Brü47 Ergebnisse einer Artenschutzprüfung Stufe 2 Fledermäuse August 2018.pdf

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Ergebnis se einer Artenschutzprüfung Stufe 2 Fledermäuse Bebauungsplan Brü/47-Gebiet „SO Hotel am Westring“ Burggemeinde Brüggen Goch, August 2018 Auftraggeber Burggemeinde Brüggen Der Bürgermeister Klosterstraße 38 41379 Brüggen Ansprechpartner █████████████ Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg 44 47574 Goch Tel. 0 28 27 / 92 54 -167 Fax:0 28 27/ 92 54 -367 info@graevendal. de www.graevendal.de Verfasser: █████████ ▌ █████████ ▌ ███████████ ██████████████
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ASP 2 B-Pla Brü/47 „SO-Gebiet Hotel a Westri g“, Brügge Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 5 2. Rechtliche Grundlagen 5 3. Datenrecherche 7 4. Wirkfaktoren 7 5. Methodik 8 6. 7. 5.1 Detektorbegehungen 8 5.2 Quartierpotentialanalyse 9 5.3 Batcorder 9 5.4 Rufanalyse 9 Ergebnisse 10 6.1 Detektorbegehungen 10 6.2 Quartierpotenzial 11 6.3 Batcorder 11 Artenschutzrechtliche Bewertung & Fazit 13 7.1 Artenschutzrechtliche Bewertung 13 7.2 Maßnahmen und Fazit 13 8. Literatur 14 9. Anhang 16 9.1 Begehungsübersicht 16 9.2 Abfrage Fundortkataster NRW 16 9.3 Protokoll einer Artenschutzprüfung -Gesamtprotokoll- 18 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht über den Eingriffsbereich des B-Pla s Brü/47 „SO-Gebiet Hotel a Westri g“. 5 Abbildung 2: Darstellung der möglichen Verwechslungen bei der Rufbestimmung durch die automatische Rufanalyse (Software: BatIdent), NycNoc GmbH 10 Abbildung 3: Darstellung der Rufanalyseschritte sowie der hieraus ermittelten Arten, Artengruppen oder Ruftypen (vgl. 5.4 Rufanalyse) unter Angabe der jeweiligen Aktivitätsminuten in allen 13 Erfassungsnächten am Batcorderstandort zusammen. 12 Abbildung 4: Übersicht über den Aktivitätsverlauf von Fledermäusen in den 13 Erfassungsnächten. Die Rufsequenzen sind in 5 - Minuten Intervallen zusammengefasst, wobei die Einfärbung die Anzahl der erfassten Sequenzen zeigt (schwarz: eine Sequenz bis zu grün > 60 Sequenzen). Die obere grüne Linie stellt den Sonnenuntergang, die untere grüne Linie den Sonnenaufgang dar. Der Zeitraum, in dem der Batcorder aktiv war ist grau hinterlegt. 12 Abbildung 5: Übersicht über den Aktivitätsverlauf von Fledermäusen der Gattung Myotis (Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Gattung Myotis) in den 13 Erfassungsnächten. Die Rufsequenzen sind in 5 - Minuten Intervallen zusammengefasst, wobei die Einfärbung die Anzahl der erfassten Sequenzen zeigt (schwarz: eine Sequenz bis zu grün > 60 Sequenzen). Die obere grüne Linie stellt den Sonnenuntergang, die untere grüne Linie den Sonnenaufgang dar. Der Zeitraum, in dem der Batcorder aktiv war ist grau hinterlegt. 17 Graevendal GbR 3
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ASP 2 B-Plan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel a Westri g“, Brügge Abbildung 6: Übersicht über den Aktivitätsverlauf von Vertretern der nyctaloiden Rufgruppe in den 13 Erfassungsnächten. Die Rufsequenzen sind in 5 - Minuten Intervallen zusammengefasst, wobei die Einfärbung die Anzahl der erfassten Sequenzen zeigt (schwarz: eine Sequenz bis zu grün > 60 Sequenzen). Die obere grüne Linie stellt den Sonnenuntergang, die untere grüne Linie den Sonnenaufgang dar. Der Zeitraum, in dem der Batcorder aktiv war ist grau hinterlegt. 17 Graevendal GbR 4
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ASP 2 B-Plan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel a Westri g“, Brügge 1. Einleitung Die Gemeinde Brüggen beabsichtigt die Neuaufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) Brü/47 „SO- Gebiet Hotel am Westring“ innerhalb eines Teilbereiches des bestehenden B-Plans Brü/8c. Ziel ist die Änderung der Nutzung des Eingriffsbereichs. Der bisher als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“, Grünfläche, sowie forstwirtschaftliche Fläche/Wald festgesetzte Eingriffsbereich (siehe Abb. 1) soll im Zuge der Planung als Sondergebiet „Hotel“ ausgewiesen werden. Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen Hotelgebäudes inklusive Parkplatzflächen. Der Eingriffsbereich befindet sich im südlichen Siedlungsgebiet der Gemeinde Brüggen südlich des Westrings (siehe Abb. 1). Er umfasst eine Fläche von etwa 8.000 m². Im Zuge einer Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 konnte eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes potenziell vorkommender Fledermauspopulationen durch die geplante Änderung der Nutzung und daraus folgender Baumaßnahmen nicht ausgeschlossen werden (StadtUmbau Ingenieursgesellschaft mbH, 2018). Um ein mögliches Eintreten eines Verbotstatbestandes nach §44 BNatSchG im Hinblick auf vorkommende Fledermausarten zu prüfen, wurde das Büro Graevendal mit einer vertiefenden ASP der Stufe 2 beauftragt. Abbildung 1: Übersicht über den Eingriffsbereich des B-Plans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel a Westri g“. 2. Rechtliche Grundlagen Im Rahmen von Planungsverfahren sowie bei der Zulassung von Vorhaben ist, als Folge der Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zusammen mit den §§ 44 Abs. 5, 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG die Durchführung einer ASP notwendig. Geprüft wird dabei die Betroffenheit von europäisch geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von europäischen Vogelarten. Hierbei ist die Möglichkeit eines Verstoßes gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG zu prüfen. Graevendal GbR 5
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ASP 2 B-Plan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel a Westri g“, Brügge „Es ist verboten 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Das LANUV hat für NRW eine naturschutzfachlich begründete Auswahl von planungsrelevanten Arten festgelegt, die im Rahmen einer Art-für-Art-Betrachtung (ASP Stufe 2) zu bearbeiten sind. Besteht ausnahmsweise die Möglichkeit, dass die artenschutzrechtlichen Verbote auch bei nicht planungsrelevanten Arten ausgelöst werden, ist es nach der VV Artenschutz geboten, auch für diese eine Art-für-Art-Betrachtung durchzuführen (Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) in der Fassung vom 06.06.2016). Die Durchführung der Artenschutzprüfung richtet sich nach dem Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein Westfalen - Bestandserfassung und Monitoring“ des MKULNV NRW (2017). Eine Artenschutzprüfung ist in drei Stufen unterteilt: Stufe 1 (Vorprüfung): Es wird in einer überschlägigen Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, so ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung durchzuführen. Stufe 2 (vertiefende Art-für-Art-Prüfung): In dieser Stufe erfolgt eine Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für alle europäisch geschützten Arten welchen potentiell durch das Vorhaben betroffen sein können. Es werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Stufe 3 (Ausnahmeverfahren): Sollte auch unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ein Eintreten von Verbotstatbeständen vorliegen, so muss geprüft werden, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses; Alternativlosigkeit des Vorhabens, des Standortes und/oder der Art der Umsetzung; Erhaltungszustand der betroffenen Populationen) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Graevendal GbR 6
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ASP 2 B-Plan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel a Westri g“, Brügge 3. Datenrecherche Eine Auswertung der Internet-basierten Fachinformationssysteme für Nordrhein-Westfalen erbrachte ein Vorkommen von mindestens sieben Fledermausarten im TK25-Quadranten 4703-3 (Schwalmtal) (Tabelle 1: Ergebnis potenzielles Fledermausarten-Spektrum der Messtischblattabfrage 4703-3 (Schwalmtal). EHZ: Erhaltungszustand.). Eine Abfrage des Fundortkatasters (FOK) NRW erbrachte keine Hinweise auf ein Vorkommen planungsrelevanter Fledermausarten im Eingriffsbereich (siehe 9.2 Abfrage Fundortkataster NRW, Anhang). Tabelle 1: Ergebnis potenzielles Fledermausarten-Spektrum der Messtischblattabfrage 4703-3 (Schwalmtal). EHZ: Erhaltungszustand. Deutscher Name: Wissenschaftlicher Name Status EHZ Breitflügelfledermaus Wasserfledermaus Fransenfledermaus Abendsegler Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Braunes Langohr Eptesicus serotinus Myotis daubentonii Myotis nattereri Nyctalus noctula Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrellus Plecotus auritus Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden G- G G G G G G 4. Wirkfaktoren Die Wirkfaktoren durch den geplanten Neubau eines dreistöckigen Hotelgebäudes sind in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren zu unterscheiden (Tabelle 2). Baubedingte Wirkfaktoren bezeichnen Einwirkungen auf die Fledermausfauna, die direkt auf die Bautätigkeiten zurückzuführen sind. Dazu gehören z.B. Baustellenbetrieb und Rodungen. Anlagebedingte Wirkfaktoren beschreiben die Einwirkungen durch die Existenz des Hotelgebäudes, wie permanente Flächenversiegelung durch das Gebäude selbst sowie Zufahrt und Parkplätze. Betriebsbedingte Wirkfaktoren bezeichnen die Einflussfaktoren, die durch den Betrieb entstehen können. Dazu gehören z.B. Lichtemissionen. Jedoch können Wirkfaktoren nicht immer einer dieser Gruppen eindeutig zugeordnet werden. Durch die Überplanung und die Versiegelung von Flächen kann es zu einem Verlust von essentiellen Nahrungshabitaten kommen. Zudem können durch Rodung von Vegetation Höhlen- und Spaltenquartiere verloren gehen. Der Wegfall von Leitlinien (z.B. Gehölze) kann zu einer Entwertung des Lebensraumes bzw. zu einem Verlust von Nahrungshabitaten führen, wenn Flugwege zwischen Quartier und Nahrungshabitaten unterbrochen werden. Somit ist ein Eintreten eines Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG („Tötungsverbot“), § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatschG („Störungsverbot“) sowie § 44 Abs. 1 Nr. 3 („Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“) nicht auszuschließen. Graevendal GbR 7
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ASP 2 B-Plan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel a Westri g“, Brügge Tabelle 2: Übersicht über die potentiellen Wirkfaktoren. Wirkfaktoren Potenzielle Auswirkungen Bewertung hinsichtlich des Projekts Tötung von Tieren § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG, Fledermausarten könnten gestört, getötet werden. Quartiere könnten zerstört werden. Baubedingt Rodungen Störung von Tieren § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatschG Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten § 44 Abs. 1 Nr. 3 Anlagebedingt Flächenversiegelung/ Landschafts- / Lebensraumveränderung Störung von Tieren § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatschG Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten § 44 Abs. 1 Nr. 3 Es könnte zu einem Verlust von Nahrungshabitaten oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten, sowie Leitstrukturen kommen. Betriebsbedingt Lichtemissionen Störung von Tieren § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatschG Fledermausarten könnten durch Beleuchtung des Hotels / der Parkflächen gestört werden. 5. Methodik 5.1 Detektorbegehungen Um die Fledermausaktivität im Eingriffsbereich zu ermitteln, wurde im Mai und im Juni jeweils eine Detektorbegehung durchgeführt (Detektortyp Pettersson D240x, Aufnahmegerät Zoom H2n/Edirol R09, iPad mini 2). Dabei wurden der Eingriffsbereich selbst sowie die direkte Umgebung durch eine Person begangen. Ein Durchgang dauerte von Sonnenuntergang bis ca. 2 Stunden nach Sonnenuntergang. Die einzelnen Termine sowie die Witterungsverhältnisse zu den Begehungsterminen können der Übersichtstabelle (Tabelle 3) entnommen werden. Die Methoden richten sich nach MKULNV NRW (2017). Während der Dämmerung wurde auf in die Fläche ein- und aus dem Gebiet ausfliegende Fledermäuse sowie auf Sozialrufe geachtet. Im Zuge der beiden Begehungen wurde zusätzlich ein verstärkter Fokus auf Jagdsequenzen (sog. „final buzzes“) gelegt. Dies sind Rufabfolgen, welche den aktiv ortenden Fledermausarten der Ortung von Insekten dienen und daher einen guten Indikator für Jagdaktivität in einem Bereich darstellen können. Erfasste Fledermausrufe wurden im Feld bestimmt oder, sofern nicht im Feld bestimmbar, aufgezeichnet und anschließend am PC ausgewertet (Rufanalyse 5.4). Für die Beurteilung der räumlichen Zusammenhänge wurden zudem Anmerkungen zum Verhalten der Fledermäuse (Durchflüge, Jagd oder Soziallaute) notiert. Graevendal GbR 8
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ASP 2 B-Plan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel a 5.2 Westri g“, Brügge Quartierpotentialanalyse Zur Einschätzung von eventuell vorhandenem Potenzial hinsichtlich möglicher Fledermausquartiere wurden im Zuge der Detektorbegehungen Gehölze und Bäume im Eingriffsbereich auf ihre Quartiereignung hin untersucht. Dazu wurde die Waldfläche mit Fernglas und Wärmebildkamera intensiv nach Baumhöhlen (z.B. Spechthöhlen, Astabbrüche, abgeplatzte Rinde) abgesucht. 5.3 Batcorder Um letztlich zu klären, ob eine Nutzung baumbewohnender Fledermausarten im unmittelbaren Eingriffsbereich zu erwarten ist, wurde innerhalb des Eingriffsbereich ein Batcorder (Fa. ecoObs Typ 3.0 oder 3.1 firmware 314) dreimal für jeweils mindestens vier Nächte aufgestellt, welcher ganznächtig die Fledermausaktivität am Standort erfasste (Abbildung 1). Insgesamt war der Batcorder in 13 Nächten aktiv. Die Termine sind im Anhang gelistet (Tabelle 3). Die Rufaufnahmen aus den Batcorder-Nächten wurden im Folgenden am PC ausgewertet (siehe 5.4 Rufanalyse). Die Geräte wurden immer mit den folgenden Einstellungen versehen: Quality: 20 Threshold: -27 db Posttrigger: 400ms critical frequency: 16 kHz Die gewählten Einstellungen wurden im Hinblick auf die Erfassung strukturgebunden fliegender Arten innerhalb des unmittelbaren Eingriffsbereichs gewählt. Die einzelnen Rufsequenzen wurden in der Zusammenfassung in Minutenklassen unterteilt, so dass für jede angefangene Minute mit Rufsequenzen einer Art, eine Aktivitätsminute für diese Art berechnet wurde. Die Anzahl der in dieser Minute aufgezeichneten Rufsequenzen spielen hierbei keine Rolle, wodurch eine objektivere Bewertung der Rufaufzeichnungen als Aktivitätsmaß ermöglicht wird (Runkel & Gerding 2016). 5.4 Rufanalyse Rufaufnahmen aus den Detektorerfassungen wurden am PC mit den Programmen BC- Admin und BC-Analyze der Firma ecoObs unter Berücksichtigung einschlägiger Literatur (Pfalzer 2002; Skiba 2009; Hammer et al. 2009; Russ 2012; Middleton et al. 2014) ausgewertet. Sequenzen aus den Dauererfassungen wurden soweit wie möglich mit Hilfe der automatischen Analysesoftware BatIdent ausgewertet. Die automatische Auswertung der Batcordersequenzen ist relativ fehleranfällig was die Erkennung von Rufen anbelangt. Zudem können sich Rufe von verschiedenen Arten in bestimmten Bereichen überschneiden wodurch es zu einer fehlerhaften Determination kommen kann (Abbildung 2). Aus diesem Grund wurde die Rufanalyse manuell nachkontrolliert und auf Plausibilität geprüft. Graevendal GbR 9
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ASP 2 B-Plan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel a Westri g“, Brügge Abbildung 2: Darstellung der möglichen Verwechslungen bei der Rufbestimmung durch die automatische Rufanalyse (Software: BatIdent), NycNoc GmbH In verschiedenen Situationen rufen Vertreter der Gattung Nyctalus (Abendsegler) sowie Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) und Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) ähnlich, sodass eine sichere Artansprache in einigen Fällen nicht möglich ist. Diese Rufe werden als „Nyctaloid“ bezeichnet. Ebenso ist eine Bestimmung der Rufe der Gattung Myotis (Mausohren) schwierig und teilweise nicht möglich, da die Überschneidungsbereiche der Rufe innerhalb der Gattung zu groß sind. Auch ist eine Unterscheidung der Rufe der beiden Langohrfledermaus-Arten (Plecotus auritus und Plecotus austriacus) sowie der beiden Bartfledermaus-Arten (Myotis mystacinus und Myotis brandtii) anhand von Rufaufnahmen nicht, oder nur in geringem Maße möglich, so dass auf eine genaue Artdeterminierung verzichtet werden muss. Es kann vorkommen, dass Rufaufnahmen keiner der vorangegangenen Gruppen zugeordnet werden können und lediglich als Fledermaus identifiziert werden. Solche Aufnahmen werden unter der Bezeichnung „Spec.“ zusammengefasst. In dieser Untersuchung wurde für eine genauere Einordnung einiger Rufsequenzen innerhalb der Gattung Myotis auch die in der Rufanalyse genutzte Gruppe „Mkm“ (Myotis klein/mittel) verwendet. Diese Gruppe enthält die ähnlich rufenden Arten Wasserfledermaus (Mdau), die beiden Bartfledermaus-Arten (Mbart) sowie die Bechsteinfledermaus (Mbec) (s. Abbildung 2). Zusätzlich zur generellen Artbestimmung wurde im Zuge der Analyse der erhobenen Daten auch u.a. auf Soziallaute und Jagdsequenzen geachtet um Hinweise auf Raumfunktionen bzgl. Quartieren oder Transferräumen zu erhalten. 6. Ergebnisse 6.1 Detektorbegehungen Während der zwei durchgeführten Detektorbegehungen im Mai und Juni wurde ausschließlich die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) nachgewiesen. Bei beiden Begehungen wurden bei Sonnenuntergang einfliegende Zwergfledermäuse detektiert. Im südlich gelegenen Waldgebiet als auch auf der Parkplatzfläche des Eingriffsbereichs wurde meist Graevendal GbR 10
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