Dienstanweisungen, Beschlüsse oder ähnliches zu verpflichtenden Energieeinsparvorgaben

Auf Ihrer öffentlich einsehbaren Webseite https://www.th-wildau.de/hochschule/aktuelles/energie-thematik/ , schreiben Sie unter anderem:
"Auch wir sind sehr gefordert (30 % Energieeinsparung – so lautet die Vorgabe) und müssen uns darauf einstellen, dass das kommende Wintersemester ebenfalls alles andere als „ein normales“ Semester werden wird."
"...ist auch unsere Hochschule - und damit wir alle - aufgefordert, 30 Prozent Energie einzusparen."
"Das Einsparziel hinsichtlich der Wärmeenergie wird anhand der Vorgaben durch die oberste Dienstbehörde auf 30 Prozent festgelegt."

Meine Recherchen beim MWFK, der Staatskanzlei und dem Ministerium für Finanzen ergaben, dass es keine prozentualen Vorgaben hinsichtlich einer Energieeinsparung gibt. Es soll auch keine finanziellen Anreize geben, sofern Sie bestimmte prozentuale Vorgaben einhalten.
Bitte übermitteln Sie mir jene Ihrer Unterlagen, aus denen sich die von Ihnen beschriebene prozentuale Einsparvorgabe ergibt oder inwiefern Einsparanreize gegenüber Ihnen gemacht wurden und von wem. Sollte es sich um eine selbst auferlegte Vorgabe handeln, bitte ich um Unterlagen aus denen der entsprechende Beschluss hervorgeht.
Sollte es sich um eine missverständliche oder nicht den Tatsachen entsprechende Formulierung handeln, bitte ich um Rückmeldung, wie diese zu verstehen ist und eventuelle Anpassung.

Ergebnis der Anfrage

Entgegen der Behauptungen der Hochschule, hat das Kabinett nicht beschlossen, dass die Landesverwaltung eine bestimmte prozentuale Einsparung zu gewährleisten hat. Das gilt auch für die Technische Hochschule Wildau. Sie muss 30% nicht erreichen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Dienstanweisungen, Beschlüsse oder ähnliches zu verpflichtenden Energieeinsparvorgaben [#267097]
Datum
5. Januar 2023 20:50
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrer öffentlich einsehbaren Webseite https://www.th-wildau.de/hochschule/aktuelles/energie-thematik/ , schreiben Sie unter anderem: "Auch wir sind sehr gefordert (30 % Energieeinsparung – so lautet die Vorgabe) und müssen uns darauf einstellen, dass das kommende Wintersemester ebenfalls alles andere als „ein normales“ Semester werden wird." "...ist auch unsere Hochschule - und damit wir alle - aufgefordert, 30 Prozent Energie einzusparen." "Das Einsparziel hinsichtlich der Wärmeenergie wird anhand der Vorgaben durch die oberste Dienstbehörde auf 30 Prozent festgelegt." Meine Recherchen beim MWFK, der Staatskanzlei und dem Ministerium für Finanzen ergaben, dass es keine prozentualen Vorgaben hinsichtlich einer Energieeinsparung gibt. Es soll auch keine finanziellen Anreize geben, sofern Sie bestimmte prozentuale Vorgaben einhalten. Bitte übermitteln Sie mir jene Ihrer Unterlagen, aus denen sich die von Ihnen beschriebene prozentuale Einsparvorgabe ergibt oder inwiefern Einsparanreize gegenüber Ihnen gemacht wurden und von wem. Sollte es sich um eine selbst auferlegte Vorgabe handeln, bitte ich um Unterlagen aus denen der entsprechende Beschluss hervorgeht. Sollte es sich um eine missverständliche oder nicht den Tatsachen entsprechende Formulierung handeln, bitte ich um Rückmeldung, wie diese zu verstehen ist und eventuelle Anpassung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 267097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267097/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Technische Hochschule Wildau (FH)
Ihre Anfrage vom 05. Januar 2023 [#267097] Sehr geehrter Herr Langner, Ihr oben genannter Antrag auf Akteneinsic…
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
WG: Dienstanweisungen, Beschlüsse oder ähnliches zu verpflichtenden Energieeinsparvorgaben [#267097]
Datum
9. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage vom 05. Januar 2023 [#267097] Sehr geehrter Herr Langner, Ihr oben genannter Antrag auf Akteneinsicht nach dem Brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) ist am 05. Januar 2023 eingegangen. Mit oben genannter Anfrage bitten Sie um Übersendung folgender Informationen: " Auf Ihrer öffentlich einsehbaren Webseite https://www.th-wildau.de/hochschule/aktuelles/energie-thematik/ , schreiben Sie unter anderem: "Auch wir sind sehr gefordert (30 % Energieeinsparung – so lautet die Vorgabe) und müssen uns darauf einstellen, dass das kommende Wintersemester ebenfalls alles andere als „ein normales“ Semester werden wird." "...ist auch unsere Hochschule - und damit wir alle - aufgefordert, 30 Prozent Energie einzusparen." "Das Einsparziel hinsichtlich der Wärmeenergie wird anhand der Vorgaben durch die oberste Dienstbehörde auf 30 Prozent festgelegt." Meine Recherchen beim MWFK, der Staatskanzlei und dem Ministerium für Finanzen ergaben, dass es keine prozentualen Vorgaben hinsichtlich einer Energieeinsparung gibt. Es soll auch keine finanziellen Anreize geben, sofern Sie bestimmte prozentuale Vorgaben einhalten. Bitte übermitteln Sie mir jene Ihrer Unterlagen, aus denen sich die von Ihnen beschriebene prozentuale Einsparvorgabe ergibt oder inwiefern Einsparanreize gegenüber Ihnen gemacht wurden und von wem. Sollte es sich um eine selbst auferlegte Vorgabe handeln, bitte ich um Unterlagen aus denen der entsprechende Beschluss hervorgeht. Sollte es sich um eine missverständliche oder nicht den Tatsachen entsprechende Formulierung handeln, bitte ich um Rückmeldung, wie diese zu verstehen ist und eventuelle Anpassung." Ihrem Antrag kommen wir gerne nach und übersenden Ihnen die entsprechenden Unterlagen, jedoch unter Schwärzung der Identität des Absenders . [Anlage #267097_Energieeinsparmaßnahmen_3] Gemäß § 5 Abs. 1 AIG ist ein Antrag auf Akteneinsicht abzulehnen, soweit personenbezogene Daten offenbart würden, es sein denn, die betroffene Person hat der Offenbarung zugestimmt oder die Offenbarung ist durch eine Rechtsvorschrift erlaubt. Ausnahmetatbestände nach § 5 Abs. 2 oder 3 AIG sind nicht zu erkennen. Sie erhalten hiermit vorab die Gelegenheit, zu unserer Ankündigung, den vorstehenden Verwaltungsakt (Teilablehnung) zu erlassen, Stellung zu nehmen, § 28 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfGBbg. Eine Verpflichtung uns zu antworten, besteht nicht. Für den etwaigen Eingang Ihrer Stellungnahme haben wir uns vorsorglich den 16. Januar 2023 vermerkt. Der „Notfallplan Energie zur Reduzierung des Energieverbrauchs während der Energiekrise“ ist Ihnen wahrscheinlich bekannt. Dieser ist einzusehen unter https://www.th-wildau.de/files/2_Dokumente/Sonstiges/20220909_Notfallplan-Energie_TH-Wildau.pdf Ergänzend weisen wir darauf hin, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg Ihnen in dieser Thematik zu Ihrer Anfrage #264652 geantwortet hat.
Marcel Langner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte im Bescheid um eine Aussage darum, auf welchen Aspekt des Schreibens des …
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WG: Dienstanweisungen, Beschlüsse oder ähnliches zu verpflichtenden Energieeinsparvorgaben [#267097]
Datum
15. Januar 2023 13:15
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte im Bescheid um eine Aussage darum, auf welchen Aspekt des Schreibens des MWFK auf meine AIG Anfrage Sie sich beziehen. Keine der darin enthaltenen Aussagen belegen die Existenz einer verpflichtenden 30% Energiesparvorgabe. Ich erfragte jedoch diesen Aspekt bestätigende Unterlagen, daher ist mir unklar was genau Sie mit einem Verweis auf eine Unterlage auszudrücken versuchen, in der erläutert wird, dass es keine verpflichtende 30% Energiesparvorgabe durch das MWFK gibt. Die von Ihnen übermittelte Unterlage des MWFK beinhaltet auch keine Aussage über eine verpflichtende 30% Energiesparvorgabe. Damit entspricht auch diese Unterlage nicht dem, was ich erfragte. Alternativ bitte ich um Erläuterung, wie das Scheiben zu verstehen sein soll. Sie verweisen ohne konkreten Bezug auf eine von Ihnen selbst erstellte Unterlage, die Sie somit erneut als aktuell und den Tatsachen entsprechend beauskunften in der steht: „Das Einsparziel hinsichtlich der Wärmeenergie wird anhand der Vorgaben durch die oberste Dienstbehörde auf 30 Prozent festgelegt.“ und weiter: „Sofern eine Anpassung des Einsparziels durch entsprechende gesetzliche oder rechtsaufsichtliche Vorgaben erfolgt, werden die Maßnahmen ebenfalls angepasst“ Aber auch hier fehlt der von mir erfragte Beleg über eine durch einen oberste Dienstbehörde festgelegte verpflichtende 30% Energiesparvorgabe. Das MWFK hat ja nun bereits dargelegt, es hätte dies nicht getan. Damit entspricht auch diese Unterlage nicht dem, was ich erfragte. Alternativ bitte ich um Erläuterung, wie Ihr Unterlagenverweis zu verstehen sein soll. Immerhin wollen Sie ganze Gebäude außer Betrieb nehmen, sofern Sie die vorgeblich verpflichtende 30% Energiesparvorgabe nicht erreichen. Gegenüber Ihren Mitgliedern der Hochschule behaupten Sie also eine verpflichtende 30% Energiesparvorgabe zu haben, für die ich bisher keinerlei Belege finden konnte. Dabei beziehen Sie sich auf eine externe Autorität (Autoritätsargument), von der ich gern die Unterlagen sehen würde. Haben Sie keine Unterlagen vorliegen, aus denen sich eine verpflichtende 30% Energiesparvorgabe einer obersten Dienstbehörde ergibt, bitte ich um Negativauskunft. Alternativ auch, dass Sie darlegen, dass auch Sie der Meinung sind, dass es keine verpflichtende 30% Energiesparvorgabe einer obersten Dienstbehörde gibt bzw. dass es sich um eine Vorgabe von Ihnen selbst handelt. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 267097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267097/

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Technische Hochschule Wildau (FH)
Sehr geehrter Herr Langner, 1. Eine auf die Erreichung des Einsparziels von explizit 30 % gerichtete A…
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Dienstanweisungen, Beschlüsse oder ähnliches zu verpflichtenden Energieeinsparvorgaben [#267097]
Datum
27. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, 1. Eine auf die Erreichung des Einsparziels von explizit 30 % gerichtete Anordnung des MWFK existiert nicht. 2. Das seitens der TH Wildau kommunizierte Einsparziel in Höhe von 30 % ergibt sich jedoch mittelbar aus den „Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Landesverwaltung Brandenburg“, dort Nr. 4.2.1.2., und den auf dieser Grundlage seitens der TH Wildau konkret durchgeführten Berechnungen. Dass der Kabinettsbeschluss auch durch die TH Wildau verpflichtend umzusetzen ist, ergibt sich zwanglos aus deren Formulierung („...die Festlegungen sind zu beachten.“) Weitere Unterlagen liegen nicht vor. Ergänzend weisen wir nochmals darauf hin, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg Ihnen in dieser Thematik zu Ihrer Anfrage #264652 geantwortet hat.