AntragaufErweiterungderBeleihungdesDeutschenApothekerverbandese.V.DAV-hierCorona-Schutzmasken-Verordnung-SchutzmV

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente aus Anfrage von WDR/NDR/SZ zu Masken

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Johannsen Dr., Svenja -121 BMG Von:                                         Rainer Gurski <Rainer.Gurski@dav-notdienstfonds.de> Gesendet:                                    Dienstag, 15. Dezember 2020 17:17 An:                                          Will, Hans-Georg -RL 121 BMG; 'Korf, Claudia'; Bauer, Dr. Eckart Cc:                                          12 BMG; 121 BMG; Steinrücken, Thiemo -121 BMG; Nancy Draebert; Rainer Gurski Betreff:                                     Antrag auf Erweiterung der Beleihung des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) - hier: Corona-Schutzmasken- Verordnung (SchutzmV) Anlagen:                                     Antrag auf Erweiterung der Beleihung_RV Schutzmasken-Pauschale - V 1.0 - 20_12_15.pdf Priorität:                                   Hoch Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend übersenden wir Ihnen wie besprochen vorab auf dem elektronischen Weg den o. a. Antrag zur weiteren Bearbeitung. Mit besten Grüßen Rainer Gurski Geschäftsführer Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. Friedrichstraße 60 10117 Berlin Tel.: +49 30 340 4490 11 Fax: +49 30 340 4490 80 Mobil: +49 171 11 80 528 Email: rainer.gurski@dav-notdienstfonds.de Web: www.dav-notdienstfonds.de Geschäftsführender Vorstand des DAV e. V: Fritz Becker, Thomas Dittrich, Berend Groeneveld, Stefan Fink, Dr. Hans- Peter Hubmann Sitz: Frankfurt am Main I Amtsgericht Frankfurt am Main: Registernummer VR 4485 Diese Mitteilung ist ausschließlich für den beabsichtigten Empfänger bestimmt. Sie kann vertrauliche Informationen enthalten, die dem Schutz des Gesetzes unterfallen. Jede/r unberechtigte Lektüre, Gebrauch, Veröffentlichung oder Weitergabe ist untersagt. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sein, so unterrichten Sie uns bitte umgehend und vernichten Sie diese Mitteilung einschließlich aller Anlagen und angefertigten Kopien. Denken Sie bitte an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. 1
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Nacht- und | a
Notdienstfonds

Nacht- und Notdienstfonds des DAY e. V. - Friedrichstraße 60 - 10117 Berlin Nacht- und Notdienstfonds des
Deutschen Apothekerverbandes e.V.
per E-Mail vorab Friedrichstraße 60
10117 Berlin
=: . .. . Tel.: 030 3404490-0
Bundesmiinisterium für Gesundheit E-Mail: info@dav-notdienstfonds.de
Unterabteilung 12 - Herr Paland www.dav-notdienstfonds.de
Referat 121 - Herr Will Geschäftsführer: Rainer Gurski
Friedrichstraße 108
10117 Berlin IK: 661100310

Apotheker- und Ärztebank e. G.
IBAN:  DE37 3008 0601 0104 1636 21
BIC: DAAEDEDDAXXX
Unser Zeichen: RGu
Ansprechpartner/in: Rainer Gurski
Durchwahl: 030 3404490-11
E-Mail: rainer.gurski@dav-notdienstfonds.de
Datum: 15.12.2020
Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur

Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-
CoV-2 (SchutzmV)

Antrag auf Erweiterung der Beleihung des Deutschen Apothekerverbandes e. V.
(DAV)

Sehr geehrter Herr Paland,
sehr geehrter Herr Will,

bezugnehmend auf unsere Gespräche und die oben genannte Rechtsverordnung
übersenden wir Ihnen namens und im Auftrag des Geschäftsführenden Vorstandes
des Deutschen Apothekerverbandes e. V. den Antrag auf Erweiterung der Beleihung
des DAV gemäß 8 20a Absatz 1 ApoG zur Umsetzung der Finanzierungsabwicklung
des 85 i.V.m. 8 7 Abs. 1 und $ 9 Absatz 3 SchutzmV.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Anlage
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Antrag auf Erweiterung der Beleihung des DAV DAV a

Antrag

auf Erweiterung der Beleihung des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) gemäß $ 20a Absatz 1 ApoG zur
Umsetzung der Abwicklung der einmaligen Erstattungsbeträge für Dezember 2020 (Masken-Pauschalen) im Rahmen
der pandemiebedingten Ausstattung von besonders gefährdeten Personengruppen mit Schutzmasken gemäß $ 20i
Absatz 3, Satz 2,Nr.1c) undNr. 2 SGB V i.V.m. der Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung
einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SchutzmV). Der DAV beantragt die Beleihung zum 15.12.2020.

Antragsteller

Deutscher Apothekerverband e. V.

Heidestraße 7
10557 Berlin

im Folgenden DAV genannt

1. Vorbemerkungen

Im Rahmen weiterer pandemiebedingter Schutzmaßnahmen und der damit geplanten Ausstattung besonders
gefährdeter Personengruppen mit Schutzmasken im Dezember 2020 sowie der damit verbundenen finanziellen
Abwicklung der Auszahlung der sogenannten Masken-Pauschalen an die Apotheken wurde mit Datum vom
15.12.2020 die Rechtsverordnung „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit
dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SchutzmV)“ erlassen.

Hierbei wurde im $ 5 SchutzmV festgelegt, dass die Abwicklung der Auszahlungen an die Apotheken über den
DAV / Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) erfolgen soll, da dort die erforderlichen Stamm- und
Bankverbindungsdaten sowie weitere Abwicklungsdaten (Rx-Packungsabgemengen der Apotheken) vorliegen sowie
notwendige Bearbeitungsprozesse implementiert und entsprechende Erfahrungen in der Abrechnungsabwicklung mit
Apotheken vorhanden sind, die eine zeitnahe Umsetzung gewährleisten.

Dies vorausgeschickt wird hiermit die Erweiterung der Beleihung des DAV gemäß $ 20a Absatz 1 ApoG zur
Umsetzung des 85 i.V.m. 8& 7 Abs. 1 und $ 9 Absatz 3 SchutzmV über den nach $ 18 Absatz 1 Satz 1 ApoG errichteten
Fonds beantragt.

2. Anmerkungen zur Beleihung

Aus Sicht des Antragstellers sollte eine Erweiterung der Beleihung folgende klarstellende Regelungen beinhalten:

 

 

 

 

 

 

 

 

verantwortlich R. Gurski/N. Draebert Version 1.0 Speicherdatum 15.12.2020
Klassifizierung intern Gültig ab Status final
Dokumentname | Antrag auf Erweiterung der Beleihung zur Masken-Pauschale - V 1.0 —- 20_12_15.docx

 

 

 

 

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Antrag auf Erweiterung der Beleihung des DAV DAV a

2.1 Aufgaben des Beliehenen

Insbesondere

Bearbeitung und Erstellung der Sammelrechnung für die anspruchsberechtigten Apotheken an das
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS),

Vereinnahmung der vom BAS gezahlten Beträge und deren Verteilung an die anspruchsberechtigten
Apotheken nach Abzug der Verwaltungskosten,

Erlass und die Vollstreckung der notwendigen Verwaltungsakte (Bewilligungs-/Auszahlungs-, Änderungs-,
Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide),

Widerspruchsbearbeitung gemäß $ 73 Absatz 1, Satz 2 Nr. 2 VwGO i. V. m. $ 19 Absatz 2 Satz 3 bis 9
ApoG,

vorübergehende Anlage der Finanzmittel,

Berichtswesen und

Kommunikation mit den Anspruchsberechtigten hinsichtlich der verfahrensrechtlichen und -technischen
Abwicklung des 8 5 der SchutzmV.

2.2 Befugnisse des Beliehenen

Im Beleihungsbescheid sollte darüber hinaus klargestellt werden, dass

der Beliehene im Rahmen der Sicherstellung der Mitwirkungspflichten die genannten Überwachungs- und
Durchsetzungsbefugnisse auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Inhabers einer Erlaubnis nach 8 2 ApoG
sowie Dritten, soweit diese auskunfts- und nachweispflichtig sind, geltend machen kann,

der Beliehene als Widerspruchsbehörde im Sinne des & 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 VwGO ist und 8 19
Absatz 2 Satz 3 bis 9 ApoG entsprechend gilt,

die für die Umsetzung des $ 5 der SchutzmV anfallende apothekenbezogene Verwaltungskosten-/
Abwicklungspauschale von der gemäß $ 18 Absatz 2 Satz 2 ApoG über die vom NNF festgesetzten
einmaligen Masken-Pauschale abzugsfähig ist und

der Beliehene ermächtigt und verpflichtet wird, die Mitwirkungspflichten nach $ 20a Absatz 2 Satz 3 und 4
ApoG zu überwachen und durchzusetzen.

2.3 Befristung der Beleihung

Die Laufzeit des Beleihungsbescheides ist im Grundsatz auf die Laufzeit der SchutzmV zuzüglich einer

angemessenen Frist, die zum Abschluss der Aufgabenerfüllung durch den Beliehenen erforderlich ist, befristet.

 

 

 

 

 

 

 

 

verantwortlich R. Gurski/N. Draebert Version 1.0 Speicherdatum 15.12.2020
Klassifizierung intern Gültig ab Status final
Dokumentname | Antrag auf Erweiterung der Beleihung zur Masken-Pauschale - V 1.0 — 20_1 2_15.docx

 

 

 

 

 

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Antrag auf Erweiterung der Beleihung des DAV DAV a

Ferner sollten klarstellend jedoch weitere faktische Beendigungsgründe benannt werden; z. B.

= Auflösung des Beliehenen,
= schriftlicher Antrag des Beliehenen auf Beendigung der Beleihung zuzüglich einer angemessenen Frist zum

Abschluss der Aufgabenerfüllung durch den Beliehenen.

Berlin,

| i Thomas Dittrich

 

 

 

verantwortlich R. Gurski/N. Draebert Version 1.0 Speicherdatum xx.xx.2020 |

 

 

 

 

 

 

Klassifizierung intern Gültig ab Status draft

 

 

Dokumentname | Antrag auf Erweiterung der Beleihung zur Masken-Pauschale - V 1.0 — 20_xx_xx.docx

 

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