Bürgeramt Schöneberg - Keine Barzahlung und keine internationalen Karten - Entscheidungsprozess und Vereinbarungen

1) die Dokumente, die den Entscheidungsprozess festhalten, dass im Bürgeramt Schöneberg für die Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen weder Bargeld noch international gängige Kontokarten akzeptiert werden, sondern ausschließlich die von den großen deutschen Bankengruppen getragene Kartenmarke girocard (ehemals Electronic Cash).

Zu diesen Dokumenten können unter anderem, aber nicht nur, Beschlüsse der zuständigen Stellen, eingeholte Angebote von Dienstleistern, Markterkundungen oder Vergabevermerke zählen.

2) die aktuellen Kartenakzeptanzverträge mit Ihrem girocard/EC-Netzbetreiber sowie der die Kartenumsätze abrechnenden Bank einschließlich der Konditionen (fixe Gebühren für die Akzeptanz und ggf. Miete der Kartenleser, Gebührensätze pro Transaktion mit Zahlkarte).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgeramt Schöneberg - Keine Barzahlung und keine internationalen Karten - Entscheidungsprozess und Vereinbarungen [#29079]
Datum
21. April 2018 18:46
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) die Dokumente, die den Entscheidungsprozess festhalten, dass im Bürgeramt Schöneberg für die Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen weder Bargeld noch international gängige Kontokarten akzeptiert werden, sondern ausschließlich die von den großen deutschen Bankengruppen getragene Kartenmarke girocard (ehemals Electronic Cash). Zu diesen Dokumenten können unter anderem, aber nicht nur, Beschlüsse der zuständigen Stellen, eingeholte Angebote von Dienstleistern, Markterkundungen oder Vergabevermerke zählen. 2) die aktuellen Kartenakzeptanzverträge mit Ihrem girocard/EC-Netzbetreiber sowie der die Kartenumsätze abrechnenden Bank einschließlich der Konditionen (fixe Gebühren für die Akzeptanz und ggf. Miete der Kartenleser, Gebührensätze pro Transaktion mit Zahlkarte).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage bzgl. de…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Datum
14. Mai 2018 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage bzgl. des Bürgeramtes Schöneberg - Keine Barzahlung und keine internationalen Karten - Entscheidungsprozess und Vereinbarungen hat mich erreicht und liegt mir zur Bearbeitung vor. Hiermit möchte ich Ihnen den Empfang bestätigen. Die fertige Ausführung schicke ich Ihnen an die von Ihnen genannte Postadresse. Die einfache schriftliche Auskunft wird sich in der Rahmengebühr auf voraussichtlich 50,00 € festsetzen (nach § 6 Abs. 1 GebBeitrG und § 1 Abs. 1 VGebO i.V.m. der Tarifstelle 1004 Buchstabe a Nr. 2 (einfache schriftliche Auskunft) 5,00 – 100,00 EUR). Sollte Ihnen eine mündliche Auskunft, die nicht mit einem besonderen Arbeitsaufwand verbunden ist, genügen, melden Sie sich gern telefonisch bei mir. Diese wäre gebührenfrei. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen auch gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079] Sehr geehrt<< Anrede >>
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079]
Datum
14. Mai 2018 22:33
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre Nachricht. Mir würde die gebührenfreie mündliche Auskunft jedenfalls zunächst genügen. Ab wann/welchem Tag in etwa sollte ich denn anrufen bzw. stehen die Informationen bereit? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079] Sehr geehrtAntragsteller/in ich war …
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079]
Datum
22. Mai 2018 07:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich war die letzte Woche leider abwesend. Ich kann Ihnen anbieten, morgen Mittwoch 23.05.2018 11-14 Uhr, Donnerstag 24.05.2018 7-14 Uhr oder Freitag 25.05.2018 07-13 Uhr. Passt Ihnen einer der Terminzeiträume, dann grenzen Sie diese gern ein und ich werde mit den nötigen Unterlagen am Telefon gern Ihre Fragen beantworten. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079] Sehr geehrt<< Anrede >&g…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079]
Datum
22. Mai 2018 11:22
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> danke Ihnen dafür, der Freitag erscheint mir gut. Ich würde dann morgens oder vormittags anrufen, eventuell um 8 herum? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079] Sehr geehrtAntragsteller/in dann…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079]
Datum
22. Mai 2018 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in dann halten wir das so fest. Freitag gegen 8 Uhr. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrtAntragsteller/in können Sie mir bi…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Datum
4. Juni 2018 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in können Sie mir bitte bestätigen, dass Ihre Anfrage erfolgreich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet wurde?! Dann kann ich den Vorgang abschließen. Vielen Dank und eine angenehme Woche! Mit freundlichen Grüßen

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AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079] Sehr geehrt<< Anrede >&g…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#29079]
Datum
6. Juni 2018 23:15
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für die Erinnerung und für das telefonische, gebührenfreie Erteilen der fraglichen Informationen. Sie können den Vorgang als erledigt verbuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>