Microsoft Word - 160825Zuwendungsbescheid.docx

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumentation des Verwaltungsaktes zu den Förderprojekten CLOUD16 und CLOUD17

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Bundesministerium für Bildung und Forschung 11055 Berlin HAUSANSCHRIFT     Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin Hasso-Plattner-Institut für                                         POSTANSCHRIFT     11055 Berlin Softwaresystemtechnik GmbH                                                        TEL +49 (0)3018 57-5167 Prof.-Dr.-Helmert-Str. 2-3                                                        FAX +49 (0)3018 57-85167 14482 Potsdam GZ D2 - 27699 - CLOUD16 BEARBEITET VON     Micaela Gudowski E-MAIL micaela.gudowski @bmbf.bund.de HOMEPAGE   www.bmbf.de DATUM  Berlin, 23.08.2016 Zuwendungsbescheid BETREFF Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 3002, Titel 68543, Haushaltsjahr 2016, für das Vorhaben: "Cloud-Strukturen & -Dienste für Schulen: Konzepterstellung einer Schulcloud – Pilotprojekt" Ausführende Stelle:                 Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik GmbH Förderkennzeichen:                  CLOUD16 Kassenzeichen:                      810303566932 BEZUG Ihr Antrag vom                      09.08.2016 ANLAGE - Abdruck „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – ANBest-P –“ (Stand: Januar 2014) - Abdruck „Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)“ (Stand: April 2006) - Gesamtfinanzierungsplan - Abdruck "Hinweise zur Ausfüllung des Berichtsblattes bzw. des Document Control Sheet" - Vordruck "Berichtsblatt/Document Control Sheet" - Vordruck "Empfangsbestätigung" - Vordruck "Zahlungsanforderung" mit Hinweisen für Zahlungsempfänger - Muster der Belegliste als Anlage zum Verwendungsnachweis Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Höhe der Zuwendung/Finanzierungsform und -art/Zweckbindung/Bewilligungszeitraum/ Zahlungsplan ich bewillige Ihnen als Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung bis zu 92.806,96 € (in Buchstaben: Neun-zwei-acht-null-sechs-Komma-neun-sechs Euro), TELEFONZENTRALE   +49 (0)30 18 57-0      oder +49 (0)228 99 57-0 FAX-ZENTRALE  +49 (0)30 18 57-83601 oder +49 (0)228 99 57-83601 E-MAIL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de BMBF-Vordr. 0221/01.15_1
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-2- höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben (Vollfinanzierung). Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur für das o.a. Vorhaben entsprechend Ihrem Antrag vom 09.08.2016 und dem beigefügten Gesamtfinanzierungsplan verwendet werden. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert bleibt. Die Zuwendung gilt für den Zeitraum vom 01.09.2016 bis 31.12.2016 (Bewilligungszeitraum). Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben abgerechnet werden. Ich beabsichtige, die Zuwendung kassenmäßig im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung zu stellen. Sollte sich der Mittelbedarf gegenüber Ihrem Antrag zeitlich verschieben, so ist das unver- züglich (spätestens bis zum 01. Dezember eines jeden Haushaltsjahres) unter Beifügung neuer Finanzierungspläne für die betreffenden Haushaltsjahre zu beantragen, damit versucht werden kann, den Zahlungsplan anzupassen. 2. Nebenbestimmungen und Hinweise Die beigefügten ANBest-P und BNBest-BMBF 98 sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Bestandteil dieses Bescheides. Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Anforderungsverfahren nach Nr. 1.4 ANBest-P. Die Frist für die alsbaldige Verwendung der Mittel beträgt vorhabenbezogen 6 Wochen. Es gelten folgende weitere Nebenbestimmungen und Hinweise: - Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Sie sind verpflichtet, eine gute wissenschaftliche Praxis sicherzustellen (vgl. dazu unter der Internetadresse „http://www.dfg.de“ die Vorschläge der DFG-Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis). - Abtretung einer Forderung an Dritte Die Abtretung einer Forderung aus dem Zuwendungsbescheid an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auf Ihren Antrag kann ich einer Abtretung ausnahmsweise zustimmen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben steht und besondere Gründe vorliegen. - Besserstellungsverbot Ausgaben, die gegen das Besserstellungsverbot nach Nr. 1.3 ANBest-P verstoßen, sind
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-3- nicht zuwendungsfähig. Es bestehen bis auf Weiteres keine Bedenken, dass bei von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Einrichtungen das Tarifrecht der jeweiligen Länder angewendet wird, sofern interne Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen der Zuwen- dungsgeber dies vorsehen oder die Einrichtungen überwiegend von einem oder mehreren Ländern finanziert werden. - Vermeidung von Quersubventionierung Zur Vermeidung von Quersubventionierung sind Sie verpflichtet, die eindeutige Trennung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten spätestens mit dem Verwen- dungsnachweis nachzuweisen, z.B. im Jahresabschluss. (vgl. Nr. 2.1.1 des Unionsrahmens der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation). - Genehmigung der Europäischen Kommission Die dieser Zuwendung zugrunde liegende Fördermaßnahme wurde von der Europäischen Kommission am 01.03.2016 genehmigt (Beihilfen-Nr. 44699). - Änderung des Gesamtfinanzierungsplans Änderungen des Gesamtfinanzierungsplans, die über die Ermächtigung der Nr. 1.2 ANBest-P hinausgehen, bedürfen meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dem Antrag ist eine Neufassung des Gesamtfinanzierungsplans beizufügen. - Widerrufsvorbehalt Ich behalte mir vor, den Bescheid – in den Fällen der Nr. 1.6 ANBest-P, – in den Fällen einer Auszahlungssperre für Einzelansätze des Gesamtfinanzierungsplans, – aus zwingenden Gründen zu widerrufen und die Förderung ganz oder teilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). - Aus der gewährten Zuwendung kann nicht auf eine künftige Förderung im bisherigen Umfang geschlossen werden. - Haushaltsvorbehalt Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. - Personalausgaben 1. Die Vergütungsgruppen/Entgeltgruppen, die den im beigefügten Gesamtfinanzierungs- plan veranschlagten Personalansätzen zugrunde liegen, sind Obergrenze der Zuwen- dungsfähigkeit (ausgenommen ist ein tarifgerechter Bewährungsaufstieg). Sie sind damit aber nicht von der Verantwortung für tarifgerechte Eingruppierungen und Vergütungen/- Entgelte entbunden.
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-4- 2. Zur Erfüllung der Verpflichtung gemäß Nr. 6.4 ANBest-P ist vorhabenbezogen der tat- sächliche zeitanteilige Einsatz der im Finanzierungsplan veranschlagten Mitarbeiter(innen) regelmäßig fortzuschreiben, damit die Personalausgaben verursachungsgerecht in den zahlenmäßigen Nachweisen erfasst werden können. 3. Personalausgaben für tarifliche Übergangsgelder sind nur anteilmäßig zuwendungsfähig im zeitlichen Verhältnis zwischen dem vorhabenbezogenen Mitarbeiter(innen)-Einsatz im Bewilligungszeitraum und der Bemessungsgrundlage des Übergangsgeldes. Voraussetzung für die Zuwendungsfähigkeit von Übergangsgeld ist jedoch, dass Zu- wendungsempfänger tarifrechtlich noch verpflichtet sind, den BAT und den MTArb an- zuwenden. Beihilfen, Urlaubsgelder und personalbezogene Sachausgaben (z.B. Tren- nungsgelder, Umzugskostenvergütungen) sind nur zuwendungsfähig, soweit sie inner- halb des Bewilligungszeitraums ausgezahlt werden. 4. Für Personen, die Altersteilzeit im Blockmodell leisten, sind die zuwendungsfähigen Personalausgaben wie folgt zu ermitteln: Für die Aktivphase sind fiktive Gehaltsbestandteile nicht zuwendungsfähig. In der Pas- sivphase können die anfallenden Personalausgaben bis zum Ende des Bewilligungs- zeitraums abgerechnet werden. Die Förderung in der Passivphase beschränkt sich auf die Differenz zwischen einer vollständigen Vergütung und den Ausgaben, die in der Aktivphase zuwendungsfähig waren. Nach Beendigung der Projektförderung ist eine weitere Finanzierung nicht möglich. Bei Altersteilzeit im Teilzeitmodell sind nur Ausga- ben für die dem Projekt zugutekommenden Arbeitsleistungen zuwendungsfähig. 5. Die ermittelten Personalausgaben für nicht ausschließlich im Vorhaben eingesetzte Per- sonen dürfen nur anteilmäßig eingesetzt werden. 6. Wenn Sie als Arbeitgeber zur Zahlung der U 1-Umlage (Ausgleichsverfahren für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) verpflichtet sind, wird grundsätzlich nur der gesetz- liche Mindestsatz (ermäßigter Umlagesatz) als zuwendungsfähig anerkannt. Leistungen der Krankenkasse als Entgeltfortzahlung sind den als zuwendungsfähig anerkannten Personalausgaben anteilig wieder gutzuschreiben. - Vergabe von Aufträgen Ergänzend zu den Regelungen in den ANBest-P und BNBest-BMBF98 gilt: Aufträge bis zum Höchstwert von jeweils 30.000 € (ohne USt) dürfen in Anwendung von § 3 Abs. 5 Buchstabe i) VOL/A generell freihändig vergeben werden. Dabei können Lieferungen und Leistungen mit einem Auftragswert von • unter 1.000 € (ohne USt) nach einer formlosen (auch telefonischen) Preisermittlung bei mindestens 3 Anbietern freihändig vergeben werden. Auf eine schriftliche Dokumentation der Preisermittlung kann verzichtet werden. • 1.000 € bis 30.000 € (ohne USt) nach Einholung von mindestens 3 schriftlichen Ange-
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-5- boten freihändig vergeben werden. Bei Vergaben mit einem Auftragswert von 10.000 € bis 30.000 € (ohne USt) bedarf es zusätzlich einer schriftlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (inkl. Leistungsbeschreibung). Die Zulässigkeit einer freihändigen Vergabe nach den Buchstaben a) bis h) und j) bis l) VOL/A bleibt unberührt. Nr. 3 ANBest-P ist auch dann zu beachten, wenn mit dem Förder- antrag bereits potenzielle Auftragnehmer benannt oder Angebote vorgelegt wurden. - Reisen Reisen in das außereuropäische Ausland, die ggf. im Antrag im Einzelnen nicht aufgeführt / begründet waren, können nicht als zuwendungsfähig berücksichtigt werden. - Hinweise für Zahlungsempfänger Die diesem Bescheid beigefügten "Hinweise für Zahlungsempfänger" sind zu beachten. - Nachweis der Verwendung Der Verwendungsnachweis besteht gemäß Nr. 6.2 ANBest-P aus einem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis. Sachberichte müssen zwingend auch die Vorgaben der Nr. 6.2.1 ANBest-P berücksichtigen. Dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis ist nach Maßgabe der Nr. 6.2.2 ANBest-P eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste nach bei- liegendem Muster) beizufügen. Für den zahlenmäßigen Nachweis geht Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ein DV-Vordruck zu. Der zahlenmäßige Verwendungsnachweis muss von einem hierzu Befugten rechnerisch festgestellt sein. - Veröffentlichungen 1. Zusätzlich zu Nr. 6.5 BNBest-BMBF 98 ist bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit – beispielsweise Messen, Internetauftritten oder anderen – das Logo des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert vom“ gut sichtbar anzubringen. Das Logo sowie weitere Informationen zur Beachtung von Logos und Corporate Design des Zuwendungsgebers BMBF kann abgerufen werden unter der URL http://www.bmbf.de/bmbfservice/4607.php mit dem Benutzernamen: „zuwendungs-info“ und dem Passwort „bmbf2006“ 2. Bei Veröffentlichungen im Internet mit Einrichtung einer Internetadresse ist folgendes zu beachten: 2.1 Anmeldung Die Start-URL und ggf. die Internet-Domain der zum Vorhaben angelegten Web- seiten ist dem zuständigen Fachreferat / Projektträger und an das BMBF-Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Mail: website@bmbf.bund.de) zu melden. Die Anmeldung soll zusätzlich zur URL auch das Förderkennzeichen enthalten. 2.2 Abmeldung, Domainaufgabe
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-6- Wenn eine Fortnutzung einer Internet-Domain für Projektzwecke im Sinne der Ergeb- nisverwertung nicht verfolgt wird oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ver- folgt wird und ein Zuwendungsempfänger die für ein Vorhaben gesicherte Internet- Domain nach Ende des Vorhabens oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgeben will, hat er das BMBF vor Rückgabe der Domain unter der Mail: website@bmbf.bund.de darüber so rechtzeitig zu informieren, dass dem BMBF die Entscheidung möglich ist, ob es die aufzugebende Domain im Einzelfall übernimmt. Sollte das BMBF eine Domain im Einzelfall übernehmen, hat der Zuwendungsempfänger diese ohne Kosten an das BMBF abzugeben und dazu bei der Übertragung (KK-Antrag) mitzuwirken. 3. Bei der Gestaltung eines Internetauftritts sind die Bestimmungen der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV) zu beachten. Dies bezieht auch die Dateien ein, die über den Auftritt angeboten werden. Dateien, die im Rahmen des Projektes für das BMBF erstellt werden (z.B. Projektberichte, Broschüren), fallen ebenfalls unter die Vor- gaben der BITV. Unter der URL http://www.bmbf.de/bmbfservice/4607.php mit dem Be- nutzernamen: „zuwendungs-info“ und dem Passwort „bmbf2006“ können hierzu Infor- mationen zu den Mindestanforderungen abgerufen werden. - Rückzahlung der Zuwendung Ich behalte mir vor, Zuwendungsteilbeträge, die auf Anforderung ausgezahlt werden, kassen- mäßig vorläufig zurückzufordern, wenn sie nicht zeitgerecht von Ihnen verwendet werden. Überzahlungen, die sich nach Abschluss des Vorhabens ergeben, sind von Ihnen unver- züglich und unaufgefordert unter Angabe des Kassenzeichens 810303566932 zurückzuzahlen. Bitte benutzen Sie dazu folgende Bankverbindung: Empfänger/Kontoinhaber: Bundeskasse Halle Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40 BIC: MARKDEF1860 Die gemäß § 49 a Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz zu zahlenden Zinsen sind auf das vorgenannte Konto der Bundeskasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. - Voraussetzungen zur Auszahlung der Zuwendung Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Bescheid nach Ablauf der Rechts- behelfsfrist bestandskräftig geworden ist und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides vorher herbeiführen, wenn Sie auf der Empfangsbestätigung erklären, dass Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten (Vordruck liegt bei). Für die Anforderung oder den Abruf der Zuwendung nach Nr. 1.4 ANBest-P liegt bereits
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-7- der Vordruck dem Zuwendungsbescheid bei, soweit der Zahlungsplan im laufenden Haushaltsjahr eine Zahlung vorsieht. Falls Sie auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs in der Empfangsbestätigung nicht verzichten, müssen Sie den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist abwarten und der ersten Zahlungsanforderung eine Erklärung beifügen, dass Sie keine Klage beim Verwaltungsgericht erhoben haben. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Hausdorf Dieser Bescheid wurde elektronisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift.
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