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Soldmann, Steffen {V 8 5) Von: Gesendet: An: R~ferat IVA3 .Doi-:.-1\!r ? . (2 ·----- ----~- U_!_ ~l- Ü J6 fj- j! '-- r --~ .. ___ Mittwoch, 23. Januar 2019 11:50 -----. ~ Referat IVA2; Brockmann, Kai (IV A 2); Gerrard Dr., Katrin (IV A 2); Hörster, Ralf (IV A 2); Lieberam, Lutz (IV A 2); Karthaus, Volker (IV A 2) Ce: Anlagen: Misera Dr., Hans-Uirich (IV A); Myßen Dr., Michael (IV A 3); Kraus, Fabian (IV A 3); Trottner, Uwe (IV A 3); Schallhorn-Pitzke, Birgit (IV A 3); Büker, Kristin (IV A 3); Baum, Michael (IV A 3); Mitteldorf, Friedrich (V B 5); Weinig, Maren (IV A 3); Referat VB5 Nachtrag -geänderte FH zu§ 21a FVG- Rückmeldung IV A 3 - Vorbereitung eines JStG 2019; TERMIN: 16.01.2019, OS FH § 21a FVG.DOCX Kennzeichnung: Kennzeichnungsstatus: Zur Nachverfolgung Gekennzeichnet Betreff: Sehr geehrte Frau Dr. Gerrard, sehr geehrte Herren, im Nachgang zu meiner Mail vom letzten Freitag erhalten Sie anbei die abgeänderte Formulierungshilfe zu§ 21a FVG mit der Bitte, nur diese aktualisierte Fassung zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen Erin Frank Referat IV A 3 -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Referat IVA3 Gesendet: Freitag, 18. Januar 2019 17:11 An: Referat IVA2 Ce: Brockmann, Kai (IV A 2); Gerrard Dr., Katrin (IV A 2); Hörster, Ralf (IV A 2); Lieberam, Lutz (IV A 2); Karthaus, Volker (IV A 2); Misera Dr., Hans-Uirich (IV A); Myßen Dr., Michael (IV A 3); Kraus, Fabian (IV A 3); Trottner, Uwe (IV A 3); Schallhorn-Pitzke, Birgit (IV A 3); Büker, Kristin (IV A 3); Baum, Michael (IV A 3) Betreff: Rückmeldung IV A 3 -Vorbereitung eines JStG 2019; TERMIN: 16.01.2019, DS Sehr geehrte Frau Gerrard, sehr geehrte Herren, anbei erhalten Sie die Formulierungshilfen von IV A 3 zur weiteren Verwendung. Vielen Dank für die gewährte Fristverlängerung. Mit freundlichen Grüßen Erin Frank Referat IV A 3 -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Brockmann, Kai (IV A 2) Gesendet: Montag, 7. Januar 2019 15:40 An: Referat IVA3; Myßen Dr., Michael (IV A 3); Referat IVA4; Danewitz, Nadine (IV A 4) Ce: Misera Dr., Hans-Uirich (IV A); Hörster, Ralf (IV A 2); lieberam, Lutz (IV A 2); Gerrard Dr., Katrin (IV A 2); Karthaus, Volker (IV A 2); BueroAUV; IV A 2- BSB; Referat IVA1; Referat IVAS; Referat IVA6; Referat IVA7; Thaens, Stephan (IV C 4)
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Betreff: Vorbereitung eines JStG 2019; TERMIN: 16.01.2019, OS Wichtigkeit: Hoch Diese E-Mail wird nur im RTF-Format vollständig angezeigt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zur Vorbereitung der Leitungsentscheidung über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2019 mit den in diesem Jahr notwendigen Rechtsänderungen im Steuerrecht bitte ich um Übersendung von Formulierungshilfen - unter Verwendung des beigefügten Musters und Klärung der dort genannten Fragen mit den im Muster genannten Referaten- zu den folgenden, von Ihnen gemeldeten Maßnahmen bis Mittwoch, 16. Januar 2019, OS, per E-Mail an Referat IV A 2 (cc: Frau Dr. Gerrard sowie die Herren Hörster, lieberam, Karthaus und Brockmann): · ReferatGesetz/VOZu ändernde VorschriftenStichwort IV A 3AO§ 17 AOÖrtliche Zuständigkeit der Finanzbehörden IV A 3AO§ 30 Absatz 4 Nummer 2b AOStatistische Landesämter IV A 3AO§ 32c AOKeine Auskunft nach dem IFG über Niederschriften von Bund/länder Sitzungen IV A 3AO§ 87a Abs. 1 AOEiektronische Kommunikation im Besteuerungsverfahren IV A 3AOEinführung § 93 Absatz Sa AOEiektronisches Kontenabrufverfahren IV A 3AO§ 109 AOVollautomatische Fristverlängerung IV A 3AO§ 152 AOVollautomatische Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei Steueranmeldungen IV A 3AO§ 30 Abs. 2 Nummer 1 AOSicherstellung des verlängerten Steuergeheimnisses bei der Offenbarung geschützter Daten gegenüber Amtsträgern IV A 3AO§ 149 Absatz 4 Nr. 1 Buchstabe b Abgabenordnung (AO)Vorweganforderung von Steuererklärungen wegen nachträglicher Anpassung von Vorauszahlungen IV A 3AO§ 176 AOVertrauensschutz IV A 3AO§ 165 AO zzgl. Folgeänderungen Änderungsbefugnis nach Aussetzung einer Steuerfestsetzung gern. § 165 Absatz 1 Satz 4 AO IV A 3AO I KWG§ 93 Abs. 7 AO, § 24c KWG, Kontenabruf Steuerfahndungsstellen IV A 3 (FF); IV A 5; Z C 7 AO§ 138 Absatz 1b Abgabenordnung (AO)Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften durch vorgeschriebenes Formular nebst Einführung einer elektronischen Übermittlungspflicht IV A 3 (FF); IV C 2; 111 C 2AO§ 73 Abgabenordnung (AO)Haftung der Organgesellschaft bei mehrstufiger Organschaft IV A 4AO§ 141 Absatz 4 AOStreichung einer überflüssigen Norm IV A 4FVG§ 19 Absatz 5 Satz 1 FVGSteuerliche Außenprüfung von Investmentfonds - Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Prüfungsverlangen und Mitwirkungsrecht des Bundeszentralamts für Steuern IV A 4StBerGinhaltsübersicht, §§ 3a, 4, 23, 31, 32, 33, 36, 57, 66, 79, 86b, 87, 162 StBerGÄnderung des Steuerberatungsgesetzes IV A 4; 111 C 4, 111 C 5, IV A 3AO§§ 208, 404 und 171 Absatz 5 Satz 1 AOErgänzung der AO im Hinblick auf Fahndungsmaßnahmen durch das BZSt Für die kurze Frist bitte ich im Hinblick auf eigene Terminvorgaben um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Kai Brackmann Zusatz für BSB IV A 2: Bitte zu IV A 2 - S 1910/18/10063-02 importieren, ohne Anlage ausdrucken und z.Vg. nehmen. 2
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Umdruck·Nr.... FH § 21a FVG.docx Formulierungshilfe BMF Referat: Ansprechpartner. Telefon: IVA3 MR Dr. Myßen I OAR Trottner 3286 I 4602 Datum: 23.01.2019 Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2019 (Arbeitstitel) Stichwort: A. Klarstellende Regelung zur Vertraulichkeit von Bund/Länder Sitzungen Änderung Änderung des Flnanzverwaltungsqesetzes. Das Finanzverwaltungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April2006 (BGBI.I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel1 0 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBI. I S. 2522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Materiell-rechtliche Regelung: 1. ln § 21 a Absatz 1 FVG werden nach Satz 3 folgende Sätze angefügt: .Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes." Anwendungsregelung (z. 8. § 52 EStG, § 34 KStG, § 36 GewStG) Keine 8. Begründung Zu Artikel ... (Finanzverwaltungsgesetz) Materiell-rechtliche Regelung: Zu Nummer 1 (§ 21a Absatz 1 FVG ) § 21 a FVG gewährleistet den bundeseinheitlichen Verwaltungsvollzug bei im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern, bei anderen bundesgesetzlich geregelten Steuern im Landeseigenvollzug und auf dem Gebiet des Steuerberatungsrechts. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder ist ein wesentlicher Bestandteil der bundesstaatliehen Ordnung und betrifft zugleich die Kernbereiche der exekutiven Eigenverantwortung der Finanzverwaltungen. Die Umsetzung der getroffenen Entscheidung erfolgt stets einheitlich für die gesamte Finanzverwaltung. Hierdurch wird dem Grundsatz einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen gedruckt am: 21.01.2020 08:06
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- 2- Besteuerung Rechnung getragen. Die Sitzungen der Gremien erfordern den freien, vertrauensvollen Austausch aller Beteiligten und sind nicht öffentlich. Vorbereitende und nachbereitende Sitzungsunterlagen, einschließlich Protokollen und Unterlagen über Sitzungsergebnisse sind daher, soweit nicht anders beschlossen, vertraulich und nicht zur Weitergabe an Empflinger außerhalb der (Finanz-)Verwaltung bestimmt. Das Gleiche gilt für Unterlagen des schriftlichen Verfahrens. Dies dient dazu, dass in den vertraulichen Beratungen in einer Atmosphäre der Offenheit und ohne Zwang zur Berücksichtigung von außen eingebrachter Interessen oder Rechtfertigungsforderungen ein allein an der Sache orientierter Austausch von Argumenten sowie eine unbeeinflusste Abstimmung erfolgen kann. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sachbezogene Diskussionen nicht stattfinden bzw. in den informellen Bereich außerhalb der Sitzungen verlagert werden, oder eine Einigung gänzlich unterbleibt. Dies widerspräche der Zielsetzung des § 21 a FVG eklatant. Die Ergänzung entsprichtjahrzehntelanger Praxis und dient der Klarstellung. Anwendungsregelung: Die Anderung des§ 21a Absatz 1 FVG soll ab lnkrafttreten des Gesetzes anzuwenden sein. Sie ist auf alle offenen Fälle anzuwenden C. lnkrafttretenszeltpunkt (mit Begründung} Die Anderung des§ 21a Absatz 1 FVG soll mit Verkündung des Gesetzes in Kraft treten D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand • Rnanzlelle Auswirkungen • (soweit bereits bekanntl Keine E. Weitere Gesetzesfolgen (Immer auszufüllen · Ausnahme: rein redaktionelle Anderungenl Regelungsfeld · Kurze Beschreibung des Regelungsfeldes (Änderung ggü. geltender Rechtslage, max. 2 Sätze) Es handelt sich hierbei um eine Rechtsvorschrift zur Vertraulichkeitspflicht im Sinne des § 3 Nummer 4 IFG. Durch die Ergänzung des§ 21 a Absatz 1 FVG soll klargestellt werden, dass alle Dokumente im Zusammenhang mit Bund/Länder Sitzungen vertraulich sind. I. Allgemein (§§ 43, 44 GGO) 1. Stichwortartige Beschreibung der geprOften alternativen Regelungsmöglichkeiten einseht. deren möglicher • auch langfristiger Fotgen · (§ 43 Absatz 1 Nummer 3 GGO) Verzicht auf eine Regelung.
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- 3- 2. Warum Ist die vorgeschlagene Regelung gegenüber den unter Tz. 1 geprüften Alternativen vorzugswürdlg? (stichwortartige Begründung) I Durch die klarstellende Regelung wird Rechtssicherheit erreicht 3. Begründungserfordernisse nach § 43 Absatz 1 Nummer 6 GGO a) b) c) Ist die Begründung zum rückwirkenden lokrafttreten I zur rückwirkenden Anwendung mit Referat VA 5 abgestimmt? nicht erforderlich, da kein rückwirkendes lokrafttreten I keine rückwirkende Anwendung vorgesehen ist Reicht die Zeitspanne zwischen Gesetzesbeschluss und erstmaliger Anwendung nach derzeitiger fachlicher Einschätzung (in Abstimmung mit den Referaten IV A 1, IV A 5, IV A 7, IV C 2 und IV C 4 und/oder sonstigen für Vordrucke zuständigen Fachreferaten) aus, um Vordrucke, Datenschnittstellen, IT-Programme etc. termingerecht erstellen zu können? ja Falls nein, warum soll die Regelung ausnahmsweise trotzdem zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden? !Klicken Sie hier, um Text einzugeben] Zeitliche Befristung der Regelung möglich nein Begründung (stichwortartig): Klicken Sie hier, um Text einzugeben. I 4. Begründungserfordernisse nach§ 43 Absatz 1 Nummer 8 bis 10 GGO: a) Sind Probleme unionsrechtlicher Art zu erwarten (§ 43 Absatz 1 Nummer 8 GGO)? nein b) falls ja, welche? klicken Sie hier, um Text einzugeben] Werden im Fall der Umsetzung einer Richtlinie oder sonstiger Rechtsakte der Europäischen Union über deren Vorgaben hinaus weitere Regelungen getroffen (§ 43 Absatz 1 Nummer 9 GGO)? Wählen Sie ein Element aus. I c) falls ja, welche? Rucken Sie hier, um Text einzugeben.! Ist die Regelung mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar (§ 43 Absatz 1 Nummer 10 GGO)? ja II. Gesetzesfolgenbeobachtung I Evaluation sollte durchgeführt werden (§ 44 Absatz 7 GGO) 1. nach folgendem Zeitraum:~ 2. Welche Daten, Kennzahlen oder sonstige Indikatoren werden benötigt, um später den Erfolg der Regelung zu messen? I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 111. Erfüllungsaufwand (§ 44 Absatz 4 i. V.m. Absatz 2 GGO und NKRG) Der ErfUI/ungsaufwand umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie deröffentlichen Verwaltung entstehen(§ 2 Absatz 1 NKRG). Dazu gehören auch die Bürokratiekosten aus lnformationspflichten. Informationspflichten sind auf Grund von Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschrift bestehende Verpflichtungen, Daten und sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln (§ 2 Absatz 2 NKRG)
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-4- Für weitere Informationen zur Darstellung und Ermittlung des Erfüllungsaufwands vgl. .Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung" (siehe IWM-Portal, IV A 2, Gesetzesfolgenabschätzung) 1. Identifizierung und Vorbereitung der Bezifferung der mit der Maßnahme verbundenen Vorgabe(n) Vorgaben sind Einzelregelungen, die bei den Normadressaten unmittelbar zur Anderung von Kosten, Zeitaufwand oder beidem führen. Dazu gehören auch Informationspflichten (siehe ausführlich S. 8 ff. des Leitfadens) Kurze Beschreibung der Vorgabe(n), möglichst in einem Satz I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Die Änderung des I§ 21a Absatz 1 FVGI betrifft Vorgabe(n) für~ie Verwaltung (E.3~. aa) E.1 Bürgerinnen und Bilrger Die Vorgabe wird ty\lählen Sie ein Element aus.!. 0 Bei der Vorgabe handelt es sich um ein Wahlrecht. 0 Die Vorgabe betrifft ausschließlich im Ausland ansässige Bürgerinnen und Bürger. Weitere Anmerkungen zur Vorgabe klicken Sie hier, um Text einzugeben.! Oie Vorgabe ist im Kalenderjahr klicken Sie hier, um Text einzugeben.! mal zu erfüllen. Ejnschätzung der Fallzahl (Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die von der Vorgabe voraussichtlich betroffen sind, bei Veränderungen gegenüber geltendem Recht bitte auch die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die von der Veränderung betroffen sind): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Einschätzung des Zeltaufwandes, der zur Erfüllung der Vorgabe voraussichtlich erfordertich ist (vgl. S. 16 sowie Anhang IV des Leitfadens oder genauere Erfahrungswerte): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Komplexitätsgrad der Vorgabe: Wählen Sie ein Element aus.! 0 m~ der Vorgabe ist voraussichtlich folgender Anschaffungsaufwand oder zusätzlicher I geringerer Sachaufwand verbunden (siehe S. 17 ff. des Leitfadens}: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. I bb} E2 Wirtschaft Die Vorgabe wird f{\lählen Sie ein Element ausj 0 Bei der Vorgabe handelt es sich um eine Informationspflicht i.S.d. § 2 Absatz 2 NKRG. 0 Bei der Vorgabe handelt es sich um ein Wahlrecht. 0 Die Vorgabe betrifft ausschließlich im Ausland ansässige Unternehmen. Weitere Anmerkungen zur Vorgabe Rlicken Sie hier, um Text einzugebenl Die Vorgabe ist im Kalenderjahr !Klicken Sie hier, um Text einzugeben.! mal zu erfüllen.
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- 5- Einschätzung der Fallzahl (Anzahl der Unternehmen, die von der Vorgabe voraussichtlich betroffen sind; bei Veränderungen gegenüber geltendem Recht bitte auch die Anzahl der Unternehmen, die von der Veränderung betroffen sind): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Einschätzung des Zeltaufwandes, der zur Erfüllung der Vorgabe voraussichtlich erforderlich ist (vgl. S. 21 u. 22 sowie Anhang Vb des Leitfadens oder genauere Erfahrungswerte): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Komplexitätsgrad der Vorgabe: fi\iählen Sie ein Element ausJ 0 mit der Vorgabe ist voraussichtlich folgender Anschaffungsaufwand oder zusätzlicher I geringerer Sachaufwand verbunden (siehe S. 25 ff. des Leitfadens): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. cc) E.3 Verwaltung . (siehe .Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung• S. 28 ff {http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StalischeSeiten/Breg/Buerokratieabbau/2011-11-07-leitfaden- buerokratieabbau .html\) Die Vorgabe betrifft ~ die Finanzverwaltung der Länder ~ das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) 0 das Informationstechnikzentrum Bund (lTZBund), 0 0 Soweit mit der Vorgabe neue Aufgaben übertragen oder bestehende Aufgaben erweitert oder vermindert werden, ist dies das Ergebnis folgender Erwägungen: ~ Hinweis auf die Gesetzesbegründung unter II. dz..--u-§_2_1_A-bs_a_tz_1_F_V--.@} 0 ~Iieken Sie hier, um Text einzugeben.! (z. B. Hinweis auf erfolgte Leitungsentscheidung o. ä.) Mit der Vorgabe ist voraussichtlich folgender IZI Personalaufwand verbunden (siehe S. 29 ff: des Leitfadens): Da es sich um eine klarstellende Regelung handelt, ist mit keiner Änderung des Erfüllungsaufwands der Steuerverwaltungen der Länder zu rechnen. 0 Sachaufwand verbunden (siehe S. 32 des Leitfadens): I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 0 Die Angaben zum Personal- und Sachaufwand werden nachgereicht. Soweit Erfüllungsaufwand bei der Finanzverwaltung der Länder anfällt: IZI Das Referat IV A 5 hat mitgezeichnet 0 Die Mitzeichnung des Referats IV A 5 wird nachgereicht. Soweit Erfüllungsaufwand beim BZSt /ITZBund anfällt: 0 Die Angaben sind mit dem BZSt /ITZBund abgestimmt. 0 IZI Die Angaben wurden zunächst selbst ermittelt (ggf. unter Beteiligung weiterer Referate), das Ergebnis der Abstimmung mit BZSt /ITZBund wird nachgereicht. Die Referate IV A 7, Z A 3, Z A 5 und ggf Z C 2 haben mitgezeichnet 0 Die Mitzeichnung der Referate IV A 7, Z A 3, Z A 5 und ggf Z C 2 wird nachgereicht.
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-6- 2. Gibt es im Rahmen des beabsichtigten Regelungsziels Alternativen, aus denen möglicherweise weniger Erfilllungsaufwand resultiert? nein wenn ja, welche? ~Iieken Sie hier, um Text einzugeben.! 3. Wurde Im Rahmen des beabsichtigten Regelungsziels die am wenigsten belastende Alternative gewählt? ja wenn nein, warum nicht? klicken Sie hier, um Text einzugeben.! Nachhaltigkeitspriifung (§ 44 Absatz 1 Satz 4 GGOJ IV. Für weitere Informationen zur Darstellung der Nachhaltigkeil siehe IWM-Portal, IV A 2, Gesetzesfolgenabschätzung Die Maßnahme betrifft die Deutsche Nachhaltigkeilsstrategie insbesondere in folgenden Bereichen: 0 Staatsverschuldung (Staatsfinanzen konsolidieren - Generationengerechtigkeit schaffen), Indikatorenbereich 8.2. 0 Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge (lnvestitionsklima), Indikatorenbereich 8.3. 0 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Wirtschaftswachstum), Indikatorenbereich 8.4. 0 Perspektiven für Familien (Vereinbarkeit Familie und Beruij, Indikatorenbereich 4.2. 0 Weitere Gründe: klicken Sie hier, um Text einzugeben.! V. Weitere Kosten (§ 43 Absatz 1 Nummer 51. V.m. § 44 Absatz 5 GGO) IZI Mit der Maßnahme entstehen über den bereits zum Erfüllungsaufwand sowie zu den finanziellen Auswittungen dargesteiKen Aufwand hinaus keine weiteren Kosten für die Wirtschaft einschließlich der mittelständischen Unternehmen. IZI Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind durch die Maßnahmen nicht zu erwarten. Falls Vorstehendes nicht zutreffend: Mit der Maßnahme sind folgende weiteren Kosten für die Wirtschaft bzw. folgende Auswittungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erwarten: I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. VI. Gender Mainstreaming (§ 2 GGO) Für weitere Informationen zu Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männem siehe IWM-Portal, IV A 2, Gesetzesfolgenabschätzung lEI Die Maßnahme hat keine Auswittungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männem. 0 Die Maßnahme fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern, weil: I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 0 Die Maßnahme hat negative Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männem, weil: J VII. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Demografie-Check anhand des Fragenkatalogs des BMI
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• - 7- Für weitere Informationen zu Fragen des demografischen Wandels siehe IWM-Portal, IV A 2, Gesetzesfolgenabschätzung IZJ Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den demografischen Wandel. 0 Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf den demografischen Wandel: I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 0 Die Maßnahme hat negative Auswirkungen auf den demografischen Wandel, weil: I Klicken Sie hier, um Text einzugeben. VIII. Disability Mainstreaming- Auswirkungen auf Belange von Menschen mit Behinderungen entsprechend dem Leitfaden des BMAS Für weitere Informationen zu Fragen der Einbeziehung der Belange von Menschen mit Behinderungen siehe IWM-Portal, IV A 2, Gesetzesfolgenabschätzung j;gj Die Maßnahme hat keine besonderen Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen. 0 Die Maßnahme hat folgende besonderen Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen: I Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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