bmf-cumex-fvg-16

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Soldmann, Steffen (V 8 5) Von: Gesendet: An: Betreff: Anlagen: Kernper Dr., Michael (V B 5) Mittwoch, 4. Dezember 2019 19:29 Referat VBS WG: EILT Frage M zu JStG/Transparenz II Frist morgen, 12.30 Uhr 2019_1076282(1).docx; Hintertür in E-Auto-Gesetz- Bundestag schafft Cum-Ex-Ausnahme von lnformationsfreiheit.pdf Priorität: Hoch V B 5-0 1319/05/10022-41 ZSa Dr. Kernper 0 4. Dez. 2019 -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Referat IVA3 <IVA3@bmf.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 4. Dezember 201917:44 An: Referat VB5 <VB5@bmf.bund.de>; Kernper Dr., Michael (VB 5) <Michaei.Kemper@bmf.bund.de> Ce: Myßen Dr., Michael (IV A 3) <Michaei.Myssen@bmf.bund.de>; Rohde, Eva (IV A 3) <Eva.Rohde@bmf.bund.de>; Misera Dr., Hans-Uirich (IV A) <Hans-Uirich.Misera@bmf.bund.de>; IV A 3- BSB <IVA3-BSB@bmf.bund.de> Betreff: WG: EILT Frage M zu JStG/Transparenz II Frist morgen, 12.30 Uhr Priorität: Hoch IV A 3- S 1910/19/10056 :001 Sehr geehrter Herr Dr. Kemper, anbei übersende ich Ihnen den Entwurf einerSt B Vorlage mit der Bitte um Mitzeichnung bis morgen 10:00 Uhr. Den Artikel von netzpolitik.org habe ich zu Ihre Information beigefügt. Die Kürze der Frist bitte ich zu entschuldigen Mit freundlichen Grüßen Uwe Trottner Referat IV A 3 Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Telefon:+49-(0)30-18682-4602 Fax: +49-(0)30-18682- 884602 E-Maii:Uwe.Trottner@bmf.bund.de Internet: http://www.bundesfinanzministerium.de @ Reg IV A 3: z.V. -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Misera Dr., Hans-Uirich (IV A) <Hans-Uirich.Misera@bmf.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 4. Dezember 2019 15:26 An: Referat IVA3 <IVA3@bmf.bund.de>
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• Ce: Danewitz, Nadine (IV A 4) <Nadine.Danewitz@bmf~und.de>; Schürkötter, Nicolas (IV A 2) <Nicolas.Schuerkoetter@bmf.bund.de>; Hufen Dr., Christian (St B) <Christian.Hufen@bmf.bund.de> Betreff: WG: EILT Frage M zu JStG/Transparenz II Frist morgen, 12.30 Uhr Zustä nd igkeitshalber. Mit freundlichen Grüßen Dr. Hans-Uirich Misera Ministerialdirigent Leiter der Unterabteilung IV A Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin E-Mail: Hans-Uirich.Misera@bmf.bund.de Tel. +49-(0)30-18682-4326 Fax +49-(0)30-18682-88 4326 -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Hufen Dr., Christian (St B) <Christian.Hufen@bmf.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 4. Dezember 2019 15:17 An: BueroALIV <BueroALIV@bmf.bund.de> Ce: Misera Dr., Hans-Uirich (IV A) <Hans-Uirich.Misera@bmf.bund.de>; Referat IVAS <IVAS@bmf.bund.de>; Hoffmann, Ralph (IV A 5) <Ralph.Hoffmann@bmf.bund.de>; Büro St Dr. Bösinger <STB@bmf.bund.de> Betreff: EILT Frage M zu JStG/Transparenz II Frist morgen, 12.30 Uhr AL IV liebe Kolleginnen und Kollegen, unter Bezugnahme auf u.s. Nachricht des Ministerbüros und Hinweis auffolgende Veröffentlichung - https://netzpolitik.org/2019/bundestag-schafft-cum-ex-ausnahme-von-informationsfreiheit/- nach der das BMF durch die Änderung des§ 21a FVG eine "Hintertür" geschaffen habe, um Diskussionen mit Ländervertretern über Sachverhalte wie Cum/Ex-Gestaltungen geheim zu halten, bitte ich bis morgen, 12.30 Uhr (Eingang Büro St B, der Eile halber gerne unmittelbar per E-Mail) um eine Stellungnahme zu dieser Berichterstattung. Vielen Dank und freundliche Grüße, Dr. Christian Hufen Persönlicher Referent des Staatssekretärs Dr. Rolf Bösinger Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Telefon: 030 18682-1146 E-Mail: Christian.Hufen@bmf.bund.de -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Schwamberger, Jeanette (LA 1) Gesendet: Mittwoch, 4. Dezember 2019 15:07 An: Hufen Dr., Christian (St B) Ce: Hebestreit, Steffen (L C); Hermes Dr., Judith (LA); Bösinger Dr., Rolf (St B) Betreff: EILT Frage M zu JStG/Transparenz Lieber Christian, 2
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M bittet zeitnah um kurzen Sachverhalt und Stellungnahme zu einer im Internet kursierenden Meldung, nach der das JStG eine Regelung enthalte, die den FM das Recht gebe zu Sachverhalten wie Cum-Ex zu schweigen. Für Übermittlung des bis morgen 14.30 Uhr (Eingang l A 1) wäre ich dankbar. Die kurze Frist bitte ich zu entschuldigen. Beste Grüße, Jeanette 3
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4.12.2019 Hintertür in E-Auto-Gesetz - Bundestag schafft Cum-Ex-Ausnahme von Informationsfreiheit Hintertür in E-Auto-Gesetz Bundestag schafft Cum-Ex-Ausnahme von Informationsfreiheit Das Bundesfinanzministerium muss der Öffentlichkeit eigentlich Auskunft dazu geben, wie es mit Skandalen wie Cum-Ex umgeht. Mit einer Gesetzesänderung durch die Hintertür hat es sich jetzt aber eine Ausnahme schaffen Lassen. 04.12.2019 um 08:11 Uhr· Arne Semsrott- in Öffentlichkeit- keine Ergänzungen Schritt für Schritt in die lntransparenz: Frankfurter Banken- CC-BY-NC-ND 2.0 barny~ Harmlos mutet der Name einer neuen Regelung an. die der Bundestag nach einem Entwurf des Bundesfinanzministerium Mitte November beschlossen hat: Das .. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" soll Steuervergünstigungen für Elektromobilität bringen. Doch es versteckt sich noch ein weiteres Vorhaben in den Paragrafen: Das Finanzministerium hat sich nebenbei einer lästigen Transparenzpflicht entledigt. Ein Absatz in§ 2la des Finanzverwaltungsgesetzes regelt die Sitzungen zwischen Bundes- und Landesfinanzbehörden. Darin hat das Finanzministerium zwei neue Sätze eingefügt: .,Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes." https://netzpolitik.org/2019/bundestag-schafft-cum-ex-ausnahme-von-informationsfreiheit/ 113
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4.12.2019 HintertOr in E-Auto-Gesetz - Bundestag schafft Cum-Ex-Ausnahme von Informationsfreiheit Informationsfreiheitsgesetz ausgehebell Was unscheinbar daher kommt, hat konkrete Auswirkungen: Die neue Regelung führt dazu, dass das Finanzverwaltungsgesetz als Spezialgesetz zum Informationsfreiheitsgesetz {IFG} gilt. Es gibt also künftig eine Bereichsausnahme für Beratungen von Finanzbehörden. Sie sind vom IFG ausgenommen, Dokumente aus den Sitzungen können nicht mehr angefragt werden. Damit kann das Finanzministerium künftig etwa Besprechungen der Länderfinanzbehörden zu Milliarden-Skandalen wie Cum-Ex geheim halten. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen kritisieren schon lange, dass das Bundesfinanzministerium nötige Änderungen etwa an steuerrechtliehen Vorschriften verschleppt. Die Kritik ist künftig nur noch intern- die Öffentlichkeit kann über Anfragen nichts mehr darüber erfahren. Die Gesetzesänderung wurde unterdessen still und heimlich durch die Hintertür eingeführt. Nicht einmal in der Gesetzesbegründung, die eigentlich den wesentlichen Inhalt des Gesetzes erläutern müsste, findet man einen Verweis aufs lnformationsfreiheitsgesetz. Sie führt lediglich aus, dass Sitzungen von Finanzgremien einen .. freien, vertrauensvollen Austausch aller BeteiligtenH bräuchten und deswegen geheim bleiben müssten. Über den Autor/ die Autorin arne Arne Semsrott arbeitet für die Open Knowledge Foundation Deutschland und betreut dort das Portal zur Informationsfreiheit .ELagDenStaat.de. Twitter: @ll:agdenstaat E- Mail (PGP): arne(at)netzpolitik.org Veröffentlicht 04.12.2019 um 08:11 https:l/netzpolitik.org/2019/bundestag-schafft-cum-ex-ausnahme-von-informationsfreiheit/ 213
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4.12.2019 Hintertür in E-Auto-Gesetz - Bundestag schafft Cum-Ex-Ausnahme von Informationsfreiheit Kategorie Öffentlichkeit Schlagworte bmf, bundesfinanzministerium, Bundestag, cum-ex, cumex, IFG, Informationsfreiheitsgesetz 0 Ergänzungen Mit freundlicher Unterstützung von PALASTHOTEL https:/lnetzpolitik.org/2019/bundestag-schafft-cum-ex-ausnahme-von-informationsfreiheiV 313
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Trottner I 2019/1076282 I Trottner · . Dezember 2019 IV A 3- S 1910/19/10056:001 MRDr.Myßen ORRin Rohde OAR Trottner 3286 1046 4602 Fax:4602 I. StB auf dem Dienstweg Ergänzung des§ 2la Absatz 1 FVG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften; Veröffentlichung von netzpolitik.org vom 4. Dezember 2019 "Bundestag schafft Cum-Ex- Ausnahme von Informationsfreiheit" Anforderung einer Stellungnahme fiir St B von Büro St B vom 4. Dezember 2019 1 Anlage I. • Kernaussagen Bei der Ergänzung des§ 21a Absatz 1 FVG handelt es sich um eine Klarstellung der jahrzehntelangen V erwaltungspraxis. • Sie gewährleistet den bundeseinheitlichen Verwaltungsvollzug bei im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern. • Sie stellt kein "Iex specials" fiir Cum-Ex-Fälle dar. • Auskünften in konkreten Cum-Ex-Fällen steht unabhängig von der Änderung des FVG das Steuergeheimnis entgegen. II. Sachverhalt Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde der§ 21a Absatz 1 FVG um folgende Sätze ergänzt:
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-2- "Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes." Durch die Änderung wurde klargestellt, dass die Beratungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder über den bundeseinheitlichen Verwaltungsvollzug von im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern der Vertraulichkeit unterliegen. Dies entspricht der jahrzehntelangen Praxis der Finanzbehörden. Auf ihrer Internetseite hat netzpolitik.org einen Artikel veröffentlicht, der in der Änderung des§ 21a Absatz 1 FVG eine Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes sieht. Netzpolitik.org geht in ihrem Artikel davon aus, dass die "still und heimlich durch die Hintertür" eingeführte Änderung Auskünfte über Cum-Ex-Fälle verhindem soll (Anlage 1) III. Stellungnahme Bei der Änderung des§ 21a FVG handelt es sich nicht um ein "Iex speciales" für Cum-Ex- Fälle. Vielmehr gewährleistet§ 21a FVG den bundeseinheitlichen Verwaltungsvollzug bei im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern, bei anderen bundesgesetzlich geregelten Steuern im Landeseigenvollzug und auf dem Gebiet des Steuerberatungsrechts. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder ist ein wesentlicher Bestandteil der bundesstaatliehen Ordnung und betrifft zugleich die Kernbereiche der exekutiven Eigenverantwortung der Finanzverwaltungen. Bei den Besprechungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder werden diverse abstrakte Probleme erörtert, die das gesamte Spektrum des Verwaltungsvollzuges betreffen. Die Sitzungen der Gremien erfordern den freien, offenen und vertrauensvollen Austausch aller Beteiligten und sind nicht öffentlich. Es wird auch nicht veröffentlicht welcher Landesvertreter wie abgestimmt hat. Die Umsetzung der getroffenen Entscheidung erfolgt einheitlich für die gesamte Finanzverwaltung. Hierdurch wird dem Grundsatz einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung Rechnung getragen. Diese Vertraulichkeit von Bund/Länder Sitzungen entspricht jahrzehntelanger Praxis. Ohne diese würde die Gefahr bestehen, dass sachbezogene Diskussionen nicht stattfinden bzw. in den informellen Bereich außerhalb der Sitzungen verlagert werden, oder eine Einigung gänzlich unterbleiben würde. Ein sachgerechter bundeseinheitlicher Verwaltungsvollzug wäre dann nicht mehr gegeben. Vorbereitende und nachbereitende Sitzungsunterlagen, einschließlich Protokollen und Unterlagen über Sitzungsergebnisse sind, soweit nicht anders beschlossen, vertraulich und nicht zur Weitergabe an Empfanger außerhalb der (Finanz-)Verwaltung bestimmt. Dies wird
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