Microsoft Word - 170126 Zuwendungsbescheid.docx

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumentation des Verwaltungsaktes zu den Förderprojekten CLOUD16 und CLOUD17

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Bundesministerium für Bildung und Forschung 11055 Berlin HAUSANSCHRIFT     Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin Hasso-Plattner-Institut für                                     POSTANSCHRIFT     11055 Berlin Softwaresystemtechnik GmbH                                                    TEL +49 (0)3018 57- 5167 Prof.-Dr.-Helmert-Str. 2-3                                                    FAX +49 (0)3018 57-85167 14482 Potsdam GZ D2 - 27699 - CLOUD17 BEARBEITET VON     Micaela Gudowski E-MAIL  micaela.gudowski@bmbf.bund.de HOMEPAGE   www.bmbf.de DATUM  Berlin, 26.01.2017 Zuwendungsbescheid BETREFF Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 3004, Titel 68513, Haushaltsjahr 2017, für das Vorhaben: "Cloud-Strukturen & -Dienste für Schulen: Implementierung und Erprobung der Schul-Cloud" Ausführende Stelle:                 Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik GmbH Förderkennzeichen:                  CLOUD17 Kassenzeichen:                      810303684182 BEZUG Ihr Antrag vom                      16.01.2017 ANLAGE - Abdruck „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – ANBest-P –“ (Stand: September 2016) - Abdruck „Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)“ (Stand: April 2006) - Abdruck „Besondere Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF – BNBest-mittelbarer Abruf BMBF“ (Stand: Januar 2015) - Gesamtfinanzierungsplan - Vordruck "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten" - Abdruck "Hinweise zur Ausfüllung des Berichtsblattes bzw. des Document Control Sheet" - Vordruck "Berichtsblatt/Document Control Sheet" - Vordruck "Empfangsbestätigung" - Vordruck „Antrag profi online“ - Vordruck "Zahlungsanforderung" mit Hinweisen für Zahlungsempfänger - Muster der Belegliste als Anlage zum Verwendungsnachweis - Muster "FE-Vertrag – ZE“ mit BEBF - ZE 98 TELEFONZENTRALE   +49 (0)30 18 57-0      oder +49 (0)228 99 57-0 FAX-ZENTRALE  +49 (0)30 18 57-83601 oder +49 (0)228 99 57-83601 E-MAIL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de BMBF-Vordr. 0221/09.16_2
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-2- Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Höhe der Zuwendung/Finanzierungsform und -art/Zweckbindung/Bewilligungszeitraum/ Zahlungsplan ich bewillige Ihnen als Projektförderung eine weitere nicht rückzahlbare Zuwendung bis zu 1.323.843,84 € (in Buchstaben: Eins-drei-zwei-drei-acht-vier-drei-Komma-acht-vier Euro), höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben (Vollfinanzierung). Mit dieser Anschlusszuwendung wurden seit 23.08.2016 insgesamt 1.416.650,80 € für thematisch verbundene Vorhaben bewilligt. Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur für das o.a. Vorhaben entsprechend Ihrem Antrag vom 16.01.2017 und dem beigefügten Gesamtfinanzierungsplan verwendet werden. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert bleibt. Die Zuwendung gilt für den Zeitraum vom 01.02.2017 bis 30.04.2018 (Bewilligungszeitraum). Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben abgerechnet werden. Ich beabsichtige, die Zuwendung kassenmäßig wie folgt zur Verfügung zu stellen: 1.030.498,82 €    im Haushaltsjahr 2017 293.345,02 €    im Haushaltsjahr 2018 Sollte sich der Mittelbedarf gegenüber Ihrem Antrag zeitlich verschieben, so ist das unver- züglich (spätestens bis zum 01. Dezember eines jeden Haushaltsjahres) unter Beifügung neuer Finanzierungspläne für die betreffenden Haushaltsjahre zu beantragen, damit versucht werden kann, den Zahlungsplan anzupassen. 2. Nebenbestimmungen und Hinweise Die beigefügten ANBest-P und BNBest-BMBF 98 sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Bestandteil dieses Bescheides. Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Abrufverfahren nach Nr. 1.4 ANBest-P. Die beigefügten BNBest-mittelbarer Abruf BMBF sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Bestandteil dieses Bescheides. Es gelten folgende weitere Nebenbestimmungen und Hinweise:
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-3- - Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Sie sind verpflichtet, eine gute wissenschaftliche Praxis sicherzustellen (vgl. dazu unter der Internetadresse „http://www.dfg.de“ die Vorschläge der DFG-Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis). - Abtretung einer Forderung an Dritte Die Abtretung einer Forderung aus dem Zuwendungsbescheid an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auf Ihren Antrag kann ich einer Abtretung ausnahmsweise zustimmen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben steht und besondere Gründe vorliegen. - Besserstellungsverbot Ausgaben, die gegen das Besserstellungsverbot nach Nr. 1.3 ANBest-P verstoßen, sind nicht zuwendungsfähig. Es bestehen bis auf Weiteres keine Bedenken, dass bei von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Einrichtungen das Tarifrecht der jeweiligen Länder angewendet wird, sofern interne Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen der Zuwen- dungsgeber dies vorsehen oder die Einrichtungen überwiegend von einem oder mehreren Ländern finanziert werden. - Vermeidung von Quersubventionierung Zur Vermeidung von Quersubventionierung sind Sie verpflichtet, die eindeutige Trennung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten spätestens mit dem Verwen- dungsnachweis nachzuweisen, z.B. im Jahresabschluss. (vgl. Nr. 2.1.1 des Unionsrahmens der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation). - Genehmigung der Europäischen Kommission Die dieser Zuwendung zugrunde liegende Fördermaßnahme bedurfte keiner Genehmigung durch die Europäische Kommission. - Änderung des Gesamtfinanzierungsplans Änderungen des Gesamtfinanzierungsplans, die über die Ermächtigung der Nr. 1.2 ANBest-P hinausgehen, bedürfen meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dem Antrag ist eine Neufassung des Gesamtfinanzierungsplans beizufügen. - Widerrufsvorbehalt Ich behalte mir vor, den Bescheid – in den Fällen der Nr. 1.6 ANBest-P, – in den Fällen einer Auszahlungssperre für Einzelansätze des Gesamtfinanzierungsplans, – aus zwingenden Gründen zu widerrufen und die Förderung ganz oder teilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). - Aus der gewährten Zuwendung kann nicht auf eine künftige Förderung im bisherigen Umfang geschlossen werden.
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-4- - Haushaltsvorbehalt Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. - Besondere Bewirtschaftungsregelung Die in Ihrem Haushaltsplan/Wirtschaftsplan für die Bewirtschaftung der Mittel festgelegten Bestimmungen sind - erforderlichenfalls sinngemäß - anzuwenden, soweit in diesem Bescheid nichts anderes bestimmt ist. - Personalausgaben 1. Die Vergütungsgruppen/Entgeltgruppen, die den im beigefügten Gesamtfinanzierungs- plan veranschlagten Personalansätzen zugrunde liegen, sind Obergrenze der Zuwen- dungsfähigkeit (ausgenommen ist ein tarifgerechter Bewährungsaufstieg). Sie sind damit aber nicht von der Verantwortung für tarifgerechte Eingruppierungen und Vergütungen/- Entgelte entbunden. Beihilfen, Urlaubsgelder und personalbezogene Sachausgaben (z.B. Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen) sind nur zuwendungsfähig, soweit sie innerhalb des Bewilligungszeitraums ausgezahlt werden. 2. Zur Erfüllung der Verpflichtung gemäß Nr. 6.4 ANBest-P ist vorhabenbezogen der tat- sächliche zeitanteilige Einsatz der im Finanzierungsplan veranschlagten Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen regelmäßig fortzuschreiben, damit die Personalausgaben verursachungsgerecht in den zahlenmäßigen Nachweisen erfasst werden können. 3. Für Personen, die Altersteilzeit im Blockmodell leisten, sind die zuwendungsfähigen Personalausgaben wie folgt zu ermitteln: Für die Aktivphase sind fiktive Gehaltsbestandteile nicht zuwendungsfähig. In der Pas- sivphase können die anfallenden Personalausgaben bis zum Ende des Bewilligungs- zeitraums abgerechnet werden. Die Förderung in der Passivphase beschränkt sich auf die Differenz zwischen einer vollständigen Vergütung und den Ausgaben, die in der Aktivphase zuwendungsfähig waren. Nach Beendigung der Projektförderung ist eine weitere Finanzierung nicht möglich. Bei Altersteilzeit im Teilzeitmodell sind nur Ausga- ben für die dem Projekt zugutekommenden Arbeitsleistungen zuwendungsfähig. 4. Die ermittelten Personalausgaben für nicht ausschließlich im Vorhaben eingesetzte Per- sonen dürfen nur anteilmäßig eingesetzt werden. 5. Wenn Sie als Arbeitgeber zur Zahlung der U 1-Umlage (Ausgleichsverfahren für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) verpflichtet sind, wird grundsätzlich nur der gesetz- liche Mindestsatz (ermäßigter Umlagesatz) als zuwendungsfähig anerkannt. Leistungen der Krankenkasse als Entgeltfortzahlung sind den als zuwendungsfähig anerkannten Personalausgaben anteilig wieder gutzuschreiben.
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-5- - Vergabe von Aufträgen Ergänzend zu den Regelungen in den ANBest-P und BNBest-BMBF98 gilt: Aufträge bis zum Höchstwert von jeweils 30.000 € (ohne USt) dürfen in Anwendung von § 3 Abs. 5 Buchstabe i) VOL/A generell freihändig vergeben werden. Dabei können Lieferungen und Leistungen mit einem Auftragswert von • unter 1.000 € (ohne USt) nach einer formlosen (auch telefonischen) Preisermittlung bei mindestens 3 Anbietern freihändig vergeben werden. Auf eine schriftliche Dokumentation der Preisermittlung kann verzichtet werden. • 1.000 € bis 30.000 € (ohne USt) nach Einholung von mindestens 3 schriftlichen Ange- boten freihändig vergeben werden. Bei Vergaben mit einem Auftragswert von 10.000 € bis 30.000 € (ohne USt) bedarf es zusätzlich einer schriftlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (inkl. Leistungsbeschreibung). Die Zulässigkeit einer freihändigen Vergabe nach den Buchstaben a) bis h) und j) bis l) VOL/A bleibt unberührt. Nr. 3 ANBest-P ist auch dann zu beachten, wenn mit dem Förder- antrag bereits potenzielle Auftragnehmer benannt oder Angebote vorgelegt wurden. - FE-Aufträge an Dritte, die nicht Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind Bei der Vergabe von FE-Aufträgen an Dritte, die nicht Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind, müssen die sich aus dem Zuwendungsbescheid im Verhältnis zum BMBF ergebenden Rechte und Pflichten auch Bestandteil des Vertrages sein. Zur Erleichterung kann insoweit das als Anlage beigefügte Muster "FE-Vertrag - ZE" mit BEBF-ZE 98 als Formulierungshilfe dienen. - Reisen Für notwendige Reisen in das außereuropäische Ausland, die im Antrag im Einzelnen nicht aufgeführt / begründet waren (z.B. Ort, Zeitraum, [Tagungs-] Programm), ist meine vorherige Zustimmung einzuholen. Ohne vorherige Zustimmung können diese Reisen nicht als zuwendungsfähig berücksichtigt werden. - Zusammenarbeit mit Dritten Das Vorhaben ist in Zusammenarbeit mit dem Verein mathematisch-naturwissenschaftlicher Excellence-Center an Schulen e.V. durchzuführen. Die Zusammenarbeit ist in den Sachberichten darzustellen. - Der Koordinator dieses Verbundprojekts hat mir bis 28.02.2017 schriftlich mitzuteilen, ob die Kooperationsvereinbarung unter Beachtung der beigefügten Regelung (Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojek- ten) abgeschlossen wurde. Dieser Zuwendungsbescheid enthält einen allgemeinen Widerrufsvorbehalt. Falls die Ko- operationsvereinbarung nicht von allen Verbundpartnern bis zum 28.02.2017 unterzeichnet
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-6- wird, werde ich deshalb unverzüglich den Widerruf der Zuwendung prüfen, da die Koope- rationsvereinbarung für die Förderung des Verbundprojektes zwingend erforderlich ist. Das fristgerechte Zustandekommen der Kooperationsvereinbarung liegt daher in Ihrem Interesse. - Hinweise für Zahlungsempfänger Die diesem Bescheid beigefügten „Hinweise für Zahlungsempfänger" sind zu beachten. - Teilnahme an „profi-Online“ Sie haben die Möglichkeit, an dem halbelektronischen Hybridverfahren „profi-Online“ teil- zunehmen. Diesem Bescheid sind dazu entsprechende Hinweise und ein Antrag beigefügt. Bitte senden Sie bei Interesse an einer Teilnahme an „profi-Online“ den ausgefüllten Antrag an das BMBF oder seinen Projektträger. Diese Stellen stehen Ihnen auch für nähere Auskünfte über das Verfahren zur Verfügung. Für Vorhaben, die auf Basis der BNBest-mittelbarer Abruf BMBF bewilligt werden, ist das Verfahren „profi-Online“ verpflichtend. - Nachweis der Verwendung Der Verwendungsnachweis besteht gemäß Nr. 6.2 ANBest-P aus einem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis. Sachberichte müssen zwingend auch die Vorgaben der Nr. 6.2.1 ANBest-P berücksichtigen. Dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis ist nach Maßgabe der Nr. 6.2.2 ANBest-P eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste nach bei- liegendem Muster) beizufügen. Für den zahlenmäßigen Nachweis geht Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ein DV-Vordruck zu. Der ZE legt dem ZG mit dem Schlussbericht einen kurzen inhaltlichen Bericht (ca. zwei Seiten DIN A4) vor. Dieser soll in allgemein verständlicher Form Ziel, Inhalt, Ergebnis und Aussagen zum konkreten Nutzen bzw. Anwendungsmöglichkeiten des Projekts bzw. der Projektergebnisse darstellen. Wenn zur Wahrung berechtigter Interessen des ZE oder Dritter oder aus anderen sachlichen Gesichtspunkten bestimmte Einzelheiten aus dem Bericht vertraulich zu behandeln sind (z. B. zur Wahrung der Priorität bei Schutzrechtsanmeldungen), so hat der ZE den ZG ausdrücklich darauf hinzuweisen. Sonstige Berichtspflichten aus dem Zuwendungsbescheid oder den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid bleiben unberührt. Der zahlenmäßige Zwischen- und Verwendungsnachweis muss von einem hierzu Befugten rechnerisch festgestellt sein. - Veröffentlichungen 1. Zusätzlich zu Nr. 6.5 BNBest-BMBF 98 ist bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit – beispielsweise Messen, Internetauftritten oder anderen – das Logo des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert vom“ gut sichtbar anzubringen. Das Logo sowie weitere Informationen zur Beachtung von Logos und Corporate Design des Zuwendungsgebers BMBF kann abgerufen werden unter der URL
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-7- http://www.bmbf.de/bmbfservice/4607.php mit dem Benutzernamen: „zuwendungs-info“ und dem Passwort „bmbf2006“. 2. Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag zusätzlich – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. 3. Bei Veröffentlichungen im Internet mit Einrichtung einer Internetadresse ist folgendes zu beachten: 3.1 Anmeldung Die Start-URL und ggf. die Internet-Domain der zum Vorhaben angelegten Web- seiten ist dem zuständigen Fachreferat / Projektträger zu melden. Die Anmeldung soll zusätzlich zur URL auch das Förderkennzeichen enthalten. 3.2 Abmeldung, Domainaufgabe Wenn eine Fortnutzung einer Internet-Domain für Projektzwecke im Sinne der Ergeb- nisverwertung nicht verfolgt wird oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ver- folgt wird und ein Zuwendungsempfänger die für ein Vorhaben gesicherte Internet- Domain nach Ende des Vorhabens oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgeben will, hat er das BMBF vor Rückgabe der Domain unter der Mail: website@bmbf.bund.de darüber so rechtzeitig zu informieren, dass dem BMBF die Entscheidung möglich ist, ob es die aufzugebende Domain im Einzelfall übernimmt. Sollte das BMBF eine Domain im Einzelfall übernehmen, hat der Zuwendungsempfänger diese ohne Kosten an das BMBF abzugeben und dazu bei der Übertragung (KK-Antrag) mitzuwirken. - Rückzahlung der Zuwendung Ich behalte mir vor, Zuwendungsteilbeträge, die auf Anforderung ausgezahlt werden, kassen- mäßig vorläufig zurückzufordern, wenn sie nicht zeitgerecht von Ihnen verwendet werden. Überzahlungen, die sich nach Abschluss des Vorhabens ergeben, sind von Ihnen unver- züglich und unaufgefordert unter Angabe des Kassenzeichens 810303684182 zurückzuzahlen. Bitte benutzen Sie dazu folgende Bankverbindung: Empfänger/Kontoinhaber: Bundeskasse Halle Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig
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-8- IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40 BIC: MARKDEF1860 Die gemäß § 49 a Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz zu zahlenden Zinsen sind auf das vorgenannte Konto der Bundeskasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. - Voraussetzungen zur Auszahlung der Zuwendung Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Bescheid nach Ablauf der Rechts- behelfsfrist bestandskräftig geworden ist und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides vorher herbeiführen, wenn Sie auf der Empfangsbestätigung erklären, dass Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten (Vordruck liegt bei). Für die Anforderung oder den Abruf der Zuwendung nach Nr. 1.4 ANBest-P liegt bereits der Vordruck dem Zuwendungsbescheid bei, soweit der Zahlungsplan im laufenden Haushaltsjahr eine Zahlung vorsieht. Falls Sie auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs in der Empfangsbestätigung nicht verzichten, müssen Sie den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist abwarten und der ersten Zahlungsanforderung eine Erklärung beifügen, dass Sie keine Klage beim Verwaltungsgericht erhoben haben. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Hausdorf Dieser Bescheid wurde elektronisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift.
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