(Microsoft Word - 171212 Änderungsbescheid.docx)

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumentation des Verwaltungsaktes zu den Förderprojekten CLOUD16 und CLOUD17

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Bundesministerium für Bildung und Forschung 11055 Berlin HAUSANSCHRIFT     Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin Verein mathematisch-naturwissenschaftlicher                           POSTANSCHRIFT     11055 Berlin Excellence-Center an Schulen e.V.                                                   TEL +49 (0)3018 57- 5167 Poststr. 4/5                                                                        FAX +49 (0)3018 57-85167 10178 Berlin GZ D2 - 27699 - CLOUD17A BEARBEITET VON     Micaela Gudowski E-MAIL micaela.gudowski @bmbf.bund.de HOMEPAGE   www.bmbf.de DATUM  Berlin, 12.12.2017 Zuwendungsbescheid BETREFF Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 3004, Titel 68513, Haushaltsjahr 2017, für das Vorhaben: "Cloud-Strukturen & -Dienste für Schulen: Implementierung und Erprobung der Schul-Cloud - Begleitmaßnahmen von MINT-EC" Ausführende Stelle:                 Verein mathematisch-naturwissenschaftlicher Excellence-Center an Schulen e.V. Förderkennzeichen:                  CLOUD17A Kassenzeichen:                      810303689017 BEZUG Ihr Antrag vom                      11.12.2017 Mein(e) Zuwendungsbescheid(e) vom 27.01.2017, 27.11.2017 ANLAGE - Gesamtfinanzierungsplan (neuer Stand) Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Höhe der Zuwendung/Finanzierungsform und -art/Zweckbindung/Bewilligungszeitraum/ Zahlungsplan ich bewillige Ihnen als Projektförderung eine weitere nicht rückzahlbare Zuwendung bis zu 1.831.740,62 € (in Buchstaben: Eins-acht-drei-eins-sieben-vier-null-Komma-sechs-zwei Euro), höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben (Vollfinanzierung). TELEFONZENTRALE   +49 (0)30 18 57-0      oder +49 (0)228 99 57-0 FAX-ZENTRALE  +49 (0)30 18 57-83601 oder +49 (0)228 99 57-83601 E-MAIL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de BMBF-Vordr. 0221/11.16_0
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-2- Die für das Vorhaben bewilligte Zuwendung wird damit auf insgesamt 2.039.604,39 € erhöht (Aufstockung). Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur für das o.a. Vorhaben entsprechend Ihrem Antrag vom 11.12.2017 und dem beigefügten Gesamtfinanzierungsplan verwendet werden. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert bleibt. Die Zuwendung gilt nunmehr für den Zeitraum vom 01.02.2017 bis 31.07.2021 (Bewilligungszeitraum). Die Gesamtzuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursach- ten Ausgaben abgerechnet werden. Ich beabsichtige, die Gesamtzuwendung (einschließlich Aufstockung) in Höhe von 2.039.604,39 € (Stand vom 12.12.2017) unter Berücksichtigung der bisher geleisteten Zahlungen kassenmäßig wie folgt zur Verfügung zu stellen (bereits geleistete Zahlungen sind nachstehend enthalten): 148.759,93 €   im Haushaltsjahr 2017 344.935,64 €   im Haushaltsjahr 2018 525.329,88 €   im Haushaltsjahr 2019 619.476,43 €   im Haushaltsjahr 2020 401.102,51 €   im Haushaltsjahr 2021. Sollte sich der Mittelbedarf gegenüber Ihrem Antrag zeitlich verschieben, so ist das unver- züglich (spätestens bis zum 01. Dezember eines jeden Haushaltsjahres) unter Beifügung neuer Finanzierungspläne für die betreffenden Haushaltsjahre zu beantragen, damit versucht werden kann, den Zahlungsplan anzupassen. - Im Übrigen gilt mein Bescheid vom 27.01.2017 2. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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-3- Dr. Stefan Luther Dieser Bescheid wurde elektronisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift.
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