Bürgeramt Schöneberg - Keine Barzahlung und keine internationalen Karten - Entscheidungsprozess und Vereinbarungen
1) die Dokumente, die den Entscheidungsprozess festhalten, dass im Bürgeramt Schöneberg für die Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen weder Bargeld noch international gängige Kontokarten akzeptiert werden, sondern ausschließlich die von den großen deutschen Bankengruppen getragene Kartenmarke girocard (ehemals Electronic Cash).
Zu diesen Dokumenten können unter anderem, aber nicht nur, Beschlüsse der zuständigen Stellen, eingeholte Angebote von Dienstleistern, Markterkundungen oder Vergabevermerke zählen.
2) die aktuellen Kartenakzeptanzverträge mit Ihrem girocard/EC-Netzbetreiber sowie der die Kartenumsätze abrechnenden Bank einschließlich der Konditionen (fixe Gebühren für die Akzeptanz und ggf. Miete der Kartenleser, Gebührensätze pro Transaktion mit Zahlkarte).
Anfrage erfolgreich
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Datum21. April 2018
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25. Mai 2018
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- Betreff
- Bürgeramt Schöneberg - Keine Barzahlung und keine internationalen Karten - Entscheidungsprozess und Vereinbarungen [#29079]
- Datum
- 21. April 2018 18:46
- An
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Betreff
- Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
- Datum
- 14. Mai 2018 12:28
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079]
- Datum
- 14. Mai 2018 22:33
- An
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079]
- Datum
- 22. Mai 2018 07:39
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079]
- Datum
- 22. Mai 2018 11:22
- An
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Betreff
- AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079]
- Datum
- 22. Mai 2018 11:24
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
- Datum
- 4. Juni 2018 13:16
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079]
- Datum
- 6. Juni 2018 23:15
- An
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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