AntragaufErweiterungderBeleihungdesDeutschenApothekerverbandese.V.DAV-hierCorona-Schutzmasken-Verordnung-SchutzmV
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente aus Anfrage von WDR/NDR/SZ zu Masken“
Johannsen Dr., Svenja -121 BMG Von: Rainer Gurski <Rainer.Gurski@dav-notdienstfonds.de> Gesendet: Dienstag, 15. Dezember 2020 17:17 An: Will, Hans-Georg -RL 121 BMG; 'Korf, Claudia'; Bauer, Dr. Eckart Cc: 12 BMG; 121 BMG; Steinrücken, Thiemo -121 BMG; Nancy Draebert; Rainer Gurski Betreff: Antrag auf Erweiterung der Beleihung des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) - hier: Corona-Schutzmasken- Verordnung (SchutzmV) Anlagen: Antrag auf Erweiterung der Beleihung_RV Schutzmasken-Pauschale - V 1.0 - 20_12_15.pdf Priorität: Hoch Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend übersenden wir Ihnen wie besprochen vorab auf dem elektronischen Weg den o. a. Antrag zur weiteren Bearbeitung. Mit besten Grüßen Rainer Gurski Geschäftsführer Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. Friedrichstraße 60 10117 Berlin Tel.: +49 30 340 4490 11 Fax: +49 30 340 4490 80 Mobil: +49 171 11 80 528 Email: rainer.gurski@dav-notdienstfonds.de Web: www.dav-notdienstfonds.de Geschäftsführender Vorstand des DAV e. V: Fritz Becker, Thomas Dittrich, Berend Groeneveld, Stefan Fink, Dr. Hans- Peter Hubmann Sitz: Frankfurt am Main I Amtsgericht Frankfurt am Main: Registernummer VR 4485 Diese Mitteilung ist ausschließlich für den beabsichtigten Empfänger bestimmt. Sie kann vertrauliche Informationen enthalten, die dem Schutz des Gesetzes unterfallen. Jede/r unberechtigte Lektüre, Gebrauch, Veröffentlichung oder Weitergabe ist untersagt. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sein, so unterrichten Sie uns bitte umgehend und vernichten Sie diese Mitteilung einschließlich aller Anlagen und angefertigten Kopien. Denken Sie bitte an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. 1
Nacht- und | a Notdienstfonds Nacht- und Notdienstfonds des DAY e. V. - Friedrichstraße 60 - 10117 Berlin Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. per E-Mail vorab Friedrichstraße 60 10117 Berlin =: . .. . Tel.: 030 3404490-0 Bundesmiinisterium für Gesundheit E-Mail: info@dav-notdienstfonds.de Unterabteilung 12 - Herr Paland www.dav-notdienstfonds.de Referat 121 - Herr Will Geschäftsführer: Rainer Gurski Friedrichstraße 108 10117 Berlin IK: 661100310 Apotheker- und Ärztebank e. G. IBAN: DE37 3008 0601 0104 1636 21 BIC: DAAEDEDDAXXX Unser Zeichen: RGu Ansprechpartner/in: Rainer Gurski Durchwahl: 030 3404490-11 E-Mail: rainer.gurski@dav-notdienstfonds.de Datum: 15.12.2020 Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 (SchutzmV) Antrag auf Erweiterung der Beleihung des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) Sehr geehrter Herr Paland, sehr geehrter Herr Will, bezugnehmend auf unsere Gespräche und die oben genannte Rechtsverordnung übersenden wir Ihnen namens und im Auftrag des Geschäftsführenden Vorstandes des Deutschen Apothekerverbandes e. V. den Antrag auf Erweiterung der Beleihung des DAV gemäß 8 20a Absatz 1 ApoG zur Umsetzung der Finanzierungsabwicklung des 85 i.V.m. 8 7 Abs. 1 und $ 9 Absatz 3 SchutzmV. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Anlage
Antrag auf Erweiterung der Beleihung des DAV DAV a Antrag auf Erweiterung der Beleihung des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) gemäß $ 20a Absatz 1 ApoG zur Umsetzung der Abwicklung der einmaligen Erstattungsbeträge für Dezember 2020 (Masken-Pauschalen) im Rahmen der pandemiebedingten Ausstattung von besonders gefährdeten Personengruppen mit Schutzmasken gemäß $ 20i Absatz 3, Satz 2,Nr.1c) undNr. 2 SGB V i.V.m. der Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SchutzmV). Der DAV beantragt die Beleihung zum 15.12.2020. Antragsteller Deutscher Apothekerverband e. V. Heidestraße 7 10557 Berlin im Folgenden DAV genannt 1. Vorbemerkungen Im Rahmen weiterer pandemiebedingter Schutzmaßnahmen und der damit geplanten Ausstattung besonders gefährdeter Personengruppen mit Schutzmasken im Dezember 2020 sowie der damit verbundenen finanziellen Abwicklung der Auszahlung der sogenannten Masken-Pauschalen an die Apotheken wurde mit Datum vom 15.12.2020 die Rechtsverordnung „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SchutzmV)“ erlassen. Hierbei wurde im $ 5 SchutzmV festgelegt, dass die Abwicklung der Auszahlungen an die Apotheken über den DAV / Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) erfolgen soll, da dort die erforderlichen Stamm- und Bankverbindungsdaten sowie weitere Abwicklungsdaten (Rx-Packungsabgemengen der Apotheken) vorliegen sowie notwendige Bearbeitungsprozesse implementiert und entsprechende Erfahrungen in der Abrechnungsabwicklung mit Apotheken vorhanden sind, die eine zeitnahe Umsetzung gewährleisten. Dies vorausgeschickt wird hiermit die Erweiterung der Beleihung des DAV gemäß $ 20a Absatz 1 ApoG zur Umsetzung des 85 i.V.m. 8& 7 Abs. 1 und $ 9 Absatz 3 SchutzmV über den nach $ 18 Absatz 1 Satz 1 ApoG errichteten Fonds beantragt. 2. Anmerkungen zur Beleihung Aus Sicht des Antragstellers sollte eine Erweiterung der Beleihung folgende klarstellende Regelungen beinhalten: verantwortlich R. Gurski/N. Draebert Version 1.0 Speicherdatum 15.12.2020 Klassifizierung intern Gültig ab Status final Dokumentname | Antrag auf Erweiterung der Beleihung zur Masken-Pauschale - V 1.0 —- 20_12_15.docx © DAV e.V. Seite 1 von 3
Antrag auf Erweiterung der Beleihung des DAV DAV a 2.1 Aufgaben des Beliehenen Insbesondere Bearbeitung und Erstellung der Sammelrechnung für die anspruchsberechtigten Apotheken an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), Vereinnahmung der vom BAS gezahlten Beträge und deren Verteilung an die anspruchsberechtigten Apotheken nach Abzug der Verwaltungskosten, Erlass und die Vollstreckung der notwendigen Verwaltungsakte (Bewilligungs-/Auszahlungs-, Änderungs-, Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide), Widerspruchsbearbeitung gemäß $ 73 Absatz 1, Satz 2 Nr. 2 VwGO i. V. m. $ 19 Absatz 2 Satz 3 bis 9 ApoG, vorübergehende Anlage der Finanzmittel, Berichtswesen und Kommunikation mit den Anspruchsberechtigten hinsichtlich der verfahrensrechtlichen und -technischen Abwicklung des 8 5 der SchutzmV. 2.2 Befugnisse des Beliehenen Im Beleihungsbescheid sollte darüber hinaus klargestellt werden, dass der Beliehene im Rahmen der Sicherstellung der Mitwirkungspflichten die genannten Überwachungs- und Durchsetzungsbefugnisse auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Inhabers einer Erlaubnis nach 8 2 ApoG sowie Dritten, soweit diese auskunfts- und nachweispflichtig sind, geltend machen kann, der Beliehene als Widerspruchsbehörde im Sinne des & 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 VwGO ist und 8 19 Absatz 2 Satz 3 bis 9 ApoG entsprechend gilt, die für die Umsetzung des $ 5 der SchutzmV anfallende apothekenbezogene Verwaltungskosten-/ Abwicklungspauschale von der gemäß $ 18 Absatz 2 Satz 2 ApoG über die vom NNF festgesetzten einmaligen Masken-Pauschale abzugsfähig ist und der Beliehene ermächtigt und verpflichtet wird, die Mitwirkungspflichten nach $ 20a Absatz 2 Satz 3 und 4 ApoG zu überwachen und durchzusetzen. 2.3 Befristung der Beleihung Die Laufzeit des Beleihungsbescheides ist im Grundsatz auf die Laufzeit der SchutzmV zuzüglich einer angemessenen Frist, die zum Abschluss der Aufgabenerfüllung durch den Beliehenen erforderlich ist, befristet. verantwortlich R. Gurski/N. Draebert Version 1.0 Speicherdatum 15.12.2020 Klassifizierung intern Gültig ab Status final Dokumentname | Antrag auf Erweiterung der Beleihung zur Masken-Pauschale - V 1.0 — 20_1 2_15.docx © DAV e.V. Seite 2von 3
Antrag auf Erweiterung der Beleihung des DAV DAV a Ferner sollten klarstellend jedoch weitere faktische Beendigungsgründe benannt werden; z. B. = Auflösung des Beliehenen, = schriftlicher Antrag des Beliehenen auf Beendigung der Beleihung zuzüglich einer angemessenen Frist zum Abschluss der Aufgabenerfüllung durch den Beliehenen. Berlin, | i Thomas Dittrich verantwortlich R. Gurski/N. Draebert Version 1.0 Speicherdatum xx.xx.2020 | Klassifizierung intern Gültig ab Status draft Dokumentname | Antrag auf Erweiterung der Beleihung zur Masken-Pauschale - V 1.0 — 20_xx_xx.docx © DAVe.V. Seite 3 von 3