Brü47 Geruchsgutachten 2018-06-21-geschwaerzt.pdf

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Geruchsgutachten zum Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ in Brüggen Betreiber der Anlage: Gutachter: Ingenieurbüro Burggemeinde Brüggen Richters & Hüls Klosterstraße 38 Erhardstraße 9 41379 Brüggen 48683 Ahaus Tel.: 0 25 61 - 4 30 03 Fax: 0 25 61 - 4 30 05 21.06.2018 G-4736-01
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Gutachten Nr. G-4736-01, Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. AUSGANGSSITUATION ................................................................................ 3 2. AUSBREITUNGSRECHNUNGEN .................................................................. 4 3. 4. 2.1. Ausbreitungsrechnung Geruch................................................................. 4 2.2. Immissionssimulation mit AUSTAL2000................................................... 5 2.3. Lageplan M 1 : 1.000............................................................................... 7 2.4. Übersichtsplan M 1 : 10.000.................................................................... 8 AUSGANGSDATEN FÜR DIE IMMISSIONSPROGNOSEN .......................... 9 3.1. Ermittlung der Emissionsquellen .............................................................. 9 3.2. Gewichte, Emissionen und Luftraten...................................................... 10 3.3. Emissionsquellen ................................................................................... 11 3.4. Quellkoordinaten .................................................................................... 12 3.5. Wetterdaten und Gelände ...................................................................... 12 3.6. Kaltluftabflüsse ....................................................................................... 14 3.7. Ermittlung der Flächenkennwerte........................................................... 15 3.8. Belästigungsrel. Kenngr. IZb (Sondergebiet Hotel am Westring) ........... 16 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................ 17 4.1. 5. Geruch ................................................................................................... 17 ANHANG: ..................................................................................................... 20 5.1. LOG-Datei (Betrieb Kläranlage) ............................................................. 20 5.2. Protokoll TALDia (Betrieb Kläranlage).................................................... 22 5.3. Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit .................................... 27
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Gutachten Nr. G-4736-01, Seite 3 1. Ausgangssituation Die Burggemeinde Brüggen beabsichtigt am Standort Gemarkung Brüggen, Flur 13, Flurstück 88, 233 den Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ aufzustellen. Der Geltungsbereich wird begrenzt: - im Norden durch den Westring, - im Osten durch bestehende Bebauung, - im Süden durch Grünflächen, - im Westen durch eine Kläranlage. In der Umgebung des Plangebietes befindet sich die Kläranlage der Burggemeinde Brüggen. Das Büro Richters & Hüls wurde von der Burggemeinde Brüggen beauftragt, die im geplanten Sondergebiet durch vorgenannte Betriebe verursachten Geruchs- immissionen zu ermitteln. Grundlage sind die uns zur Verfügung gestellten Planunterlagen der Kläranlage. Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) sowie der TA-Luft anhand einer Immissionssimulation. Zur Beurteilung der gesamten Geruchsimmissionssituation sind die Emissionsdaten der in Kap. 3.2 genannten Betriebe als Geruchsvorbelastung in die Berechnung mit aufzunehmen und in den Ergebnissen darzustellen.
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Gutachten Nr. G-4736-01, Seite 4 2. Ausbreitungsrechnungen Im Folgenden wird eine Untersuchung mit dem Partikelmodell der TA Luft 2002 durchgeführt. Es handelt sich hierbei um ein Lagrange’sches Ausbreitungsmodell, für das keine Entfernungseinschränkungen gelten. 2.1. Ausbreitungsrechnung Geruch Mit dem Partikelmodell lassen sich Konzentrationen von Stoffen als Stundenmittel- werte berechnen. Stundenmittelwerte stellen jedoch noch keine Geruchsimmissions- häufigkeiten dar. Um diese Häufigkeiten zu ermitteln ist die Festlegung eines Fluktuationsfaktors notwendig, der es erlaubt, aus den berechneten Werten auf die Überschreitungshäufigkeiten der Geruchsschwelle zu schließen, um letztendlich zu den in der Geruchsimmissionsrichtlinie festgelegten Geruchsstunden zu gelangen. Nach Windkanaluntersuchungen wurde von Rühling und Lohmeyer 1 für Anwendun- gen im Bereich von 20 m bis 200 m ein Fluktuationsfaktor 4 vorgeschlagen. In der Zeit von August 2000 bis Februar 2001 wurden am Niederrhein Rasterbegehungen durchgeführt. Als die Messergebnisse vorlagen, wurden vom Landesumweltamt NRW für die gleichen Quellen Berechnungen mit verschiedenen Ausbreitungsmodellen angestellt, um deren Güte zu bestimmen 2. Die Übereinstimmung der mit dem Partikelmodell Faktor 4 ermittelten Daten mit den Rastermessungen war sehr gut. Die gemessenen Werte wurden auch in größeren Entfernungen durch die Berechnung reproduziert. Das Partikelmodell bildete demnach das Feld der Geruchsimmissionen flächendeckend zutreffend nach. Die ermittelten Werte geben somit die Immissionswerte wieder, die sich bei einer Rasterbegehung durch Probanden ergeben würden. Das Partikelmodell teilt das durch die Quellen definierte Rechengebiet in quadratische Flächen mit vorgegebener Seitenlänge und berechnet hierfür die Konzentrationen. Mit Hilfe des Fluktuationsfaktors, der im gegenwärtigen Programm 1 Rühling, A.; Lohmeyer, A.: Modellierung des Ausbreitungsverhaltens von luftfremden Stoffen/Gerüchen bei niedrigen Quellen im Nahbereich. – FuE-Vorhaben im Auftrag des Sächsischen Landesamts für Umwelt und Geologie, Radebeul 1998. 2 Dipl. Met. Uwe Hartmann, Landesumweltamt NRW: Stand und Entwicklung der Geruchsausbreitungsrechnung im Genehmigungsverfahren, Vortrag am 19.10.2001 auf der Deutsch-Österreichisch-Schweizerischen Meteoro- logen-Tagung, Sitzung 8 Hartmann, U.: Validierung von Geruchsausbreitungsmodellen – Modellvergleich anhand von Geruchsimmis- sionsmessungen; Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 62 (2002) Nr. 10, S. 425 – 430
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Gutachten Nr. G-4736-01, Seite 5 in Form einer Zählschwelle von 0,25 GE/m³ enthalten ist, werden die Wahr- nehmungshäufigkeiten ermittelt, die eine Beurteilung nach den Vorgaben der Geruchsimmissionsrichtlinie erlauben. Nach Punkt 4.4.3 GIRL gilt: Die Beurteilungsflächen sind quadratische Teilflächen des Beurteilungsgebietes, deren Seitenlänge bei weitgehender homogener Geruchsbelastung i. d. R. 250 m beträgt. Eine Verkleinerung der Beurteilungsflächen soll gewählt werden, wenn außergewöhnlich ungleichmäßig verteilte Geruchsimmissionen auf Teilen von Beurteilungsflächen zu erwarten sind, so dass sie mit einem 250-m-Raster auch nicht annähernd zutreffend erfasst werden können. 2.2. Immissionssimulation mit AUSTAL2000 Die Berechnungen erfolgen nach dem Partikelmodell der TA Luft mit dem Immis- sionssimulationsprogramm AUSTAL2000. Alle Eingabedaten der Ausbreitungs- rechnung sind in der LOG-Datei im Anhang dokumentiert. Wenn der Standardwert gewählt wurde, erscheint für diesen Parameter in der Log-Datei keine Angabe. Das Programmsystem AUSTAL2000 wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes (Berlin), der Landesanstalt für Umweltschutz (Karlsruhe), des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (Hildesheim) sowie des Landesumweltamtes NRW (Essen) vom Ingenieurbüro Janicke (Dunum) entwickelt. Es berechnet die Ausbrei- tung von Schadstoffen und Geruchsstoffen in der Atmosphäre, indem es Anhang 3 der TA Luft 2002 umsetzt. Das dem Programm zu Grunde liegende Modell ist in der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 beschrieben. Das Rechenmodell benötigt als Eingangsgrößen neben der standortbezogenen meteorologischen Ausbreitungsklassenstatistik (Wetterdaten) die Emissionsmassen- ströme und Abluftmengen der Quellen, zudem deren räumliche Koordinaten und gegebenenfalls zur Ermittlung der Abgasfahnenüberhöhung die Temperatur der Abgase. Das Berechnungsgebiet (im Planzustand) liegt innerhalb folgender Gauß-Krüger- Koordinaten: Rechtswert Hochwert Untere linke Ecke 2511832 5677296 Obere rechte Ecke 2513624 5679088
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Gutachten Nr. G-4736-01, Seite 6 In den beigefügten Abbildungen mit Berechnungsergebnissen wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit ein kleineres Beurteilungsgebiet dargestellt. Alle wesentlichen Immissionspunkte sind hier jedoch erfasst. Die nachfolgenden Kartenausschnitte zeigen im Maßstab 1 : 1.000 die Lage des Plangebietes der Burggemeinde Brüggen und im Maßstab 1 : 10.000 eine Gesamtübersicht.
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Gutachten Nr. G-4736-01, Seite 7 2.3. Lageplan M 1 : 1.000
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Gutachten Nr. G-4736-01, Seite 8 2.4. Übersichtsplan M 1 : 10.000
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Gutachten Nr. G-4736-01, Seite 9 3. Ausgangsdaten für die Immissionsprognosen ● Gebäudeeinfluss: Nach Anhang 3 Nr. 10 TA Luft ist der Einfluss von Gebäuden als Strömungshindernis zu beachten. Das TA Luft Modell ist jedoch nur dann anwendbar, wenn die Kamine mindestens das 1,2-fache der Höhe des höchsten Gebäudes in einem Umkreis vom 10-fachen der Kaminhöhe erreichen. Dies ist bei landwirtschaftlichen Betrieben nur in Ausnahmefällen gegeben, so dass die TA Luft hier die Vorgehensweise offen lässt. Um diese Lücke der TA Luft zu beheben, schlägt das Landesumweltamt NRW die Modellierung der Quellen als vertikale Linienquellen vor. Bei Quellkonfigurationen, bei denen die Höhe der Emissionsquellen größer als das 1,2-fache der Gebäudehöhe ist, sind die Emissionen über eine Höhe von der halben bis zur vollen Quellhöhe gleichmäßig zu verteilen (50 % Turbulenz). Bei Quellhöhen kleiner das 1,2-fache der Gebäudehöhe sind die Emissionen über den gesamten Quellbereich (0 m bis Quellhöhe) zu verteilen (100 % Turbulenz). Diese Berechnungsweise führt stets zu höheren Werten als die konkrete Berücksichtigung von Gebäuden und erlaubt eine konservative Berechnung, wobei der Gebäudeeinfluss nicht mehr gesondert erfasst werden muss. 3 ● Abluftfahnenüberhöhung und Austrittsgeschwindigkeit: Bei den hier untersuchten Quellen wird keine Überhöhung in Ansatz gebracht. 3.1. Ermittlung der Emissionsquellen Die Unterlagen der Kläranlage wurden uns vom Niersverband, Abteilung Abwasser Fachbereich Betrieb, zur Verfügung gestellt. 3 Hartmann, Gärtner, Hölscher, Köllner, Janicke: Untersuchungen zum Verhalten von Abluftfahnen landwirt- schaftlicher Anlagen in der Atmosphäre. In: Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen – Jahresbericht 2003. Einseitige Kurzfassung abgedruckt auf S. 38, siebenseitige Langfassung als Beilage CD-ROM. sowie Landesumweltamt NRW, Essen 2006, Merkblatt 56: Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit AUSTAL2000 in Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)
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Gutachten Nr. G-4736-01, Seite 10 3.2. Gewichte, Emissionen und Luftraten Geruchsimmissionen der Kläranlage in Brüggen am Nauenweg wurden nach den Emissionsansätzen aus GERDA4 angesetzt. Geruchs-Emissionen * [GE/(s*m2)] KA - Zulaufkanal [m2] 0.09 KA - Zulaufhebewerk [m2] 0.14 KA - Fäkalschlamm [m2] 13.19 KA - Rechen, offen [m2] 0.09 KA - belüfteter Sandfang, offen [m2] 1.33 KA - Fettfänger, offen [m2] 2.74 KA - Rechengutlager [m2] 0.39 KA - Vorklärbecken [m2] 0.29 KA - Belebungsbecken, anaerober Teil [m2] 0.25 KA - Belebungsbecken, aerober Teil [m2] 0.13 KA - Nachklärbecken [m2] 0.04 KA - Schlamm im Voreindicker [m2] 3.33 KA - Schlamm im Nacheindicker [m2] 0.36 KA - Schlammtrockenbeete [m2] 1.08 KA - maschinelle Schlammentwässerung [m3] 0.2 4 GERDA, EDV-Programm zur Abschätzung von Geruchsemissionen aus Anlagen, Programmentwicklung: Ingenieurbüro Dr.-Ing. A. Lohmeyer, Karlsruhe im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg
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