themenplans obliegt den Lehrkräften — unter Beachtung der Grundsätze und Ziele der ZDv 10/4 - die inhaltliche Gestaltung der einzelnen Unterrichte (Ziff. 208 ZDv 10/4). Der Lebenskundliche Unterricht gehört also nicht zur Seelsorge (Militärseelsorge); er ist auch kein Religionsunterricht und stellt auch keine Form der Religionsausübung im Sinne von $ 36 des Soldatengesetzes dar (Ziff. 104 ZDv 10/4). Folgerichtig ist er im Militärseelsorgevertrag nicht erwähnt und von dessen Sinn und Zweck auch nicht erfasst. Er ist auch nicht in den Päpstlichen Statuten von 1989 oder im Kirchengesetz der EKD von 2003 zur Militärseelsorge genannt. Die Evangelische und die Katholische Militärseelsorge sind bereit, den Staat bei der Verwirklichung des Lebenskundlichen Unterrichts zu unterstützen. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel von Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern und im Bedarfsfall auch von anderen berufsethisch besonders qualifizierten Lehrkräften erteilt (Ziff. 104 ZDv 10/4). Über den Bedarf und die Auswahl besonders qualifizierter Lehrkräfte entscheidet das Ministerium (Fußnote zu Ziff. 104 ZDv 10/4). Eine Exklusivzuständigkeit oder ein Mitspracherecht der Militärseelsorge ist aus verfasssungsrechtlichen Gründen bewußt nicht vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung des Lebenskundlichen Unterricht verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlich gebotene Neutralität des Staates. Der Ausbildungsinhalt ist an die Verfassungswerte gebunden (also kein Glaubens-, Konfessions- oder Religionsunterricht). Die Ausbildung wird von berufsethisch besonders qualifizierten Lehrkräften vorgenommen. Alle Lehrkräfte stehen unter staatlicher Aufsicht (Militärseelsorger als Lehrkräfte stehen insoweit nicht unter der Aufsicht der Militärbischöfe). Sie werden in staatlicher Verantwortung tätig (Militärseelsorger als Lehrkräfte üben keine Seelsorge aus). Zusammengefaßt: Der Lebenskundliche Unterricht ist in der angestrebten konkreten Ausgestaltung rechtlich nicht angreifbar.
RI4 Herrn Staatssekretär Dr. Wichert _Dr. wichert 20.10.08 a.d.D. Dr. Weingärtner Birkenheier 17.10.08 17.10.08 serrerr Neufassung der ZDv 10/4 „Lebenskundlicher Unterricht“ sezus Ihr Auftrag vom 13.10.2008 Die erbetene Stellungnahme lege ich vor. RII2 und Fü SI 3 haben mitgezeichnet. Hermsdörfer Dr. Hermsdörfer Bonn, 17. Oktober 2008 TEL 6822 FAX 6942 & Herren PSt Schmidt 4 PSt Kossendey 7 Ltr PlanStab V
Staatssekretär Berlin, 13. Oktober 2008 Herrn ALR Betr.: Neufassung der ZDv 10/4 "Lebenskundlicher Unterricht" Ich bitte um eine Stellungnahme zu der Frage, ob bei Erteilung des lebenskundlichen Unterrichts durch Militärgeistliche von Teilnehmern am Unterricht oder Dritten geltend gemacht werden könnte, dass dieser Dienst der Militärgeistlichen nicht durch den Militärseelsorgevertrag erfasst sei. Auf die Rechtsgrundlage für diesen Dienst ist im Näheren einzugehen. burr Dr. Wichert
RL Y Res f { Informationsdienst FAKTEN, HINTERGRÜNDE, ANALYSEN AUS KIRCHE, POLITIK UND GESELLSCHAFT nl KATHOLISCHE NACHRICHTEN-AGENTUR GMBH Nr. 44 / 53. Jahrgang, 29. Oktober 2008 Gewerkschaftsstreit vor Gericht Die im Christlichen Gewerkschaftsbund zusammengeschlossenen Ge- werkschaften mit nach eigenen Angaben 280.000 Mitgliedern sind dem Deutschen Gewerkschaftsbund ein Dorn im Auge (ID v. 26.3.2008). Jetzt hat die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) beim Arbeitsge- richt Berlin eine Feststellungsklage gegen die Tarifgemeinschaft christli- cher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) eingereicht. Begründung: Diese sei gar keine richtige Gewerk- schaft und schließe Gefälligkeitstarifverträge mit Dumpinglöhnen ab. Bemerkenswert ist dabei, dass die Berliner Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Heidi Knake- Werner (Linke), bei der seit einem Jahr vorbereiteten Klage als Mit- antragstellerin im Boot sitzt. Sie nannte dies selbst ungewöhnlich, verwies jedoch auf ihre Sorge um das Sozialgefüge in Deutschland. Die Tarifverträge der CGZP führ- ten dazu, dass immer mehr Be- schäftigte aus der Leiharbeitsbran- che trotz Vollzeitbeschäftigung Staatsleistungen in Anspruch neh- men müssten. Für den CGZP- Vorsitzenden Gunter Smits, ist die Beteiligung der Senatorin ein Skandal; es könne doch nicht sein, dass ein Verfassungsorgan die freie Bildung von Gewerkschaften Lebenskundlicher nterricht erneuert Nach 49 Jahren wird der Lebens- kundliche Unterricht in der Bun- deswehr runderneuert: Er bleibt zwar die Domäne der katholischen und evangelischen Militärseelsor- ger, wird aber künftig stärker be- rufsethisch ausgerichtet und ist da- her verpflichtend für alle Soldaten. Ein Curriculum dafür entwickeln die Kirchen und das Verteidi- gungsministerium gemeinsam. Der katholische Militärbischof Walter Mixa sieht in der neuen Zentralen Dienstvorschrift, die in Kürze in Kraft treten soll, eine „ganz große Chance“, Seite 3 verbieten wolle, erklärte er. Das Verfahren sei nur ein weiteres Ka- pitel in der Machtauseinanderset- zung mit den Gewerkschaften. Für die Beschäftigten in der boo- menden Zeitarbeitsbranche — nach verdi-Angaben hat sich die Zahl der Leiharbeitnehmer von 150.000 im Jahr 1995 auf etwa 720.000 er- höht — dürfte die Entscheidung so oder so von Interesse sein. Im günstigsten Fall erhält ein Teil von ihnen künftig höhere Löhne — auch wenn weder verdi noch die Senato- rin die Zahl der Betroffenen ange- ben konnten. Im ungünstigen Fall gibt es Entlassungen wie beim Postdienstleister PIN nach Einfüh- rung des Mindestlohns. = Bischofssynode für Bibel-Offensive Die 12. Weltbischofssynode hat ih- re Arbeit abgeschlossen. Neben 55 Abschlussthesen („Propositiones‘“), aus denen Papst Benedikt XVI. nun ein postsynodales Lehrschrei- ben erstellen wird, legten die Bi- schöfe eine „Botschaft an das Volk Gottes“ vor. Darin rufen sie die Katholiken weltweit zu einer Rückbesinnung auf die Bibel auf. Deutlich wenden sie sich dabei ge- sen jeden Fundamentalismus und betonen die Notwendigkeit der his- torischen Kritik, aber auch einer „geistlichen“ Lektüre der Heiligen Schrift. Seite 6-7 In dieser Ausgabe Bundesländer Horst Seehofers Koalition steht Soziallehre Neues Buch über Marx‘ Wirtschaft Theologie Katholizität zwischen Krisen und Aufbrüchen Verlage Weltbild-Mitarbeiter rufen Bischöfe an Schweiz „Luzerner Manifest“ gegen Predigtverbot Simbabwes Kirche rügt Machtpoker Die Fronten in Simbabwe sind weiter verhärtet. Präsident Robert Mugabe klammert sich mit allen Kräften an die Macht und gibt sich alle Mühe, die ungeliebten Partner in der Einheitsregierung unter Op- positionsführer Morgan Tsvangirai auszubooten. Die katholischen Bi- schöfe äußern sich besorgt über den Machtpoker und drängen dar- auf, dass die Krise des Landes end- lich im Dialog beigelegt wird. Un- terdessen brechen die Wirtschaft und die Sozialsysteme immer mehr zusammen; die UNO warnt vor ei- ner schweren Notlage. Seite & Herausgeber: KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH Bonn - 53008 Bonn, Pf 1840. Telefon: 0228/26000-0. Fax: 0228/2600026. E-Mail: redid@kna.de. Internet: www.kna.de. Chef vom Dienst: Thomas Winkel. Chefredakteur: Ludwig Ring-Eifel. Geschäftsführer: Richard W. Orth. Redaktion: Albert Steuer, Norbert Zonker. Telefon: 030/2830590. Fax: 030/28305910. © KNA. Alle Rechte vorbehalten. Wiedergabe des Inhalts - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung der KNA. Bezugspreis: monatlich Euro 26,12 inkl. MWSt. Erscheinungsweise: einmal wöchentlich. Veröffentlichung im Internet nur mit schriftlicher Genehmigung der KNA. Die Weitergabe dieser Datei in jeglicher Form gilt als Verstoß gegen dus Urheberrecht und wird entsprechend genhndet. e.4.4.%6 -AS-OelT wovon von os
» KNA - INFORMATIONSDIENST enskundlicher Unterricht reformiert Nach 49-jähriger Gültigkeit wird demnächst eine der ältesten Zentralen Dienstvorschriften der Bundeswehr ersetzt. An die Stelle der ZDv 66/2, die seit dem 5. November 1959 den Lebenskundlichen Unterricht (LKU) durch die Militärseelsorger regelt, tritt - zunächst für drei Jahre zur Er- probung — die neue ZDv 10/4. Der LKU wird damit zu einer Angelegen- heit im Bereich „Innere Führung“. Damit verbunden sind eine Reihe von Änderungen. Der LKU soll sich künftig noch stärker auf die Berufsethik der Soldaten fokussie- ren. „Er ist kein Religionsunter- richt und auch keine Form der Re- ligionsausübung“, heißt es aus- drücklich in dem Text, der bereits vom Bundestags-Verteidigungs- ausschuss abschließend behandelt wurde und voraussichtlich in we- nigen Wochen von Verteidi- gungsminister Franz-Josef Jung (CDU) in Kraft gesetzt wird. Im Gegenzug wird der Unterricht von einem freiwilligen Angebot zu ei- nem Pflichtfach aufgewertet. Wie bisher soll er — jetzt: „in der Re- gel“ — von den Militärseelsorgern erteilt werden, „im Bedarfsfall“ können es auch andere berufs- ethisch besonders qualifizierte Lehrkräfte sein. Auch bisher wur- de beim LKU faktisch kaum nach konfessionellen Gesichtspunkten unterschieden. Er hat vor allem während der Grundausbildung, bei der Einsatzvorbereitung und in den Laufbahnlehrgängen der Offiziers- ausbildung seinen Platz. Inhaltlich wird der LKU als Bei- trag zur Entwicklung der Persön- lichkeit definiert. „Er dient der Sinnvermittlung und befähigt die Soldatinnen und Soldaten, die ethi- sche Dimension ihres Handelns zu erkennen, zu bedenken und zu be- werten.“ Angesichts der Erfahrung kultureller und religiöser Vielfalt sollen sie sich „der gemeinsamen Werte der freiheitlichen demokra- tischen Gesellschaft vergewis- sern“. Er soll den Soldaten die Verantwortlichkeit für ihre eigene Lebensführung verdeutlichen, sie die Notwendigkeit von Selbstdis- ziplin und Toleranz erkennen las- sen und ihr Pflichtbewusstsein stärken. Ausdrücklich heißt es wei- ter: Der LKU „schärft das Gewis- sen, bildet moralisches Urteilsver- mögen aus und unterstützt das ver- antwortungsbewusste Handeln“. Die Einzelheiten werden in einem festen Curriculum geregelt, das vom Ministerium in Zusammen- arbeit mit der Militärseelsorge der beiden Kirchen entwickelt wird. Es ist nach den drei Themenfeldern „Individuum und Gesellschaft“, „Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst“ sowie „Mora- lische und psychische Herausfor- derungen des soldatischen Diens- tes“ gegliedert. Eine weitere Neue- rung: Statt der bisher auf zwei Un- terrichtsstunden im Monat verteil- ten Einheiten soll es künftig Blockseminare geben. Mixa: „Ganz große Chance“ Der katholische Militärbischof Walter Mixa begrüßte die Neuord- nung. Sie sei „eine ganz große Chance“, sagte er am Rande der 53. Gesamtkonferenz der katholi- schen Militärseelsorger vergange- ne Woche in Erkner bei Berlin. Die Festlegung, dass es sich nicht um Religionsunterricht handele, sei angesichts von mehr als 40 Prozent der Soldaten ohne Konfes- sion wichtig, damit der LKU nicht als Missionierungsversuch abge- lehnt werden könne. Im März 2009 planen Katholische und Evangeli- sche Militärseelsorge einen ge- meinsamen Studientag über Me- thoden und Didaktik der ethischen Bildung. Und die katholische Seite will bei der Professur für Katholi- sche Sozialethik an der Universität der Bundeswehr in Hamburg (Thomas Hoppe) ein Forschungs- projekt zum internationalen Ver- gleich entsprechender Ansätze be- ginnen. Dazu soll aus kirchlichen Mitteln für vier Jahre eine zusätz- liche Stelle finanziert werden. = KNA-IDNR. 44 / 29. OKTOBER 2008 Inland Vorschlag. Die Tarifpartner im Deutschen Caritasverband plädie- ren jetzt für einen gesetzlichen Mindestlohn in der Pflege und die Aufnahme der Pflegebranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz. Voraussetzung müsse aber sein, dass das besondere kirchliche Ar- beits- und Tarifrecht generell mit anderen Tarifverträgen gleichge- setzt werde. Auch müssten die kirchlichen Gremien gesetzlich als gleichwertige Tarifvertragsparteien anerkannt werden, heißt es in ei- nem Brief der Dienstgeber- und Mitarbeitervertreter der Arbeits- rechtlichen Kommission des Deut- schen Caritasverbandes an Bun- desarbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Bisher hatte sich die Cari- tas aus Sorge über eine Unterbie- tung ihrer Tarife skeptisch gegen- über einem Mindestlohn in der Pflege geäußert. Vorarbeit. „Damit ihr Hoffnung habt“ lautet das Leitwort des 2. Ökumenischen Kirchentags vom 12. bis 16. Mai 2010 in München. Es ist dem 1. Petrusbrief des Neu- en Testaments entnommen (Vers 1,21). Das Präsidium des Christen- treffens beschloss zudem eine Orientierungshilfe, in der wichtige politische, gesellschaftliche und geistliche Fragen für die Großver- anstaltung umschrieben werden. Vorbehalt. Die Kirchen in Deutsch- land wamen vor einer Patentier- barkeit menschlicher embryonaler Stammzellen und Stammzelllinien. Der menschliche Körper und seine Bestandteile dürften „nicht ver- zweckt und kommerzialisiert wer- den“, erklärten die Vertreter der katholischen und der evangeli- schen Kirche bei der Bundesregie- rung, Karl Jüsten und Stephan Reimers. Sie äußerten sich vor der anstehenden Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in Mün- chen. Dabei geht es um einen An- trag der Wisconsin Alumni Re- search Foundation (WARF), die den US-Stammzellforscher James Thomson vertritt.