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Soldmann, Steffen (V B 5) Von: Gesendet: An: Betreff: Anlagen: Mitteldorf, Friedrich (V B 5) Mittwoch, 16. Januar 2019 09:58 Referat VB5 WG: Bitte um Mitzeichnung bis Mi, den 15.1. 2019 (DS) FH § 21 Abs. 1 FVG FH § 21 a FVG.docx ·---~--~-__-fJT-___~_-Öut({_q~f-1cV12 -1r-1] ZSa unter V B 5-0 1319/05/10022-41 Dok ~-"''__{tJA_V_ O_t)j9JJ} -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Kernper Dr., Michael (VB 5) Gesendet: Dienstag, 15. Januar 2019 18:38 An: Trottner, Uwe (IV A 3) Ce: Mitteldorf, Friedrich (VB 5); Weber, Monika (VB 5); Myßen Dr., Michael (IV A 3) Betreff: WG: Bitte um Mitzeichnung bis Mi, den 15.1. 2019 (OS) FH § 21 Abs. 1 FVG rt Sehr geehrter Herr Trottner, wir hatten bislang noch keine Gelegenheit, das Vorhaben (vor einer offiziellen Mz durch VB 5) mit unserer Abteilungsleitung zu erörtern. Das würden wir aber gerne. Deshalb benötigen wir noch etwas Zeit. Auf die Notwendigkeit, eine das IFG betreffende Regelung ggf. auch mit BMI zu erörtern, hatten wir hingewiesen, und gehen davon aus, dass dies im weiteren Verfahren erfolgt. Für eine Erörterung stehen wir gerne zur Verfügung. Viele Grüße Dr. Kernper Ministerialrat Referat VB 5 Durchwahl 4661 Raum 3.2.17A -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Trottner, Uwe (IV A 3) Gesendet: Montag, 14. Januar 2019 16:47 An: Referat VB5; Kernper Dr., Michael (V B 5); Referat IVA5; Heins, Carsten (IV A 5) Ce: Myßen Dr., Michael (IV A 3); Baum, Michael (IV A 3); IV A 3- BSB Betreff: Bitte um Mitzeichnung bis Mi, den 15.1. 2019 (DS) FH § 21 Abs. 1 FVG IV A 3 - S 1910/19/10008 Sehr geehrter Herr Dr. Kernper, sehr geehrter Herr Heins, anbei übersende ich Ihnen die FH zur Änderung des § 21a Abs. 1 FVG mit der Bitte um Mitzeichnung bis zum 15.1.2019 (DS). Durch die FH soll erreicht werden, dass Niederschriften von Bund/Länder-Sitzungen nicht nach dem IFG herausgegeben werden müssen. Der Formulierungsvorschlag von VA 5 wurde übernommen. Mit freundlichen Grüßen Uwe Trottner
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Referat IV A 3 Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Telefon:+49-(0)30-18682-4602 Fax: +49·{0)30-18682- 884602 E-Maii:Uwe.Trottner@bmf.bund.de Internet: http://www .bundesfinanzministerium.de @ Reg IV A 3: z.V. 2
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Umdruck-Nr.... FH § 21a FVG.docx Formulierungshilfe BMF IVA3 MR Dr. Myßen I OAR Trottner 3286/4602 Referat: Ansprechpartner: Telefon: Datum: [Datum FH] Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2019 (Arbeitstitel) Stichwort: A. Keine Auskunft nach dem IFG über Niederschriften von Bund/Länder Sitzungen Anderung Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes. Das Finanzverwaltungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBI. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBI. I S. 2522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Materiell-rechtliche Regelung: 1. ln § 21a Absatz 1 FVG werden nach Satz 3 folgende Sätze angefügt: .Die Vertraulichke~ der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes." Anwendungsregelung (z. B. § 52 EStG, § 34 KStG, § 36 GewStG) Keine B. Begründung Zu Artikel ... (Finanzverwaltungsgesetz) Materiell-rechtliche Regelung: Zu Nummer 1 (§ 21 a Absatz 1 FVG ) § 21a FVG gewährleistet den bundeseinheitlichen Verwaltungsvollzug bei im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern, bei anderen bundesgesetzlich geregelten Steuern im Landeseigenvollzug und auf dem Gebiet des Steuerberatungsrechts. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder ist ein wesentlicher Bestandteil der bundesstaatliehen Ordnung und betrifft zugleich die Kernbereiche der exekutiven Eigenverantwortung der Finanzverwaltungen. Die Umsetzung der getroffenen Entscheidung erfolgt stets einheitlich für die gesamte Finanzverwaltung. Hierdurch wird dem Grundsatz einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen gedruckt am: 21.01.2020 08:03
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- 2- Besteuerung Rechnung getragen. Die Sitzungen der Gremien erfordern den freien, vertrauensvollen Austausch aller Beteiligten und sind nicht öffentlich. Vorbereitende und nachbereitende Sitzungsunterlagen, einschließlich -Protokollen und Unterlagen über Sitzungsergebnisse sind daher, soweit nicht anders beschlossen, vertraulich und nicht zur Weitergabe an Empfänger außerhalb der (Finanz-)Verwaltung bestimmt. Das Gleiche gilt fUr Unterlagen des schriftlichen Verfahrens. Dies dient dazu, dass in den vertraulichen Beratungen in einer Atmosphäre der Offenheit und ohne Zwang zur Berücksichtigung von außen eingebrachter Interessen oder Rechtfertigungsforderungen ein allein an der Sache orientierter Austausch von Argumenten sowie eine unbeeinflusste Abstimmung erfolgen kann. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sachbezogene Diskussionen nicht stattfinden bzw. in den informellen Bereich außerhalb der Sitzungen verlagert werden, oder eine Einigung gänzlich unterbleibt. Dies widerspräche der Zielsetzung des§ 21 a FVG eklatant. Die Ergänzung entspricht jahrzehntelanger Praxis und dient der Klarstellung. Anwendungsregelung: Die Änderung des§ 21a Absatz 1 FVG soll ab lnkrafttreten des Gesetzes anzuwenden sein. Sie ist auf alle offenen Fiille anzuwenden C. lnkrafttretenszeitpunkt (mit Begründung) Die Änderung des§ 21a Absatz 1 FVG soll mit Verkündung des Gesetzes in Kraft treten D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand-Finanzielle Auswirkungen • isoweit bereits bekannt) Keine E. Weitere Gesetzesfolgen (Immer auszufüllen • Ausnahme: rein redaktionelle Änderungen) Regelungsfeld Kurze Beschreibung des Regelungsfeldes (Änderung ggü. geltender Rechtslage, max. 2 Sätze) Durch die Ergänzung des§ 21a Absatz 1 FVG wird klargestellt, dass interne Niederschriften über Bund/Länder Sitzungen vertrauliche Dokumente sind, die nicht nach dem IFG herauszugeben sind. I. Allgemein (§§ 43, 44 GGO} 1. Stichwortartige Beschreibung der geprüften alternativen Regelungsmöglichkeiten einschl. deren möglicher· auch langfristiger Folgen • (§ 43 Absatz 1 Nummer 3 GGO) Verzicht auf eine Regelung.
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-3- 2. Warum ist die vorgeschlagene Regelung gegenüber den unter Tz. 1 geprüften Alternativen vorzugswürdlg? (stlchwortartige Begründung) I Durch die klarstellende Regelung wird Rechtssicherheit erreicht 3. Begründungserfordernisse nach § 43 Absatz 1 Nummer 6 GGO a) Ist die Begründung zum rückwirkenden lokrafttreten I zur rückwirkenden Anwendung mit Referat VA 5 abgestimmt? nicht erforderlich, da kein rückwirkendes lokrafttreten I keine rückwirkende Anwendung vorgesehen ist b) Reicht die Zeitspanne zwischen Gesetzesbeschluss und erstmaliger Anwendung nach derzeitiger fachlicher Einschätzung (in Abstimmung mit den Referaten IV A 1, IV A 5, IV A 7, IV C 2 und IV C 4 und/oder sonstigen für Vordrucke zuständigen Fachreferaten) aus, um Vordrucke, DatenschnittstelleR, IT-Programme etc. termingerecht erstellen zu können? ja c) Falls nein, warumsoll die Regelung ausnahmsweise trotzdem zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden? Rlicken Sie hier, um Text einzugeben.! Zeitliche Befristung der Regelung möglich nein Begründung (stichwortartig): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 4. Begründungserfordernisse nach§ 43 Absatz 1 Nummer 8 bis 10 GGO: a) Sind Probleme unionsrechVicher Art zu erwarten (§ 43 Absatz 1 Nummer 8 GGO)? nein b) falls ja, welche? !Klicken Sie hier, um Text einzugeben.! · Werden im Fall der Umsetzung einer Richtlinie oder sonstiger Rechtsakte der Europäischen Union über deren Vorgaben hinaus weitere Regelungen getroffen (§ 43 Absatz 1 Nummer 9 GGO)? I Wählen Sie ein Element aus. c) falls ja, welche? RJicken Sie hier, um Text einzugeben.! Ist die Regelung mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar (§ 43 Absatz 1 Nummer 10 GGO)? ja II. Gesetzesfolgenbeobachtung I Evaluation sollte durchgeführt werden (§ 44 Absatz 7 GGO) 1. nach folgendem Zeitraum: ~ 2. Welche Daten, Kennzahlen oder sonstige Indikatoren werden benötigt, um später den Erfolg der Regelung zu messen? I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. /11. Erfüllungsaufwand (§ 44 Absatz 4 i. V.m. Absatz 2 GGO und NKRG) Der Erfüllungsaufwand umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen (§ 2 Absatz 1 NKRG). Dazu gehören auch die Bürokratiekosten aus lnformationspflichten. Informationspflichten sind auf Grund von Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschrift bestehende Verpflichtungen, Daten und sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln(§ 2 Absatz 2 NKRG)
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-4- Für weitere Informationen zur Darstellung und Ermittlung des Erfüllungsaufwands vgl. .Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung' (siehe IWM-Portal, IV A 2, Gesetiesfolgenabschätzung) 1. Identifizierung und Vorbereitung der Bezifferung der mit der Maßnahme verbundenen Vorgabe(n) Vorgaben sind Einzelregelungen, die beiden Normadressaten unmittelbar zur Anderung von Kosten, Zeitaufwand oder beidem führen. Dazu gehören auch Informationspflichten (siehe ausführlich S. 8 ff. des Leitfadens) Kurze Beschreibung der Vorgabe(n), möglichst in einem Satz I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Die Änderung des I§ 21 a Absatz 1 FVGI betrifft Vorgabe(n) für ~ie Verwaltung (E.3~. aa) E.1 BOrgerinnen und BOrger Die Vorgabe wird Wählen Sie ein Element aus.!. 0 Bei der Vorgabe handelt es sich um ein Wahlrecht. 0 Die Vorgabe betrifft ausschließlich im Ausland ansässige Bürgerinnen und Bürger. Weitere Anmerkungen zur Vorgabe klicken Sie hier, um Text einzugebenJ Die Vorgabe ist im Kalenderjahr klicken Sie hier, um Text einzugebenJ mal zu erfüllen. Einschätzung der Fallzahl (Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die von der Vorgabe voraussichtlich betroffen sind, bei Veränderungen gegenüber geltendem Recht bitte auch die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die von der Veränderung betroffen sind): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. I Einschätzung des Zeitaufwandes, der zur Erfüllung der Vorgabe voraussichtlich artorderlieh ist (vgl. S. 16 sowie Anhang IV des Leitfadens oder genauere Ertahrungswerte): Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Komplexitätsgrad der Vorgabe: fWählen Sie ein Element aus.! 0 mit der Vorgabe ist voraussichtlich folgender Anschaffungsaufwand oder zusätzlicher I geringerer Sachaufwand verbunden (siehe S. 17 ff. des Leitfadens): Klicken Sie hier, um Text einzugeben. I bbJ E2 Wirtschaft Die Vorgabe wird fWählen Sie ein Element aus.! 0 Bei der Vorgabe handelt es sich um eine Informationspflicht i.S.d. § 2 Absatz 2 NKRG. 0 Bei der Vorgabe handelt es sich um ein Wahlrecht. 0 Die Vorgabe betrifft ausschließlich im Ausland ansässige Unternehmen. Weitere Anmerkungen zur Vorgabe klicken Sie hier, um Text einzugebenJ Die Vorgabe ist im Kalenderjahr !Klicken Sie hier, um Text einzugeben.! mal zu ertüllen.
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'- .. -5- Einschätzung der Fallzahl (Anzahl der Unternehmen, die von der Vorgabe voraussichtlich betroffen sind; bei Veränderungen gegenüber geltendem Recht bitte auch die Anzahl der Unternehmen, die von der Veränderung betroffen sind): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Einschätzung des Zeitaufwandes, der zur Erfüllung der Vorgabe voraussichtlich erfordertich ist (vgl. S. 21 u. 22 sowie Anhang Vb des Leitfadens oder genauere Erfahrungswerte): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Komplexitätsgrad der Vorgabe: fN.--ä-hle_n_S,-ie-e-in-E,--Ie_m_e_n_ta-u-.s.l 0 mit der Vorgabe ist voraussichtlich folgender Anschaffungsaufwand oder zusätzlicher I geringerer Sechaufwand verbunden (siehe S. 25 ff. des Leitfadens): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. cc) E.3 Verwaltung {siehe .Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung• S. 28 ff (http://www .bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/BreQIBuerokratieabbau/2011-11-07-leitfaden- buerokratieabbau.htmll) Die Vorgabe betrifft IZI die Finanzverwaltung der Länder IZI das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) 0 das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), 0 g Soweit m~ der Vorgabe neue Aufgaben übertragen oder bestehende Aufgaben erweitert oder vermindert werden, ist dies das Ergebnis folgender Erwägungen: 181 Hinweis auf die Gesetzesbegründung unter II. dz.-u-§,....2_1_A-bs_a_tz_1_F_V---.GD 0 !Klicken Sie hier, um Text einzugeben.! (z. B. Hinweis auf erfolgte Leitungsentscheidung o. ä.) Mit der Vorgabe Ist voraussichtlich folgender 0 Personalaufwand verbunden (siehe S. 29 ff. des Leitfadens): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 0 Sac;haufwand verbunden (siehe S. 32 des Leitfadens): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ~ Die Angaben zum Personal- und Sachaufwand werden nachgereicht. Soweit Erfüllungsaufwand bei der Finanzverwaltung der Länder anfällt: 0 Das Referat IV A 5 hat mitgezeichnet IZI Die Mitzeichnung des Referats IV A 5 wird nachgereicht. Soweit Erfüllungsaufwand beim BZSt I ITZBund anfällt: 0 Die Angaben sind mit dem BZSt /ITZBund abgestimmt. 0 D Die Angaben wurden zunächst selbst ermittelt (ggf. unter Beteiligung weiterer Referate), das Ergebnis der Abstimmung mit BZSt I ITZBund wird nachgereicht. Die Referate IV A 7, Z A 3, Z A 5 und ggf. Z C 2 haben mitgezeichnet IZI Die Mitzeichnung der Referate IV A 7, Z A 3, Z A 5 und ggf. Z C 2 wird nachgereicht.
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-6- 2. Gibt es im Rahmen des beabsichtigten Regelungsziels Alternativen, aus denen möglicheiWeise weniger Erfüllungsaufwand resultiert? nein wenn ja, welche? Rlicken Sie hier, um Text einzugeben.) 3. Wurde im Rahmen des beabsichtigten Regelungsziels die am wenigsten belastende Alternative gewählt? ja wenn nein, warum nicht? Rlicken Sie hier, um Text einzugeben.) IV. Nachhaltigkeltsprüfung (§ 44 Absatz 1 Satz 4 GGO) Für weitere Informationen zur Darstellung der Nachhaltigkeil siehe IWM-Portal, IV A 2, Gesetzesfolgenabschätzung Die Maßnahme betriffl die Deutsche Nachhaltigkeilsstrategie insbesondere in folgenden Bereichen: 0 Staatsverschuldung (Staatsfinanzen konsolidieren- Generationengerechtigkeit schaffen), Indikatorenbereich 8.2. 0 Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge (lnvestitionsklima), Indikatorenbereich 8.3. 0 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Wirtschaftswachstum), Indikatorenbereich 8.4. 0 Perspektiven für Familien (Vereinbarkeit Familie und Beruf), Indikatorenbereich 4.2. 0 Weitere Gründe: !Klicken Sie hier, um Text einzugeben.) V. Weitere Kosten (§ 43 Absatz 1 Nummer 51. V.m. § 44 Absatz 5 GGO) Mit der Maßnahme entstehen über den bereits zum Erfüllungsaufwand sowie zu den finanziellen Auswirkungen dargestellten Aufwand hinaus keine weiteren Kosten für die Wirtschaft einschließlich der mittelständischen Unternehmen. t81 Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind durch die Maßnahmen nicht zu erwarten. 1:81 Falls Vorstehendes nicht zutreffend: Mit der Maßnahme sind folgende weiteren Kosten für die Wirtschaft bzw. folgende Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erwarten: I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. VI. Gender Malnstreaming (§ 2 GGOJ Für weitere Informationen zu Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern siehe IWM-Portal, IV A 2, Gesetzesfolgenabschätzung IZI Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männem. 0 Die Maßnahme fördert die Gleichstellung von Frauen und Männem, weil: I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 0 Die Maßnahme hat negative Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männem, weil: I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. VII. Demografie-Check anhand des Fragenkatalogs des BM/
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- 7- Für weitere Informationen zu Fragen des demografischen Wandels siehe IWM-Portal, IV A 2, Gesetzesfolgenabschätzung IZI Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den demografischen Wandel. 0 Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf den demografischen Wandel: I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 0 Die Maßnahme hat negative Auswirkungen auf den demografischen Wandel, weil: I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. VIII. Disability Mainstreaming- Auswirkungen auf Belange von Menschen mit Behinderungen entsprechend dem Leitfaden des BMAS Für weitere Informationen zu Fragen der Einbeziehung der Belange von Menschen mit Behinderungen siehe IWM-Portal, IV A 2, Gesetzesfolgenabschätzung IZI Die Maßnahme hat keine besonderen Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen. 0 Die Maßnahme hat folgende besonderen Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen: I Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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