(Microsoft Word - 171212 Änderungsbescheid.docx)

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumentation des Verwaltungsaktes zu den Förderprojekten CLOUD16 und CLOUD17

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Bundesministerium für Bildung und Forschung 11055 Berlin HAUSANSCHRIFT     Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering                       POSTANSCHRIFT     11055 Berlin gGmbH                                                                               TEL +49 (0)3018 57- 5167 Prof.-Dr.-Helmert-Str. 2-3                                                          FAX +49 (0)3018 57-85167 14482 Potsdam GZ D2 - 27699 - CLOUD17 BEARBEITET VON     Micaela Gudowski E-MAIL  micaela.gudowski@bmbf.bund.de HOMEPAGE   www.bmbf.de DATUM  Berlin, 12.12.2017 Zuwendungsbescheid BETREFF Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 3004, Titel 68513, Haushaltsjahr 2017, für das Vorhaben: "Cloud-Strukturen & -Dienste für Schulen: Implementierung und Erprobung der Schul-Cloud" Ausführende Stelle:                 Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering gGmbH Förderkennzeichen:                  CLOUD17 Kassenzeichen:                      810303684182 BEZUG Ihr Antrag vom                      12.12.2017 . Mein(e) Zuwendungsbescheid(e) vom 26.01.2017, 01.08.2017, 09.11.2017 ANLAGE - Gesamtfinanzierungsplan (neuer Stand) - Liste der Gegenstände (neuer Stand) Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Höhe der Zuwendung/Finanzierungsform und -art/Zweckbindung/Bewilligungszeitraum/ Zahlungsplan ich bewillige Ihnen als Projektförderung eine weitere nicht rückzahlbare Zuwendung bis zu 5.612.804,50 € (in Buchstaben: Fünf-sechs-eins-zwei-acht-null-vier-Komma-fünf-null Euro), höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben (Vollfinanzierung). TELEFONZENTRALE   +49 (0)30 18 57-0      oder +49 (0)228 99 57-0 FAX-ZENTRALE  +49 (0)30 18 57-83601 oder +49 (0)228 99 57-83601 E-MAIL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de BMBF-Vordr. 0221/11.16_0
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-2- Die für das Vorhaben bewilligte Zuwendung wird damit auf insgesamt 6.936.648,34 € erhöht (Aufstockung). Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur für das o.a. Vorhaben entsprechend Ihrem Antrag vom 12.12.2017 und dem beigefügten Gesamtfinanzierungsplan verwendet werden. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert bleibt. Die Zuwendung gilt nunmehr für den Zeitraum vom 01.02.2017 bis 31.07.2021 (Bewilligungszeitraum). Die Gesamtzuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursach- ten Ausgaben abgerechnet werden. Ich beabsichtige, die Gesamtzuwendung (einschließlich Aufstockung) in Höhe von 6.936.648,34 € (Stand vom 12.12.2017) unter Berücksichtigung der bisher geleisteten Zahlungen kassenmäßig wie folgt zur Verfügung zu stellen (bereits geleistete Zahlungen sind nachstehend enthalten): 746.213,33 €   im Haushaltsjahr 2017 1.713.694,25 €   im Haushaltsjahr 2018 1.721.720,62 €   im Haushaltsjahr 2019 1.733.720,62 €   im Haushaltsjahr 2020 1.021.299,53 €   im Haushaltsjahr 2021. Sollte sich der Mittelbedarf gegenüber Ihrem Antrag zeitlich verschieben, so ist das unver- züglich (spätestens bis zum 01. Dezember eines jeden Haushaltsjahres) unter Beifügung neuer Finanzierungspläne für die betreffenden Haushaltsjahre zu beantragen, damit versucht werden kann, den Zahlungsplan anzupassen. 2. Nebenbestimmungen und Hinweise - Auszahlungssperren Die Zuwendung für den nachstehenden Einzelansatz des Gesamtfinanzierungsplans wird kassenmäßig gesperrt:0850 iHv 12.000 €. Gesperrte Bundesmittel können nicht ausgezahlt werden. Von der Sperre betroffene Ansätze werden von der Austauschbarkeit zugunsten anderer Positionen des Gesamtfinanzierungsplans ausgeschlossen. Über eine Aufhebung der Sperre entscheide ich durch schriftlichen Bescheid, wenn mir Angebote für sechs benötigte Laptops vorliegen. - Haushaltsvorbehalt Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
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-3- - Vergabe von Aufträgen Ergänzend zu den Regelungen in den ANBest-P und BNBest-BMBF98 gilt: Aufträge bis zum Höchstwert von jeweils 30.000 € (ohne USt) dürfen in Anwendung von § 3 Abs. 5 Buchstabe i) VOL/A generell freihändig vergeben werden. Dabei können Lieferungen und Leistungen mit einem Auftragswert von • unter 1.000 € (ohne USt) nach einer formlosen (auch telefonischen) Preisermittlung bei mindestens 3 Anbietern freihändig vergeben werden. Auf eine schriftliche Dokumentation der Preisermittlung kann verzichtet werden. • 1.000 € bis 30.000 € (ohne USt) nach Einholung von mindestens 3 schriftlichen Ange- boten freihändig vergeben werden. Bei Vergaben mit einem Auftragswert von 10.000 € bis 30.000 € (ohne USt) bedarf es zusätzlich einer schriftlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (inkl. Leistungsbeschreibung). Die Zulässigkeit einer freihändigen Vergabe nach den Buchstaben a) bis h) und j) bis l) VOL/A bleibt unberührt. Nr. 3 ANBest-P ist auch dann zu beachten, wenn mit dem Förder- antrag bereits potenzielle Auftragnehmer benannt oder Angebote vorgelegt wurden. - Erworbene oder hergestellte Gegenstände Abweichungen von der beigefügten "Liste der Gegenstände" bedürfen meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Falls Gegenstände, die mit Hilfe von Zuwendungen erworben oder hergestellt werden, während des Bewilligungszeitraums von Ihnen für den Zuwendungszweck nicht mehr ver- wendet oder benötigt werden, werde ich nach Ihrer Mitteilung nach Nr. 5.5 ANBest-P und nach Ihrer Anhörung über die weitere Verwendung der Gegenstände entscheiden. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums können Sie über die Gegenstände, die mit Hilfe der Zuwendung erworben oder hergestellt werden und deren Wert 410 € im Einzelfall (Pos. 0831 des Gesamtfinanzierungsplans) nicht übersteigt, frei verfügen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums sind Sie verpflichtet, die Gegenstände, die mit Hilfe der Zuwendung erworben oder hergestellt werden und deren Wert 410 € im Einzelfall (Pos. 0850 des Gesamtfinanzierungsplans) übersteigt, - für andere wissenschaftliche Arbeiten zu verwenden oder - dem Bund oder einem Dritten zu übereignen oder - zu veräußern und mich an dem Teil des Erlöses, der sich aus dem Verhältnis der ur- sprünglichen Zuwendung zu den Gesamtausgaben für den zu Lasten der Zuwendung beschafften Gegenstand ergibt, zu beteiligen oder deren Restwert abzugelten. Mit der Vorlage des Verwendungsnachweises (einschließlich der Liste der Gegenstände) bitte ich, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Ich werde Ihnen dann meine
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-4- - Im Übrigen gilt mein Bescheid vom 26.01.2017. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Matthias Graf von Kielmansegg Dieser Bescheid wurde elektronisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift.
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